Amtsblatt 1905/19 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der st k. ^«zirkshauplmannschafl Stegr für den gterchncrmigen poQLischen und ScHuwezrM» Ar. 19. SLeyr, am 10. Mai. 1900. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo nur: geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlichst, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig - Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b. — Einzelne Nummern kosten 10 K. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 10.129. Steyr, 5. Mai 1906. An alle Zememde-Vorsehungen. Rachweisnng des Fortbestandes der Begünstigung nach GK 31, 32 und 33 des Wehrgcsetzes als Kandidat des geistlichen Standes, Lehrer und Besitzer ererbter Landwirtschaften. Gemäß §§ 48, 51 und 54, Wehrvorschriften, I. Teil, haben diejenigen Kandidaten, Lehrer und Besitzer ererbter Landwirtschaften, welche die Begünstigung der §§ 31, 32 und 33, Wehr-Gesetz, genießen, im Monate Juni den Nachweis zu erbringen, daß sie noch Anspruch auf diese Begüustigung besitzen. Dieser Nachweis ist in der für das erste Ansuchen vorgeschriebenen Art zu erbringen und die amtliche Bescheinigung über die Zuerkennuug der Begünstigung beizuschließen. Diejenigen, welche erst seit Juni vorigen Jahres die Zuständigkeit im hiesigen Bezirke erlangten, haben ihre frühere Heimatsgemeinde, ihr Geburtsjahr uud jene politische Behörde, bei welcher sie für das Jahr 1905 den Nachweis über den Anspruch erbrachte«, ausdrücklich anzugeben. Hievon sind die interessierten Parteien mit dem Bemerken in die Kenntnis ju setzen, daß der Allspruch auf diese Begünstigungen erlischt, wenn der Nachlveis des Fortbestandes ohne genügende Entschuldigung nicht rechtzeitig beigebracht wird. Z. 798, B.-Sch.-N. Steyr, 5. Mai 1906. An sämtliche Zchulleitungen. Die Schulleitungen werden angewiesen, bis 20. Mai l. I. ein Verzeichnis der dem Militärverbande allgehörigen Lehrpersonen unter Bekanntgabe der im Erlaß des k. k. Landesschulrates vom 7. März 1883, Z. 380, bezeichneten Daten hieher vorzulegen, eventuell einen Fehlbericht zu erstatten. Z. 2211/1, Str. 06. Steyr, 5. Mai 1906. An alle Gemeinde -Vorsehungen. Betreffend die Auflage des Erwcrbstcuer - Registers und Registeransznges betreffend den Veranlagnngs- bezirk Steyr Land pro 1906 1907. Gemäß § 58, Pers.-Str.-Ges. und Art. 38, Z. 4, der V. V. I. zum P.-St.-Ges. wird zur Kenntnis gebracht, daß das Erwerbsteuer-Register des Veranlagungsbezirkes Steyr Land, enthaltend die den eillzelnen Erwerbsieuer- pflichtigen voll der Erwerbsteuerkommission bemesienen Er- werbsteuersätze, durch 14 Dage, d. i. vom 11. Mai 1906 bis 24. Mai 1906, bei der k. k. Steuerbehörde I. Instanz in Steyr, Bahnhofstraße Nr. 26, I. Stock, Amtszimmer Nr. 6, während der vormittägigen Amtsstunden von 8 llbr bis 12 Uhr zur Einsichtnahme der Erwerbsteuerpflichtigen, welche sich als solche legitimieren, lind zwar auch zur Einsicht für die in eine Steuergesellschaft uoch nicht eingereibten Personen aufliegt. Das Recht der Einsichtnahme begreift jedoch nicht auch die Befugnis zur Anfertigung von Abschriften oder Auszügen in sich. Die Strafbestimmnngen gegen einen etwaigen Mißbrauch dieses Registers enthält der § 246 des obzitierten Gesetzes. Z. 1982/1 Str. Steyr, 1. Mai 1906. An alle Gemeinöe-Vorstehungen. Kundmachung betreffend das Repartitious-Ergebnis pro 1VO6. Die Repartition der allgemeinen Erwerbsteuer pro 1906 ergab folgendes Resultat und geschieht gemäß Artikel 39, Z. 4, der V. V. I. zum P.-St.-G. vom 25. Oktober 1896 die Verlautbarung: a) Veranlagungs- und Handelskammer - Bezirk Linz. 1. Klaffe....................... 2 % Abschlag H. Klasse.............................1% Zuschlag.

112 b) Veranlagung^ - Bezirk Steyr Stadt. III. Klasse............................. 7 % Abschlag. IV. Klaffe..............................1 % Zuschlag. c) Veranlagungs - Bezirk Steyr Land. III. Klaffe............................. 3 % Abschlag. IV. Klaffe............................. 3 % Abschlag. Z. 8544. Steyr, 5. Mai 1906. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Betreffend die Einhebung von Gemeindeznschlägen in Fällen, in welchen die Grundsteuer wegen Ele- mentarschädcn abgeschrieben wurde. Laut Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 21. März 1906, Z. 6201'11, wurde die Wahrnehmung gemacht, daß von jenen Gemeinden, welche selbst die Ein- hebung von Genreindezuschlägen besorgen, in Fällen, in welchen die Grundsteuer wegen Elementarschäden im Sinne des § 18 des Gesetzes vom 12. Juli 1896, R.-G. -Vl. Nr. 118, abgeschrieben wird, die Gemeindezuschläge trotz der erfolgten Abschreibung der Staatssteuer und der Landes- zuschläge in der Regel oder doch sehr oft nicht in Abfall gebracht, sondern entgegen den Bestimmungen des § 18 des zitierten Gesetzes und der Vollzugsverordnung vom 16. Juli 1896, R.-G.-Bl. Nr. 119, eingehoben werden. Hiedurch wird einerseits eine Verschiedenheit der Durchführung dieses Gesetzes begründet, je nachdem die Gemeindezuschläge durch die Genieinde oder durch das Steueramt eiugehoben werden, da letzteres im Sinne der bestehenden gesetzlichen Vorschriften gleichzeitig mit der Staats- sreuer stets auch die Gemeindezuschläge zur Abschreibung bringt; anderseits wird durch das dem Gesetze nicht entsprechende Vorgehen der Gemeinden auch eine Schmälerung der den betreffenden Steuerträgern durch das Gesetz zugedachten Erleichterungen herbeigeführt. In Gemäßheit, des mir nach Artikel X VI des Gesetzes vom 5. März 1862, R.-G.-Bl. Nr. 18, bezw. der Bestimmung des 8 69 der o.-ö. Gemeindeordnung zustehenden Aussichtsrechtes über die Gemeinden, mache ich die Gemeinde- vorstehungen auf das Unstatthafte dieses Vorganges mit dem Beifügen aufmerksam, daß ich im Falle des Zuwiderhandelns gegen die betreffende Gemeindevorstehung einschreiten müßte. Z. 761 L.-Sch.-R. Steyr, 3. Mai 1906. An alle Ortsschulräte und Zchulleitmrgen. Der k. k. Landesschulrat hat in Erledigung des nach Einvernahme der Ortsschulräte von h. a. erstatteten Berichtes betreffend den Beginn des Schuljahres eröffnet, daß in Würdigung der dargelegten örtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an jenen Volksschulen, an welchen bisher der Schuljahrsbeginn auf den 1. Mai festgesetzt war, dort wo der Ortsschulrat die Belastung dieses Zeitpunktes anstrebt, es bei der bestehenden Einrichtung bis auf Weiteres zu verbleiben hat. Jedes etwa künftig einlangende Ansuchen um Verlegung des Schuljahrsbeginnes auf eitlen früheren, als den durch die Schul- und Unterrichtsordtlung allgemein normierten Zeitpunkt, bleibt der Entscheidung des k. k. Laudes- schulrales vorbehalten. Im übrigen hat der k. k. Bezirksschulrat über den Zeitpunkt für den Beginn des Schuljahres im eigenen Wirkungskreise zu entscheiden. Hievon werden die Ortsschulräte und Schulleitungen zufolge Erlastes des k. k. Landesschulrates vom 27. April l. I., Z. 1219, in Kenntnis gesetzt. Z. 777/Sch. Steyr, 5. Mai 1906. An sämtliche Schulleitungen. Der k. k. Verwaltungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnisse vom 4. Jänner 1906, Z. 138, in einem speziellen Falle ausgesprochen, daß ben Mitgliedern der ständigen Ausschüsse der Bezirkslehrer-Konferenzen die Vergütung der Reise- nicht aber der Zehrungskosten zukommen. Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 23. April 1906, Z. 1874, zur eigenen Information sowie zur Verständigung der unterstehenden Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt. Z. 10.183. Steyr, 2. Mai 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Abänderung der Gesetze betreffend die Breite der Radfelgen. Seine k. u. k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung von: 30. März 1906 dem vom Landtage des Erzherzogtumes Oesterreich ob der Enns beschlossenen Entwürfe eines Gesetzes wodurch die §§ 1, 2, 6 und 8 des Gesetzes vom 13. März 1887 (L.-G.- und V. - Bl. Nr. 13), beziehungsweise des Gesetzes vom 9. März 1891 (L.-G.- und V.-Bl. Nr. 15), beziehungsweise des Gesetzes vom 1. Juli 1899 (L.-G.- und V.-Bl. 20), betreffend die Breite der Radfelgen von Lastwagen abgeändert werden, die Allerhöchste Sanktion allergnädigst zu erteilen geruht. Die Gemeinde-Vorstehungen werden infolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 22. April 1906, Z. 8906/1, auf dieses demnächst im o.-ö. Landes-Gesetz- und Ver- ! ordnungs - Blatte erscheinende Gesetz besonders aufmerksam gemacht. Z. 10.470 Steyr, 7. Mai 1906. An alle k.k.Gen-armerie-Nosten-UommanHen. Anläßlich der aufgetvorfcnen Frage, betreffend die Anwendung der Brandgefahr durch Lokomobile und betreffend Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der bei laudwirtschaft- lichen Maschinen verwendeten Arbeiter, werden die k. k. Gen- darmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 24. April d. I., Z. 16.224/VIII, beauftragt, nach diesbezüglicher Erhebung Verzeichnisse über die in landwirtschaftlichen Betrieben des Posten - Rayons in den i Jahren 1897 bis einschließlich 1905 stattgefundenen Brände, welche nachgewiesenermaßen durch den Betrieb mit Dampf- i lokomobilen und über Unfälle, welche nachgewiesenermaßen ! durch den Betrieb mit landwirtschaftlichen Antriebs- und Arbeitsmaschinen verursacht wurden, zu verfassen und bis 20. Juni l. I. anher einzusenden. Fehlanzeigen sind bis zum gleichen Termine hierher zu erstatten. In diese Verzeichnisse sind außer den allgemeinen Angaben für jeden einzelnen Fall auch nachstehende Daten aufzunehmen:

113 A. Bezüglich der Brandunfälle: 1. Eventuelle Nebenumstände, welche die Brandursache und Ausdehnung des Brandes förderten. 2. Die Ausdehnung, welche der Brand genommen hat. 3. Die approximative Größe des verursachten materiellen Schadens. 4. Ob und welche körperliche Verletzungen durch den Brand verursacht wurden. 5. Ob bei dem Brande Todesfälle vorgekommen sind. B. Bezüglich der Betriebs - Unfälle: 1. Die Art der Antriebs- oder Betriebsmaschinen -(Benzin- oder Dampflokomobile, Wasserrad, Pferdegöppel rc. oder Dreschmaschinen, Futterschneidemaschinen rc.), bei -welcher der Unfall stattfand. 2. Die Umstände und Ursachen, welchen den Unfall herbeiführten. 3. Welche Schutzvorrichtungen die betreffende Maschine -besessen hat. 4. Wie viele Personen verletzt wurden. 5. Welcher Art diese Verletzungen waren. 6. Ob und wie viele Todesfälle vorgekommen sind. Z. 10.394. Steyr, 7. Mai 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen And k. t. Gendarmerie-Posten-Rommanden. Zuiolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 28. April • '906, Z. 9245/11, treibt sich der im Jahre 1881 in Obernvorf, politischer Bezirk Salzburg, geborene und dahin zuständige, ledige Taglöhner Karl Zieglebner bestimmungslos herum und läßt sich unter Vorweisung eines von der Marktgemeinde Oberndorf unterm 9. Dezember 1905, Nr. 301, ausgestellten Arbeitsbuches, von fremden Gemeinden auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Geldunterstützungen verabreichen. Der Genannte ist mittelgroß, hat ein ovales Gesicht, blonde Haare und blaugraue Augen. Besondere Kennzeichen sind der Mangel von 4 Fingern der^ verkrüppelten linken Hand und eine Schußnarbe auf der Stirne. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, dem ^Genannten — außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses — keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. .Z. 10.510. Steyr, 7. Mai 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Ausforschung des Georg Zachel. Gesucht wird Georg Zachel, geboren 1884, nach St Ulrich zuständig, Los-Nr. 374, behufs Zussellung seiner Bescheinigung unb Heranziehung zur Stellung. Positive Datei! über dessen gegenwärtigen oder vermutlichen Aufenthalt sind bis Ende Mai l. I. anher zu berichten. Z. 10.516. Steyr, 7. Mai 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Ausforschung. Auszusorschen ist der 1880 geborene und nach Garsten zuständige Knecht Augustin Glarmüller wegen rückständiger Militärtaxe. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten. Z. 10.185. L>teyr, 2. Mai 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen Md k. L Gendarmerie - Posten - Nommanden zur Kenutnisnahme. Tierseuchen -Äusrneis für Höcröllerreich in der Berichtsperiode vom 18. April bis 27. April 1906. 1. Geflügel-Cholera. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Gurten, Ortschaft Dorf. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Erdmannsdorf, Ortschaften Erdmannsdors, March; Gemeinde Gutau, Ortschaft Lehen; Gemeinde Hundsdorf, Ortschaften Hundsdorf, Neustadt; Gemeinde und Ortschaft St. Leonhard. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Leonding, Ortschaft Landwied. 3. BezirkUrfahr: GeineindeAlberndorf,Ortschaften Kottingsdorf, Weikersdorf; Gemeinde Altenberg, Ortschaft Unterweitrag; Gemeinde Gallneukirchen, Ortschaften Gall- neukirchen, Oberndorf; Gemeinde Hellnronsödt, Ortschaft Kirchschlag; Gemeinde St. Magdalena, Ortschaften Sankt Magdalena, Steeg. 4. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Lambach. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau Nr. 25, Tiefer Graben. Erlöschen der Seuche. 1. Notlauf der Schweine. 1. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Gallneukirchen. 2. Schweinepest. 1. Bezirk Frei st adt: Gemeinde St. Leonhard, Ortschaften Ennsedt, Wenigfirling. 2. Bezirk Linz (Land): Geineinde Hargelsberg, Ortschaft Hart. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Gallneukirchen; Geineinde St. Magdalena, Ortschaften Furlh. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Lichtenegg, Ortschaft Oberthaii.

114 5. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Steyrdorf. Hievon setze ich die Gemeinde-Borstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. April 1906, Z. 9542/X, in die Kenntnis. Steyr, am 1. Mai 1906. An sämtliche Genossenschaft^- und AranLen- kassen-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gcwcrbeverleihnngeu pro April 1906. 1. Maria Muckenhuber, Gemischtwarenhandel in Losen- stein Nr. 44. 2. Agnes Gruber, Greislergewerbe in Unter- laussa Nr. 14, Gemeinde Land Weyer. 3. Johann Erbler, Gast- und Schankgewerbe in Sierninghofen Nr. 65, Gemeinde Sierning (Berechtigung § 16, lit. a, b, c, d, f und g, ohne Billard, G.-O. vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39 radiziert). 4. Karl Haidler, Schneidergewerbe in Markt Weyer Nr. 122. 5. Franz Waldmann, Sattlergewerbe in Sierning Nr. 89. 6. Karl Steyrleithner, Wagnergewerbe in Sierning Nr. 92. 7. Hans Blaschko jun., Gas- und Wafferleitungs-Jnstallationsgewerbe in Markt Weyer Nr. 13. 8. Johann Pagl, Frachtentransport - Gewerbe in Bad Hall Nr. 181. 9. Heinrich Loizenbauer, Gemischtwarenhandel in Großendorf Nr. 3, Gemeinde Nied. 10. Alois Müller, Käse- und Buttererzeugungs-Gewerbe in Wartberg Nr. 24. 11. Maria Holl, Photographengewerbe in Sierning Nr. 241. 12. Leopold Hofberger, Gemischtwarenhandel in Großraming Nr. 42. 13. Stanislaus Winzig, Hufschn.ied- gewerbe in Großendorf Nr. 4, Gemeinde Nied. 14. Peter Farnberger, Gast- und Schankgewerbe in Markt Weyer Nr. 110 (Berechtigung 8 16, lit. a, b, c, d, 1 und g, ohne Billard, G.-O. vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39, radiziert). 8. Gcwcrbclöschungen. 1. Anna Nadhuber, Seifen- und Kerzenverschleiß in Hilbern Nr. 16, Gemeinde Sierning. 2. Alois Derfler, Gast- und Schankgewerbe in Neustift Nr. 32, Gemeinde Neustift. 3. Karl Windischbauer, Gast- und Schant.,ewerbe. in Unterhimmel Nr. 30, Gemeinde Garsten. 4. Theresia Steyrleitner, Gast- und Schankgewerbe in Sierning Nr. 92. 5. Theresia Steyrleitner, Wagnergewerbe in Sierning Nr. 92. 6. Jgnaz Nedl, Gast- und Schankgewerbe in Sierninghofen Nr. 65, Gemeinde Sierning. 7. Josef Kaufmann, Viehhandel in Markt Kremsmünster Nr. 34. 8. Franziska Bahr, Viktualienhandel in Bad Hall Nr. 28. 9. Ferdinand Forst- huber, Gabel- und Klingschmiedgewerbe in Kleinraming Nr. 5, Gemeinde St. Ulrich. 10. Joses Obermann, Fleischhauergewerbe in Neuzeug Nr. 72, Gemeinde Sierning. 11. Franz Steindl, Getreide-, Heu-, Stroh- und Obsthandel in Schiedlberg Nr. 24, Gemeinde Thanstetten. 12. Wilhelm Huber, Müllergewerbe in Kroißbach Nr. 28, Gemeinde Losensteinleiten. 13. Josef Spalt, Gast- und Schankgewerbe in Kleinraming Nr. 20, Gemeinde St. Ulrich. 6. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Franz Fallmann, Schneidergewerbe in Unterrohr Nr. 8, Gemeinde Rohr; Standortsverlegnng: Markt Kremsmünster Nr. 4. 2. Karl Schimpelsberger, Gast- und Schankgewerbe in Großendorf Nr. 36, Gemeinde Nied; Aufnahme des Pächters Josef Steiner. 3. Ottomar Janetschek, Gast- und Schankgewerbe in Neuzeug Nr. 140, Gemeinde Sierning; Aufnahme des Pächters Johann Leitner. 4. Philipp Mayr, Gast- und Schankgewerbe, Fleischhauerei und Stech- viehhandel in Judendorf Nr. 11, Gemeinde Losensteinleiten;• Weiterfortführung durch Maria Mayr auf Witwenstandsdauer, Fleischhauereigeschäftssührer: Alois Oberaigner. 5. Josef Seiringer, Gast- und Schankgewerbe in Großendorf 9k. 3,. Gemeinde Ried; Aufnahme des Pächters Heinrich Loizenbauer.. Der k. k. Bezirkshauptmann:. Walderdorff. Redaktion und Berlag der k. k. Bezirlshauptmannschaft Sieyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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