Amtsblatt 1905/12 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k Zeziikshauptmannschasl Zicyr füv den, gteichncrmigen politischen und SchntbeziMUr. LZ. Steyr, am 22. Miir^. 1906. Das Amtsblatt erscheint jeden DonnerStag und kann durä) die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden.' — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b, für porroprlrchNa? Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 K. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 20. März 1906. An alle Gemeinde-Dorstehungen. Hinausgabe der Reichs-Gesetz-Blätter. Unter Einem gelangen die Neichs-Gesetz-Vlätter Stärk XVI«, XVIII, XIX, XX, XXI, XXII und XXIII an die GemeindeVorstehungen zur Hinansgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 5645. Steyr, 20. März 1906. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Uebersicht der Frühjahrs-Waffcnüvungen des Heeres. Die mit Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz anhergelangte Uebersicht der Frühjah'rs-Waffenübungen des Heeres im Bereiche des 14. Korps-Kommandos wird zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung, wie folgt, mitgeteilt. 14. Korps. a) Infanterie. Für Neservemänner vom 30. April bis 12. Mai, für Ersatzreservisten vom 14. bis 26. Mai. b) Jägertruppe. Tiroler Jäger-Regiment vom 12. bis 24. März und 1. his 22. Mai. Ersatzreservisten vom 26. Februar bis 10. März. 10. Jägerbataillon nach Weisung des 2. Korpskommandos. c) Feldartillerie. Beim Korpsartillerie-Regiment Nr. 14: Für Neservemänner und Ersatzreservisten vom 18. April bis 7. Mai, 8. bis 27. Mai, 28. Mai bis 16. Juni und 18. Juni bis 7. Juli. Bei den Devisions- artillerie-Negimentern Nr. 40 und 41: Für Neservemänner und Ersatzreservisten voin 1. Mai an. Bei der Tiroler und Vorarlberger Gebirgsbatterie-Division: Für Neservemänner und Ersatzreservisten vom 18. bis 30. April, 12. bis 31. Juli und 19. bis 31. Juli. d) Festungsartillerie. Beim Festungsartillerie- ■ Bataillon Nr 1 in Trient: Für Neservemänner vom 2. bis , 14., 14. bis 26. Mai, 6. bis 18., 18. bis 30. Juni, 4. bis ! 16. und 16. bis 28. Juli, für Ersatzreservisten der Festungs- ! artillerie vom 1. bis 28., 2. bis 14. und 14. bis 26. Mai, ■ für im Festungsartilleriedienst ausgebildete Ersatzreservisten ! der Tiroler Kaiserjäger vom 2. bis 14., 14. bis 26. Mai, i 3. bis 30. Juni, 20. Juni bis 17. Juli und vom 4. bis 31. Juli. e) Pioniertruppe. Beim Pionierbataillon Nr. 2: Für Neservemänner vom 1. bis 13. Mai, für Ersatzreservisten vom 1. bis 13., bezw. 28. Mai. 5) Traintruppe. Bei der Traindivision Nr. 14: Für Neservestabsführer und -Fahrsoldaten der Fußtruvpen in Innsbruck und Linz vom 2. bis 14. und 18. bis 30. April. g) Sanitätstruppe. Bei der Sanitätsabteilung Nr. 4.: Für Ersatzreservisten vom 7. bis 19. Mai, 21. Alai bis 2. Juni. Bei der Sanitätsabteilung Nr. 10: Für Ersatzreservisten vom 7. bis 19. Mai, 21. Mai bis 2 Juni und 11. bis 23. Juni, letztere Uebungsperiode für die aus der Infanterie stammenden. Z. 459/B.-Sch.-R. Steyr, 11. März 1906. Konkurs - Ausschreibung. An der zweiklassigen Volksschule in Dietach kommt eine Lehrerstelle II. Klasse zur definitiven Besetzung. Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von 1200 K für männliche und 1100 K für weibliche Bewerber und ein Naturalquartier verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Taufscheine, dem Reife- und Lehrbefäbigungs-Zeugniffe und einer Dienstes-Tabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitnng" im vorschriftsmäßigen Dienstwege Hieramts einzubringen. Z. 6622. Steyr, 19. März 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vorlage eines Jlnsweises über die bestehenden Vereine. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, behufs Anlegung eines neuen Vereins-Katasters einen Ausweis über die in der Gemeinde befindlichen Vereine nach dem umstehenden Formulare, in allen Rubriken genau ausgefertigt, bis 30. März l. I anher vorzulegen.

Z. 445/Sch. Steyr, 14. März 1906. An sämtliche Schulleitungen. Laut Erlasses des Leiters des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 27. Februar l. I., Z. 5721, veranstaltet der Verein „Fürsorge für Schwachsinnige und Epileptische" in Wien am 7. und 8. April 1906 in Wien die II. österreichische Konferenz der Schwachsinnigen-Fürsorge, bei welcher über die Regelung des Rechtsschutzes der Schwachsinnigen, über den Ausbau des Hilfsschulwesens, über die Erziehungs- und Unterrichtsmethoden in den Hilfsschulen, über Krankheit und Gebrechen schwachsinniger Kinder sowie über die rechtliche Lage der Hilfsschullehrkräfte verhaudelt werde» soll. Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 5. März 1906, Z. 1054, mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß nähere Auskünfte über diese Konferenz von der Auskunftstelle des eingangs erwähnten Vereines Wien, XVIII/1, Anastasius Grüngafse Nr. 10 (Oberlehrer Hans Schiner), erteilt werden. Z. 6636. Steyr, 20. März 1906. An alle Gemeinde- und Nrankenkasse- vorstehungen. Z. 4729/XI. KundmachUNg der k. k. Statthalterei im Erzherzogtume Oesterreich ob der Enns, betreffend die Feststellung der Verpflegsgebühren im Oeffentlichen Jsabellen-Kinderspitale zu Linz. In Abänderung der Statthalterei-Kundmachung vom 31. August 1901, Nr. 40, L.-G - n. V.-Bl., wird im Einvernehmen mit dem o. -ö. Landesausschusse die Verpflegs- gebühr im Oeffentlichen Isabellen - Kinderspitale zu Linz für gewöhnliche Pfleglinge von 1 K aus 1 K 50 h, die Zahltaxe für Bemittelte vou 1 X 50 h auf 2 K per Kopf und Tag erhöht. Linz, am 11. März 1906. Der k. k. Statthalter: Handel in. p. . Z. 6633. Steyr, 20. März 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Fischwasser-Inspizierung während der diesjährigen Huchenlaichzeit. Herr Hans Palfinger, Handelsagent und beeideter Sachverständiger in Fischereiangelegenheiten, wohnhaft in Linz, Elisabethstraße Nr. 12, ist mit der Vornahme der dem o.-ö. Landesfischereivereine vom k. k. Ackerbauministerium übertragenen Inspizierung der Fischwässer während der diesjährigen Huchenlaichzeit betraut. Hievon setze ich die Gemeinde -Vorstehungen über Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 15. März 1906, Z. 6168/4, behufs Verständigung der interessierten Kreise in die Kenntnis. Z. 6638, 6639. Steyr, 20. Mürz 1906. Au alle Gemeinde - vorstehungen und t. t Gendarmerie - posten - Aommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Rudolf Knopf nnd Josef Pölzgnter ans Spital am Pyhrn. Zufolge Erlässe der k. k. o.-ö. Statthalterei von: 8. März 1906, Z. 4414/11, und 8. März 1906, Z. 4413/11, treiben sich der nach Spital a. Pyhrn, Bezirk Kirchdorf, zu- stäildige, im Jahre 1876 geborene Taglöhner Josef Pölzguter und der gleichfalls nach Spital a. Pyhrn, Bezirk Kirchdorf, zustätldige, im Jahre 1869 geborene Rudolf Knopf, Sensenarbeiter, arbeitslos in der Welt herum,

67 lassen sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Geldunterstützungen von fremden Gemeinden verabfolgen und nehmen auch die Spitalspflege in ungebührlicher Weise in Anspruch. Pölzguter ist von mittlerer Größe, hat längliches Gesicht, braune Augen, braune Haare, besondere Kennzeichen: Wendet beim Sprechen den Blick nach abwärts, spricht gern von seinen Erlebnissen in Afrika. Knopf ist schlank, hat längliches Gesicht, braune Augen, schwarze Haare, keine besondere Kennzeichen. Die Gemeinde-Vorstehungen und k.k.Gendarmerie-Posten- Kommanden werden beauftragt, den Genannten, ausgenommen den Fall dringendster Not, keine Unterstützungen 31t gewähren, vielmehr sind dieselben bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. ’ Z. 6082. Steyr, 13. März 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Rommanden. Ausforschung. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 5. März 1906, Z. 5081 IV, ist auszuforschen der im Jahre 1865 in Postrauje von Jmotski geborene und daselbst heimatzuständige Laiidsturmpflichtige Joses Boxinovic. Derselbe ist seit dem Jahre 1900 seiner Landsturmmeldepflicht nicht nachgekommen. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Mai l. I. hieher zu berichten. Z. 6731. Steyr, 20. März 1906. An alle Gemeinde - Vorstehungen und L L Gendarmerie - Posten - Nommanden. Ausforschung. Rachbenannte unbekannte Stellungspflichtige des hiesigen Stellyngsbezirkes sind auszuforschen. I. Altersklasse: Johann Söllradl, geb. 17. August 1885, zuständig zur Landgemeinde Kremsmünster, Knecht, Eltern Johann und Katharina, geb. Gerstberger; Matthias Zachhuber, geb. 12. Jänner 1885 in Wolfgangstein, evangelischer Religion, zuständig zur Landgemeinde Kremsmünster, Eltern Matthias und Susanne, geb. Malzner; Markus Windischbauer, geb. 20. April 1885 in Losenslein, zust. in Bad Hall, Hammerwerksarbeiter, Eltern Josef und Therese, geb. Pesendorfer; Joses Liudenmay«, geb. am 20. Oktober 1885 in Kirchberg, Bezirk Steyr, zuständig zur Landgemeinde Kremsmünster, Eltern Josef und Elisabeth, geb. Schink (beide gestorben); . . Johan» Hausmair, geb. am 9. Mai 1885 in Großendorf, zuständig nach Ried, Mutter Therese Hausmair; Gottfried Schweiger, geb. 6. August 1885 in - jeberbrunnen, zuständig nach Sipbachzell, Eltern Josef und Marie, geb. Leitmaier; Franz Hofstätter, geb. 30. Jänner 1885 in Gunsen- oors, zuständig zur Landgemeinde Kreinsmünster, Eltern Johann und Anna, geb. Felbermayr; . . Heinrich Langcdcr, geb. am 9. Juni 1885 in Linz, ML nach Garsten, Eltern Karl und Marie, geb. Prak; Johann Kettenstciner, geb. am 19. Juni 1885 in Tröstlberg, Bez. Amstetten, zuständig nach Losenstein, Mutter Marie Kettensteiuer: Anton Pachter, geb. 28. Mai 1885 in Ibbsitz, Bezirk Amstetten, zuständig nach Weyer Markt, Zeugschmied, Eltern Peter und Juliana, geb. Kröglbauer. II. Altersklasse: Karl Otto Pichler, geb. 23. März 1884 in Rosenegg, zuständig zur Landgemeinde Weyer,- Mutter Anna Marie Pichler; Franz Pühringer, geb. 2. Februar 1884 in Linz, zuständig nach Garsten, Eltern Franz und Theresia, geb. Moosbauer; Adalbert Hadringer, geb. 16. Oktober 1884 in Linz, zuständig nach Sierning, Mutter Marie Hadringer; Gustav Johann Bernecker, geb. 17. April 1684 in Steyr, zuständig nach Sierning, Mutter Marie Bernecker; III. Altersklasse: Josef Brandstätter, geb. 29. Jänner 1883 in Aflenz, Bezirk Brnck a. Mnr, zuständig zur Landgemeinde Weyer, Mutter Magdalena Brandstätter; Alois Schwaiger, geb. 9. Juni 1883 in Stiedelsbach, Fabriksarbeiter, zuständig nach Losenstein, Mutter Aloisia Schwaiger; Franz Hirzenberger, geb. 21. Juni 1883 in Melk, zust. nach Lausa, Eltern Josef und Therese, geb. Windbofer; Josef Brandtner, geb. 26. März 1883 in Steyr, zust. nach Lausa, 'Mutter Anna Brandtner; Josef Gruber, geb. 11. Juli 1883 in Ramingsteg, zuständig nach Garsten, Eltern Johann und Johanna, geb. Lichtenberger; Franz Kerbler, geb. 11. November 1863 in Neuzellg, zust. nach Sierning, Eltern Franz und Marie, geb. Huber; Franz Ncstlehner, geb. 7. Oktober 1883 in Sierning und dorthin zuständig, Bäckergehilfe, Eltern Georg und Cäcilia Bohmeir. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachiorschungen ist unverzüglich zn berichten. ZZ. 6464, 6465. Steyr, 19. März 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L. 8. Gendarmerie-posten-Uommanden. Ausforschung von Stcllnngspflichtigcn. Auszuforschen sind, und zwar: Der am 2. März 1884 in Krumoir im Bezirke Göding zuständige Josef Benarek, ehelicher Sobn, des Franz Benüöek, Tischler, und der Marie, geborenen 8vibal6k Benllcek ist mittelgroß, untersetzt, hat rundes Gesicht, sänvarze Haare und Augenbrauen, dunkelbraune Augen, gewöhnliche Rase, proportionierten 'Mund, gesunde Zähne, schwarzen Schnurrbartanflug, rundes Kinn, kleidet sich städtisch und ist Tischlergebilfe. Weiters ist auszuforschen der am 18. August 18>2 in Herzogbierbaum geborene, nach Velka im Bezirke Göding zuständige Michael Huserek, ehelicher Sobn des Martin Huäerek und der Maria Anna Blaha. P e r s 0 n s b e s ch reib n n g: Statur: Mittelgroß, schlank; Gesicht: Länglich, mager; Haare: Schwarz; Augenbrauen: Schwarz; Nase und Mund: Gewöhnlich; Bart: Keinen ; Besondere Kennzeichen: Keine. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 2>d Mai d. I. hieher zu berichten.

68 ZZ. 6466, 6463, 6467, 6468. Steyr, 17. März 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung von Stellungspflichtige». Auszuforscheu sind, und zwar: Josef Leopold Vladur, geb. am 13. November 1884 in Wien, Pf. St. Leopold, zust. nach Luck, Sohn der Mathilde Vladar. Franz Hermann, geb am 1. März 1884 in Altstadt, Bezirk Wagstadt, zust. «ach Laubias, Sohu des Adolf Hermann und der Wilhelmine, geb. Sattek. Vinzenz Langer, geb. am 9. Oktober 1884 in Wien, zust. nach Polanka, Sohn des Anton Langer und der Johanna, geb. Kacetl. Alois Blaschtik, geb. am 25. Februar 1883 in Wien, Pi. Alservorstadt, zust. uach Schlatten, Sohn der Anna Blaschtik. Anton Felix Naab, geb. am 16. Oktober 1882 in Brünn, zust. nach Wagstadt, Sohn des Josef Naab und der Amalie, geb. Juranek. Rudolf Kunz, geb. am 24. September 1883 in Altstadt, Bezirk Wagstadt, dahin zuständig, Sohn des Josef Kunz und der Franziska, geb. Hous. Rudolf Stalzer, geb. am 19. Dezember 1882 in Wagstadt, dahin zuständig, Sohn des Rudolf und der Julie, geb. Richter. Adolf Winkler, geb. am 6. März 1883 in Nadmitz, Bezirk Wagstadt, zust. nach Nadnitz, Sohn der Marie, verw. Tögl. Eduard Sajnar, geb. am 18. März 1882, in Laanau, Gemeinde Königsberg, Bezirk Wagstadt, zust. nach Königsberg, Sohn des Josef Sajnar und der Franziska, geb Lilbojacky. Franz Dresler, geb. am 10. Juni 1884 in Wien, Gebärbaus, zust. nach Petrowitz, Sohn der Anna, verehelichten Demel. Heinrich Groffmann, geb am 10. August 1884 in Wien, Gebärhaus, zust. nach Wüst.-Pohrom, Sohn der Anna Großmann. . Alois Wilhelm Riedel, geb. am 20. Mai 1884 in Oderfurt, Bezirk Mährisch-Ostrau, zust. nach Polanka, Sohn des Franz Riedel und der Marie, geb. Hranieky. Weiters der am 23. März 1884 in Brünn geborene, nach Koste!-Stadt im Bezirke Göding zuständige Franz Kilian, unehelicher Sohn der Johanna Kilian. . Der am 25. August 1883 in Prerau geborene und dabin zuständige Franz BavrouS, ehelicher Sohn des 1 Tischlergehilfcn Ignaz Bavrouö und der Franziska, geborenen j Lazar, und der am 5. Jänner 1884 in Lundenburg geborene, , nach Ung.-Brod zuständige Karl Hladk), unehelicher Sohn ; der Anna Hladkv, beziehungsweise Sicherstellung der Sterbe- > baten des Genannten. Karl Hladk.v soll als Kind gestorben sein. Jin Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Mai l. I. anher ju berichten. Z. 6542. Steyr, 19. März 1906 An alle Gemeinde-Vorstehungen Md k. k. Gendarmerie-posten-Aommanden. Ausforschung des Wolf Schächter. Die k. k. o.-ö. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 5. März 1906, Z. 5082/1V, die Ausforschung des am 10. Februar 1882 zu Watramoldawitza im Bezirke Kimpo- lung geborenen Wolf Schächter, Sohnes des Mortko und der Jüdel Schächter, angeordnet. Sein Vater war daselbst Privatlehrer. Wolf Schächter konnte bis heute zur Wehrpflicht uicht herangezogeu werden, weil weder sein, noch seiner Eltern Aufenthalt als .auch Heimatzustäudigkeit eruiert werden konnte. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Mai d. I. hieher zu berichten. Z. 6640. Steyr, 20. März 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k° Gendarmerie-posten-Uommanden. Ausforschung. Ausznforschen ist der am 30. 1883 in Klenowitz geborene, nach Klenowitz im Bezirke Prerau zuständige Stellungspflichtige Auto« Koralka, ehelicher Sohn des Häuslers Johann Koralka aus Klenowitz und der Josefa, geb. Stenioka. Der Genannte hat sich unter dem falschen Namen Kovalski bis 13. Juni 1905 im Walzwerke am Oderberger Bahnhöfe aufgehalten und am selben Tage unter Zurücklassung des auf den Namen Anton Kovalski gefälschten Arbeitsbuches unbekannt wohin geflüchtet. Seit dieser Zeit wurde über den Aufenthalt des Anton Koralka nichts in Erfahrung gebracht. Unterm 2. Juni 1904 wurde dem Genannten vom Gemeinde-Vorstände Klenowitz ein Arbeitsbuch uach Marienberg, wo er sich damals aufgehalten hat, gesendet. Anton Koralka ist mittelgroß, untersetzt, hat volles rnndes Gesicht, braune Augenbrauen, graue Augen, braune Haare und Schnurrbart, Mund und Nase proportioniert, gesunde Zähne, ovales Kinn und keine besondere Kennzeichen. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis am 20. Mai l. I. zu berichten. Z. 6083. . Steyr, 14. März 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-posten-Nommanden. Kundmachung der k. k. n.-ö. Statthalterei vom 5. März 1906, Z. XII—654, betreffend den Biehvcrkchr vom ZcntralBiehmarkte in St. Marz' in Wien. Anläßlich der Feststellung der Maul- und Klauenseuche bei einem Rindertransporle aus Siebenbürgen in den Stallungen des Zentral - Viehmarktes zu St. Marx findet die Statthalterei unter Behebung ihrer Kundmachung vom 5. Februar 1906, Z. XII—372/3, außer den vom Wiener Magistrate getroffenen lokalen Sicheruttgsmaßregeln zur

69 Hintanhaltung der Verschleppung dieser Tierseuchen durch den Viehverkehr am Zentral - Viehmarkle in St. Marx aus Grund des § 3 des Tierseuchengesetzes vom Jahre 1880, N.-G.-Bl. Nr. 35, bis auf weiteres folgendes anzuordnen: 1. Die am Zentral-Viehmarkte in St. Markt an einem Markttage angekauften Rinder müssen von dort längstens innerhalb 48 Stunden nach Marktschluß entfernt werden. 2. Am Montagmarkte unverkauft gebliebene Rinder sind sofort nach Marktschluß in die von der Marktbehörde hiezu bestimmten Ställe zu bringen, woselbst sie einer besonderen amtstierärztlichen lleberwachung unterzogen werden müssen und von einem von Amtswegen bestellten Personale zu betreuen sind. Bei unbedenklichem Gesundheitszustände können derlei Rinder am nächstfolgenden Donnerstagmarkte, jedoch getrennt von den für diesen Markt neu eingelangten Rindern, zum Verkaufe aufgestellt werden. 3. Die am Montagmarkte unverkauften, für den Donnerstagmarkt zugelassenen Rinder und die für letzteren Markt neu zugesührten Rinder sind, wenn sie am Donnerstagmarkte unverkauft bleiben, sofort nach Marktschluß auf den Kontumazmarkt zu bringen und dort, bei befriedigendem Gesundheitszustände, längstens am nächstfolgenden Samstag zu vermarkten. 4. Am Kontumazmarkte verkaufte und unverkaufte Tiere dürfen nur in das Schlachthaus zu St. Marx abgetrieben werden. 5. Seuchenkranke und seuchenvecdächtige Tiere, sowie infizierte Objekte unterliegen der veterinär-polizeilichen Behandlung nach den Bestimmungen des § 30 des Tierseuchengesetzes vom Jahre 1880, R. -G.-Bl. Nr. 35 und der bezüglichen Durchführungsverordnung. 6. Auf dem Markte darf nur solches Helferpersonale in Verwendung genommen werden, welches mit dem vorgeschriebenen reinen Dienstkleide versehen ist. Bei Rindern schon in Benützung gewesene Geräte, so z. B. Anhängestricke, Blenden rc, müssen vor ihrer Wiederbenützung gereinigt und desinfiziert werden. 7. Der Abtrieb von Rindern vom Zentral-Viehmarkte aus dem Stadtgebiete Wien darf nur nach vorheriger neuerlicher Untersuchung bei vollkommen unbedenklichem Gesundheitszustände und nur direkte nach solchen aus dem betreffenden Viehpasse angegebenen Bestimmungsorten erfolgen, welche innerhalb der an das Stadtgebiet Wien unmittelbar grenzenden Gerichtsbezirke gelegen sind. Dies sind die Gerichtsbezirke Klosternenburg (politischer Bezirk Tulln), Purkersdorf und Liesing (politischer Bezirk Hietzing-Umgebung), Mödling (politischer Bezirk Mödling), Schwechat (politischer Bezirk Bruck a. d. L.), Floridsdorf und Groß-Enzersdorf (politischer Bezirk Floridsdorf-Umgebung) und Korneuburg (politischer Bezirk Korneuburg). 8. Rach Bestimmungsorten, welche in den übrigen Gerichtsbezirken der an Wien grenzenden politischen Bezirke Tulln, Hietzing-Umgebung, Mödling, Bruck a. d. L., Floridsdorf-Umgebung und Korneuburg gelegen sind, also nach Orten der Gerichtsbezirke Atzenbrugg, Kirchberg am Wagram, Tnlln, Neulengbach, Ebreichsdorf, Bruck a. d. L., Hainburg, Wölkersdorf, Stockeran, dürfen Rinder vom Wiener ZentralViehmarkte nur mittels Eisenbahn oder mittels Wagen und Pferdebespannung, und zwar im direkten Verkehre, ohne Aus- oder Umladung oder Einstellung während des Transportes, befördert tverden. 9. Rinder, ivelche vom Wiener Zentral - Viehmarkte nach Bestimmungsorten gebracht werden, die nicht in an Wien grenzenden politischen Bezirken Niederösterreichs liegen . und daher nicht in kurzer Zeit erreicht werden können, also ; Rinder, die für Orte der politischen Bezirke Amstetten, Baden, Gänserndorf, Gmünd, Oberhollabrunn, Horn, Krems, Lilienfeld, Melk, Mistelbach, Neunkirchen, Wiener-Neustadt (Stadt­ . und Landbezirk), Pöggstall, St. Pölten, Scheibbs, Waidhofen a. d. Thaya, Waidhofen a. d. Ibbs (Stadtbezirk) und j Zwettl bestimmt sind, müssen dorthin mittels Eisenbahn transportiert werden. 10. Ueber Niederösterreich hinaus nach anderen Ländern wird der Abtransport der Rinder vom Wiener Markte gleichfalls nur inittels der Eisenbahn und nur unter der Bedingung zuzelassen, wenn derselbe nach einem öffentlichen Schlachthause erfolgt. In veterinär - polizeilicher Hinsicht , unterliegen die Rinder sodann den dortigen Vorschriften. 11. Alle vom Wiener Zentral-Viehmarkte mittels Wagen i oder Eisenbahn abzuführenden Rinder unterliegen unmittelbar vor ihrer Verladung einer neuerlichen amtstierärztlichen Untersuchung und dürfen nur bei vollkommen unbedenk- ; lichem Befunde zur Abfuhr zugelaffen werden. 12. Der Bahntransport der Rinder vom Wiener ■ Markte nach den in den Punkten 8 und 9 dieser Kund­ ’ machung angeführten Bestimmungsorten hat nach der diesen ; Orten zunächst gelegenen Eisenbahnstation stattzufinden, von wo aus dieTiere direkt nach den Bestimmungsorten gebracht werden müssen. 13. Die vom Wiener Markte gemäß Punkt 7 dieser ; Kundmachung zum Abtriebe und die gemäß Punkt 8 zur : Abfuhr mittels Wagen, ferner die zum Abtransporte nur mittels Eisenbahn zugelassenen Rinder sind, am Bestimmungs- ! orte eingelangt, sofort in die betreffenden Schlächtereien unter vollkommener Isolierung von dem einheimischen Viehe aufzustellen und ohne Wechsel des Standortes innerhalb dreier Tage (72 Stunden), gerechnet vom Zeitpunkte der Aufstellung der Tiere, zu schlachten. Der Viehpaß für die betreffenden Rinder, auf welchem von der Marktbehörde die dreitägige Schlachtungsfrist ausfallend vermerkt werden muß, ist sofort nach ihrem Einlangen am Bestimmungsorte der Gemeindevorstehung zu übergeben. ' Dieselbe hat den Zeitpunkt des Einlangens der Tiere auf der Rückseite des Viehpaffes vorzumerken, letzteren aufzubewahren und in geeigneter Weise die Einhaltung der Schlachtungsfrist zu überwachen, beziehungsweise im Üeber- tretungsfalle unter Anzeigeerstattilng an die politische Bezirksbehörde die Schlachtung sofort zu veranlassen. 14. Vor dem Abtriebe, beziehungsweise vor der Abfuhr der Rinder von St. Marx ist der Marktbebörde der Bestimmungsort des Transportes, sowie der Gerichts- und politische Bezirk, in welchem dieser Ort gelegen ist, genau anzugeben. Die Marktbehörde hat diese Angaben zu kontrollieren ilnd zu verzeichnen und die politische Behörde des betreffenden Bezugsortes von dem Einlangen der Tiere sofort telegraphisch zn verständigen, wogegen die politische Bezirksbehörde verpflichtet ist, ihrerseits die entsprechende Kontrolle ' auszuüben und bei 'Nichteinhaltung der Schlachtungsfrin die Anzeige an das betreffende Gericht zu leiten. Eine gleiche Verständigung hat hinsichtlich der nach in anderen Provinzen gelegenen Schlachthäusern abtransportierten Tiere stattznfinden. 15. Hinsichtlich des Verkehres mit Schafen vom ZentralViehmarkte in St. Marx haben die Bestimmungen der ! Punkte 7 bis inkl. 12 dieser Kundmachung analoge Anwendung zu finden.

70 16. Das bestehende Verbot des Wegbringens von Schweinen im lebenden Zustande aus dein Stadtgebiete Wien, mit Ausnahme nach jenen außerhalb Wiens gelegenen Schlachtstätten, für welche Spezialbezugsbewilligungen erteilt wurden, bleibt bis auf weiteres aufrecht. Diese Kundmachung tritt sofort in Wirksamkeit. Uebertretungen derselben werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. öl, bestraft. Dies wird hiermit zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 7. März 1906, 9h. 5395/X, zur Verständigung der Interessenten verlautbart. Z. 6184. Steyr, 15. März 1906. An alle Gemeinde - Vorstehmlgen Md k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 7. März 1906, Z. 10.184, enthaltend veterinär-polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Uugarn und Kroatien-Slawonien uach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Das Ministerium des Innern verbietet wegen erfolgter Einschleppung der Maul- und Klauenseuche uach dem dies- feitigeu Gebiete die Einfuhr von Klaueutieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Stuhlgerichtsbezirken Bessenyö, Jad, einschließlich der Stadtgemeiude Besztercze (Komitat Besztercze-Naszod), Beilen (Komitat Szolnok-Doboka) in Ungarn, ferner wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem.diesseitigen Gebiete die Einfuhr vou Schweinen aus dem Bezirke Slunj (Kontitat Modrus-Rieka) uud aus der Munizipalstadt Osiek in Kroatien - Slawonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ties wird int Nachhange zur hierortigeu Kundmachung vom 1. März 1906, Z. 9174 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 6. März 1906, Nr. 23), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 9. März 1906, Z. 5524/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Z. 6185. Steyr, 15. März 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. L Gendarmerie - Posten - Uommanden - zur Keuntuisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hüerösterreich in der Berichtsperiode vom 4. März bis 12. März 1906. 1. Rotlauf der Schweine. B e st a n d der S e u ch e. BezirkPerg: Gemeinde Lebing, Ortschaft Oberlebing. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk F r e i st a d t: Gemeinde Hinterberg, Ortschaften Hinterberg und Schmierreit; Gemeinde Lanzendorf, Ortschaft Auf der Haide; Gemeinde Mistelberg, Ortschaften Mistelberg und Schädlberg; Gemeinde uud Ortschaft Prägarten; Gemeinde Tragwein, Ortschaften Lugendorf und Tragwein. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hargelsberg, Ortschaft Hart; Gemeinde Leonding, Ortschaft Landwied. 3.- Bezirk Perg: Gemeinde Allerheiligen, Ortschaft i Kriechbaum; Gemeiude Lebing, Ortschaft Oberlebiug; Gemeinde und Ortschaft Mauthausen; Gemeinde Ried, Ortschaft ' Danndorf. 4. BezirkSteyr (Land): Gemeinde Losensteinleiten, Ortschaft Kroisbach. _ 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaften Blumauerstraße und Lustenau. 6. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft- Aichet. Hievon fetze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommauden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. März 1906, Nr. 5661/X, in. die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauptmannr Wuldcrdorff. Redaktion und Berlag der k. k. Bezirlshauptmannschaft Sleyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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