Amtsblatt 1905/14 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

83 Z. 5930. Steyr, 31. März 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte als Jmpfärzte. Vornahme der Impfung und Wieder-Impfung im Jahre 1900. Die k. k. Statthalterei in Oberösterreich hat mit Erlaß vom 5. März 1906, Z. 5271/V, die Vornahme der diesjährigen Gemeinde- und Schulkinder-Impfung angeordnet. Die Zusammenstellung der Liste der Jmpffähigen für die allgemeine Impfung hat mit Benützung des Impfausweises I! des Vorjahres, aus dem die u n geimpft und erfolglos Geimpften nominell in das heurigeVerzeichniszu übertragen sind, und auf Grund der vom Vorjahre verbliebenen Ziffern, dann aus den von den hoch würdigen Pfarrämtern beizu- stellenden Matrikenauszügen über die seit der letzten Impfung Geborenen und aus dem Verzeichnisse der Eingewanderten zu erfolgen. Die Zahl der Geimpften sowie der Jmpferfolge rc. ist im Ausweise impfstatiousweise zu summiere» und zum Schlüsse die Gesamtsumme auszuweisen. Für die Impfungen in den S cb u l e n sind die im Vorjahre bereits benutzten Drucksorten I m p s a u s w e i s I und II zu verwenden und nach Anfertigung dem Jmpfarzte zu übergeben, welcher darauf zu sehen hat, daß sie ordentlich angelegt werden und daß alle Rubriken, insbesondere die Rubrik „die Impfung, respektive Wie- derinipfuug wurde unterlassen wegen" im entsprechenden Falle genau ausgefüllt seien. Auch ist wie bei der Gemeinde-Impfung die Zahl der Geimpften sowie der Jmpferfolge rc. im Ausweise impfstatiousweise zu summieren und zum Schlusie die Gesamtsumme auszuweisen. Nach vollendetem Jmpsgeschäfte sind sodann die gesamten Ausweise, bei deren Ausfertigung die vom Vorjahre verbliebenen Ziffern genau zu berücksichtigen sind, abgeschlossen und von dem Gemeinde- Vorsteher und Jmpfarzte unterfertigt, anher e i n z u s e n d e n. Dem Jmpfakte sind die in allen Rubriken genau ausgefertigten Jmpfprogramme beizuschließen. Parteien, welche ihr impfpflichtiges Kind aus nicht stichhältigen Gründen oder ohne Angabe eines Grundes dem Jmpfplatze nicht zu führen, sind im Wege der Gemeinde-Vorstehung nochmals für den Kontrolltag vor- j zuladen. . ! Zur Vorladung der Parteien sind die in der Druckerei Haas, Steyr, Grünmarkt, erhältlichen Drucksorten zu verwenden und bei Einsendung des Jmpf-Elaborates und unter Mitfertigung des Jmpfarztes demselben beizuschließen. Parteien, welche keiner dieser behördlichen Aufforderungen nachkommen, sind vom k. k. Amtsärzte protokollarisch einzuvernehmen und ist gegen dieselben, falls sie der Vorladung nicht entsprechen sollten, im Sinne der kaiserlichen Verordnung vom 20. April 1854, R.-G.-Bl. Nr. 96, vorzugehen. Die mit der Leistung des Jmpfgeschäftes betrauten Herren Jmpfärzte haben alle Momente zu berücksichtigen ^'^ zu erheben, welche die Indolenz, bezw. den Jndifferen- tlsmus der Bevölkerung gegen die Impfung verursachen oder die offen kundgegebene Jmpfgcgnerschast begründen, und bei Vorlage der Jmpspartikularien hierüber zu ve= Als Jmpfärzte haben die Herren Gemeindeärzte zu Die Gemeinde-Vorstehungen haben sich mit den den Gemeinden zugewiesenen Jmpfärzten bezüglich des Zeitpunktes und des Jmpf-Lokales zu vereinbaren und sodann Zeit und Ort der Impfung sofort behufs eventueller Kontrolle des Amtsarztes bei der Impfung anher bekannt zu geben; sollte ein oder der andere als Jmpsarzt bestimnite Arzt die Vornahme der Impfung ablehnen, ist dieses ebenfalls sogleich anher anzuzeigen. Die Jmpfstationen bleiben dieselben wie im Vorjahre. Mit der Vornahme der Impfung in Unterlausa wurde zufolge Erlaffes der k. k. Statthalterei vom 26. Juni 1905, Zl.-Rr. 14.034/V, der k. k. Amtsarzt betraut. Für die entsprechende Verlautbarung der Jmpsung ist allenthalben Sorge zu tragen, da Fälle vorgekommen sind, in welchen die geringe Beteiligung von Parteien an der Impfung lediglich durch Unterlassung der nötigen Kundmachung bedingt war. Die Jmpfstoffbestellungen für die öffentlichen Impfungen und die Schüler-Revakzinationen sind demgemäß seitens der Jmpfärzte direkt an die Jmpfanstalt zu Lichten, welch letztere zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. Jänner 1894, Z. 30.544 ex 1893, verpflichtet ist, von jeder an einen öffentlichen Jmpfarzt effektuierten Jmps- stoffsendung unter Einem die betreffende politische Behörde mittels Korrespondenzkarte zu verständigen. Die Jmpfärzte werden angewiesen, sich sofort nach Erhalt ausschließlich der vorgeschriebenen neuen Formu- larien bei Jmpfstoffbestellungen für die öffentlichen Jm- pfungen und die Schüler-Revakzinationen zu bedienen, da die k. k. Jmpfstoffgewinnungsanstalt in Wien ermächtigt ist, auf andere Weise bewirkte Bestellungen oder ungenau ausgefüllte Formulare zurückzuweisen, beziehungsweise in unabweisbaren Fällen aus Kosten des Bestellers gegen Nachnahme zu effektuieren. Jmpfstoffbestellungen für Notimpfungen sind nur im Wege der politischen Behörden zu bestellen. Bei der Jmpsung hat ein Mitglied der Gemeinde- Vertretung anwesend zu sein. Beim Auftreten von Infektionskrankheiten ist von der Durchführung der Impfung in den verseuchten Orten Abstand zu nehmen, bis die in denselben herrschende Epidemie als sicher erloschen zu betrachten ist; eine Ausnahme hie- von ist selbstverständlich beim Ausbruche von Blattern zu machen, in welchem Falle sofort Not Impfungen in der Umgebung des Kranken zu machen sind. Ueber angebliche Erkrankungen von Kindern infolge der I m p f u n g ist sofort zu berichten. Den Herren Jmpfärzten wird ein Separatabdruck über angebliche Jmpffcbäden kostenlos übermittelt. Ferner sind bei jede»! Impflinge die Rubriken im Impfausweise genau ansznfüllcn, respektive die leer zu lassenden zu punktieren; desgleichen ist die auf der ersten Seite des Ausweises befindliche Uebersicht genau auszufüNeu und müssen diese angesetzten Zahlen mit den Schlußzahlen des Ausweises vollzählig übereinstimmeu, und werden die Herren Jmpfärzte zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. April 1900 neuerlich erinnert, Jmpferfolge, bei welchen Pusteln, Bläschen oder auch nur Knötchen ausgetreten find, den positiven zu- zuzählen und sohin die Rubrik „unechter" (unechter) Erfolg bei der Revakzination entfallen zu lassen und in gleicher Weise auch bezüglich der Berichterstattung über die öffentliche Kinderimpsung vorzugehen Bei der diesjährigen Am- psung sind wieder die Tegmin - Jmpfverbändchen vom

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