Amtsblatt 1905/15 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der st st LsMkslMiMmamMaft Sfeqr für öen gkeichncrmigen politischen und Schutbezwk. Nr. LZ. Steyr, am 12. April. 18>06. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden/ — PrännmerationSpreis jährlich 5 L, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtiaä Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 L. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, IO. April 1906. An alle Gemeinde-Vorsehungen. Hinausgabe der Ncichs- Gesetz -Blätter. Unter Eineni gelangen die Neichs-Gesetz-Blätter Stück XXIX, XXX, XXXI. XXXII und XXXIII, an die Gemeittde- Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 6O2/B.-Sch.-R. Steyr, 5. April 1906. Konkurs - Ausschreibung. An der vierklassigen Volksschule in Sierninghofen- Neuzeug kommt eine Lehrer(in)stelle I. Klasse zur definitive» Besetzung. Mit dieser Stelle sind ein Jahresgehalt von 1400 K die gesetzlichen Quinquennalzulagen und ein Naturalquartier verbunden. Bewerber und Bewerberinnen unl diese Stelle haben ihre mit dem Taufscheine, dem Reife- und Lehrbefähigungs- Zeugnisse und einer Dienstes-Tabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Z. 567/Sch. Steyr, 4. April 1906. An alle Ortrschulräte und Zchulleitungeu. Laut Erlasies des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 7. Februar 1906, Z. 42.322 ex 1905, ist das von der statistischen Zentralkommission herausgegebene Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Kömgreiche ^ud Länder in den Verlag der k. k. Hos- und Staatsdruckerei in Wien übergegangen. Der Preis der einzelnen Bände wurde, wie folgt, festgesetzt: Band Niederösterreich 15 K (herabgesetzter Preis), Steiermark 16 K (herabgesetzter Preis), Böhme n 48 X, K ä r n t e n 7 X, Krain 10 K, Mähren 15 K, K ü stenland 12 K, Schlesien 7 K, Oberösterreich 15 K, Salzburg 7 K, Tirol uud Vorarl- berg 15 I<, Galizien 42 K, Bukowina 4 K und Dalmatien 12 K. Die Bände Nieder- und Oberöster- reich, Salzburg und Bukowina gelangen ausschließlich in deutscher Sprache, die der anderen Kronländer auch in den folgenden Landessprachen zur Ausgabe, und zwar: Steiermark, Kärnten und-Krain in slowenischer, Böhmen und Mähren in böhmischer, Küstenland in italienischer, slowenischer und serbokroatischer, Schlesien in böhmischer und polnischer, Tirol (ohne Vorarlberg) in italienischer, Galizien in polnischer und Dalmatien in italienischer und serbokratischer Sprache. Erschienen sind bisher die Bände Niederösterreich, Steiermark. Böhmen, Kärnten und Krain, die weiteren Bände werden in der eingangs erwähnten Reihenfolge bis Ende März 1907 ausgegeben werden. Allen Aemtern und Behörden wird bei direktem Bezüge vom Verlage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei ein 20^giger Nachlaß von den vorstehend angegebenen Preisen gewährt. Hievon werden die Schulleitungen und Ortsschulräte : zufolge Erlasses des k. k. Laudesschulrates vom 23. März i l. I-, Z. 1419, iu Kenntnis gesetzt. I Z. 569/Sch. Stevr, 3. April 1906. An sämtliche Schulleitungen. Die Lehrbefähigungsprüfungen für Arbeitslehrerinnen an Volksschulen und an Bürgerschulen werden an der k. k. I Lehrerinnenbildungsanstalt in Linz in der Zeit vom 6. biS i 8. Juni l. I. abgehalteu. Die erforderlichen Dokumente: a) der Tauf- oder Geburtsschein, behufs Nachweises über das vollendete 18. Lebensjahr, i>) das letzte Schulzeugnis, o) das Sittenzeugnis und ck) ein Zeugnis über die physische Tüchtigkeit sind gleichzeitig mit der Anmeldung zur Prüfung bis längstens 31. Mai l. I. an die Direktion der k. k. Lehrersiinen- bildungsanstalt in Linz einzusenden.

90 Z. 605/(5$. Steyr, 7. April 1906. An alle Ortsschulrate und Schulleitungen. Vergütung für das Verordnungsblatt des oberösterreichischen Landcsschulratcs per 1905. Zufolge Erlasses des k. k. o.-ö. Landesschulrates von: 29. März 1906, Z. 783, betragen die Gestehungskosten der für das Jahr 1905 übersendeten Verordnungsblätter des k. k. Landesschulrates für Oberösterreich per Exemplar SO Heller. Die Ortsschulräte und Schulleitungen werden eingeladen, die entfallenden Beträge sogleich an den k. k. Bezirksschulrat in Steyr einzusenden. Z. 8541. Steyr, 10. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Betreffend geologische Aufnahmen. Nach dem genehmigten Plane für die im Sommer 1906 seitens der Geologischen Reichsanstalt vorzunehmenden geologischen Neuaufnahmen, Nevisionsarbeiten und Spezialunter- suchungen werden Mitglieder der genannten Anstalt während der nächsten Monate ini Bereiche des unterstehenden Bezirkes offizielle Arbeiten durchzuführen haben. Aus diesem Anlafie werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden über Erlaß der k. k. Statthalterei vom 7. April 1906, Z. 1281/Präs., aufgefordert, den operierenden Geologen jede mögliche Unterstützung angedeihen zu lassen. Z. 8543. Steyr, 10. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend telegraphische Wetterprognosen. Laut einer an das k. k. Ackerbauministerium gelangten Mitteilung hat das k. k. Handelsministerium die Verfügung getroffen, daß die diesjährige telegraphische Verlautbarung der Wetterprognosen mit dem 1. April l. I. ins Leben zu treten hat und daß die Verlautbarungsperiode anch künftig jedes Jahr mit diesen! Kalendertage beginnen und bis 31. Oktober jeden Jahres fortdauern wird. Hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung des telegraphischen Wetterprognosendienstes hat das k. k. Handelsministerium dem Ackerbauministerium weitere Mitteilungen in Aussicht gestellt. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen infolge i Statthalterei - Erlasses vom 31. März 1906, Z. 7433/1, ! und mit Bezug auf den hierämtlichen Erlaß vom 27. Juni . 1905, Z. 13.261 (Amtsblatt Nr. 26), sowie die diesbezüglich beim letzten Amtstage, bezw. gelegentlich der Militärtax- . Bemeffungskommission für den Gerichtsbezirk Steyr mit den Herren Gemeindevorstehern gepflogenen Rücksprache zur ent- , sprechenden Verlautbarung in Kenntnis gesetzt. Bis spätestens 10. November l. I. ist über die ! während der Verlantbarungsperiode etwa gemachten besonderen Wahrnehmungen und insbesondere auch über die etwa erfolgte Errichtung von optischen Signalstalionen hieher zn berichten. Z. 8221. Steyr, 6. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen Mö k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Eisenbahn - Telegraphenstation Voitsdorf. Zufolge Note der k. k. Post- und Telegraphendirektion in Linz vom 1. April d. I., Z. 14.717, wurde in Gemäß- heit des Erlaffes des k. k. Handelsministeriums vom 23. Jänner d. I., Z. 582, die Eisenbahn-Telegraphenstation Boits- dorf für den Privat-Telegraphenverkehr mit beschränktem Tagdienste mit 1. April l. I. eröffnet. Die genannte Eisenbahn-Telegraphenstation hat bei der Aufgabe Telegramme aller Kategorien zuzulaffen, dagegen bei der Abgabe nur solche anzunehmen, welche „tele- graphe restante" zu hinterlegen oder im Bereiche des Bahnhofes zu bestellen sind. Hievon wird zur entsprechenden Verlautbarung die Mitteilung gemacht. Z. 8225. Steyr, 6. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hausierhandelverbot. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 15. März 1906, Z. 5530/VUI, wurde die Ausübung des Hausierhandels im Gebiete der Gemeinde Törökszent- miklös des Komitates Jäsz-Nagykun-Szolnok, unter Aufrechterhaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit Be- ziehnng auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Z. 8226. Steyr, 7. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ausforschung. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 20. März l. I., Z. 6757/111, schulden nachstehende Personen den« gräfl. Windhagschen Stipendienfonde Geldbeträge, welche ihnen aus dem genannten Stiftungsfonde zur Bestreitung der Rigorosen- und Gradustaxen, bezw. als Abfertigungen, seinerzeit vorschußweise gewährt worden sind und zu deren Rückzahlung nach erlangten Zahlungsmitteln sie sich mittels Revers verpflichtet haben. Dr. Josef Wieser, praktischer Arzt. Dr. med. Theodor Matzinger. Dr. med. August Soika. Dr. Johann Pitamic, Advokaturskandidat. Dr. Nikolaus Naumovich, Arzt. Rudolf Orschulek, absolvierter Jurist. Dr. Rudolf Sebek, Arzt. Dr. Josef Grimm, Arzt. Dr. jur. Johann KoneLny, Dr. Georg Konkolniak, Arzt. Dr. phil. Josef Potuczek. Dr. jur. Josef Makovsky. Dr. Heinrich Topitsch. Ettftachins Dawidotvicz.

91 Dr. Hans Richter, Arzt. Dr. Hans Wnrm, Arzt. Dr. Franz Tutsch. Die Gemeinde - Vorstehungen werden beauftragt, nach- zuforschen und im Falle eines positiven Resultates bis Ende Mai l. I. anyer zu berichten, welche der obgenannten Personen im Gemeindegebiete ihr Domizil haben. Z. 8131. Steyr, 7. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. L Gendarmerie - Posten - Aommanden. Warnung vor dem Unterstützungs-Schwindler Josef Domanig aus Licuz. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 20. März 1906, Z. 6452/11, treibt sich Josef Domanig, ledig, Schmiedgeselle, geboren in Lienz (Tirol) am 2. November 1884, als Sohn des Josef und der Elisabeth, geborenen Rolland, und dorthin zuständig, beschäftigungslos in der Welt herum und sucht von fremden Gemeinden Reise- unterstützungen zum Schaden seiner Heimatsgemeinde heraus- zulocken. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, deni Genannten, den Fäll äußerster Not ausgenommen, keinerlei Geldunterstützungen zu verabreichen, sondern gegebenenfalls vielmehr denselben der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. - Z. 8561. Steyr, 10. April 1906. Au alle Gemeinde -Vorstehmgeu und k. t. Gendarmerie-Posten-Nommaudeu. Warnung vor dem Unterstützungs-Schwindler Franz Mösenbichler aus Wieu. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 25. März 1906, Z. 6845/11, reist der am 23. Mai 1870 in Vogtei - Weidenau, Schlesien, gebürtige, nach Wien zuständige Franz Mösenbichler seit 24. Jänner 1906 in Gesellschaft seiner Frau Wilhelmine in den verschiedensten Orten der öst.-ung. Monarchie auf Kosten seiner Heimatsgemeinde uniher. Seit deni obbezeichneten Tage war Franz Mösenbichler bis zum 28. Februar 1906 in 12 Gemeinden und entlockte in denselben auf Kosten seiner Heimatsgemeinde 54 Kronen 50 Heller. Die Gemeinde-Vorstehungen werden auf das Treiben des Genannten aufmerksam gemacht und gleichzeitig beauftragt, denselben im Betretungsfalle schubpolizeilich zu behandeln. Z. 8562. Steyr, 10. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und r. k. Gendarmerie-Posten-Aomm Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 29. September 1905, Z. 20.376, Amtsblatt Nr. 40, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Robert Pluskal sind ein- zustellen. _______ Z. 8563. Steyr, 10. April 1906. An alle Gemeinde -Vorftehungeu und k. f. Gendarmerie-Vosten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 6. Oktober 1905^ Z. 23.075, Amtsblatt Nr. 45, angeordneten Nachforschungen nach dem Landsturmpflichtigen Johann Petek sind ein- zustellen. Z. 8564. Steyr, 10. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen M^ L so Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 26. September 1904^ Z. 19.510, Amtsblatt Nr. 26, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Leopold Schotz sind ein- zustellen. _____________________ Z. 7975. Steyr, 7. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Ausforschung des Jgnaz Prazeck aus Prekop. In einem Gasthause der Gemeinde Losensteinleitsn wurde beim Aufräumen der Fremdenzimmer unter dem Bette ein Bündel mit Kleider gefunden, worin auch ein Lehrbrief auf den Namen Jgnaz Prazeck, geboren im Orte Hrastnik, Steiermark, sich befand. Laut dieses Lehrbriefes, ausgestellt am 11. Februar 1894, hat Obgenannter in Tüffer vom 1. April 1891 bis II. Februar 1894 beim Tischlermeister Peter Bauernheim das Tischlerhandwerk gelernt. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, nach Jgnaz Prazeck zu forschen und ist über ein positives Ergebnis der Nachforschungen sogleich anher zu berichten. Z 8566. Steyr, 10. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung der Maria Bocek aus Millikau. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 31. März 1906, Z. 7323/11, ist die 13 Jahre alte Kub- hirtin Maria Bocek, Tochter der Eheleute Johann und Anna Bocek aus Millikau, seit 25. Juli 1905 abgängig. Die eingeleiteteu 'Nachforschungen haben bis nun ergeben, daß Maria Bocek am obbezeichneten Tage die ihr anvertraute Kuh weidete, daß letztere an einem Baum angebunden vorgefunden wurde, während Atari« Bocek oer- schwunden lvar. Maria Bocek hatte ein rundes, blasses Gesicht, schwarze Augen, braune Haare und Augenbrauen, proportionierten Mund und Nase, dieselbe war geistig schwach veranlagt und hatte eine schlechte, teilweise unverständliche polnische Aussprache.

92 Dieselbe war bei ihrem Abgehen barfuß, sie war mit einem groben Leinwandhemd und einem kurzen Oberhemd (Kabotek) und einem dunklen Kleid bekleidet und trug außerdem ein graues Zwirnumhängtuch. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, nach der Abgängigen zu forschen und ist über ein positives Resultat der Nachforschungen bis I. Mai l. I. zu berichten. Z. 8565. Steyr, 10. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. , Ausforschung. Zufolge Note der k. k. Landesregierung in Troppau vom 20. März 1906, Z. 7882, an die k. k. o.-ö. Statthalterei, wurde am 25. Jänner 1906 dem nach Heinzendorf laut Heimatscheines vom 12. Jänner 1905, Z. 29/1-1 4, zuständigen Hochschüler Josef Speil in der mensa technica in Wien ein Winterrock samt darin befindlichen Dokumenten: Heimatschein, Taufschein, Mittellosigkeitszeugnis und fünf an der technischen Hochschule in Wien im Schuljahre 1904/5 erworbenen Zeugnissen, von unbekannten Tätern gestohlen. Aus Grund der entwendeten Dokumente hat sich nun t>er Dieb von verschiedenen Gemeinden, so in Mürzzuschlag, Bruck a. d. M., Marburg, Markt Wilden, Lienz und Meran Neiseunterstiitzungen verabfolgen lassen; seit dem 3. März fehlt von dem Täter jede Spur. Auch diese seitens der k. k. Polizeidirektion in Wien und des Stadtrates in Graz gepstogenen Erhebungen sind bis nun erfolglos geblieben. Ueber Erlaß der k. k o.-ö. Statthalterei vom 31. März 1906, dir. 7324/11, werden hiemit die Gemeinde - Vor- stehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, die Ausforschung des bezeichneten Individuums zu veranlassen und ist über ein etwaiges positives Resultat sogleich anher Bericht zu erstatten. Z. 8224. Steyr, 6. April 1906. An alle Gememöe- Vorstehungen unö k. r. Gendarmerie-Posten-Uomman-en ^lusforschung des ettttvichenen Zwänglings Johann Starlinger aus Ottnang. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 28. März 1906, Z. 7133/11, ist am 22. März 1906 nachmittags von der bei der krain. Jndnstriegesellschaft in Jauerburg beschäftigten Zwänglingsabteilnng entwichen: Der mit Statthalterei-Erlaß vom 29. April 1903, Z. 8644/H, notionierte, seit 28. September 1905 in der genannten Anstalt detenierte und in die 1. Disziplinarklasse noch nicht eingereihte, nach Ottnang im politischen Bezirke Vöcklabruck heimatberechtigte, 57 Jahre alte oberösterreicher Zwängling Johann Starlinger. Derselbe ist von kleiner Statur, mittelstarkem Körperbaue, hat ein längliches Gesicht, graue Haare, ebensolche Augen, blonde Augenbrauen, eine gewöhnliche Stirne, Nase und Mund proportioniert, gute Zähne, ein ovales Kinn, trägt einen grau melierten Schnurr- bart und hat eine Glatze. Er spricht deutsch und ist seiner Beschäftigung nach Knecht. Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwänglings- Lodenmontur, ferner mit Zwilchrock, Hemd, Gattie, Stiefel und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Märke „Zwangs-Arb.-Anstalt Laibach" versehen sind. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, die Nachforschungen nach dein Entwichenen zu veranlassen und selben im Be- tretungsfalle unmittelbar in die Zwangsarbeitsanstalt in Laibach rückeinzuliefern. Z. 8031. Steyr, 5. April 1906. M Me Gemeinde-Vorstehungm Md L° 8° Gendarmerie-Posten-UommMdenKundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vorn 28. März 1906, Z. 13.885, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den irn Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach denl diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Sugatag, Tiszavölgy, Viso (Komitat Maramaros), Nagymarton, Sopron (Komitat Sopron), Bodroghöz, Satoral- jaujhely, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Zemplen) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Des weiteren ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Ungarisch - Brod getroffenen Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz - Stuhlgerichtsbezirke Vag-Ujhely (Komitat Nyitra) nach denr diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird aufgehoben das Verbot, welches gerichtet ist gegen die Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen,. Ziegen) aus denr Stuhlgerichtsbezirke Rajka (Komitat Moson) in Ungarn. Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär-Ueberein- kommens gemäß Artikel 1, Absatz 2, der Ministerial - Verordnung vom 22. September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten • Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus der durch Maul- und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinde Köpcseny (Stuhlgerichtsbezirk 'Rajka) in Ungarn, sowie deren Nachbargeineinden wird durch die Aufhebung des gegen den genannten Bezirk bestandenen Verbotes nicht berührt. Ebenso bleibt das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Rajka noch weiterhin in Wirksamkeit. Dies wird im Nachhange zu der hierort. Kundmachung vom 22. März 1906, Z. 12.664 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 27. März 1906, Nr. 32), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 30. März 1906, Nr. 7397/X, in die Kenntnis.

93 Z. 8228. Steyr, 8. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Z. 7499/X. Kundmachung betreffend die Verlautbarung eines Verzeichnisses jener Städte des Deutschen Reiches, deren Schlachthäuser für die Einfuhr von Schlachtvieh (Rinder und Schafe) aus Oesterreich-Ungarn geöffnet worden sind. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 28. März 1906, Z. 11.628, wird im nachstehenden ein Verzeichnis der von den deutschen Landes-Regierungen namhaft gemachten Städte verlautbart, deren Schlachthäuser nach Ziffer 9, Absatz 1 des Schlußprotokolles zum Vieh- seuchen-Uebereinkommen mit dem Deutschen Reiche vom 25. Jänner 1905, R.-G.-Bl. Nr. 25 ex 1906, für die Einfuhr von Schlachtvieh (Rinder und Schafe) aus Oesterreich- Ungarn geöffnet worden sind. Verzeichnis: Königreich Preußen. 1. Aachen, 2. Barmen, 3. Berlin, 4. Beuchen (Oberschlesien), 5. Breslau, 6. Koblenz, 7. Köln, 8. Dortmund, 9. Düsseldorf, 10. Elberfeld, 11. Frankfurt am Main, 12. Gleiwitz, 13. Görlitz, 14. Halle a. Saale, 15. Hannover, 16. Kattowitz, 17. Königshütte (Oberschlesien), 18. Myslowitz, 19. Pleß, 20. Ratibor, 21. Rybnik, 22. Siegen, 23. Sollingen, 24. Tarnowitz, 25. Wiesbaden, 26. Zabrze. Königreich Bayern. 1. Amberg, 2. Augsburg, 3. Hof, 4. Jngolstadt (altes Schlachthaus), 5. Kaiserslautern, 6. Ludwigshafen, 7. München, 8. Nürnberg, 9. Passau, 10. Regensburg, 11. Ansbach, 12. Bamberg, 13. Bayreuth, 14. Erlangen, 15. Kempten, 16. Laufen, 17. Lindau, 18- Würzburg. Königreich Sachsen. 1. Annaberg, 2. Bautzen, 3. Chemnitz, 4. Döbeln, 5. Dresden, 6. Freiberg, 7. Glauchau, 8. Leipzig, 9. Merrane, 10. Plauen im Vogtlande, 11. Reichenbach, 12. Zittau, 13. Zwickau. Königreich Württemberg. 1. Eßlingen, 2. Heilbronn, 3. Stuttgart, 4. Ulm. Großherzogtum Baden. 1. Baden-Baden, 2.Freiburg, 3. Heidelberg, 4. Karlsruhe, 5. Konstanz, 6. Mannheim, 7. Pforzheim. Großherzogtum Hessen. 1. Darmstadt, 2. Mainz. G r o ß h e r z o g t u m M e ck l e n b u r g - S ch w e r i n. 1. Lützow, 2. Grabow, 3. Güstrow, 4. Ludwigslust, -5. Parchin, 6. Rostock, 7. Schwaan, 8. Schwerin, 9. Staren- hagen, 10. Teterow, 11. Waren, 12. Wismar. Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz. 1. Neubrandenburg, 2. Neustrelitz. Herzogtum Sachsen -Meiningen. 1. Hildburghausen, 2. Meiningen, 3. Saalfeld, 4. Sonneberg. Herzogtum Sachsen- Coburg-Gotha. 1. Coburg, 2. Gotha. Herzogtum Anhalt. l. Ballenstedt, 2. Bernburg, 3. Dessau. Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. Arnstadt. Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. Rudolstadt. Fürstentum Reuß jüngere Linie. Gera. Fürstentum Lippe. 1. Lemgo, 2. Detmold. Freie und Hansestadt Lübeck. Lübeck. Freie und Hansestadt Bremen. Bremen. Freie und Hansestadt Hamburg. Hamburg. Elsaß-Lothringen. Unter-Elsaß. 1. Barr, 2. Brumath, 3. Hagenau, 4. Molsheim, 5. Schlettstadt, 6. Straßburg, 7. Weißenburg, 8. Zabera. Ober-Elsaß. 1. Colmar, 2. Dornach, 3. Gebweiler, 4. Markirch, 5. Mühlhausen, 6. Münster, 7. Rappoltsweiler, 8. Sankt Ludwig, 9. Sulz, 10. Thaun. Lothringen. 1. Diedenhofen, 2. Hayingen, 3. Metz, 4. Saarburg Linz, den 31. März 1906. Bon der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 31. März 1906, Nr. 7499/X, zur eventuellen Verständigung der Interessenten in die Kenntnis. Z. 8334. Steyr, 8. April 1906 An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Aommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 28. März bis 4. April 1906. 1. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Erdmannsdorf; Gemeinde und Ortschaft Hinterberg; Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaften Ennsedt, Wenigfierling; Gemeinde Tragwein, Ortschaft Lugendorf; Gemeinde Unter- weißenbach, Ortschaft Obermühl. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hargelsberg, Ortschaft Hart; Gemeinde Leonding, Ortschaft Landwied. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Allerheiligen, Ortschaft Kirchham. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaften Kodingersdorf, Weikersdorf; Gemeinde Altenberg, Ortschaft Unterweitrag; Gemeinde und Ortschaft Gallneu- kirchen; Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaft Kirchschlagfurt: Gemeinde St. Magdalena, Ortschaften St. Magdalena und Steeg.

94 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenauerstraße. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Lanzendorf, Ortschaft Auf der Haide; Gemeinde Mistelberg, Ortschaft Schädlberg. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Außertreffling; Gemeinde Gallneukirchen, Ortschaft Oberndorf. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Karl Wiserslraße. 4. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Aichet. 2. Rotlauf der Schweine. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Gmunden. 2. Bezirk Schärding: Gemeinde und Ortschaft Peuerbach; Gemeinde Eschenau, Ortschaft Willing. 3. Bläschcnausschlag an den Genitalien der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Laud): Gemeinde Wartberg, Ortschaft Penzendorf. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 8417. Steyr, 8. April 1906. An alle Gemeinde - Vorstehungen mi) k. t. Gendarmerie-Kosten-Nommanden. Z. 7820/x. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajewo findet die k. k. Statthalterei infolge des Erlaffes des k. k. Ministeriums des Innern vom 31. März 1906, Z. 15.166, unter gleichzeitiger Behebung der hierämtlichen Kundmachung vom 20. Februar 1906, Z. 4038, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaß- nahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot der Schweineeinfuhr aus deu Bezirken: Brcka, Ljubuski und Sanskimost. Im übrigen gelten bezüglich des Verkehres mit Schweinen aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich, beziehungs- weise nach dem Schlachthofe in Linz folgende Bestimmungen: 1. Die Einfuhr von Handelsschweinen im Lebendgewichte von unter 120 Kilogramm nach Oberösterreich ist verboten. 2. Die Einfuhr von fertigen und halbfertigen Mastschweinen, d. i. von Schweinen mit einem Lebendgewichte von mindestens 120 Kilogramm ist nur in die Konsumorte Freistadt, Gmunden, Jschl, Steyr, Urfahr und Wels gestattet. Solche Transporte dürfen jedoch nur in solchen Eisenbahnstationen verladen werden, die nicht im Sperrgebiete liegen, müffen mit ordnungsmäßig ausgestellten und amts- tierärztlich bestätigten Viehpäffen gedeckt sein und dürfen nur in plombierte Wägen ohne Umladung nach der Station des im Viehpaffe angegebenen Bestimmungsortes gebracht werden. Transporte, bei welchen bei der Ausladung Schweine mit einem geringeren Gewichte als 120 Kilogramm gefunden werden oder bei welchen auch nur ein Fall von Schweinepest, Rotlauf oder Maul- und Klauenseuche festgestellt werden sollte, werden nach Fütterung und Tränkung der Tiere nach der Ausgabestation auf Kosten des Versenders zurückgesendet. 3. Die Einfuhr von geschlachteten Schweinen ohne Unterschied des Gewichtes aus nicht gesperrten Bezirken und auch aus seuchensreien Gemeinden der jeweilig gesperrten Bezirke des Okkupationsgebietes ist nur im ungeteilten Zustande und mit noch anhaftenden Nieren und dem intakten Nierenfette im direkten Eisenbahnverkehre gestattet. Doch müffen derlei Transporte mit vorschristsmäßigen ämtlich ausgestellten Zertifikaten gedeckt sein. 4. Nach dem Schlachthofe in Linz allein ist die Einfuhr vou Schweinen ohne Rücksicht auf deren lebendes Gewicht aus den nicht gesperrten Gebieten und auch aus seuchen- freien Gemeinden der jeweilig gesperrten Gebiete nach fallweise und unter Angabe der Provenienz, Stückzahl und des Verkäufers von der k. k. Statthalterei eingeholter Bewilligung im direkten Eisenbahnverkehre behufs Schlachtung innerhalb 4 Tagen gestattet. Die in der Verladestation unter Plombenverschluß gesetzten Waggons mit solchen Transporten müffen mit der deutlich lesbareu Aufschrift „Mit Spezialbewilligung", bezw. „Aus gesperrten Gebieten mit Spezialbewilligung" bezettelt werden. Wird bei einem Transporte bei der Ausladung eine Seuche festgestellt, so sind die gesunden Schweine sogleich der Schlachtung zu unterziehen, während die kranken und krankheitsverdächtigen nach den bestehenden Vorschriften entweder zur Verwertung zuzulaffen oder der Vertilgung zu- zu führen sind. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des 8 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882) R -G.-Bl. Nr. 51), beziehungsweise 8 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.-G.-Bl. Nr. 35), geahndet. Von der k. k. oberösterreichischeu Statthalterei. Linz, am 4. April 1906. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. April 1906, Z. 7820/L, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauptmann: Waldcrdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirköhauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei' in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2