Amtsblatt 1905/17 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

10G Z. 8973. Steyr, 21. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Z. 8273/X. Linz, 7. April 1906. Kundmachung der k. k. o.-ö. Statthalterei, betreffend die Abhaltung der ersten diesjährigen Prüfung aus dem Hufbeschlage. Die erste diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage wird im Sinne der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873 (R. G. Bl. Nr. 140) am Montag den 11. und Dienstag den 12. Juni 1906 von der o.-ö. Prüfungskommission für Hufschmiede in Linz abgehalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe des Hufschmiedgewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugniffe (Lehrbriefe) über das erlernte Hufschmiedgewerbe und dem Arbeitszeugniffe (Arbeitsbuche) über eine wenigstens 3jährige Verwendung als Hufschmiedgehilfe (§ 6 der zitierten Ministerialverordnung) belegten Gesuche bis 20 Mai l. I. im Wege der politischen Bezirksj behörde ihres Ausenthatlsortes bei der k. k. o.-ö. Statthalterei ! in Linz einzubringen. Die Gesuchüeller werden besonders darauf aufmerksam ! gemacht, daß die Lehrbriefe nach dem Jahre 1883 von der zuständigen Genossenschaftsvorstehung und von der betreffenden ; Gemeindevorstehung bestätigt sein müssen. Desgleichen muß auch den Arbeitszeugnissen die Be- ! stätigung der Gemeinde- und Genossenschaftsvorstehung bei- ! gesetzt sein. Von der k. k. oberöstcrrcichischcn Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeindevorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 7. April 1906, Zl. 8273/X, mit der Weisung in die Kenntnis, daß solche Gesuchsteller, welche den in der Kundmachung angeführten Bedingungen, worunter die nach dem Jahre 1883 von der Genossenschafts- vorstehung bestätigten Lehrbriefe und die vorschriftsmäßigen Arbeitszeugnisse zu verstehen sind, nicht vollkommen entsprochen haben, zur Beibringung der erforderlichen Dokumente zu verhalten, dagegen jene, welche denselben überhaupt nicht zu entsprechen vermögen, abweislich zu bescheideu sind. I Der k. f. Bezirkshauplmannr Walderdorff. Redaktion und Aerlag der k. k. Be-irkShauptmanufchast Eteyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Eteyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2