Amtsblatt 1905/16 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

98 Haizendorf, Bezirk Krems, ebendahin zuständig, Sohn des Alois und der Nosalia, geb. Kürschner. Josef Walter, geboren 14. Dezember 1882 in Krems, Bezirk Krems, ebendahin zuständig, Sohn des Theodor und der Franziska, geb. Kaufmann. Karl Wmklcr, geboren 3. August 1881 in Angeru, Bezirk Krems, nach Mautern, Bezirk Krems, zuständig, Sohn des Karl inid der Katharina, geb. Preis. Karl Zinncr, geboren 11. April 1873 in Rastenfeld, Bezirk Krems, ebendahin zuständig, Sohn des Karl und der Anna, geb. Stelzer. Leopold Zinncr, geboren 13. Oktober 1875 in Rasten- ; feld, Bezirk Krems, ebendahin zuständig, Sohn des Karl und der Anna, geb. Stelzer. Ludwig Zinncr, geboren 17. August 1878 in Rasten- fcld, Bezirk Krems, ebendahin zuständig, Sohn des Karl • und der Anna, geb. Stelzer. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Juni l.J. hicher zu berichten. Z. 8875, 8793. Steyr, 13. April 1906. An alle Gemeinde -Vorstehungen und t. f. Gendarmerie - Posten - Üommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind, und zwar: • ; Der am 13. Juni 1884 in Karlsberg geborene, nach ■ Rautenberg im Bezirke Sternberg zuständige, Stellungs- pstichtige Gottfried Gabriel, Eisenarbeiter, ehelicher Sohn des Florian Gabriel, Schmied, und der Johanna, geborene Böhncl. Der am 15. Dezember 1871 als außerehelicher Sohn > der Rosina Alaier in Judenburg geborene, in der Geineiude Schöder hcimatberechtigte Militärtaxpflichtige Bergarbeiter ! Johann Maier, ivelcher im Monate Dezember 1904 von I Judenburg unbekannt >vohin abgereist ist. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Juni l. I. bieder zu berichten. Z. 8550. Steyr, 11. April 1906. An alle Gemeinde -vorstehungen. Handbuch der österreichischen Veterinär-Vorschriften. Im Verlage der Buchhandlungsfirma Wilhelm Brau- müller, Wien und Leipzig, ist kürzlich die erste Lieferung des „Handbuches der österreichische« Veterinär- Vorschriften" eines Werkes, welches zirka 30 Lieferungen i umfassen wird und den im Veterinär - Departement des Ministeriums des Innern in Verwendung stehenden Bezirks- Obertierarzt Adalbert Rotier zum Verfasser hat, er- schienen. Dieses nach authentischen Quellen bearbeitete Handbuch stellt sich zur Aufgabe, uicht nur den Tierärzten jeder Berufsstellung, sondern auch den politischen und richterlichen Beamten eine Sammlung aller das öffentliche Berterinär- wesen betreffenden und mit demselben überhaupt in irgend einer Verbindung stehenden Normativ - Bestimmungen zu bieten. Zufolge Erlasses des mit dem Statthalterei-Erlasse vom 30. März l. I., Z. 6806/X, intimierten Erlasses des k. k. Miuisteriums des Innern vorn 17. März 1906, Z. 11.669, setze ich die Gemeinde -Vorstehungen mit der Einladung in die Kenntnis, von dem Erscheinen des Werkes eventuelle Jntereffenten aufmerksam zu machen. Z. 8796. Steyr, 12. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Die königl. Regierung von Riederbayern in Landshut hat laut Rote vom 28. März 1906, Z. 9921, mit Genehmigung des königl. Staatsministeriums des Innern vom 24. März, Nr. 6558, für die Pserdeeinfuhr aus Oesterreich -Uugaru an nachbenannten Eintrittsstellen nachfolgende Tage und Stunden festgesetzt: Königl. Bezirksamt Wolfstcin. E i n t r i t t s st e l l e K l e i n p h i l i p p s r e u t h: Am ersten Donnerstag im Monate von 9 —12 Uhr und an den Donnerstagen nach den Netolitzer und Hußi- uetzer Hauptviehmärkten. Königl. Bezirksamt Wegschcid. Eintritts stelle Kappel: Am ersten Samstag jeden Monats von 9 — 12 Uhr. Königl. Bezirksamt Passau. Eingangsstelle Haibach: Jeden ersten Dienstag im Monate von 9 — 10 Uhr. Sollten an anderen Tagen z. B. wegen größerer Pferdemürkte in den österreichischen Grenzbezirken Pferdeeinsuhren gewünscht werden, so sind die einschlägigen Distriktspolizeibehörden gemäß Ministerialentschließnng vom 11. April 1880, Nr. 6244, § 2, Abs. 3, (M.-A.-Bl. 1880, 9lr. 14, S. 159 u. ff.) berechtigt, solche zu genehmigen, jedoch muß bei genanuter Behörde so rechtzeitig darum nachgesucht werden, daß die königl. Zollbehörde den höheren Zollbeamten rechtzeitig an Ort und Stelle abzuordnen imstande ist. An den übrigen hier nicht genannten Eintrittsstellen, an denen sich höhere Zollbeamte befinden, können auch an den bis jetzt geltenden Einfuhrtagen und Zeiten Pferde eiugeführt werden. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. April 1906, Nr. 7732, zür Verständigung der Interessenten mit dem Bemerken in die Kenntnis, daß gleichzeitig der k. k. Finanzdirektion in Linz behufs Verständigung der betreffenden Grenzzollämter die Mitteilung gemacht wird.

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