Amtsblatt 1905/18 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

109 Die Gemeinde-Vorstehungen werben angewiesen, den •genannten Individuen, den Fall dringendster Not ausge- nommen, in Hinkunft keine Geldunterstützungen und Reisevorschüsse zu verabfolgen, vielmehr dieselben im Falle der Arbeits- und Ausweislosigkeit nach den Schubvorschriften zu 'behandeln. Z. 9578. Steyr, 25. April 1906. An alle Gemeinöe-Vorstehungen und 8. k. Gendarmerie-Pssten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 20. März 1906, Z. 6731, Amtsblatt Nr. 12, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Johann Kettensteiner, geboren 1885, zust. in Losenstein, sind einzustellen, da der Ausenthalt desselben nunmehr eruiert wlirde. Z. 9750. Steyr, 26. April 1906. ! An alle Gemeinde-Vorstehungen und i° k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlafle vom 24. November 1905, Z. 24.430, Amtsblatt Nr. 48, augeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Karl Steffek sind einzustellen. ZZ. 9747, 9748, 9749, 9946, 9947. <L>teyr, 26. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und i. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung. Auszusorschen sind, und ztvar: Der am 26. Dezember 1886 in Wien geborene, nach Wejschowitz im Bezirke Proßnitz zuständige Landsturmpflichtige Julius Barger, ehelicher Sohn des Julius Barger, Sparkaflebeamter, und der Adele, geb. Bogengruber. Der am 5. Dezember 1887 in Prerau geborene, nach Plumenau im Bezirke Proßnitz zuständige Landsturmpflichtige Oswald Buchta, ehelicher Sohn des Alois Buchta, Schlofler, und der Franziska, geb. Kubaö. Stellungspflichtige, und zwar: Der am 23. März 1884 in Wien, VIII., geborene, in Trojach im Bezirke Murau heimatzuständige, Hugo Rudolf Pritz, unehelicher Sohn der Juliana Pritz. Der am 11. April 1882 in Brunn geborene, nach Boskowitz zuständige Rudolf Binzenz Stanök, ehelicher Sohn des Josef Stanök, Lohnarbeiters, und der Fran- Ziska, geborene Sövöik. Der am 12. März 1879 in Zeltweg geborene, in Trojach im Bezirke- Murau heimatzustäudige Werksarbeiter Josef Rosenkranz, unehelicher Sohn der Klara Rosenkranz. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20- Juni l. I. zu berichten. Z. 9801. Steyr, 27. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Ausforschung. Auszusorschen ist der 1879 geborene, nach Weyer Land zuständige Taglöhner Johann Weißensteiner wegen rückständiger Militärtaxe. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten. Z. 10.059. Steyr, 30. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Kundmachung über im Jahre 1906 stattfindende Pferdeprämiierungen. Mit Erlaß vom 20. April 1906, Z. 8275'X, hat die k. k. o. - ö. Statthalterei Kundmachungen, betreffend die Pferdeprämiierungen im Jahre 1905, herabgegeben. Diese gelangen unter Einem an die Gemeinde - Vorstehungen mit der Einladung zur Hinausgabe, dieselben in ortsüblicher Weise möglichst allgemein zu verlautbaren. Z. 10.021. Steyr, 30. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L 8. Gendarmerie - Posten - Aommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern voni 21. April 1906, Z. 18.336, enthaltend eine veterinär-polizeiliche Verfügung in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf er- lassenen Verfügung ist die Einsuhr von Schweinen aus dem Grenz-Stuhlgerichtsbezirke Malaczka (Komitat Pozsony) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu den hierort. Kundmachungen vom 12. und 18. April 1906, ZZ. 16.438 und 17.511 (enthalten in den Amtsblättern zur „Linzer Zeitung" vom 18. und 25. April 1906, Nr. 40 und 42} zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehende Versügung tritt sofort in Kraft. Gleichzeitig wird bekanntgegeben, daß es im Abschnitte II, Absatz 1 l>, der hierortigen Kundmachung vom 12. April 1906, Z. 16.438 (enthalten im Amtsblatts zur „Linzer Zeitung" vom 18. April 1906, Nr. 40} lauten soll: „Kismarlon einschließlich der Stadtgemeinden Kismarton und Ruszt, Nagymarton, Sopron." Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 20. April 1906, Nr. 9390/X, in die Kenntnis gesetzt.

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