102 Z. 1509/1V, Str. 06. Steyr, 10. April 1906. An alle Gemeinde - Vorsehungen. Pcrsonalcittkommenstcuer - Schätzungskommision für Steyr und Umgebung. Das k. k. Finanz- Ministerium hat mit dem Erlasse vom 2. März 1906, Zl. 7578, nachstehende Mitglieder beziehungsweise Mitgliedstellvertreter der Personaleinkommen- steuer-Schätzungskommission für Steyr und Umgebung ntit einer Funktionsdauer bis Ende 1909 ernannt: M i t g l i c d e r: Johann Dickingcr, Baumeister in Bad-Hall, Ottomar Janetschek, Gutsbesitzer in Jägerberg, Dr. Josef Kclb, k. k. Finanz-Sekretär in Steyr, M i t g l i e d s st e l l v e r t r e t e r: Kuno Dickbaucr, Gastwirt und Holzhändler in Arzberg bei Reichraming, 2llois Reiter, k. L Finanzkonzipist in Steyr, Johann Voglsang, Gemischtwarenhändler in Bad-Hall. Hievon erfolgt über Erlaß des k. k. Finanz-DirektionsPräsidiums in Linz vom 18. März 1906, Zl. 592/Pr., mit dem Auftrage die Verständigung, diese Ernennungen durch Anschlag an der Amtstafel und eventuell auf andere übliche Weise zu verlantbaren. Z. 9656. Steyr, 24. April 1906. An alle Gemeinde -vorstehungen. Ueber alle Heuer Assentierten sind die Leumundsberichte unter Anschluß der Ausweise über Vorbestrafungen bis zum letzten Mai l. I. anher vorzulegen. Z. 9395 Steyr," 22. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Absperrung der Brücke über die Enns bei Losenstein. Die Gemeinde-Vorstehung in Losenstein hat mit Z. 896 vom 17. April 1906 anher die Anzeige erstattet, daß die Montierungsarbeiteu der eisernen Längsträger an der eisernen Ennsbrücke in Losenstein am 23. April 1906 in Angriff genommen worden sind, und daß diese Arbeiten zirka 10 Arbeitstage in Anspruch nehmen werden. Während dieser Zeit bleibt die Brücke für jeden Fuhrwerksverkehr abgeschlossen. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen behufs ortsüblicher Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Z. 9473. Steyr, 23. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hansierhandelverbot. Zufolge Erlasses der k. k. o.-v. Statthaltcrci vom 1. April 1906, Z. 7395/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels im Gebiete der Stadtgemeinde Vajdahunyad des Komitatcs Hunyad _ unter Aufrechterhaltung der im 8 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den bicfcn Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. & 9471. Steyr, 23. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und f. t. Gendarmerie - Posten - Nommanden. Warnung vor dem Unterstützungs-Schwindler Heinrich Kirsch ans Lantcrbach. Zufolge Erlasses der k. k. 0. - ö. Statthalterei vom 12. April 1906, Z. 8497/11, zieht der am 22. Juni 1870 in Suchental, politischer Bezirk Wittingau in Böhmen, geborene, zur Gemeinde Lauterbach zuständige Glasmacher und Fabriksarbeiter Heinrich Kirsch schon feit mehr als zwei Jahren herum und läßt sich auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Reiseunterstützungen verabfolgen. Heinrich Kirsch ist schlank und hat ein künstliches linkes Auge. Die Gemeinde-Vorstehungen werden vor dem genannten Individuum gewarnt. Z. 9472. Steyr, 23. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen Md k- k° Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor dem Unterstützungs-Schwindler Jgnaz Kupfer aus Schlägt. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei voin 9. April 1906, Z. 8119/11, treibt sich Jguaz Kapfer, Brunnenmacher, geboren 1846, zuständig nach Schlägl, pol. Bezirk Rohrbach, in der Welt herum und erschwindelt auf Rechnung seiner Heimat Geldaushilfen und Reiseunterstützungen unter dem Vortvande, dringend Reisegeld in ein Krankenhaus zu ' bedürfen. Er ist im Besitze eines von der Gemeinde Schlägl ausgestellten Arbeitsbuches vom 4. April. 1904, Nr. 5. Personsbeschreibung: Statur: groß, Gesicht: länglich, Haare: braun mit grau gemengt, Augen: braun, Mund: ■ gewöhnlich, Nase: lang und groß, Kennzeichen: am linken Zeigefinger ein haselnußgroßes Gewächs. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, dem genannten Unterstützungsschwindler in Hinkunst keine Geld- unterstützungen zu verabreichen, vielmehr denselben nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln. ; Z. 8878. Steyr, 13. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Z. 7118/x. Kundmachung der k. k. Statthälterei in Lemberg vom 17. März 1906, Z. 35.170- womit die Ausfuhr von Klauentieren (Rindern, . Schafen, Ziegen und Schweinen) aus Galizieu uach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern, sowie die Ausfuhr von Rindern nach dem Deutschen Reiche geregelt wird. Anläßlich des Erlöschens der Maul- und Klauenseuche ■ nil Lande findet die k. k. Statthalterei ihre Kulldmachung
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