Amtsblatt 1905/14 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

82 11. Alle mit Freiplätzen für die k. k. Landwehr be- tcilten Bewerber werden nach entsprechender Absolviernng der Theresianischen Rkilitärakademie in die t k. Landwehr, und zwar je nach den Offiziersstandesverhältnisten zur Land- U'chrinfanterie oder zur Landwehrkavallerie eingeteilt. Die Bestimmung der Waffengattung erfolgt über Antrag des Akademiekommandos vom Ministerium für Landesverteidiguug. Wien, im Februar 1906. Vom k. k. Ministerium für Landesverteidigung. Die näheren Bedingungen sind im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" Nr. 33 vom 29. März 1906 enthalten. Z. 6845. Steyr, 27. März 1906. > An alle Gemeinde-Vorstehungen und L k. Gendarmerie - Posten - Aommandeu. Mit allerhöchster Entschließung vom 1. Juli 1900 ist i dem k. k. österreichischen Militär-Beteranen-Reichsbunde die Bewilligung zilr Führung des Reichsadlers und der Kaiser- ! kröne in dem aus der rechten Brnstseite ohne Band zu tragenden Lereinsabzeichen erteilt worden. Der genannte Neichsbund hat nun mittels Eingabe vom 9. November 1905, Z. 2538, die Aufmerksamkeit des Ministeriums des Innern auf den Umstand gelenkt, daß auf diese Weise ausgestattete Abzeichen seit einiger Zeit von nn- ; berufener Seite allen Beteranenvereinen, ohne Rücksichtnahme auf deren Zugehörigkeit zur Reichsorgauisation, zum Bezüge angcpriesen werden und das Reichsbundesprüsidium sohin außer Stande fei, dafür Borsorge "zu treffen, daß nicht । außerhalb der Organisation stehende Vereine diese Abzeichen i beschaffen und nnbesugterweise von ihren Mitgliedern ! tragen lasten. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge । Erlasses der k. k. Statthalterei vom 18. März 1906, ! Z. 6085/XI, unter Hinweis aus den hierämtlichen Erlaß vom 21. Dezember 1901, Z. 15.524, Amtsblatt Nr. 52, ■ mit dem Austrage in die Keuntuis gesetzt, in jedem Falle : einer Wahrnehmung, daß ein derartiges Zeichen von Per- j sonen getragen wird, welche dem Militär-Veteranen-Reichs- < blinde als Mitglieder nicht angehören, die Anzeige.hierher ! zu erstatten. Z. 7613. Steyr, 30. März 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Ansichtskarte» mit Abbildungen von Kronen - Noten. ! Laut Mitteilung des Ministeriums des Innern sind ! in letzter Zeit Anstchtskarten, welche Abbildungen von Kronen- ; Noten tragen, in Verkehr gesetzt lvorden. Derlei Ansichtskarten können durch Umgestaltung (Herausschneidcn, Zusammentleben, Kolorieren rc.) leicht zur Täuschung geeignet gemacht werden, daher den objektiven Tatbestand des £ 325 St.-G. begründen und sind im Sinne der Entscheidung des Obersten Gerichts- und Kassatious- boses vonl 8. Äai 1901, Z. 6510 (Nowak Nr. 2t>06, neue Folge, I I I. Band», nicht" als ereilte Druckschriften, denen die Begünstigung nach den 88 9 ulinon 2, 17 nnd ! 23 aIin<■ a 3 P.-G., znkomnlt, zu behandeln: in Konsequenz dessell, gehören derlei Ansichtskarten auch nicht zu den in der Ministerialvcrvrdnung vom 3. August 1890, R.-G.-Bl. ; Nr. 160, bezeichneten Preßerzeugnissen und dürfen somit von Personen, die nicht im Besitze einer BuchhandlungsKonzession sind (also von Papierhündlern, Trafikanten, Agenten rc.) nicht in den Handel gebracht werden. Um einer Gefährdung der Sicherheit im Geldverkehre durch derlei Preßerzeugnisse wirksam entgegenzutreten, werden die Gemeinde - Vorstehungen beauftragt, die interessierten Kreise auf die zitierten gesetzlichen Bestimmungen mit dem Beifügen aufmerksam zu machen, daß sie sich durch die Erzeugung, bezw. den Vertrieb derartiger Ansichtskarten der gerichtlichen Bestrafung aussetzen. Z. 7721. Steyr, 31. März 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. L Gendarmerie-posten - Uommanden. Warnung vor Losagenten. Laut Mitteilung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck versendet das Bankeffekten und Kommissionshaus „Merkur", Adam Hcilmau in Nüruberg, Einladungen zur Beteiligung an Spielgesellschaften in ausländischen Serienlosen und sucht Leute zu gewinnen, welche die Agentur mit seinen in Oesterreich verbotenen Losen übernehmen sollen. Infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 23. März 1906, Z. 4504/XI, beauftrage ich die Gemeinde-Vorstehungen, die Bevölkerung durch entsprechende neuerliche Verlautbarung des h. ä. Erlasses vom 12. August 1901, Z. 10.366, Amtsblatt Nr. 33 ox 1901, vor derlei Losagenten eindringlichst zu warnen. Die k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden werden beauftragt, auf das Vorkommen von ausländischen Losagenten strenge zu invigilieren und vorkommenden Falls die entsprechende Anzeige zu erstatten. Z. 540/Sch. . Steyr, 31; März 1906. An sämtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrat hat mit Erlaß vom 15. März 1906, Z. 1244, folgendes anher eröffnet. Ueber Ersuchen der Verlagsbuchhandlung Ä. Pichlers Witwe und Sohn in Wien, V/l, Margaretenplatz Nr. 2, wird auf die in diesem Verlage erscheinende „Zeitschrift für Lehrmittelwesen und pädagogische Literatur" mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß diese Zeitschrift geeignet erscheint, die Lehrkörper über die wichtigsten pädagogischen Erscheinungen zu orientieren. Im Jahre erscheinen 10 Hefte, jedes ini Umfange von mindestens zwei Druckbogen. Preis per Jahrgang 5 K. Hievon werden die Schillleitungen in Kenntnis gesetzt. Z. 7758. Steyr, 31. März 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Slusgabe von Legitimations-Lkarten für Handlungs- reisende. Im 1. Quartal 1906 »vurde für Karl Städter, yteifcnber für die Dampfbäckerei und Riühle des Josef Reder in Garsten eine Legitimations- Karte ausgefertigt. Stadler ist 1881 in Linz geboren nnd nach Reichenau in Riederösterreich zuständig.

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