der L L LfziskslMNpimnnnschafl Ziehr für öen gteichncrmigen pokiti sehen. rrnö SchuköezirA. Ur. 11. Äterzr, ar« ^F. Mörz. 16>O6. Das AwLsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptnrannschaft Steyr bezogen werden, wo augeeignete Inserate angenonnnen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b, für portops!:^^ Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 d. ' Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 5636. Stevr, 8. März 1966. An alle LcmeMe-Vm'stehuugen. ! Zlmtstage im Monate März Li>OL. Ick werde am Dienstag den 27. März 1i)O<L um halb 1>l1> Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei i Markt Kremsmünster für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster, am Mittwoch den 28. März WOO nm ; 8 Uhr vormittags in Blasls Gasthaus in Losenstein für - die Gemeinden Losenstein, Reichraming und Lausa und am gleichen Tage um 1 Uhr nachmittags in der Gemeinde- i kanzlei Markt Weyer für die Gemeinden Markt und Land : Weyer, Gasten;, Neustift und Großraming Amtstage ab- > halten. ! Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen zur Ver- . lautbarung und Intervention in Kenntnis. { Steyr, 12. März 1906. An alle Gemeinde - Vorstellungen. Hinausgabe der Reichs - Gesetz - Blätter. Unter Einem gelangen die Neichs-Gesetz-Blätter Stück IX, X, XI, XII, XIII, XIV, XV und XVI an die GemeindeVorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichte». Z. 2400. Steyr, 10. März 1900. I An alle Gemeinde - Vorstehungen. ! Militärtaxbemefsung Pro 1905. Auf Grund des Gesetzes vom 13. Juni 1880, N.-G.-Bl. i Nr. 70, findet die Bemessung der Militärtaxe für das Jahr ' 1905 für die in den Gemeinden des Gerichtsbezirkes: ») Steyr-Umgebung: am Freitag den 30. März b. I. i um 9 ’/« Uhr vormittags . im Sitznngssaale der k. k. I Bezirkshauptmannschaft Steyr; b) Weyer: am Dienstag den 3. April d. I., 972 Uhr i vormittags in der Marktgemeinde-Kanzlei zu Weyer; ! c) Kremsmünster zuständigen Personen: am Freitag den 6. April d. I. um 9 Uhr vormittags in der Marktgemeinde-Kanzlei in Kremsnlünster statt. Die Herren Gemeinde-Vorsteher werden eingeladen^ an den genannten Tagen der Amtshandlung der Militärtar- Bemessungs-Kommissionen zu verläßlich beizuwobnen, um Aufschlüsse über nicht erschöpfend angegebene Einkommensverhältnisse von Militärtaxpflichtigen geben zu können. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 24. Februar 1903, Z. 3040, Amtsblatt Nr. 9 ex 1903, vorgeschriebeuen For- mularien „Suinmar- und Kommisstonsbeschluß" sind von jeder Genwinde entsprechend vorbereitet zur Ntilitartar- Bemessung mitzubringen. Schließlich, wird es den Herren Gemeinde-Vorstebern zur besonderen Pflicht gemacht, die Erhebungen über die Einkomnlens- und Erwerbsverhältnisse rc. der Dtilitärtar- pflichtigen bis zur Tagung der Atilitärtar- BemessungsKommissionen so vollständig zu pflege» bezw^ abzuschließen, daß auch alle verzeichnete» Aiilitärtaxpflichtigen der Bemessung unterzogen werden können. Selbstverständlich sind die NNlitär- taxoperate samt allen Erhebungsakte» mitzubringen. Z. 5192. Steyr, 12. März 1906. An alle Gememde-Vorstehungen. Laut des Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesverteidigung vom 27. Februar d. I., kr»8.-Nr. 666, wurde deu Eiugabeu der Landwehr - Territorialkommanden über das Ergebnis der Landsturmmeldungen im abgelaufenen Jahre entnommen, daß eine auffallend große Anzahl Land- sturnlpflichtiger der Landsturmmeldepflicht nickt nackgekommen ist. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Stattbalterei vom 28. Februar 1906 4803/1V, mit dem Auftrage verständigt, auf die künftige Meldung der Landsturmpflichtigen ihres Bereickes sowohl im Interesse der Schlagfertigkeit des Landsturmes/ als auch zur Hintanhaltnng der dem Landsturmpflichtigen aus einer solchen Unterlassung entstebettden persönlichen "Nachteile nachdrücklichst Einfluß zu nehmen.
«0 Z. 5923. Steyr, 12. März I9O6. Ay alle Gemeinde - Vorstehungen. Warnung vor unreellen Handlungsreisenden. Durch eine Interpellation ist das k. k. Ministerium des Innern zur Kenntnis gelangt, daß in letzter Zeit in verschiedenen Landbezirken Böhmens Reisende umherziehen, welche Landleuten, von denen es ihnen bekannt ist, daß sie zu einem Handel mit Waren überhaupt nicht befugt sind, unter der Vorgabe, es handle sich nur um Probesendungen, Waren in solchen Mengen anhängen/ die die betreffenden Landleute niemals für sich ausnützen und verwenden können, wodurch die Käufer augenfällig Schaden erleiden. So soll z. B. der Reisende einer Wiener Firma einem armen Dorfschmiede im Weseritzer Bezirke, welcher nur eine Kuh besitzt, unter der Vorgabe, es handle sich nur um den Bezug von vier halben Probepaketen 200 Pakete Mastpulver um den Betrag von 333 K angehängt haben. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen über Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom I. März 1906, Z. 4718/VIII, mit dem Auftrage in die Kenntnis, die Bevölkerung in ortsüblicher Weise auf das schwindelhafte Gebaren der erwähnten Kategorie von Reisenden aufmerksam zu machen und vor der Abschließung von Geschäften mit derartigen Reisenden zu warnen. Z. 5195. Steyr, 6. März 1906. An alle hochw. Pfarrämter. Ttempelbchandlung der Beilagen zu den Gesuchen um vorzeitige dauernde Beurlaubung von Militärdienstpflichtigen aus Familienrücksichten. Mit dem h. ä. Erlasse vom 19. September 1902, Z. 12.143, Amtsblatt Nr. 39. wurde der Erlaß des k. k. Finanz-Ministeriums vom 2. Februar 1902, Z. 6468, betreffend die Umstände, unter welchen dem einen Gesuche um vorzeitige dauernde Beurlaubung eines Präsenz-Dienstpflichtigen aus Familienrücksichten im Sinne des § 34, vorletzten Absatzes, des Wehrgesetzes beigelegten Familienauskunftsbogen und Unentbehrlichkeitszeugnisse die Gebührenfreiheit zukomnit, bekanntgegeben. Laut des Erlasses des k. k. Ministeriums für Landesverteidigung vom I. Februar l. I., Nr. 50.945/XIV ex 1905, scheinen einige Matrikenführcr von dieser Verfügung des k. k. Finanzministeriums keine Kenntnis erlangt zu haben. Zufolge Erlaßes der k. k. o.-ö. Statthafterei vom 15. Februar 1906, 3.3259/1 V, wird daher der Inhalt der in Rede stehenden Anordnung den hochwürdigen Pfarrämtern nachstehend zur Kenntnis gebracht. In Bezug auf die Stempelpflicht der Behelfe zu den Gesuchen um dauernde Beurlaubung ^ines Militärdienst- । pflichtigen aus Familienrücksichten im Sinne des vorletzten Absatzes des § 34 des Wchrgesetzes vom 11. April 1889, Reichs-Gesetzblatt Nr. 41, mit welchem nicht ein schon im j Gesetze begründetes Reckt, sondern eine im sreien Ermeßen | der Behörde gelegene Begünstigung in Anspruchs genommen wird, wird verlautbart, daß der im 8 56, Z. 3, Hl. a, in Verbindung mit § 60, Z. 3, der Verordn,lng des Ministeriums für Landesverteidigung vom 15. April 1889, Reichs-Gesetzblatt Nr. 45, vorgeschriebenc Familienauskunftsbogen die unbedingte Gebührenfreiheit nach Tarispost 117, lit. a, des Gesetzes vom 9. Februar 1859, Reichs-Gesetzblatt Nr. 50, i genießt, wenn der Matrikenführer in demselben die unterstützungsbedürftigen Fanlilienglieder namentlich bezeichnet und die Bemerkung beifügt, daß die Anskunft ans den Matrikcn diesen Personen zum Beweise ihrer Hilfsbe- dürftigkcit im Siune § 34 des Wehrgesetzes vom 11. April 1889, Reichs-Gesetzblatt Nr. 41, erteilt wird." Die gleiche Stempelfreiheit kommt auch dem im 8 56, Z. 3, lit. b, der bezogenen Verordnung geforderten Unentbehrlichkeits-Zeugnisse zu, insoierne es die nach dieser Vorschrift erforderliche Erklärung bezüglich der Hilfsbedürftigkeit der Zeugniswerber tatsächlich enthält. Im Uebrigen verbleibt es — namentlich was den Eingabenstempel betrifft, — bei den Anordnungen der Statthalterei-Erläße vom 6. März 1870, Z. 5107, Verordnungsblatt Nr. 11, Seite 43 und vom 25. Juni 1901, 3- 33.165. ________ Z. 309/Sch. Steyr, 12. März 1906. An alle Schulleitungen und Lehrpersonen. Jnstruicrung von Pcnstonsgesuchen. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 9. Februar 1906, Z. 650, ist künftighin den Pensionsgesuchen von Lehrpersonen an Volks- und Bürgerschulen eine vorschriftsmäßig ausgefüllte Diensttabelle der Pensionswerber anzuschließen, aus welcher mit voller Bestimmtheit die Art der Dienstesverwendung und die Dienstzeit derselben vom Tage ihres Eintrittes in den Schuldienst bis zum Tage der Ueberreichung des Pensionsgesuches sowie die Daten über die Dauer jeder einzelnen Dienstverwendung zu entnehmen sind. Die Richtigkeit der bezüglichen Daten ist vom Bezirksschulräte nach Prüsung der Originaldekrete mit dem ausdrücklichen Bemerken zu bestätigen, daß diese Daten mit den eingesehenen Originaldekreten übereinstimmen. Es sind daher künftighin den Pensionsgesuchen außer der oben erwähnten Dienstestabelle auch die Originaldekrete anzuschließen. _ Hievon werden die Schulleitungen und Lehrpersonen verständigt.____________________ Z. 384/B.-Sch.-R. Steyr, 3. März 1906. An sämtliche Zchulleitungen. Taten zum Jahreshauptberichte. Behufs Abfassung des Jahreshauptberichtes haben die Schulleitungen aus Grund der vorgenommenen Schulbeschreibung und der Schüleraufnahme zu Beginn des kommenden Schuljahres folgende Daten bis 15. Mai l. I. ohne Terminüberschreitung hieher mitzuteilen: 1. Gesamtzahl der im schulpflichtigen Alter stehenden, im Schulsprengel wohnenden Kinder: «) Knaben, /?) Mädchen, 7) Sumnre. 2. Von der Gesamtzahl der schulpflichtigen Kinder im Schulsprengel sind von den. Besuche der Volksschule entbunden : . u> Wegen Besuches einer höheren Schule (Gymnasium, Realschule, Lyzeums: a) Knaben, /?) Mädchen, 7) Summe. Anführung der Narnen und Wohnung derselben und der Schule, die sie besuchen. ft) Wegen Besuches einer Fachschule. Beantwortung wie bei ü. <0 Wegen Besuches einer anderen allgemeinen Volks-
61 oder Bürgerschule in einem benachbarten Schulsprengel, in den wie wie sie nicht eingeschult sind. Beantwortung wie bei :». d) Wegen Besuches einer Privatschule. Beantwortung bei a. e) Wegen häuslichen Unterrichtes. Beantwortung bei a, nebst Anführung derjenigen, die den Unterricht erteilen 0 Wegen eines schweren körperlichen Gebrechens: a) Knaben, ß) Mädchen, 7) Summe. Anführung der Namen, ' der Wohnung und des Gebrechens. g) Wegen eines schweren geistigen Gebrechens. Beant- .j wortung wie bei f. h) Zahl der schulpflichtigen, normal entwickelten Kinder, welche keinen Unterricht erhalten: «> Knaben, . ß) Mädchen, 7) Summe. Anführung der Namen und Wohnung derselben und Angabe des Grundes, warum sie keinen Unterricht erhalten. 3. Gesamtzahl der die eigene Volksschule nicht besuchenden schulpflichtigen Kinder (u -s- I» -j- a -s- cl -7 6 -j- f 4- g 4- h) : • i «) Knaben, ß) Mädchen, 7) Summe. $+• *3# 4. Die eigene Volksschule besuchen ferner folgende Kinder: i) Unter 6 Jahren: «) Knaben, ß) Mädchen, ' ■ 7) Summe. Anführung der Namen, der Wohnung und der^. kurzen Geburtsdaten. Solche aus fremden Schulsprengeln sind besonders hervorzuheben. si) Ueber 14 Jahren. Beantwortung wie bei i. —। 1) Im schulpflichtigen Alter stehende aus fremden ; Schulsprengeln: <*) Knaben, ß) Mädchen, 7) Summe. An- ; sührung der Namen, der Wohnung, der kurzen Geburtsdaten und des Schulspreugels, in den sie eigentlich gehören. 5. Gesamtzahl der die Schule besuchenden Kinder: «) Knaben, ß) Mädchen, 7) Summe. Hiebei wird bemerkt, daß die Gesamtzahl der schulpflichtigen Kinder, vermehrt um ' . die unter 4 angesührten (i 4- k -s- U und vermindert um . die unter 3 angeführten (a 4~ b 4- c 4- d 4- e 4- f 4- g 4- h) die Gesamtzahl der schulbesuchenden Kinder ergeben muß. - 6. Zahl der schulbesuchenden Kinder im 7. Schuljahre: «) Knaben, ß) Mädchen, 7) Summe. 7. Wie viele von diesen haben generelle Schulbesuchserleichterungen erhalten, bezw. von denselben Gebrauch gemacht ? ") Knaben, ß) Mädchen, 7) Summe jener, die verkürzten Unterricht erhalten. Bei jenen Schulen, die einen siebenjährigen Besuch der Alltagsschule haben, sind die Schüler und Schülerinnen, die im letzten Quartale des 7. Schuljahres eine Schulbesuchserleick'terung erhalten haben, hier nicht anzuführen. 8. Zahl der schulbesuchenden Kinder im 8. Schuljahre: a) Knaben, ß) Mädchen, 7) Summe. 9. Wie viele von diesen haben generelle Schulbesuchserleichterungen erhalten, bezw. von ihr Gebrauch gemacht? «0 Knaben, ß) Mädchen, 7) Summe jener, die verkürzten Unterricht erhalten. Die Fragen 6 bis 9 sind von den Leitungen der Marktschulen nickt zu beantworten. IO. Zahl der schulbesuchenden Kinder der Marktsckulen im 7. Schuljahre: <0 Knaben, ß) Mädchen, 7). Summe. 11. Wie viele von diesen haben individuelle Schul- 1 besuchserleichterungen erhalten, bezw. davon Gebrauch ge- ; macht? a) Knaben, ß) Mädchen, 7) Summe. 12. Zahl der schulbesuchenden Kinder der Marktschulen im 8. Schuljahre: «) Knaben, ß) Mädchen, 7) Summe. 13. Wie viele von diesen haben individuelle Schulbesuchserleichterungen erhalten, bezw. davon Gebrauch gemacht, uud erhalten verkürzten Unterricht? «) Knaben, ß) Mädcken, 7) Summe. Die Fragen IO bis 13 sind nur von den Leitungen der Marktschulen zn beantworten. 14. Welche Schulbesuchserleichierung ist an der Schule eingeführt? Anfübrung des Ministerial-Erlasies. Seit welchem Jahre ist diese Schulbesuchserleichterung im Gebrauch? 15. Wie viele Kinder erhielten die vorzeitige Ent- lasiung aus der Schulpflicht im Sinne des § 21 des Reichsvolksschulgesetzes? --) Knaben, ß) Mädchen, 7) Summe. 16. Wie vielen Kindern wurde - in: letzten Quartale des 7. Schuljahres die Schulbesuchserleichterung gewährt? «) Knaben, ß) Mädchen, 7) Summe. 17. Wie viele sckulpflichtige Kinder des Schulsprengels sind blind? -0 Knaben, ß) Mädchen, 7) Summe. Anführung der Namen, der Wohnung und der kurzen Gebrauchsdaten derselben. Welchen Unterricht erhielten sie und mit welchem Erfolge? . 18. Wie viele schulpflichtige Kinder des Schulsprengels sind taubstumm? «) Knaben, ß) Mädchen, 7) Summe. Antwort wie bei 17. 19. Von jeder Klaffe und von der Abteilung mit verkürztem Unterrickt sind von den Schuljahren 1904/05 - und 1905/06 bezüglich der Schulversäumniffe folgende Daten anzugeben: a) Schülerzahl der Klaffe, l>) Zahl der gesamten Unterrichtshalbtage im betretenden Jahre, c) Zahl der gerechtfertigt versäumten Schulhalbtage, cll Zahl der ilnge- rechtfertigt versäumten Schulhalbtage, e) Summe der gerechtfertigt und ungerechtfertigt versäumten Halbtage, t') Zahl der Schüler und Schülerinnen der Klasse, bei denen ungerechtfertigte Schulversäumnisse vorkamen. Die Ursacken der Besserung oder Verschlechterung des Schulbesuches im Vergleiche zum Vorjahre sind anzugeben. 20. Zahl und Namen der geistlichen Lehrpersonen. 21. Zahl und Namen der weltlichen Lehrpersonen: a) mit Lebrbefähigungs- und Reifezeugnis, b) nur mit Reifezeugnis. Die reverspflicktigen Stipendisten sind speziell anzuführen und beizusetzen; <0 Name des genossenen Sripen- diums, ß) Betrag desselben, 7) Datum des Reifezeugnisses, 5) Dauer der Neverspflicht. 22. Wird an der Schule Turnunterricht erteilt? «) Ganzjährig in gedecktem Raume, ß) während der Sommermonate auf einem Turnplatz mit Geräten, 7) auf der Straße ohne Geräte. 23. Wird an der Schule Handarbeitsunterricht erteilt? Name der Arbeitslehrerin. In welchen Klassen unterrichtet diese? Zn wie viel Stunden per Woche? Ganzjährig? Remuneration pro Jahr. Bei den ungeprüften Handarbeits- • lebrerinnen ist der zur Ablegung der Lehrbefähignngsprüfung gestellte Termin anzugeben. Welche Klassenlehrerin erteilt Handarbeitsunterricht? In welcher Klasse? In wie viel Stunden per Wecke? 24. Besieht an der Schule eine Qbstbaumschule? Größe derselben in Quadratmetern. Zahl der Bäumchen. Was ist in Bezug aus Obstbaumkultur und Bienenzucht geschehen. 25. Was ist bezüglich des Schwimmunterrichtes und des Badens der Schuljugend zu erwähnen? 26. Welcher Betrag ist für die Vermehrung der Lehrmittel im Jahrespräliminare des Ortssckulrates eingesetzt? Welcker Betrag wurde von der Schulleitung für diesen Zweck verwendet? Welche Lehrmittel wurden beigestellt? In welckem Kostenbeträge? 27. Welcker Betrag isi für Armenlernmittel im Jahres-
62 präliminare des Ortsschulrates eingesetzt? Welcher Betrag wurde für diesen Zweck verwendet? 28. Welcher Betrag ist für die Vermehrung der Lehrer - bibliothek eingestellt? Welcher Betrag wurde hiesür verwendet? Zahl der Bände? Zuwachs im abgelaufenen Schuljahre? 29. Welcher Betrag ist für die Vermehrung der Schülerbibliothek eingestellt? Welcher Betrag wurde hiefür verwendet? Zahl der Bände? Zuwachs im abgelaufenen Schuljahre? 30. Sind Privatpersonen oder- Körperschaften im abgelaufenen Schuljahre in hervorragender Weise als Förderer des Schulwesens namhaft zu machen? Worin bestanden ihre verdienstlichen Handlungen? 31. Anführung der Aenderungen im Lehrpersonale im abgelaufenen Schuljahre (Dienstantritts-- oder Enthebungs- iag), der Beurlaubungen (von — bis), der epidemischen Krankheiten unter den Schulkindern, Sperrung der Schule -(von — bis — wegen) usw. Vorstehende Fragen sind genau in der vorgeschriebenen Reihenfolge zu beantworten und müssen die lausenden Nummern der Antworten im Berichte der Schulleitung mit den laufenden Nunlmern der vorstehenden Fragen übereinstimmen. Z. 436/Sch. Steyr, II. März 1906. An sämtliche Jchulleitungen. Zufolge Erlasses des £ k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 16. Februar 1906, Z. 46.011 ex 1905, hat der k. k. Landesschulrat mit Erlaß vom 2. März £ I., Z. 922, folgendes anher eröffnet. Im Verlage der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien ist die nachbenannte Wandtafel erschienen: „Die gesundheitsschädlichen Wirkungen des Alkohol -genusses. Nach Sektionsbefunden des Hvfrates Pros. Doktor Weichselbaum, Vorstandes des patholog.-anatomischen Institutes der Wiener Universität, gemalt und chromolithographiert von Dr. C. Henning, Vorstand der Universitätsanstalt für Moulage in Wien. Herausgegeben vom österreichischen Verein gegen Trunksucht. Preis samt Begleittext 4 Kronen; für Schulen, gemeinnützige Vereine und sonstige- Körperschaften durch Vermittlung des genannten Vereines und der Gesellschaft Lehrmittelzentrale' in Wien, £, Werdertor- qasse 6, 2 Kronen." Die Schulleitungen werden hiermit aus das Erscheinen dieser Wandtafel behufs deren allfälligen Anschaffung besonders aufmerksam gemacht. . Z. 5746. Steyr, 10. März 1906. An alle Gemeiiids -vsrstehMMN und s. i. Gendarmerie-poften-Uemmandsn. Warnung vor dem Untcrstühungsschwindlcr Anton Kochwaffer aus Nohlc. Zufolge Erlasses der k. k. o. -ö. Statthalterei vom 26. Februar 1906, Z. 4087/11, treibt sich der 40 Jahre alte, ledige, nach Rohle, pol. Bezirk Hohenstadt, zuständige Handlungskommis Anton Kochwaffer in der Welt herum und lässt sich aus Rechnung der Heimatsgemeinde Unterstützungen verabfolgen, wodurch der letzteren namhafte Kosten erwachsen. Derselbe ist groß, hat ein rundes Gesicht, graue Augen und blonde Haare. Der Genannte wurde mehrmals wegen verschiedener Delikte gerichtlich abgestraft. Die Gemeinde-Vorstehungen und k.k.Gendarmerie-Posten- Kommanden werden angewiesen, dem Genannten, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, aus Gemeindemitteln keinerlei Unterstützung zu gewähren, derselbe ist vielmehr beim Zutreffen der gesetzlichen Bedingungen der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Z. 5927. Steyr, 12. März 1906. An Me Gememöe-WrstchmgM mö k. ?. Gmöarmerie- posten -NommM^en. Ausforschung des Pinkas Heuig, reote Tenncnbaum. Mit dem rechtskräftigen Erkenntnisse der Bezirkshaupt- mannschast in Zbaraz vom 17. März 1902, Z. 5492, wurde der 1878 geborene, in Zbaraz heimatberechtigte Pinkas Heuig, roore Tennenbaum, Sohn des Samuel und der Rifka, wegen Uebertretung nach § 44, Wehrgesetz, zu einerzweitägigen Arreststrafe verurteilt. Da sich der Genannte dem Vollzüge dieser Strase ' durch wiederholten Domizilwechsel — auch außerhalb Galiziens — entzieht, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 2. März 1906, Z. 4889/1V, aufgefordert, den Genannten auszuforschen und über ein positives Ergebnis der Nachforschungen sogleich anher zu berichten. Z. 5928. Steyr, 12. März 1906. An Me Gemeinde -Vorstehungen mö t L Gendarmerie - posten - Uommanden. Ausforschung des abgängigen Theodor ^vnb aus Nelcschowitz. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 2. März 1906, Z. 3382/11, hat.cher 55 Jahre alte Grundbesitzer in Neleschowitz Theodor !^väb am 13. Oktober 1905 seine Wohnung mit dem Beisügen verlassen, er gehe nach Prerau, um dortselbst Straßenschotter in Empfang zu nehmen, kam aber nicht mehr zurück. Nach Angabe feiner Ehegattin hat derselbe einen größeren Geldbetrag, 2000 bis 3000 K, mitgenommen und hat dieselbe die Vermutung ausgesprochen, daß ihr Ehegatte nach Amerika geflüchtet oder auf einem Gute oder in einer Zuckerfabrik in Niederösterreich als Schaffer oder Aufseher beschäftigt sein bürste,, da Söab zwei Tage vor seiner Flucht vom Hause abwesend war und erzählt hatte, er wäre in | Wien gewesen, sodann wieder, er hätte schöne Weingärten ! an der ungarischen Grenze gesehen. Theodor >^vab ist groß, stark, hat ein längliches, gesundes Gesicht, kastanienbraune Haare mit einer größeren Glatze, graue Augen, gewöhnlichen Mund und Nase. Derselbe hat seine Ehegattin und sieben Kinder zurückgelassen. Sein Grundbesitz ist stark verschuldet. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. GendarmeriePosten-Kommanden werden beauftragt, nach dem Genannten zu forschen und ist über ein positives Ergebnis der Nachforschungen sogleich anher zu berichten.
63 Z. 5544. Steyr, 8. März 1906. An alle GemeMe-Vorstehungen mö k. k- Gendarmerie - Poften-Aommanöen zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 26. Februar bis 4. März 1906. Schtveineseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Hinterberg; Gemeinde Lanzendorf, Ortschaften Schmierreit und Auf der Haide; Gemeinde Mistelberg, Ortschaften Mistelberg und Schädlberg; Gemeinde und Ortschaft Prägarten; Gemeinde Tragwein, Ortschaften Lugendorf und Tragwein. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Allerheiligen, Ortschaft Kriechbaum: GemeindeLebing,OrtschaftOberlebing; Gemeinde und Ortschaft Mauthausen; Gemeinde Ried, Ortschaft Danndorf. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losensteinleiten, Ortschaft Kroisbach. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. ö. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Aichet. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Florian, Ortschaft Fernbach. 2. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Ried. ' 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Sierning, Ortschaft Pichlern. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlaßes der k. k. L>tatthalterei in Linz vom 4. März 1906, Nr. 4913/X, in die Kenntnis. Z. 5545. Steyr, 8. März 1906. An A Gemeinde - vorftehungen Md ?. k. Gendarmerie-posten-UommMden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. GendarmeriePosten-Kommanden werden hiemit zufolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 5. März 1906, Nr. 4979/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 23 enthaltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 1. März 1906, Z. 9174, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Steyr, am I. März 1906. An sämtliche Genossenschasts- nnd AranLen- kassen-VorftehuWM zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro Februar 1906. 1. Raimund Wieser, Korbstechlergewcrbe in Unterwald Nr. 18, Gemeinde St. Ulrich. — 2. Stephan Haider, Schuhmachergewerbe in Reichraming Nr. 30. — 3. Wenzel Mastalir, Schuhmachergewerbe in Markt Weyer Nr. 165.— 4. Michael Lanegger, Schneidergewerbe in Unterwald Nr. 67, Gemeinde St. Ulrich. — 5. Anna Rohregger, Frauenkleidermachergewerbe in Sierning 9h. 100. — 6. Friedrich Sülzner, Nagelschmiedgewerbe in Stiedelsbach Nr. 36, Gemeinde Losenstein. 7. Franz Garstenauer, Lägemüller- gewerbe in Mühlbachgraben Nr. 9, Gemeinde Ternberg. — 8. Franz Zicka, Hestdrechslerei in Wendbach Nr. 8, Gemeinde Ternberg. — 9. Alois Brandner, Ziegelschlägergewerbe in Pesendorf Nr. 1/2, Gemeinde Garsten. — 10. Josef Ehrnhuber, Heftdrechslerei in Lausa Nr. 36. — 11 Johann Jäger, Lederausschneiderei in Sierning Nr. 197. 12. Joses Wühl, Produktenhandel und Handel mit Holz und Kohle in Guntendorf Nr. 31, Gemeinde Land Kremsmünster. — 13. Therese Hummelberger, Gemischtwarenhandel in Markt Kremsmünster Nr. 88. — 14. Leopold Zeilinger, Ziegelerzeugung in Hilbern 9h. 84, Gemeinde Thanstetten. — 15. Pauline Hasenleithner, Frauenkleidermachergewerbe in Sierninghofen Nr. 74, Gemeinde Sierning. — 16. Josef Lehner, Bäckergewerbe in Penzendorf Nr. 28, Ried. — 17. Konrad Nagelstraßer, Schneidergewerbe in Kleinranting Nr. 22, Genieinde St. Ulrich. — 18. Johann Schörkhuber, Schneidergewerbe in Neustiftgraben Nr. 46, Gemeinde Großraming. — 19. Johann Kirchmair, Gast- und Schankgewerbe in Plaschhof (in einer Baracke mit der Dauer bis zur Beeitdigung des Umbaues der Kremstalbahn im Gemeindegebiete Wartberg): Berechtigung § 16, lit. b, o und f, G.-O. vom 15. März 1883, R. - G. - Bl. Nr. 39. — 20. Josef Miglbauer, Hufschmiedgewerbe in Hilbern Nr. 86, Gemeinde Thanstetten. — 21. Johanna Brandstetter, Gast- und Schalikgewerbe in Losenstein Nr. 17 (Berechtigung § 16, lit. a, b, c, d, f und g, G.-O. vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. 9h 39). — 22. Franz Steindlberger, Gast- und Schankgewerbe in Penzendorf Nr. 29, Gemeinde Ried; Auflösung des Pachtverhältnisses mit Josef Leitenniaier, Weiterfortführung durch den Besitzer selbst. — 23. Anna Radhuber, Viktualienhandel in Hilbern Nr. 46, Gemeinde Sierning. — 24. Florian Maurerbauer, Maschinenhandel in Feyregg Nr. 59, Gemeinde Pfarrkirchen. — 25. Franz Sperrer, Gemischr- warenhandel in Sierning Nr. 68. — 26. Georg Jrxermayr, Gast- und Schankgewerbe in Kleinraming Nr. 21, Gemeinde St. Ulrich (Berechtigung 8 16, lit. b, c, d und g, ohne Billard), Aufnahme des Pächters Joses Gschliffner. ' 8. Gcwcrbclöschungcn. 1. Josef Wühl, Gcmischtwarcnhandel in Kremsmünster Nr. 88. — 2. Matthäus Haselberger, Kälber- und Stechviehhandel in Bad Hall Nr. 79 — 3. Maria Pollhammer, Dampfdresch- und Futterschneidmaschinengewerbe in Hilbern Nr. 84, Gemeinde Thanstetten. — 4. Matthias Hübner, Hufschmiedgewerbe in Unterlaussa 9fr. 9, Gemeinde Land Weyer. — 5. Ignaz Windischbauer, Schneidergewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 93. — 6. Johann Engl, Handel mit Kurz- und Kinderspielwaren in Sierning Ztr. 66. — 7. Konrad Nagelstraßer, Schneidergewerbe in Kleinraming Nr. 54, Gemeinde St. Ulrich. — 8. Agnes Großberger, Gentischlwarenhandel in Großgschnaidt Nr. 24, Gemeinde Gaflenz. — 9. Johann Wurmböck, 'Nagelschmiedgewerbe in Großraming Nr. 61. — 10. Josef Halles Gast- und Scbank- gewerbe in Hintstcin Nr. 34, Gemeinde Großraming. — 11. Karl Wimmer, Frachtentransportgewerbe in Bad Hall Nr. 37. — 12. Josef Leitenmair, Viktualien- und ökono-
64 Mischer Produktenhandel in Kremsegg Nr. 5, Gemeinde Land Kremsmünster. 6. Sonstige Gewerbeverändernngen. 1. Georg Jrxermayr, Gast- und Schankgewerbe in Kleinraming Nr. 21, Gemeinde St. Ulrich (Berecht. § 16, lit. b, c, d und g, G.-O. vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39, ohne Billard, radiziert); Ausnahme des Pächters Joses Gschliffner. — 2. Johann Gruber, Gemischtwarenhandel in Krist Nr. 5, Genieinde Kremsmünster; Standortsverlegung: Penzendorf Nr. 27, Gemeinde Nied. Z. 5932. Steyr, 12. März 1906. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Z- 5077/x. Kundmachung der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 7. März 1906, Z. 5077/X, betreffend die Ein- und Durchfuhr vou Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen aus den Niederlanden in, beziehungsweise durch die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. Laut Erlasses vom 28, Februar 1906, Z. 5156, hat das k. k. Ministerium des Innern verfügt, daß die Einund Durchfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen aus den Niederlanden in, beziehungsweise durch die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder nur mit besonderer, fallweise einzuholender Bewilligung dieses Ministeriums und unter den von diesen« festzustellenden Bedingungen stattfinden darf. Uebertretungen dieser Vorschrift werden nach § 45 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.-G.-Bl. Nr. 35, bestraft und finden auf verbotswidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Dies wird mit dem Beifügen allgemein verlautbart, daß in dem betreffenden Ansuchen um die Gestattung der bezeichneten Ein-, beziehungsweise Durchfuhr die Provenienzgebiete, die Gattung und Stückzahl und die Bestimmungsorte der Tiere sowie die Grenzstationen, über welche die Ein-, beziehungsweise Durchfuhr erfolge» soll, anzugeben sind. Hievon setze ich die Gemeindevorstehungen infolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 7. März 1906, Z. 5077/X, in die Kenntnis. Linz, am 7. März 1906. Von der L k. oberöstcrreichischen Statthalterei. ■ i r ., • .,r i t Der k. k. Bezirkshauptmann: ' Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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