92 Dieselbe war bei ihrem Abgehen barfuß, sie war mit einem groben Leinwandhemd und einem kurzen Oberhemd (Kabotek) und einem dunklen Kleid bekleidet und trug außerdem ein graues Zwirnumhängtuch. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, nach der Abgängigen zu forschen und ist über ein positives Resultat der Nachforschungen bis I. Mai l. I. zu berichten. Z. 8565. Steyr, 10. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. , Ausforschung. Zufolge Note der k. k. Landesregierung in Troppau vom 20. März 1906, Z. 7882, an die k. k. o.-ö. Statthalterei, wurde am 25. Jänner 1906 dem nach Heinzendorf laut Heimatscheines vom 12. Jänner 1905, Z. 29/1-1 4, zuständigen Hochschüler Josef Speil in der mensa technica in Wien ein Winterrock samt darin befindlichen Dokumenten: Heimatschein, Taufschein, Mittellosigkeitszeugnis und fünf an der technischen Hochschule in Wien im Schuljahre 1904/5 erworbenen Zeugnissen, von unbekannten Tätern gestohlen. Aus Grund der entwendeten Dokumente hat sich nun t>er Dieb von verschiedenen Gemeinden, so in Mürzzuschlag, Bruck a. d. M., Marburg, Markt Wilden, Lienz und Meran Neiseunterstiitzungen verabfolgen lassen; seit dem 3. März fehlt von dem Täter jede Spur. Auch diese seitens der k. k. Polizeidirektion in Wien und des Stadtrates in Graz gepstogenen Erhebungen sind bis nun erfolglos geblieben. Ueber Erlaß der k. k o.-ö. Statthalterei vom 31. März 1906, dir. 7324/11, werden hiemit die Gemeinde - Vor- stehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, die Ausforschung des bezeichneten Individuums zu veranlassen und ist über ein etwaiges positives Resultat sogleich anher Bericht zu erstatten. Z. 8224. Steyr, 6. April 1906. An alle Gememöe- Vorstehungen unö k. r. Gendarmerie-Posten-Uomman-en ^lusforschung des ettttvichenen Zwänglings Johann Starlinger aus Ottnang. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 28. März 1906, Z. 7133/11, ist am 22. März 1906 nachmittags von der bei der krain. Jndnstriegesellschaft in Jauerburg beschäftigten Zwänglingsabteilnng entwichen: Der mit Statthalterei-Erlaß vom 29. April 1903, Z. 8644/H, notionierte, seit 28. September 1905 in der genannten Anstalt detenierte und in die 1. Disziplinarklasse noch nicht eingereihte, nach Ottnang im politischen Bezirke Vöcklabruck heimatberechtigte, 57 Jahre alte oberösterreicher Zwängling Johann Starlinger. Derselbe ist von kleiner Statur, mittelstarkem Körperbaue, hat ein längliches Gesicht, graue Haare, ebensolche Augen, blonde Augenbrauen, eine gewöhnliche Stirne, Nase und Mund proportioniert, gute Zähne, ein ovales Kinn, trägt einen grau melierten Schnurr- bart und hat eine Glatze. Er spricht deutsch und ist seiner Beschäftigung nach Knecht. Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwänglings- Lodenmontur, ferner mit Zwilchrock, Hemd, Gattie, Stiefel und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Märke „Zwangs-Arb.-Anstalt Laibach" versehen sind. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, die Nachforschungen nach dein Entwichenen zu veranlassen und selben im Be- tretungsfalle unmittelbar in die Zwangsarbeitsanstalt in Laibach rückeinzuliefern. Z. 8031. Steyr, 5. April 1906. M Me Gemeinde-Vorstehungm Md L° 8° Gendarmerie-Posten-UommMdenKundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vorn 28. März 1906, Z. 13.885, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den irn Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach denl diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Sugatag, Tiszavölgy, Viso (Komitat Maramaros), Nagymarton, Sopron (Komitat Sopron), Bodroghöz, Satoral- jaujhely, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Zemplen) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Des weiteren ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Ungarisch - Brod getroffenen Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz - Stuhlgerichtsbezirke Vag-Ujhely (Komitat Nyitra) nach denr diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird aufgehoben das Verbot, welches gerichtet ist gegen die Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen,. Ziegen) aus denr Stuhlgerichtsbezirke Rajka (Komitat Moson) in Ungarn. Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär-Ueberein- kommens gemäß Artikel 1, Absatz 2, der Ministerial - Verordnung vom 22. September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten • Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus der durch Maul- und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinde Köpcseny (Stuhlgerichtsbezirk 'Rajka) in Ungarn, sowie deren Nachbargeineinden wird durch die Aufhebung des gegen den genannten Bezirk bestandenen Verbotes nicht berührt. Ebenso bleibt das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Rajka noch weiterhin in Wirksamkeit. Dies wird im Nachhange zu der hierort. Kundmachung vom 22. März 1906, Z. 12.664 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 27. März 1906, Nr. 32), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. März 1906, Nr. 7397/X, in die Kenntnis.
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