der L k. 33r^ir&sQatipI mo11n sdj Zllcyr für öen gleichnamigen politischen nnö SchnlösziM. Nr. I'?'. ÄLeyr, am 26. A^M. 1V06. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo au^z geeignete Inserate angenommen werden. — PrännmerationSpreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h; — Einzelne Nummern kosten 10 d. Sorveit der Vorrath reid)tz können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 6 55/Sch. Steyr, 20. April 1906. An alle GrtrschulräLe und ZchulleiLungen. Personal- Nachricht. Laut Erlasses des k. k. o.-ö. Landesschulrates vom 6. April I9O6, Z. 1766, hat das bischöfl. Ordinariat in Linz den Herrn Johann Diirrnberger, päpstlicher Hausprälat, Ehrenkanonikus, Dechant und Vorstadtpfarrer in Steyr, unterm 23. März 1906, Z. 1439, als Vertreter der katholischen Kirche im k. k. Bezirksschulräte Steyr für die nächste dreijährige Funktionsperiode ernannt und hat der ! k. k. Statthalter in Oberösterreich diese Ernennung nach * § 21 des Gesetzes vom 21. Februar 1870 (G.- und V.-Bl. Nr. 9) am 3. April 1906, sub Z. 1221/Pr., bestätigt. Dies wird hiemit bekantgegeben. Z. 707/Sch. Steyr, 21. April 1906. An sämtliche Zchulleitungen. Da laut Erlaffes des k. k. Ministeriums für Kultus ! und Unterricht vom 7. März 1906, Z. 13.271 ex 1905 (Verordnungsblatt Stück VII vom 1. April l. I), im Jahre 1906 von der Erstattung von Jahreshauptberichten abzu- sehen ist, wird hiernit der . ä. Erlaß vom 3. März 1906, Z. 384 (Amtsblatt Sir 11), widerrufen und hat somit die darin abverlangl- s '.:. ^ erstattung zu entfallen. Z. 671/Sch. Steyr, 19. April 1906. An sämtliche Grtsschulräte. Es huivbc die Wahrnehmung gemacht, daß im Verfahren zur desi: wen Besetzung von Lehrstellen die im 8 5 des Gesetz. .' 0 :1 1. Dezember 1901, Nr. 59, vorgeschriebenen Fristet- t^ immer genau eingehalten werden. Was in dieser K^J'.'hq den Ortsschulrat betrifft, so setzt sich derselbe in ' ! ?■ m Falle der Gefahr aus, daß er seines Vorschla, re<i: verlustig wird, beziehungsweise, daß der von ihn v:;.r wo «'zeitig erstattete Vorschlag nicht berück- stchtigt w>- : Aber auch die Bewerber können hiedurch in pr. . -i..,t„üchen geschädigt werden. Die Ortsschulrüte werden daher über Erlaß des k. k. o.-ö. Landesschulrates vom 9. April 1906, Z. 1836, angewiesen, vorkomnienden Falles jedenfalls innerhalb 14 Tagen : nach Empfang des Besetzungsaktes über denselben zu be- । raten und den hinsichtlich des Vorschlages gefaßten Beschluß ! sodann ohne Verzug dem Landesausschusse bekauntzugeben. Z. 1097/IV, Str. 06. Steyr, 10. April 1906. An alle Gemeinde-Vorsehungen. Personaleinkommensteuer- Schätzungskommission für Steyr und Umgebung. Das Prästdium der k. k. Finanz-Direktion in Linz hat laut des Erlasses vom 13. Februar 1906, Z. 387/Ur., die Wahl der «achbezeichneten am 27., 28. und 29. Dezember 1905 und am 30. Jänner 1906 gewählten Mitglieder und Mitgliedstellvertreter der Personaleinkommensteuer-Schätzungskommission für Steyr und Umgebung als rechtsgültig anerkannt und den Gewählten die Wahlzertifikate ausgefertigt: Mitglieder: Johann Blaschko, Spenglenueister in Weyer, Franz Moosbauer, Oekonom in Au bei Kremsmünster, i Josef Schikkl, Nauchfangkehrermeister in Weyer, Alois Kaindl, Kaufmann in Sierning. Mitglied st ellvertreter: Johann Bischof, Oekonom in Strienzing bei Wartberg, Rupert Hofer, Gastwirt in Weder, Karl Peppöck, Privat in Bad Hall. Von den Genannten ist Alois Kaindl an Stelle des durch Tod vorzeitig ausgeschiedenen Mitgliedes Josef Radmoser mit einer Funktionsdauer bis Ende 1907, die übrigen aber bis Ende 1909 gewählt. Vorstehendes ist durch Anschlag an der dortigen Amtstafel tind eventuell aus andere ortsübliche Art zu verlautbaren.
102 Z. 1509/1V, Str. 06. Steyr, 10. April 1906. An alle Gemeinde - Vorsehungen. Pcrsonalcittkommenstcuer - Schätzungskommision für Steyr und Umgebung. Das k. k. Finanz- Ministerium hat mit dem Erlasse vom 2. März 1906, Zl. 7578, nachstehende Mitglieder beziehungsweise Mitgliedstellvertreter der Personaleinkommen- steuer-Schätzungskommission für Steyr und Umgebung ntit einer Funktionsdauer bis Ende 1909 ernannt: M i t g l i c d e r: Johann Dickingcr, Baumeister in Bad-Hall, Ottomar Janetschek, Gutsbesitzer in Jägerberg, Dr. Josef Kclb, k. k. Finanz-Sekretär in Steyr, M i t g l i e d s st e l l v e r t r e t e r: Kuno Dickbaucr, Gastwirt und Holzhändler in Arzberg bei Reichraming, 2llois Reiter, k. L Finanzkonzipist in Steyr, Johann Voglsang, Gemischtwarenhändler in Bad-Hall. Hievon erfolgt über Erlaß des k. k. Finanz-DirektionsPräsidiums in Linz vom 18. März 1906, Zl. 592/Pr., mit dem Auftrage die Verständigung, diese Ernennungen durch Anschlag an der Amtstafel und eventuell auf andere übliche Weise zu verlantbaren. Z. 9656. Steyr, 24. April 1906. An alle Gemeinde -vorstehungen. Ueber alle Heuer Assentierten sind die Leumundsberichte unter Anschluß der Ausweise über Vorbestrafungen bis zum letzten Mai l. I. anher vorzulegen. Z. 9395 Steyr," 22. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Absperrung der Brücke über die Enns bei Losenstein. Die Gemeinde-Vorstehung in Losenstein hat mit Z. 896 vom 17. April 1906 anher die Anzeige erstattet, daß die Montierungsarbeiteu der eisernen Längsträger an der eisernen Ennsbrücke in Losenstein am 23. April 1906 in Angriff genommen worden sind, und daß diese Arbeiten zirka 10 Arbeitstage in Anspruch nehmen werden. Während dieser Zeit bleibt die Brücke für jeden Fuhrwerksverkehr abgeschlossen. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen behufs ortsüblicher Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Z. 9473. Steyr, 23. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hansierhandelverbot. Zufolge Erlasses der k. k. o.-v. Statthaltcrci vom 1. April 1906, Z. 7395/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels im Gebiete der Stadtgemeinde Vajdahunyad des Komitatcs Hunyad _ unter Aufrechterhaltung der im 8 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den bicfcn Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. & 9471. Steyr, 23. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und f. t. Gendarmerie - Posten - Nommanden. Warnung vor dem Unterstützungs-Schwindler Heinrich Kirsch ans Lantcrbach. Zufolge Erlasses der k. k. 0. - ö. Statthalterei vom 12. April 1906, Z. 8497/11, zieht der am 22. Juni 1870 in Suchental, politischer Bezirk Wittingau in Böhmen, geborene, zur Gemeinde Lauterbach zuständige Glasmacher und Fabriksarbeiter Heinrich Kirsch schon feit mehr als zwei Jahren herum und läßt sich auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Reiseunterstützungen verabfolgen. Heinrich Kirsch ist schlank und hat ein künstliches linkes Auge. Die Gemeinde-Vorstehungen werden vor dem genannten Individuum gewarnt. Z. 9472. Steyr, 23. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen Md k- k° Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor dem Unterstützungs-Schwindler Jgnaz Kupfer aus Schlägt. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei voin 9. April 1906, Z. 8119/11, treibt sich Jguaz Kapfer, Brunnenmacher, geboren 1846, zuständig nach Schlägl, pol. Bezirk Rohrbach, in der Welt herum und erschwindelt auf Rechnung seiner Heimat Geldaushilfen und Reiseunterstützungen unter dem Vortvande, dringend Reisegeld in ein Krankenhaus zu ' bedürfen. Er ist im Besitze eines von der Gemeinde Schlägl ausgestellten Arbeitsbuches vom 4. April. 1904, Nr. 5. Personsbeschreibung: Statur: groß, Gesicht: länglich, Haare: braun mit grau gemengt, Augen: braun, Mund: ■ gewöhnlich, Nase: lang und groß, Kennzeichen: am linken Zeigefinger ein haselnußgroßes Gewächs. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, dem genannten Unterstützungsschwindler in Hinkunst keine Geld- unterstützungen zu verabreichen, vielmehr denselben nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln. ; Z. 8878. Steyr, 13. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Z. 7118/x. Kundmachung der k. k. Statthälterei in Lemberg vom 17. März 1906, Z. 35.170- womit die Ausfuhr von Klauentieren (Rindern, . Schafen, Ziegen und Schweinen) aus Galizieu uach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern, sowie die Ausfuhr von Rindern nach dem Deutschen Reiche geregelt wird. Anläßlich des Erlöschens der Maul- und Klauenseuche ■ nil Lande findet die k. k. Statthalterei ihre Kulldmachung
vom 5. Februar 1906, Z. 15.861, mit welcher in den politischen Bezirken Nisko, Rohatyn und Tarnobrzeg die Sperrgebiete festgesetzt wurden, aufzuheben. Mit Rücksicht jedoch auf die Gefahr einer neuerlichen Einschleppung dieser Seuche, sowie behufs Hintanhaltung deren eventuellen Verschleppung, wird auf Grund des § 3 des Gesetzes vom 29. Februar 1880 (R.-G.-Bl. Nr. 35) bis ' auf weiteres folgendes verfügt: Die Ausfuhr von Hornvieh, Schafen und Ziegen. Aus ' seuchenfreien uud nicht gesperrten Gemeinden und Guts- : gebieten der politischen Bezirke: Bohorodczanv, Borszczöw, ' Brody, Dolina, Husiatyn, Kalusz, Kamionka strumilowa, i Kosör, Lisko, Nadvörna, Rawa, Skalat, Sokal, Stryj, Turka und Zbaraz nach den anderen Kronländern, dürfen ' Rinder, Schafe und Ziegen unter Einhaltung der geltenden ; Vorschriften: a) zur sofortigen Schlachtung ohne weitere.Beschränkung, 1>) auf freie Märkte unter der Bedingung ausgeführt werden, daß vor dem Abtriebe der zum Transporte bestimmten Tiere von dem Herkunftsorte der unbedenkliche Gesundheitszustand sämtlicher in diesem Orte (Gemeinde und Gutsgebiet) befindlicheu Klauentiere amtstierärztlich sichergestellt, dies auf den Viehpässen vorgemerkt und die Tiere unmittelbar nach erfolgter Untersuchung unter polizeilicher Aufsicht zur nächsten Eisenbahnstation abgetrieben und sofort nach dem Bestimmungsorte verladen werden. Die Kosten der Untersuchung der Tiere im Herkunftsorte, sowie die der polizeilichen Ueberwachung der zum Transport bestimmten Tiere während des Triebes sind von der Partei zu tragen. 2. Die Bestimmungen, betreffend die Ausfuhr von Rindern, Schafen und Ziegen aus den übrigen hier nicht genannten politischen Bezirken und der Städte Krakör und Krör nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern bleiben unverändert in Kraft. 3. Behufs Hintanhaltung der Einschleppung dieser Seuche uach dem Deutschen Reiche und Aufrechthaltung der freien Ausfuhr von Rindern dahin, wird mit Beziehung auf die h. ä. Kundmachungen vom 28. Februar, 23. Juni und 30. Juli 1902, Z. 22.805, 69.507 und 88.885, verfügt, daß die Ausfuhr von Rindern aus den politischen Bezirken: Vo- borodczany, Borszczöw, Brody, Dolina, Husiatyn, Kalusz, Kamionka strum., Kosör, Liska, Nadvörna, Rava ruska, Skasat, Sokal, Stryj, Turka und Zbaraz nur auf Grund einer speziellen Bewilligung der k. k. Statthalterei statt- finden darf. Eine Ausnahme bilden Rinder, welche aus den obigen Bezirken — solange dieselben von der Lungenseuche oder Maul- und Klauenseuche frei sind — in die Abteilung auf dem Krakauer Zentralviehmarkte für zur Ausfuhr nach Deutschland bestimmtes Hornvieh eingeführt werden. Die Ausfuhr solcher Riuder aus der gedachten Marktabteilung nach dem Deutschen Reiche darf ohne spezielle Bewilligung der k. k. Statthalterei unter den Bedingungen des geltenden im R. G. Bl. Nr. 25 ex 1906 verlautbarten Veterinür- Uebereinkommens und der h. ä. Verordnungen vorn 2'. März 1902, Zl. 22.805, und 30. März 1904, Zl. 12.024, sowie gegen dem erfolgen, daß vor der Absenkung der Tiere von : dem Herkunftsorte in die Marktabteilung der unbedenkliche Gesundheitszustand sämtlicher in Provenienzorte (Gemeinde unb Gutsgebiet) befindlicher Klauentiere auf Koste« der Partei amtstierärztlich sichergestellt, das zur Ausfuhr be- stimmte Vieh entsprechend gekennzeichnet, in vollkommener 10$ Absonderung von anderen Klauentieren 5 Tage in Beobachtung gehalten und nach Ablauf dieser Frist, sowie nach neuerlicher amtstierärztlicher Feststellung, des seuchenunbe- denklichen Gesundheitszustandes unter polizeilicher Aufsicht zur nächsten Eisenbahnstation abgetrieben und sofort verladen wird. Auf den Viehpäffen für solche Transporte ist der Tag und der Untersuchungsbefund der Tiere, deren Kennzeichen, der Beginn und die Beendigung der Beobachtung, sowie der Umstand anzugeben, daß die Tiere aus politischen Bezirken stammen, welche von der Lungen- und Aphtenseuche frei sind und in die für zur Ausfuhr nach Deutschland reservierte Abteilung des Krakauer Zentralviehmarktes bestimmt sind. Aus den übrigen politischen Bezirken, sowie aus den Städten Krakow und Swöw ist, solange dieselben seuchen- frei sind, die Ausfuhr von Rindern nach dem Deutschen Reiche unter Einhaltung bestehender Vorschriften und unter der Bedingung auch weiterhin statthaft, daß vor dem Abtriebe der zum Transport bestimmten Tiere von dem Herkunftsorte der unbedenkliche Gesundheitszustand sämtlicher in diesem Orte befindlicher Klauentiere amtstierärztlich sichergestellt, dies auf den bezüglichen Viehpäpen vorgemerkt und der Transport unmittelbar nach stattgefundener Untersuchung unter polizeilicher Aufsicht nach der Verladestation abgetrieben und sofort verladen wird. Die Ausfuhr von Schweinen: a) aus seuchenfreien und nicht gesperrten Ortschaften der politischen Bezirke: Biala, Bochnia, Brzesko, Chrzanöw, Dabrova, Gorlice, Gryvöv, Jaslo, Kraküw (Bezirk und Stadt), Krosno, Limanowa, Mielec, Mvslenice, Nord Sgez, Nory Targ, Pilzno, Podgörze, Ropezvce, Tar- növ, Wadowice, Wielizcka und Zyriec, dürfen Schlacht-, Zucht- und Nutzschweiue auch fortan nach anderen Ländern unter den sub I und II der Kundmachung vom 27. Februar 1904, Zl. 26.421, enthaltenen Bedingungen ausgesührt werden; l>) aus seuchenfreien und nicht gesperrten Ortschaften der politischen Bezirke: Brzozov, Buczacz, Czortköv, Do- bromil, Drohobycz, Grödek, Horodenka, Jaworöv, Kol- buszopa, Kolomvja, Swow (Bezirk und Stadt), Mos- ciska, Peczenizyn, Podhajce, Przemysl, Przemyslany, Przvorsk, Rohatyn, Rudki, Bzeször, Sambor, Sanok, Sniatyn, Stauislav-'v, Stary, Sambor, Strzyzi>>v, Taruopol, Tlumacr, Trembowla, Zaleszezyki Zboröv, Zlocz-'v, Zölkier und Zydaczöv dürfen ausschließlich zur Schlachtuug bestimmte Schweine nach den übrigen im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern ohne weitere Beschränkung eingefübrt werden Punkt I der Kundmachung vom 27. Februar 1904, Zl. 26.421); c) aus seuchenfreien und nicht gesperrten Ortschaften der politischen Bezirke: Bohorosczanv, Borszczöw, Brodv, Cieszan'«v, Dolina, Husiatyn, Jaroslav, Kalus;, Kamionka str., Kos'w, Lisko, Lancut, Nadvörua, "Nisko, Rawa ruska, Skadat, Sokal, Stryj, Tarnobrzeg, Turka und Zbaraz dürfen gleichfalls nur Schlachtschweine zur sofortigen Schlachtung nach den Orten und unter den sub II der Kundmachung vom 27. Februar 1904, Zl. 26.421, angegebenen Bedingungen ausgefübrt werden. Die inr sogenannten Hausierhandel gekauften Schweine dürfen zum Handels-,^ insbesondere Bahnverkebre (Kundmachung der k. k. Statthalterei vom 27. März 1903, Zl. 24.902), nicht zugelassen werden.
104 Auf dem Umschlagspasse für Klauenvieh-Transporte, welche zur Ausfuhr über die Landesgrenze gelangen, hat der Beschautierarzt die Waggons-Nummer anzugeben und anzu- merkcn, ob die Tiere zur sofortigen Schlachtung oder auf freien Mark bestimmt sind. Durch die gegenwärtige Kundmachung werden die Bestimmungen, womit der Verkehr mit Klauentieren im Lande geregelt ist, in keiner Weise tangiert. Uebertretungen dieser Verordnung, welche am 21. März 1906 in Wirksamkeit tritt, werden nach § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R. G. Bl. Nr. 51, geahndet werden. Was hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird. Von der k. k. Statthalterci. Lemberg, am 17. März 1906. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlasies der k. k. Statthalterei in Linz vom 2. April 1906, Z. 7118/X, zur Verständigung der interessierten Kreise und entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 9229. S t e y r, 20. April 1906. An Me Gemeinde-Vorstehungen und k. S. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Postell-Kommanden tverden hiermit infolge Erlasies der k. k. Statthalterei in Linz vom 14. April 1906, Nr. 8750/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 40 enthaltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 12. April 1906, Z. 16.438, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte -zur besonderen Beachtung aufnierksam gemacht. acl. Z. 8879- Steyr, 23. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vornahme der Pferdcklafsifikation pro 1904». Im Nachhange zum h. ä. Erlasie vom 13. April 1906, Z. 8879, betreffend die Vornahme der Pserdeklassifikation und der Fuhrwerkszählung pro 1906 werden die Gemeinde- Vorstehungen aufmerksam gemacht, daß nach den mit dem 14. Korps - Kommando in Innsbruck vereinbarten anher herabgelangten Weisungen des Reise- und Geschäftsplanes über die Durchführung der Pserdeklassifikation für jene Gemeinden, in welchen eine größere Anzahl von^ Pferden vorhanden ist, zur Vornahme derselben zwei Tage bestimmt wurden. Nachdem in der Regel nicht mehr als 200 Stück Pferde an einem Tage klassifiziert werden sollen, so haben daher die betreffenden Gemeinden hinsichtlich der Vorführung der Pferde die entsprechenden Anordnungen zu treffen. Anbei folgt der Pferdeklassifikations-Plan (Reise- und Geschäftsplan) im Jahre 1906 für die Pserdeklassi- fikations-Kommissiott Nr. 6 in Oberösterreich zur Darnach- achtung mit. Gemeinde .ge« S Jf= die Klassifikation findet statt im 03 S ^ = 85 Klassikations- Orte e e o § 03 O W Stunde mittag AuöbebungS- (GcrichtsMezirl Weyer: Weyer (Land) . 78 Weyer Mai 18. 8 Gaflenz 25 Weyer // 8 — Weyer (Markt) 68 Weyer // 8 ' — Ober- u. Unter- Lausa 35 Unterlausa // '/ — 1 Großraming 28 Großraming // 19. 8 — Neustift 15 Großraming // // 8 — Losenstein 21 Losenstein // // — 2 Reichraming 47 Losenstein // // — 2 Lausa 24 Losenstein // // — 2 CJ — — — // 20. — — AuShebungs- (GerichtS)Bezirk Steyr (Bezirk): Ternberg 58 Ternberg // 21. 8 Garsten . 168 Garsten // — 2 St. Ulrich 95 St. Ulrich // 22. 8 — Aschach a.d.St. 88 Aschach // — 2 Losensteinleiten 333 Unter-Wolfern // 23. 8 — l^a — — — // 24. — 1 E-2 Gleink 279 Gleink 25. 8 — Sierning 412 Sierning // 26. 87s — —— — — 27. — —{stoSierning — Sierning // 28. 8-/2 — Thanstetten 330 Thanstetten Schiedelberg // 29. 8 — es Thanstetten 30. // Schiedelberg // 8 AuShebungs- (Gerichts-Bczirk Kremsmünster: » Bad Hall 56 Bad Hall // 31. 8 Pfarrkirchen 183 Bad Hall // 9 — Rohr 138 Unter-Rohr Juni 1. 8 — Kremsmünster t Markt) 31 Kremsmünster // ,/ — 2 ' Kremsnmnster (Land) 374 Kremsmünster // 2. 8 — — — — 3. — — 0 g — — 4. — — Kremsmünster (Land) — i Kremsmünster // 5. 8 — Wartberg 218 ; Wartberg 6. 8 — Ried 326 jRied 7. 8 — Eberstallzell 290 Eberstallzell 8. 8 — > Sipbachzell 279 ' Sipbachzell // 9. 87a — LZ — — — // 10. — |J . AusdcbuugL i (GerichtS)Bczirl Steyr: Steyr (Stadt) 217 Steyr 11. 8 // // — Steyr . 12. 8 —
105 Z; 8974. Stepr, 20. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Höerösterreich in der Berichtsperiode vorn 3. April bis 10. April 1906. 1 Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Erdmannsdorf, Ortschaften Erdmannsdorf, March; Gemeinde Gutau, Ortschaft Lehen; Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaften Ennsedt, St. Leonhardt, Wenigfirling; Gemeinde Tragwein, Ortschaft Lugendorf. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hargelsberg, Ortschaft Hart; Gemeinde Leonding, Ortschaft Landwied. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaften Kodingersdorf, Weikersdorf; Gemeinde Altenberg, Ortschaft Unterweitrag; Gemeinde und Ortschaft Gallneu- kirchen; Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaften Oberndorf, Kirchschlag; Gemeinde St. Magdalena, Ortschaften Furt, St. Magdalena und Steeg. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Lichtenegg, Ortschaft Obertan. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. Erlöschen d e r S e u ch e. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Unterweissenbach, Ortschaft Obermühl. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Allerheiligen, Ortschaft Krichbaum. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenauerstraße. Hievon setze ich die Gemeinde-Borstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 9422. Steyr, 21. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen Und k- L Gendarmerie - Posten - Uommanöen zur Kenutnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für <>)Üeröllerreich in der Berichtsperiode vorn 11. April bis 17. April 1906. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hargelsberg, Ortschaft Hart; Gemeinde Leonding, Ortschaft Landwied. 2. BezirkUrfahr: GemeindeAlberndorf,Ortschaften Kettingsdorf, Weikersdorf; Gemeinde Altenberg, Ortschaft Unterweitrag; Gemeinde Gallneukirchen, Ortschaften Gall- neukirchen, Oberndorf; Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaft kirchschlag. Gemeinde St. Magdalena, Ortschaften Furth, St. Magdalena, Steeg. _ 3. Bezirk Wels: Gemeinde Lichtenegg, Ortschaft . Obertan. 4. Bezirk Freistadt: Gemeinde Erdmannsdorf, Ortschaften Erdmannsdorf, March; Gemeinde Gutau, Ortschaft Lehen; Gemeinde Hundsdorf, Ortschaften Hundsdorf, Neustadt; Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaften Ennsedt, St. Leonhardt, Wenigfürling. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Hinterberg; Gemeinde Tragwein, Ortschaft Lugendorf. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. 2. Geflügel-Cholera. Bezirk Ried: Gemeinde Gurten, Ortschaft Dorf. Hievon setze ich die Gemeinde-Borstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. April 1906, Z. 8937/X, in die Kenntnis. Z. 9474. Steyr, 23. April 1906. An alle Gemeinde -Vorstehungen und L. L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 18. April 1906, Z. 17^511, enthaltend Veterinär-polizeiliche Bersügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Kroatien -Slawonien nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Csaki - Gorbo (Komitat Szolnok - Doboka), Központ Koniitat Temes) und aus der Munizipalstadt Temesvar in Ungarn sowie aus dem Bezirke Zemun (Komitat Sriem) und aus der Munizipalstadt Zemun in Kroatien-Slawonien nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Hingegen wird das gegen die Einsuhr von Schweinen aus dem Grenzbezirke Samobor (Komitat Zagreb) in Kroatien-Slawonien gerichtete Verbot hiemit ausgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Üeberein- kommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der ANnisterial - Verordnung vom 22. September 1899 (N.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr vou Scbiveinen aus der durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinde Sv. Nedeljä (Bezirk Samobor) lind deren Nachbargemeiuden wird durch die Aufhebung des gegen den genannten Bezirk bestandenen Verbotes nicht berührt. Dies wird int Nachhange zu der hierort. Kuudmackung vom 12. April 1906, Z. 16.438 (enthalten in dem Amtsblatte zur „Liuzer Zeitung" vom 18. April 1906, 9tr. 40) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Borstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. April 1906, Nr. 9109/x' zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis.
10G Z. 8973. Steyr, 21. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Z. 8273/X. Linz, 7. April 1906. Kundmachung der k. k. o.-ö. Statthalterei, betreffend die Abhaltung der ersten diesjährigen Prüfung aus dem Hufbeschlage. Die erste diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage wird im Sinne der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873 (R. G. Bl. Nr. 140) am Montag den 11. und Dienstag den 12. Juni 1906 von der o.-ö. Prüfungskommission für Hufschmiede in Linz abgehalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe des Hufschmiedgewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugniffe (Lehrbriefe) über das erlernte Hufschmiedgewerbe und dem Arbeitszeugniffe (Arbeitsbuche) über eine wenigstens 3jährige Verwendung als Hufschmiedgehilfe (§ 6 der zitierten Ministerialverordnung) belegten Gesuche bis 20 Mai l. I. im Wege der politischen Bezirksj behörde ihres Ausenthatlsortes bei der k. k. o.-ö. Statthalterei ! in Linz einzubringen. Die Gesuchüeller werden besonders darauf aufmerksam ! gemacht, daß die Lehrbriefe nach dem Jahre 1883 von der zuständigen Genossenschaftsvorstehung und von der betreffenden ; Gemeindevorstehung bestätigt sein müssen. Desgleichen muß auch den Arbeitszeugnissen die Be- ! stätigung der Gemeinde- und Genossenschaftsvorstehung bei- ! gesetzt sein. Von der k. k. oberöstcrrcichischcn Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeindevorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 7. April 1906, Zl. 8273/X, mit der Weisung in die Kenntnis, daß solche Gesuchsteller, welche den in der Kundmachung angeführten Bedingungen, worunter die nach dem Jahre 1883 von der Genossenschafts- vorstehung bestätigten Lehrbriefe und die vorschriftsmäßigen Arbeitszeugnisse zu verstehen sind, nicht vollkommen entsprochen haben, zur Beibringung der erforderlichen Dokumente zu verhalten, dagegen jene, welche denselben überhaupt nicht zu entsprechen vermögen, abweislich zu bescheideu sind. I Der k. f. Bezirkshauplmannr Walderdorff. Redaktion und Aerlag der k. k. Be-irkShauptmanufchast Eteyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Eteyr.
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