52 (N -G.-Bl. Nr. 150), erlassene definitive Schnl- und Unter- richtSordnung unabweisbar geworden. Die Lösung dieser Frage, wie sie bisher nur in großen Städten durch Anstellung von Schulärzten für 6000 bis 7000 Schulkinder gegen entsprechend hohe Entlohnung erfolgte, ist aus naheliegenden Gründen für kleinere Orte und das flache Land nicht anwendbar; gleichwohl wuß aber behufs Durchführung der Schul- und Unterrichtsordnung in ibrem sanitären Teile und um allen Kindern des Landes eine bessere gesundheitliche Beachtung zuteil werden zu lassen, die schulärztliche Institution für alle Schulen des Landes angestrebt werden. Es kann also nur au eiue Eiurichtuug des schulärztlichen Dienstes gedacht iverden, welche den vorhandenen Mitteln und Verhältnissen angepaßt ist und bei möglichster Vereinfachung und Vermeidung eines großen Zeitaufwandes doch die wesentlichsten Punkte der sanitären Echulobsorge sichert. Diese Einrichtung wird aber nur dann auf eine tatkräftige Förderung seitens aller zn ihrer Ver- wirklichung berufenen Faktoren zählen können, wenn die Einsicht in den Nutzen und die Notwendigkeit derselben eine möglichst allgemeine Verbreitung erhält. Hiezu wird am meisten dienlich sein, wenn sich diese Einsicht auf konkrete Beobachtungen und Erfahrungen über gewisse wichtige, teils dem Unterrichte, teils der normalen Entwicklung und dem späteren Fortkommen der Schulkinder hinderliche krankhafte, aber durch ärztliche Ueberwachnng vermeidbare und zu beseitigende Zustände stützen kaun. Zugleich können damit Anhaltspunkte über Umfang und Kosten der schulärztlichen Institution gewonnen werden. Die wenigstens annähernde Feststellung etwaiger Kosten ist aber deshalb nötig, weil die Gemeindeärzte, welche allein Hiebei in Betracht kommen, durch ihre Instruktion zu schulärztlichen Agenden nicht verpflichtet sind. Die k. k. o. -ö. Statthalterei hat über Antrag des Landessanitätsrates Vorarbeiten über Notwendigkeit und Umfang der schulärztlichen Institution veranlaßt und haben sich zn diesen Vorarbeiten zirka 150 Gemeinde- und andere Aerzte in dankenswertester Weise bereit erklärt. Dieselben wollen probeweise und unentgeltlich durch eiu Schuljahr in der Aufangsklasse einer Schule ihres Wohnsitzes die schulärztliche» Agenden führen und ihre Erfahrungen Hiebei durch die Aerztekammer bekanutgebeu. Für das Gelinge» dieser schulärztlichen Tätigkeit ist die ausreichende Mithilfe der Schulleitungen, respektive der Lehrkräfte nötig. Diese Mithilfe »ruß einerseits eine schriftliche Eintragung der GesundhcitSscheine oder Verfassung der sie vertretenden Vorwerke, Abfassung der Berichte und der statistischen Zusammenstellungen und der schriftlichen Verständigungen, anderseits eine persönliche sein, wie sie im Anleitungsentwurfe für die schulärztliche» Agenden umschrieben ist. (Vorführung der Kinder und etwaige persönliche Intervention bei den Untersuchungen, Niesten der Größe der Kinder, zur Vermeidung der zeitraubenden ärztlichen Untersuchung aller Kinder, die Vorprüfung des Seh- und Hörvermögens nach dem vorgeschriebenen Vorgänge, Beobachtung der Kinder aus ihren allgemeinen Zustand und krankhafte Aeußerungen, Teilnahme an etwaigen schul- hygienischen Konferenzen und Besprechungen.) Im politischen Bezirke Steyr Land haben sich bisher folgende Aerzte für folgende Volksschulen zur probeweisen und unentgeltlichen Uebernahme der schulärztlichen Agenden in der Anfailgsklaste durch ein Schuljahr in sehr anzuerken- uender Weise bereit erklärt: Dr. Maade für die Schule in Reichraming Dr. Reich // // „ „ Gaflenz Dr. Kränzl // // „ „ Sierninghofen. Dr. Lengenfelder // // „ „ Kremsmünster. Dr. Oberndorfer // // „ „ Wolfern. Dr. Ploy // // „ „ Garsten Dr. Sterneder // // „ „ Wartberg Dr. Ulmann // // „ „ Ternberg. Ich gewärtige von den Gemeindevorstehungen, Orts- schulräten, Schulleitungen und einzelnen Lehrkräften, daß sie diesen Bestrebungen, welche nur durch gegenseitige ent- gegenkomnlende Unterstützung zu eiueni ersprießlichen Ziele geführt werden können, reges Jntereste entgegenbringen werden. Auch hege ich die Hoffnung, daß Gemeinden, Orts- schulrüte, Schulleitungen und Aerzte, wenn sie sich von der Ersprießlichkeit des in den erwähnten Schulen probeweise für das nächste Schuljahr eiugeführteu schulärztlichen Dienstes überzeugt haben, Mittel und Wege finden iverden, damit nicht bloß in den erwähnten Schulen der schulärztliche Dienst auf alle Klassen erstreckt und definitiv fortgeführt, sondern auch in den anderen Schulen des Bezirkes eingeführt werden kann. Ueber solche etwa in Aussicht genommene definitive Bestellnugen von Schulärzten haben die Ortsschulräte binnen 14 Tagen nach Ablauf des Jahres hieher zu berichten. Z. 4950. Steyr, 28. Februar 1906. An alle Gemeinde-Varstehungen und Krankenkassen. K. k. n. -ö. Statthalterci. ■3. VI—221/6. Wien, am 19. Februar 1906. Kundmachung des k. k. Statthalters im Erzherzogtums Oesterreich unter der Enns vom 19. Februar 1906, Z. VI—221/6, be- treffeud die Verleihung des Oeffentlichkeitsrechtes an das Krankenhaus in Amstetten, ferner die Festsetzung der Ver- pflegsgebühr für diese Anstalt. Die k. k. u. -ö. Statthalterei hat i»l Einvernehmen mit den: Landesausschusse des Erzherzogtumes Oesterreich unter der Enns mit Erlaß vom 2. Dezember 1905, Z. VI—699/2, der Stadtgemeinde Amstetten die Bewilligung zur Umwandlung des besteheuden Notspitals in ein allgemeines öffentliches Krankenhaus erteilt, bezw. dieser Krankenanstalt das Oeffentlichkeitsrecht verliehen. Das Oeffentlichkeitsrecht ist mit 16. Dezember 1905 I in Wirksamkeit getreten. , Für diese Krankenanstalt hat der Landesausschuß des ! Erzherzogtumes Oesterreich unter der Enns im Einvernehmen mit der k. k. n.-ö. Statthalterei laut Erlastes vom 1. Februar 1906, Z. 21—B./2, die Verpflegsgebühr, vom 16. Dezember 1905 angefangen, mit zwei Kronen per Kopf und Tag festgesetzt. Dies tvird zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
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