87 Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz voin 22. März 1906, Z. 6724'X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 7417. Stevr, 29. März 1906. An alle Gemeinde -Vorstehnngen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Die Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Koinmanden werden hiemit zufolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 24. März 1906, Nr. 6906/X, auf die im Amtsblatte Nr. 32 der „Linzer Zeitung" enthaltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 22. März 1906, Z. 12.664, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Neichshülfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 7724. Steyr, 1. April 1906. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Aommanden Einfuhr von Schweinen in das Schlachthans nach Brünn bei Stäbchenrotlanf. Ueber Ansuchen des Stadtrates in Brünn hat das Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 9. März I- I-, Z. 10.324, gestattet, daß vollkommen gesunde Schweine aus solchen Gehöften der wegen Stäbchenrotlaufes gesperrten Gemeinden, in welchen sich weder kranke, noch der Krankheit oder Ansteckung verdächtige Schweine befinden, zur Schlachtung nach dem Schlachthause in Brünn unter Einhaltung der im § 6 der Ministerial- Verordnung vom 6. November 1905, N.-G.-Bl. Nr. >64, betreffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepest, vorgeschriebenen Bedingungen bis auf Widerruf eingeführt werden dürfen. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zllr entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. .Z. 7796. Steyr, 1. April 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L • k. Gendarmerie - Posten - Aommanden. Kundmachung der k. k. niederösterreichischen Statthalterei vom 23. März 1906, Z. XII—741/4, betreffend Maßregeln gegen die Verbreitung der Schweinepest in Niederösterreich. Nachdem die Schweinepest in den letzten Tagen auch im politischen Bezirke Pöggstall eine größere Verbreitung erlangt hat, werden hiemit auf Grund des Gesetzes vom 7. September 1905, N.-G.-Bl. Nr. 163 und der Verordnung vom 6. November 1905, N.-G.-Bl. Nr. 164, alle leite Bestimmungen der hierortigen Kundmachung vom 17. März 1906, Z. XII—741/2 (enthalten im Amtsblatts iür „Linzer Zeitung" vom 23. März 1906, 9k 31), welche Den Schweineverkehr nach und aus den politischen Bezirken Zwettl, Bruck a. d. Leitha, Baden und Mödling betreffen, auch für den politischen Bezirk Pöggstall, unter Gestaltung des Verkehres mit Schweinen aus den einzelnen Gemeinden der politischen Bezirke Zwettl und Pöggstall zusammen- genommen, angeordnet. Es bestehen sonach in Niederösterreich zwei Gebiete, für welche hinsichtlich des Schweineverkebres nebst den allgemeinen Vorschriften, die in ganz Niederösterreich Anwendung zu finden haben, besondere Beschränkungen angeordnet find, und zwar einerseits die politischen Bezirke Zwettl und andererseits Bruck a. d. Leitha, Baden und Mödling. In diese Bezirke, beziehungsweise Gebiete, mit Ausnahme der Gemeinden Au und Hof des politischen Bezirkes ' Mödling, wird nunmehr die Einfuhr von Spanferkel , (Schweine im Alter von 6 bis 8 Wochen) in Gemeinden und Gehöfte, für welche seitens der politischen Bezirksbehörden nicht etwa das Einbringen von Schweinen aus seuchen- polizeilichen Gründen untersagt ivurde, gestattet, ohne daß vorher die Bewillignng der betreffenden politischen Bezirksbehörde eingeholt werden muß. Im übrigen bleiben die mit der hierortigen Kundmachung vom 17. März 1906, Z. XII—741/2, angeordneten Maßregeln bis auf weiteres in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehnngen nnd k. k. : Gendarmerie - Posten - Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. März 1906, Nr. 7050/X, in die Kenntnis. Z. 7797. Steyr, 1. April 1906 An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten = Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen -Ausweis für Höeröfkerreich in der Berichtsperiode vom 18. März bis 24. März 1906. I. Bläschenausschlag an den Genitalien der Rinder. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Wartberg, Ortschaft Penzendorf. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Schär ding: Gemeinde und Ortschaft Peuerbach. Erlöschen der Seuche. 1. BezirkPerg: Gemeinde Lebing, Ortschaft Ober- lebing. 2. BezirkSteyr (Land): Gemeinde Kremsmünster Land, Ortschaft Negau. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Urfahr, Ortschaft Pflaster. 8. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Hinterberg; Gemeinde Lanzendorf, Ortschaft Auf der Haide; Gemeinde Mistelberg, Ortschaft Schädlberg; Gemeinde Sankt Leonhardt, Ortschaften Ennsedt, Wenigfierling; Gemeinde ! Tragwein, Ortschaft Lugendorf; Gemeinde Unterweißenbach, ' Ortschaft Obermühl. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hargelsberg, Ortschaft Hart; Gemeinde Leonding, Ortschaft Landwied. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Allerheiligen, Ortfchast I Kriechbaum.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2