Amtsblatt 1905/13 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

geld); bei der Etappenverpsteguug das Etappen- relutum für die Kostportion, nebst dein etwa bewilligten Verpflegszuschuß, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob Nachschub- oder Neserveverpstegung verabfolgt wird; b) für Brot und Futter die im Normal-Verordnungsblatt verlantbarten Durchschnittspreise ohne Administrationskosten; wenn die Artikel aber im Arrendierungsweg abgegeben werden, die Arrendierungspreise. Infolge des Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 10. März 1906, Z. 4802/1V, werden die Gemeinde-Borst ehnngen auf diese seitens der Heeres-, bezw. Landwehr- Verwaltung zu gunsten der Vorspaunführer angeordnete Maßnahme mit der Einladung aufmerksam gemacht, die geeignete Veranlassnng zu treffen, daß dix erwähnte Verfügung zur Kenntnis der an derselben interessierten Kreise gelange. _____________________ Z. 5309. Steyr, 22. März 1906. An sämtliche Gemeinde-Vorstehungen, k. t. Gendarmerie-Posten-Uommanden und die Gemeinde - Waldausseher. Aufarbeitung der Wind- und Schnccbrüche in den Wäldern als Vorbeugungsmittcl gegen das verheerende Auftreten des Borkenkäfers. Durch die in der ersten Hälfte Oktober 1905 einge- trctenen Schneerälle, ferner durch die Stürme im Monat November desselben Jahres wurden die Waldungen in dem politischen Bezirke Steyr durch Schneedruck- und Wind- beschädigungen ziemlich stark in Mitleidenschaft gezogen. Nachdem die heißen Sommer der Jahre 1904 und 1905 die Entwicklung des Borkenkäfers sehr begünstigten, so ist zn befürchten, daß bei Eintritt der wärmeren Jahreszeit der Borkenkäfer die gebrochenen und geworfenen Nadl- hölzer besetzt und sich durch die Ablagerung seiner Brüt stark vermehrt. Es ist daher unbedingt notlvendig, rechtzeitig Vorbeu- gungsmaßregeln durchzuführen. Die Kleinwaldbesitzer sind von den Gemeinde-Vorstehungen mittels Verlautbarung auf- zufordern, bis zu einem bestimmten Termine, und zwar für die Gerichtsbezirkc Steyr und Kremsmünster bis Ende April l. I. und für den Gerichtsbezirk Weyer bis Ende Mai l. I., entweder die Windbruch- und Schneedruckhölzer, insoweit es sich um Nadelholz handelt, aus dem Walde zu schaffen oder deren soglciche Entrindung, beziehungsweise Aufarbei- tuilg, durchzuführen. Bei den in Stößen ansgeschlichteteil Scheithölzern ist die Spaltseite nach auswärts zu kehren; bei ungespaltenen Prügeln empfiehlt es sich, die obenausliegenden Stücke von der Rinde zu befreien. Die k. k. Gendarmerie, die Gemeinde - Vorstehungen und die Gemeinde - Waldausseher werden angewiesen, bei wahrgenommener Nichtbeachtung der angeordneten Vorkehrungen unverzüglich die Anzeige zu erstatten, worauf gegen den Eigentümer des Holzes bei Außerachtlassung des behördlichen Auftrages sodann mit aller Strenge in Gemäß- beit der Vorschriften der 88 50 und 51 des Forstgesetzes eingeschritten werden wird. Hiebei wird bemerkt, daß die häufig übliche Abfuhr der von Borkenkäferbrut besetzten Stämme vom Walde an einen anderen Ort ohne vorhergegangener Vertilgung der Brüt nutzlos und als eine Richtbefolgung der erteilten Weisungen geahndet werden wird, weil das ausgebildete Insekt die Stätte seiner Entwicklung verläßt und sich weiter vermehrt. Von diesem Erlasse sind die Gemeinde-Waldaufseher mittels einer Abschrift zu verständigen. Z. 6851. Steyr, 23. März 1906 An alle Gemeinde-Vorstehungen und f. L Gendarmerie - Posten - Aommanden. Hansierhandelverbot. Infolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vorn 13. März 1906, Z. 5878/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels im Gebiete der Stadt Nagyenyed (Komitat Als6-Feh6r), unter Aufrechterhaltung der im 8 17 der । bestehenden Hansiervorschriften und in den diesen Para- ' graphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit Be- ziehnng auf 8 l0 des Hausterpatentes in Kenntnis gesetzt. Z. 525/Sch.' Steyr, 26. März 1906. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Schulbeschreibnng pro 1906/07. ^5 Die Ortsschulräte und Schulleitungen werden angewiesen, unter genauer Beachtung des Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 7. März 1877, Z. 779, ferner des h. ä. Erlasses vom 14. März 1904, Z. 461, Amtsblatt Nr. 11 ; ex 1904, die Schulbeschreibung von Haus zu Haus vor- zunehmen und die Schulbeschreibungsakten bis 15. Mai hieramts vorzulegen. Z. 511/Sch. Steyr, 22. März 1906. An sämtliche Schulleitungen. Fortbildungskurse. Die Schulleitungen, an deren Schule ein Fortbildungs- kurs besteht, werden angewiesen, in dem hierüber zu erstattenden Berichte anzuführen, ob die den Unterricht an diesem Kurs erteilenden Lehrkräfte seitens einer Sparkasse, einer Gemeinde, eines Ortsschulrates usw. remuneriert werden. ! Z. 510/Sch. Steyr, 24. März 1906. An sämtliche Ortsschulräte. Die Ortsschulräte werden mit Bezug auf dem h. ä. Erlab vom 28. Februar 1906, Z. 331/Sch. (Amtsblatt dir. 10), aufmerksam gemacht, daß hinsichtlich der im letzten Absätze dieses Berichtes angeordneten Berichterstattung binnen 14 Tagen nach Ablauf des Jahres, unter Jahr das kom- ; mende Schuljahr zu verstehen ist. ! 8- 0963. Steyr, 23. März 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Ueberwachung des Verkehres mit Rolkgerste und Bruchreis. Die Abgeordneten Dr. Lecher und Genossen haben in einer Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 19. Februar 1906 eingebrachten Interpellation aufmerksam gemacht, daß

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2