Amtsblatt 1906/16 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der L k. Li'zirkZhauplmannUKfl Zkyr für' öen gterchncrmtgerl poMischen und SHnW§ZLM. Ur. 16. Kteyr, am 19. A^M. 1906. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo QU^ geeignete Inserate angenommen werden.' — Prännmerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. ^>teyr, 16. April 1906. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Hinausgabe der Reichs-Gesetz-Blätter. Unter Einem gelangen die Reichs-Gesetz-Blätter Stück XXXIV, und XXXV, an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 8680. Steyr, II. April 1906. An Me Gemeinde - Vorstehungen. Konkurs-Ausschreibung für die Vize-Admiral Bernhard Freiherr von Wüllerstors- Urbairsche Stiftung für zwei arme kranke Matrosen. Den stiftungsurkundlichen Bestimmungen gemäß eröffnet das Kaiserin -Maria- Anna -Stiftungs- Komitee hiemit den jährlichen Konkurs für die im Jahre 1906 aus den Erträg- niffen der obbenannten Stiftung für zwei arme kranke Matrosen zu verteilenden Gratialen -1 140 Kronen. Anspruch auf diese Stiftung haben bedürftige Matrosen, welche während der aktiven Dienstzeit erkrankt und aus diesem Grunde ohne Anspruch auf eine gesetzliche Versorgung aus dem Verbände der k. u. k. Kriegsmarine entlassen worden sind. Die Stistungsgenüsse, welche am Todestage des Stifters, -d. i. am 10. August jedes Jahres zur Verteilung gelangen, werden an die zwei am meisten berück- sichtigungswürdigen Bittsteller ausbezahlt und erfolgt die Zuerkennung des Stiftungsgenusses auf ein Jahr. Eine Wiederverleihung des Stistungsgenusses an bereits Beteilte ist jedoch nicht ausgeschlossen. Es werden daher alle jene, welche die für eine Unterstützung aus dieser Stiftung erforderlichen Eigenschaften zu besitzen glauben, eingeladen, ihre wit nötigen Beweisdokumenten belegten Gesuche bis I. Juli I. an das k. u. k. Seebezirks - Kommando in Triest M richten. In denselben muß dargetan werden, daß der Bittsteller: . 1. während seiner aktiven Dienstzeit als Matrose in "br k. u. k. Kriegsmarine erkrankt ist und infolge dessen ohne Versorgung aus dem Verbände derselben entlassen worden ist; 2. sich derzeit in mißlichen Verhältnissen befindet und unterstützungsbedürftig ist. Um dies zu ersehen, ist dem Gesuche ein Armutszeugnis oder eine Bestätigung der zuständigen Ortsvorsiehung beizuschließen. Später als am I. Juli einlaugende Gesuche um Verleihung einer Unterstützung aus dieser Stiftung werden nicht berücksichtigt. Triest, im März 1906. Das Stiftungs - Komitee. Z. 8792. Steyr, 14. April 1906 Au sämtliche Gemeinde-Vorstehungen, schulleitungen rc. Konkurs zur Besetzung von sechs Graf Teblinschen Stiftungs- plätzen böhmischer Abteilung in den k. u. k. Militär- ErzichnngS- und BildnngSanstalten. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesverteidigung vom 6. März 1906, Nr. 814—XIII, gelangen in den k. u. k. Militär - Erziehungs- und Bildungsanstalten mit Beginn des Schuljahres 1906/07 sechs Graf Deblinsche Stiftungsplätze böhmischer Abteilung zur Besetzung. Die Bewerber um diese Plätze haben die Mittellosig- keit der Eltern durch ein legales Mittellosigkeitszeugnis, dann den Umstand, daß sie einer Familie des böhmischen Herren- oder Ritterstandcs angehören eventuell von einer Familie des Herren- oder Ritterstandes aus Mähren oder von Edelleuten aus anderen erbländischen Provinzen abstammen, durch Diplom oder Stammbaum nachzuweisen, uud ist dem Gesuche, in welchem die Anzahl der Geschwister des Kompetenten, dann^ob, und welche von ihnen versorgt sind, oder bereits eine Stiftung genießen, gewissenhaft au- zugeben ist, die Erklärung der Eltern oder Vormünder bei- zulegen, daß sie bereit sind, für den Fall des Erlangens eines dieser Stistungsplätze die zur Unterstützung des Kandidaten allenfalls noch nötigen Auslagen zu tragen.

96 Im übrigen haben die betreffenden Bewerber den allgemeinen Bedingungen für die Aufnahme in die k. u. k. Militär - Erziehungs- und Bildungsanstalten zu entsprechen. Diese sind: 1. Die österreichische oder die ungarische Staatsbürgerschaft ; 2. die körperliche Eignung; 3. ein befriedigendes sittliches Verhalten; 4. das erreichte Minimal- und nicht überschrittene Maximalalter; 5. die erforderlichen Vorkenntnisse; 6. die Uebernahme der Verpflichtung, in den Militär- realschulen und Militärakademien mit Beginn eines jeden Schuljahres das Schulgeld im Betrage von 28 Kronen zu cutrichteu. Die näheren Bedingungen können h. ä. während der Amtsstunden eingesehen werden. mit Giften, gifthältigen Drogen und gesundheitsgefährlichc chemischen Präparaten und darf daher nur nach Maßga! der Bestimmungen dieser Verordnung und insbesondere unt Beachtung des 8 12 derselben in Verkehr gebracht werde Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zufol Erlaffes der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. Nkärz 190« Z. 7396/V, zur entsprechenden Verständigung der inte essierten Kreise der Bevölkerung in Kenntnis gesetzt. Z. 653/Sch. Steyr, 12. April 1906. An sämtliche Schulleitungen. Die. Schulleitungen werden angewiesen, nebst den n« zu genehmigenden Stundenplänen auch die im lausend, Schuljahre in Verwendung gestandenen Stundenpläne seine zeit h. a. in Vorlage zu bringen. Z. 8914. S t e y r, 13. April 1906. An alle Gemeinde -vorstehungen rc. re. Zustellung der Bricfpostscuduugcu im Außcnbczirkc des Postamtes Bad Hall. Zufolge Note der k. k. Post- und Telegraphendirektion in Linz vom 9. April d. I., Z. 15.007, gelangt vom 16. April 1906 angefangen in dem vom Landbriesträger nicht begangenen ganzen Außenbezirke des Postamtes Bad Hall die gebührenfreie, regelmäßige Zustellung der Briefpostscn- dungen zur Einfübrnng. Zu diesem Zwecke wird dieser Außenbezirk des Post- amtcs Bad Hall in zwei Hälften (annähernd eine nördliche und südliche Hälfte) geschieden und wird' die Bestellung in jeder dieser Hälften dreimal in der Woche erfolgen. Weiters gelangt vom obigen Zeitpunkte angefangen im jetzigen Landbriesträgerbezirke des Postamtes Bad Hall ein zweiter nachmittägiger Landbriefträgergang zur Einführung, der in Hinkunst nicht nur während der Sommermonate, sondern auch ganzjährig verkehren wird. Die Kurszeiten für den zweiten Gang für die Zeit vom 1. Oktober bis 30. April sind folgende: ab Bad Hall, Postamt . . 3'00 nachm. „ Mühlgrub . . . . 3'40 „ „ Pfarrkirchen .... 4'30 „ „ Feyregg...........................5'00 „ an Bad Hall, Postamt . . 5'30 „ Dieses wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Z. 8546. Steyr, 10. April 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend das Reinigungsmittel „Purovit" für Bicrdruckapparate. In jüngster Zeit wird ein Reinigungsmittel für Bierdruckapparate unter der Bezeichnung „P u r o v i t" in Verkehr gebracht. Da die durch das Pharmaz.-Komitee des Obersten Sanitätsrates vorgenommeue chemische Analyse ergeben hat, das; dieses Reinigungsmittel als Hauptbestandteil 77 6-/,, Aetznatron (Natronhydrat) enthält, unterliegt dasselbe den Bestimmungen des 8 15 der Ministerial - Verordnung vom 21. April 1876, R.-G.-Bl. ^Nr. 60, betreffend den Verkehr Z. 659/Sch. Steyr, 14. April 1906 An alle Ortsschulräte und Zchulleiümgen. Zufolge Erlaffes des k. k. o.-ö. Landesschulrates vo 9. April 1906, Z. 1835, wird hiemit bekannt gegebe daß im laufenden Jahre eine Aenderung im Schuljahr beginne nicht einzutreten hat, daß somit an allen Volk schulen, für welche bisher der 1. Mai als Beginn d Schuljahres bestimmt war, dieser Termin auch Heuer nc einzuhalten ist. ' Z. 9042. Steyr, 16. April 1906. An alle. Gemeinde-vorstehungen und öi< hochw. psarrämter» ' Ausforschung von Erben eines verstorbenen Matrose Laut des an die k. k. Seebehörde in Triest gerichtet Schreibens des k. u. k. General-Konsulates in London vo 12. September 1905, Z. 3512, hat das dortige Board ' Trade mitgeteilt, daß der angeblich in Triest im Jahre 18t geborene Seemann Anton Roberts, der auf dem britische Dampfer „Ulcinous" recte „Alcinons" verheuert war, n dem genannten Fahrzeug auf der Reise von Lobos < Asuera nach Antwerpen zugrunde ging und ein Lohngr haben von Pf. 66.6.11 hinterließ. Das Board of Trat ist bereit dem k. u. k. General-Konsulate den Nachlaß geg die Erklärung auszusolgen, daß der Verunglückte östei Staatsangehöriger war und seine Erben in der österreicl schen-ungarischen Monarchie wohnhafte Staatsangehörige siri Ob der Name Anton Roberts der volle Name oder n Taufnanie oder angenommener Name des Verstorbenen wo konnte nicht sestgestellt tverden, da überhaupt keine Lec timationsurkunde vorliegt. Da die seitens der k. k. Hafen- und Seesanitätsbehörd diesfalls eingeleiteten Nachforschungen ergebnislos geblieb sind, werden über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vo 9. April 1906' Z. 8151/11, die Gemeinde - Vorstehung und hochw. Pfarrämter eingeladen, behufs Beschaffung d in Rede stehenden Erklärung Erhebungen über die Jdentil und Zuständigkeit des Verstorbenen, bezw. über das Domi seiner Erben zu pflegen und ein positives Ergebnis sogle anher zu berichten.

97 Ä 8873. Steyr, 14. April 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. "Warnung vor dem Unterstützungs-Schwindler Arnold Schwarz aus Stein in.Krain. Zuwlge Erlasses der k. k o.-ö. Statthalterei vom 22. März 1906, Z. 6721/11, treibt sich Arnold Schwarz, 27 Jahre alt, Bäckergehilfe, geboren in Wien, zuständig nach Stein in Krain, arbeitslos herum, erwirkt bei Gemeinden Unterstützungen auf Rechnung der Heimatgemeinde und verursacht, insbesondere dadurch, daß er sich unter Simulierung von Krankheiten in Krankenhäuser aufnehmen läßt, Kosten. Arnold Schwarz hat ein längliches Gesicht, blondes Haar und braune Augen und befindet sich im Besitze eines von der Stadtgemeinde Stein in Krain mit 24. April 1894, Z. 13, ausgestellten Arbeitsbuches. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, dem Genannten, außer in Fällen dringender Notwendigkeit keine Unterstützungen zu verabfolgen, vielmehr denselben bei den gegebenen Umständen der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Z. 9041. Steyr, 17. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor dem Unterstützungs-Schwindler Kaspar Kljuöeviö aus Neudegg. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 7. April 1906, Z. 8037/11, treibt sich Kaspar Kljuöeviö aus Selo, Gemeinde Neudegg, Bezirkshauptmannschaft Nudolfswert, beschäftigungslos herum und ließ sich auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Geldunterstützungen verabfolgen. Kljuöeviö ist im Jahre 1864 geboren, groß, hat längliches Gesicht, blondes Haar, graue Augen, große Nase und keine besonderen Kennzeichen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, zu veranlassen, daß dem Genannten, außer in Fällen dringender Notwendigkeit, keine Unterstützungen mehr verabfolgt werden, derselbe vielmehr bei den gegebenen Umständen der schnb- polizeilichen Behandlung unterzogen werde. Z. 8874. Steyr, 13. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung von Stellungspflichtigen ans dem Bezirke Krems. Auszuforschen sind: Karl Aschaner, geboren 3. Mai 1882 in Kreins, Bezirk Krems, Niederösterreich, ebendahin zuständig, Sohn des Johann und der Anna, geb. Fischer. Eduard Blauensteiner, geboren 2. Juli 1875 in Donaufeld, Bezirk Floridsdorf, nach Schillern, Bezirk Krems, Zuständig, Sohn des Edllard und der Barbara, geb. Unger. Alexander Eilst, geboren 25. November 1872 in Brünn (Donipfarre) Mähren, nach Langenlois, Bezirk Krems, Zuständig, Sohn der Franziska Eibl. Johann Fischer, geboren 26. April 1869 in Etsdorf, Bezirk Krems, ebendahin zuständig, Sohn des Alois und der Josefa, geb. Esel. Karl Fried!, geboren 23. Dezember 1877 in Wien, VI. Bezirk, Pfarre Laimgrube, nach Hadersdors, Bezirk Krems, zuständig, Sohn des Ferdinand und der Maria, geb. Halbedel. Friedrich Genthe, geboren 16. April 1869 in Lich- tenau, Bezirk Krems, nach Rastbach, Bezirk Krems, zuständig, Sohn des Johann Adolf und der Maria, geb. Gruber. Leo Hagn, geboren 22. Juni 1883 in Scheideldorf, Bezirk Zwettl, nach Furth, Bezirk Krems, zuständig, Sohn des Oberlehrers Leopold und der Theresia, geb. Forstreiter. Alexander Hofbauer, geboren 14. Juni 1877 in Paris, (Frankreich), nach Roffatz, Bezirk Krems, zuständig, Sohn des Santivo Jnnozenz und der Katharina geb. Herzberg. Eduard Kaltenbrunner, geboren 19. September 1875 in Klagenfurt, Stadtpfarre St. Peter und Paul, nach Mar- bach (Spitz), Bezirk Krems, zuständig, Sohn des Josef und der Josefa, geb. Gabler. Karl Kirchner, geboren 16. August 1869 in Wien, IX. Bezirk, Gebärhaus, nach Krems, Bezirk Krems, zuständig, Sohn der Theresia Kirchner. Rudolf Kolm, geboren 13. Jänner 1883 in Wien, IX. Bezirk, Pfarre St. Johann, nach Felling, Bezirk Krems, zuständig, Sohn des Johann und der Maria Anna, geb. Schieber. Rudolf Krnckerer, geboren 23. November 1883 in Wien, III. Bezirk, Pfarre St. Rochus, nach Krems, Bezirk Krems, zuständig, Sohn der Franziska Krnckerer. Heinrich Ledwina, geboren 25. Mai 1869 in Güns, Ungarn, nach Krems, Bezirk Krems, zuständig, Sohn des Heinrich und der Juliana, geb. Kaszas. Leopold Nowak, Artist, geboren 16. September 1876 in Wien, VIII. Bezirk, Pfarre Maria Treu, nach Krems Bezirk Krems, zuständig, Sohn des Gustav und der Adelbeid' geb. Satori. Anton Oetl, geboren 29. Mai 1875 in Ostra, Bezirk Krems, ebendahin zuständig, Sohn des Matthias und der Josefa, geb. Auer. Philipp Alois Pokorny, geboren 19. Juni 1877 in Elsarn im Straßerthal, Bezirk Krems, nach Els, Bezirk Krems, zuständig, Sohn des Wenzel und der Katharina Kaspar. Johann Rädda, geboren 18. November 1874 in Wien, IX. Bezirk, Gebärhaus, nach Hollenburg, Bezirk Krems', zuständig, Sohn des Johann und der Marie, geb. Langer' Joscf Scheibenpflug, geboren 11. Jänner 1878 in Paudorf, Bezirk KremS, ebendahin zuständig, Sohn des Ferdinand und der Katharina, geb. Eber. Josef Schädel, geboren 29. Juni 1883 in Unter-Plank Bezirk Krems, nach Plank, Bezirk Krems, zuständig, Sohn des Franz und der Johanna, geb. Schmalhofer. Leopold Stocker, geboren 13. November 1875 in Nieder-Grünbach, Bezirk Krems, ebendahin zuständig, Sobn des Josef und der Theresia, geb. Pichler. Leopold Stocker, geboren 9. November 1869 in Mar- bach, (Gföhl), Bezirk Krems, nach Groß-Motten, Bezirk Krems, zuständig, Sohn des Josef und der Anna' Marie geb. Schachermavr. Florian Wagner, geboren 21. Februar 1871 in

98 Haizendorf, Bezirk Krems, ebendahin zuständig, Sohn des Alois und der Nosalia, geb. Kürschner. Josef Walter, geboren 14. Dezember 1882 in Krems, Bezirk Krems, ebendahin zuständig, Sohn des Theodor und der Franziska, geb. Kaufmann. Karl Wmklcr, geboren 3. August 1881 in Angeru, Bezirk Krems, nach Mautern, Bezirk Krems, zuständig, Sohn des Karl inid der Katharina, geb. Preis. Karl Zinncr, geboren 11. April 1873 in Rastenfeld, Bezirk Krems, ebendahin zuständig, Sohn des Karl und der Anna, geb. Stelzer. Leopold Zinncr, geboren 13. Oktober 1875 in Rasten- ; feld, Bezirk Krems, ebendahin zuständig, Sohn des Karl und der Anna, geb. Stelzer. Ludwig Zinncr, geboren 17. August 1878 in Rasten- fcld, Bezirk Krems, ebendahin zuständig, Sohn des Karl • und der Anna, geb. Stelzer. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Juni l.J. hicher zu berichten. Z. 8875, 8793. Steyr, 13. April 1906. An alle Gemeinde -Vorstehungen und t. f. Gendarmerie - Posten - Üommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind, und zwar: • ; Der am 13. Juni 1884 in Karlsberg geborene, nach ■ Rautenberg im Bezirke Sternberg zuständige, Stellungs- pstichtige Gottfried Gabriel, Eisenarbeiter, ehelicher Sohn des Florian Gabriel, Schmied, und der Johanna, geborene Böhncl. Der am 15. Dezember 1871 als außerehelicher Sohn > der Rosina Alaier in Judenburg geborene, in der Geineiude Schöder hcimatberechtigte Militärtaxpflichtige Bergarbeiter ! Johann Maier, ivelcher im Monate Dezember 1904 von I Judenburg unbekannt >vohin abgereist ist. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Juni l. I. bieder zu berichten. Z. 8550. Steyr, 11. April 1906. An alle Gemeinde -vorstehungen. Handbuch der österreichischen Veterinär-Vorschriften. Im Verlage der Buchhandlungsfirma Wilhelm Brau- müller, Wien und Leipzig, ist kürzlich die erste Lieferung des „Handbuches der österreichische« Veterinär- Vorschriften" eines Werkes, welches zirka 30 Lieferungen i umfassen wird und den im Veterinär - Departement des Ministeriums des Innern in Verwendung stehenden Bezirks- Obertierarzt Adalbert Rotier zum Verfasser hat, er- schienen. Dieses nach authentischen Quellen bearbeitete Handbuch stellt sich zur Aufgabe, uicht nur den Tierärzten jeder Berufsstellung, sondern auch den politischen und richterlichen Beamten eine Sammlung aller das öffentliche Berterinär- wesen betreffenden und mit demselben überhaupt in irgend einer Verbindung stehenden Normativ - Bestimmungen zu bieten. Zufolge Erlasses des mit dem Statthalterei-Erlasse vom 30. März l. I., Z. 6806/X, intimierten Erlasses des k. k. Miuisteriums des Innern vorn 17. März 1906, Z. 11.669, setze ich die Gemeinde -Vorstehungen mit der Einladung in die Kenntnis, von dem Erscheinen des Werkes eventuelle Jntereffenten aufmerksam zu machen. Z. 8796. Steyr, 12. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Die königl. Regierung von Riederbayern in Landshut hat laut Rote vom 28. März 1906, Z. 9921, mit Genehmigung des königl. Staatsministeriums des Innern vom 24. März, Nr. 6558, für die Pserdeeinfuhr aus Oesterreich -Uugaru an nachbenannten Eintrittsstellen nachfolgende Tage und Stunden festgesetzt: Königl. Bezirksamt Wolfstcin. E i n t r i t t s st e l l e K l e i n p h i l i p p s r e u t h: Am ersten Donnerstag im Monate von 9 —12 Uhr und an den Donnerstagen nach den Netolitzer und Hußi- uetzer Hauptviehmärkten. Königl. Bezirksamt Wegschcid. Eintritts stelle Kappel: Am ersten Samstag jeden Monats von 9 — 12 Uhr. Königl. Bezirksamt Passau. Eingangsstelle Haibach: Jeden ersten Dienstag im Monate von 9 — 10 Uhr. Sollten an anderen Tagen z. B. wegen größerer Pferdemürkte in den österreichischen Grenzbezirken Pferdeeinsuhren gewünscht werden, so sind die einschlägigen Distriktspolizeibehörden gemäß Ministerialentschließnng vom 11. April 1880, Nr. 6244, § 2, Abs. 3, (M.-A.-Bl. 1880, 9lr. 14, S. 159 u. ff.) berechtigt, solche zu genehmigen, jedoch muß bei genanuter Behörde so rechtzeitig darum nachgesucht werden, daß die königl. Zollbehörde den höheren Zollbeamten rechtzeitig an Ort und Stelle abzuordnen imstande ist. An den übrigen hier nicht genannten Eintrittsstellen, an denen sich höhere Zollbeamte befinden, können auch an den bis jetzt geltenden Einfuhrtagen und Zeiten Pferde eiugeführt werden. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. April 1906, Nr. 7732, zür Verständigung der Interessenten mit dem Bemerken in die Kenntnis, daß gleichzeitig der k. k. Finanzdirektion in Linz behufs Verständigung der betreffenden Grenzzollämter die Mitteilung gemacht wird.

99 Z. 8797. Steyr,' 12. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L S„ Gendarmerie - Posten - Aommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 5. April 1906, Z. 14.724, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr vou Schweinen aus Ungarn und Kroatien -Slawonien nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Antalfalva und Pancsova (Komitat Torontal), sowie aus der Muuizipalstadt Pancsova in Ungarn und aus dem Bezirke Nova Gradiska (Komitat Pozega) in Kroatien- i Slawonien nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen ; und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der kompetenten Bezirkshauptmannschaften wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz- Stuhlgerichtsbezirke Vag - Besztercze (Komitat Trencsen) in Ungarn und wegen des Bestandes des Stäbchen-Notlaufs die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenzbezirke Cabar (Komitat Modrus-Rieka) in Kroatien-Slawonien nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Fecsöcsalloköz und Pozsony, einschließlich der Stadtgemeinde Szent - György (Komitat Pozsony), in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Ueberein- kommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial - Verordnung vom 22. September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus der durch Schweinepest verseucht geweseilen Gemeinde Borsa (Stuhlgerichtsbezirk Pozsony), sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aushebung des gegen den genannten Bezirk bestandenen Verbotes nicht berührt. Dies wird im Nachhange zu den hierort. Kundmachungen vom 22. und 28. März 1906, ZZ. 12.664 und 13.885, (enthalten in den Amtsblättern zur „Liuzer Zeitung" vom 27. März und 1. April 1906, Nr. 32 und 34), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlaffes der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. April 1906, Nr. 8O82/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 8877. Steyr, 13. April 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. ;. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Z. 75oi/x. Kundmachung ^treffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Schafen aus Oesterreich-Ungarn nach dem Deutschen Reiche. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 28. März d. I., Z. 11.629, hat der Regierungspräsident in Oppeln das Verbot der Einsuhr von Schafen aus Oesterreich-Ungarn mit 1. März d. I. nach Maßgabe des an diesem Tage in Kraft getretenen Viehseuchen - Uebereinkom- mens zwischen Oesterreich-Ungarn und dem Deutschen Reiche insoweit aufgehoben, als die Einfuhr von Schafen der bezeichneten Provenienz zur alsbaldigen Schlachtung unter den für Rinder dieser Herkunft geltenden Bedingungen in die die Einfuhr der letztgenannten Tiere geöffneten Schlachthäuser zugelassen wird. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 8. April 1906. Von der k. k. oberösterreichischcn Statthafteres. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlaffes der k. k. Statthalterei in Linz vom 8. April 1906, Z. 7501 X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 8879. Steyr, 13. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Vornahme der Pferdeklassifikation und der Fuhrwerks- zählung pro 1i)00. Mit Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 12. Dezember 1905, Z. 25.971, Amtsblatt Nr. 51, wird den Gemeinde - Vorstehungen infolge des Erlaffes der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. April 1906, Z. 7697/IV, der mit dem 14. Korps-Kommando in Innsbruck vereinbarte Reise- und Geschäftsplan (Pferdeklassifikationsplan) für die diesjährige Pferdeklafsifikation nachstehend mit dem Auftrage zur Kenntnis gebracht, nach den §§ 3—8 der Durführungs-Bestimmungen zum Pferdestellungsgesetze vom 16. April 1873 die erforderlichen Einleitungen sofort zu treffen. Nachdem die Anmeldungsfrist einen Zeitraum von 12 Tagen unmittelbar vor Beginn der Klassifikation zu umfassen hat, ist die im § 3 der bezogenen Bestimmungen vorgesehene, sich auch auf die bespannten Fuhrwerke, die Tragtierausrüstung und auf die Motorfahrzeuge erstreckende Aufforderung zur Anzeige 14 Tage vor dem zur Anzeige bestimmten Termine zu erlassen und hiemit auch die Bekanntgabe des für jede Gemeinde zur Vornahme der kom- missionellen Besichtigung der Pferde anberaumten Ortes sowie des Tages und der Stunde zu verbinden. Nach den anläßlich der Pferdeklasstfikation im Jahre 1903 gemachten Erfahrungen wird insbesondere auf die Bestimmung günstiger Vorführuugsplätze, welche wenigstens zwei Zufahrtsstraßen, eine für den Zugang und eine für den Abgang, haben sollen, behufs Vermeidung von Gedränge und Stockungen acht zu haben sein. Ferner ist dafür Sorge zu trage», daß seitens der Gemeinde eine zu rascher und verläßlicher Führung des Schreibgeschäftes möglichst geeignete Persönlichkeit beigestellt werde. Aenderungen in dem Pferdestande, welche zwischen der Anzeige und der nun stattfindenden Pferdeklasstfikation eintreten, sind von Seite der Besitzer ihrem Gemeindevorsteher sofort anzuzeigen.

100. ' . Der von den Gemeindevorstehern zur Vornahme der I Klassifikation zu bestimmende geeignete Platz ist bis Ende April d. I. zuverlässig apher bekanntzugeben. Die Drucksorten der Klassifikations - Ausweise (Formulare 2) find bereits an die Genieinden ausgefolgt worden. Die k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden werden hiemit beauftragt, zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung in jenen Orten, wo eine größere Anzahl Pferde (mehr als 100 Pferde) zur Vorführung gelangen, Assistenz zu leisten. Bezüglich der gleichfalls in diesem Jahre vorzuneh- menden Fuhrwerk szählung ist zunächst nicht außer acht zu lasten, daß im Sinne des mit dem h. ä. Erlasse vom 18. Jänner 1894, Z.45, Amtsblatt Nr.4,hinausgegebenenStatt- Halterei-Normalerlasses vom 31. Dezember 1893, Z.19.704/IV, nur solche Fuhrwerke zu zählen sind, für welche die Bespannungen tatsächlich vorhanden sind, so daß also die Anzahl der vorhandenen Pferde hinreichen muß, um die Bespannung für die gezählten (ein- und zweispännigen) Pferdefuhrwerke sicherzustellen. Die Fuhrwerkszählungs - Operate, welche in zweifacher Ausfertigung zu verfassen sind und von denen ein Exemplar bei der Gemeinde - Vorstehung zum Amtsgebrauche zurück- bleibt, sind zuverlässig bis zum 20. Juni d. I. hier- amts vorzulegen. Die erforderlichen Drucksorten hiezu (Formulare B) sind bereits an die Gemeinden in Expedition gebracht worden. Schließlich werden die Gemeinde - Vorstehungen aufgefordert, die gesammelten Anzeigezettel über Motorfahrzeuge gleichfalls bis zum festgesetzten Zeittermin anher zu überreichen. Der k. k. Bezirkshauptmannr Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Eteyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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