Amtsblatt 1905/21 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

* 120 Z. 909/Sch. Steyr, 16. Mai 1906. An die Gemeindevorstehungen und OrtsschuiräLe. Betreffend Neuwahl der Ortsschulräte. Da Heuer in den meisten Gemeinden die Wahlperiode für die Ortsschulräte zugleich mit der der Gemeindevertretungen abläuft, so werden die Gemeindevorstehungen eingeladen, nach erfolgter Neuwahl der Gemeindevertretungeu auch die Neuwahl in den Ortsschulrat gemäß des Gesetzes vom 21. Februar 1870, L-G.-Bl. Nr. 9, betreffend die Schulaufsicht, und das einige Bestimmungen desselben abändernden Gesetzes vom 4. Jänner 1885, L.-G -Bl. Nr. 2, vorzunehmen. Tie Zahl der Vertreter der Gemeinden im Ortsschulrate hat die gleiche zu bleiben wie in der letzten Wahlperiode, falls nicht eine bedeutende Veränderung im Schulsprengel eingetreten. ist, in welchem Falle entsprechend dem § 7 des Gesetzes vom 4. Jänner 1885 vor erfolgter Wahl die h. ä. Entscheidung einzuholen ist. Nach erfolgter Konstituiernng haben sodann die Orts- fchulräte dem k. k. Bezirksschulräte und der Gemeindevertretung die Zusammensetzung des Ortsschnlrates unter Angabe des Namens, Standes und der Wohnung der einzelnen Mitglieder und der beiden Ersatzmänner bekannt zu geben. Hiebei ist speziell anzuführen, wer der Obmann, der Stellvertreter desselben, der Ortsschulinspektor, der Vertreter der katholischen Kirche, der Vertreter der Lehrerschaft, die Vertreter der eingeschulten Gemeinden und endlich die beiden Ersatzmänner sind. Z. 875/Sch. Steyr, 15. Mai 1906. An sämtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrat hat in der Sitzung am 27. April 1906 folgenden Beschluß gefaßt: In der heißen Jahreszeit kann an Schulen und Klassen mit ganztägigem Unterricht der Nachmittagsunterricht an jenen Tagen entfallen, an welchen die Temperatur der freien Luft im Schatten um 10 Uhr vormittags 18 ° R erreicht hat. Ebeuso kann der bereits begonnene Nachmittagsunterricht nach der ersten Unterrichtsstunde geschlossen werden, wenn die Temperatur der freien Luft im Schatten bis dahin auf 200 R gestiegen ist. Die Weisungen wegen des Entfalles des Nachmittagsunterrichtes, bezw. des vorzeitigen Schlusses hat der Leiter der Schule zu erteilen. Derselbe hat auch längstens im September über die verfügten Hitzferien an die Aezirks- fchulbehörde zu berichten. Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 1. Mai 1906, Z. 2160, zur Darttachachtung in Kenntnis gesetzt. Z. 938/Sch. Steyr, 20. Mai 1906. An sämtliche Schulleitungen. Den Schulleitungen wird hiemit der Erlaß des k. k. ; > Landesschulrates vom 26. Februar 1885, Z. 184, betreffend die Bekanntgabe der Schüler evang. Konfession in Erinnerung gebracht und werden jene Schulleitungen, an deren Anstalten das Schuljahr mit 1. Mai l. I. begonnen hat, und die bisher nicht im Sinne des erwähnten Erlaffes berichtet haben, angewiesen, bis längstens 31. Mai d. I. den bezüglichen Bericht zu erstatten. ' Z. 932/Sch. Steyr, 21. März 1906. An den Zweiglehrerverein Steyr. Der k. k. Bezirksschulrat erteilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines, welche an der am 9. Juni l. I., um halb 12 Uhr mittags in Losenstein stattfindenden gemeinsamen Konferenz Weyer und Steyr teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Tagesordnung: 1. Protokollsgenehmigung. 2. Bekanntgabe der Einläufe und Mitteilungen der Vereinsleitung. 3. Vortrag des Herrn Oberbezirksarztes Herrn Dr. A. Furer, über „Schulhygiene". . 4. „Das moderne Zeichnen." Vortrag des Herrn Fachlehrers Gruber. * . 5. „Mozarts Leben und Wirken", Herr Ganslmayr, Weyer. 6. Einzahlung des Mitgliederbeitrages. 7. Anträge der Mitglieder. Z. 915/Sch. Steyr, 19. Mai 1906. An Sen Zmeiglehrerverein Veyer. Der k. k. Bezirksschulrat erteilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Weyer, welche der am 9. Juni l. I. in Losenstein stattfindenden Vereinsversammlung beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 11.401. Steyr, 19. Mai 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Staatslotteric für Zivilwohltätigkeitszwelke. Die Gemeindevorstehungen werden behufs entsprechender Verlautbarung in Kenntnis gesetzt, daß laut Erlasses ■ der k. k. Statthalterei vom 15. Mai l. I., Z. 1730/Präs., am 21. Juni d. I. die Ziehung der XXXVII. Staats-Lotterie für Zivilwohltätiqkeitszwecke der diesseitiaen Neichshälfte stattfinden wird. Z. 11.164. Steyr, 22. Mai 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Aommanden. Betreffe,id den Verkauf von Altertümern und in künstlerischer oder kunstgeschichtlicher Beziehung wertvollen Denkmälern an das Ausland. ~ ^s 'st eine bekannte, in der Oeffentlichkeit oft beklagte Tatsache, daß ans dem reichen Schatze an Altertümern in künstlerischer oder kunstgeschichtlicher Beziehung wertvollen

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