Amtsblatt 1905/13 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

73 seit einiger Zeit ungarische Fabriken und Händler nach Oesterreich mit Talkpulver (Speckstein) versetzte Rollgerste in größerer Menge einsühren. Der wiederholte Genuß stärker mit mineralischem Talkpulver verschönter Rollgerste kann nach längerer Dauer und bei zu Magendarmkatarrhe» neigenden Personen, namentlich bei Kindern und alten Leuten, die mit Vorliebe besonders Gerstenschleimsuppen genießen, ernste Ver- dauungsstörungen durch mechanische Reizungen nach sich ziehen und so gesundheitsschädigend wirken. Neberdies wird der Rollgerste durch die Beimengung von Talkpulver eine schöne weiße Farbe verliehen und so eine bessere Qualität vorgetäuscht. Es soll auch mit Talkpulver versetzter Bruchreis in Verkehr kommen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden eingeladen, den Verkehr mit Rollgerste und Bruchreis strengstens zu überwachen und gegen Fälschungen nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 16. Jänner 1896' R. - G. -Bl. Nr. 89, ex 1897, betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und einigen Gebrauchsgegenständen mit der gerichtlichen Anzeige vor- zugehen. Von diesem Erlasse sind alle Viklnalien-Verkäuser in Kenntnis zu setzen. Z. 6964. Steyr, 23. März 1906. An alle Gemeinde- Vorstehungen. Betreffend Portogebühr für Jusektious - Anzeigen. Aus Anlaß wiederholter Anregungen, betreffend die Erwirkung der Portofreiheit für die von den Aerzten an die Gemeinden zu erstattenden Anzeigen über Jnsektions- Erkrankungen, hat das k. k. Handelsministerium stets darauf hiugewieseu, daß deu vou deu Aerzten an die Gemeinden zu erstattenden Anzeigen die Portofreiheit nicht zugestanden werden könne, weil gemäß Artikel II des Gesetzes vom 2. Oktober 1865, R.-G.-Bl. Nr. 108, nur die an die k. k. Behörden gerichtete» Anzeige» und Berichte der Aerzte diese Begüttstiguiig genieße». Dagegen hat das k. k. Handelsministerium sich bereit erklärt, bezüglich der Entrichtung der Portvgebühr für solche Anzeigen die weitestgehenden Erleichterungen in der Weise- eintreten zu lassen, daß allen darum ansuchenden Gemeinde- Borstehungen die Begünstigung der pauschalierten Entrichtung der Portogcbühr für die Beförderung der an sie gerichteten offenen ärztlichen Anzeigen über Jnfektivns- Erkrankungen zugestanden wird. Von diesem Erlasse sind die Herren Gemeindeärzte zu Z. 6537. Steyr, 23. März 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t t. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Stellung unter Polizeiaufsicht. Josef Ramskogler, geb. am 22. Jänner 1856 in ^ieichramiug und dort zuständig, katholisch, ledig, Knecht, wurde mit dem h. ä. rechtskräftigen Erkenntnisse vom 5. März 1906, Z. 4096, unter Zuweisung seiner Heimats- gemeinde als Aufenthaltsgebiet unter Polizeiaufsicht gestellt. Z. 6848. Steyr, 23. März 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Der h. ä. Erlaß vom 28. Februar 1906, Z. 4945, Amtsblatt Nr. 10, betreffend die Ausforschung des vermißten Knaben Fra»z Kerschbauuisteiuer aus Windisch- garsten wird — da derselbe bereits eruiert wurde — widerrufen. Z. 7145. Steyr, 26. März 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Widerruf. Mit der Note vom 8. März 1906, Z. VII—1347, an die k. k. o. - ö. Statthalterei hat die k. k. Stattbalterei in Wien die Ausforschung des Ernst Zinn widerrufen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden unter Bezugnahme auf den hierämtlichen Erlaß vom 29. September 1905, Z. 20.213, Amtsblatt Nr. 40, in die Kenntnis gesetzt. ZZ. 6849, 6850. Steyr, 23. März 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. t. Gendarmerie-Posten-Uommanden Warnung vor den UnterstiitzungS-Schwindlern Heinrich Stephan Fricdl ans Wien und Karl Lugmayr aus Haid. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 3. März 1906, Z. 4483/11, und vom 6. März 1906, Z. 455b ll, treibt sich der am 13. Mai 1880 iu Wien geborene und dahin zuständige, ledige Buchhalter Heinrich Stephan Fried! seit 1. Februar 1906 iu den verschiedensten Orten der österr. - ung. Mouarchie aus Kosten seiner Heimatsgemeinde herum. Seit dem oben bezeichneten Tage war er bis 13. Februar, in den Gemeinden Wörgt, Kufsteiu, Linz. Lundenburg, Olmütz, Tescheu. Troppau und Wels und entlockte zu Reisczwcckeu die Summe von 33 K. 10 h. Weiters treibt sich noch der nach Haid bei Maui hausen, Bezirk Perg, zuständige, im Jahre 1880 geborene Karl Lugmapr — bereits 14 mal gerichtlich bestraii — arbeitslos in der Welt bernm und läßt sich auf Kosten seiner Heimatsgemcinde Geldunterstützungen von fremden Gemeinden verabfolgen. Die Gemeinde-Vorstehungen undk.k Gendarmerie-Posten- Kommanden werden angewiesen, den genannten Personen, ausgenommen den Fall dringendster Notwendigkeit, keinerlei Unterstützung zu verabfolgen, vielmehr sind dieselben bei Zutreffen der gesetzlichen Eriorderuiffes schubpolizeilich zu behandeln.

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