47 38. N.-ö. Landespflegeanstalt in Abbs, I. Verpflegs- taxe 8 K, 2. 4 K, 3. 1 K 80 h, 4. 1 K 20 h. Anmerkung: Die Verpflegstaxe in den n.-ö. Landes- Siechenanstalten beträgt für zahlungsfähige Pfleglinge I X 60 h, für die auf Kosten der Bezirksarmensonde Verpflegten 70 h pro Kopf und Tag. Z. 326/Sch. Steyr, 21. Februar 1906. An sämtliche schulleitungen. Betreffend Kinderschutz. Im Laufe dieses Jahres findet über Initiative Seiner Exzellenz des Herrn Leiters des Justizministeriums ein Kinderschutz-Kongreß in Wien statt, auf dem unter anderem die ; Frage der Kinderfürsorge behandelt werden wird. Die Voraussetzung für die Bearbeitung des Referates über Kinderfürsorge erheischt jedoch eine genaue Kenntnis der Ursachen der typischen Erscheinungsformen sowie der Ausbreitung der Verwahrlosung von Kindern und jugendlichen Personen. Zum Zwecke der Gewinnung des einschlägigen Materiales hat der für Oberösterreich in Anssicht genommene Kongreß- Referent Landesgerichtsrat Dr. Hans Zötl in Eferding mit der Eingabe cke pras. 11. Februar l. I. Fragebögen mit dem Ersuchen übersendet, selbe in geeigneter Weise ausfüllen zu lassen und sodann ihm zurückzustellen. Für die Zwecke des erwähnten Kongresses wird sich natürlich das bezüglich des ganzen Landes zu erstattende Referat um so wirksamer gestalten lassen, wenn die einzelnen Fragepunkte einer, sorgsamen Behandlung seitens der Lehrerschaft unterzogen werden. Nur auf Grund dieser Fragenbeantwortung ist der generelle Aufbau einer richtigen Fürsorge-Erziehung anzu- bahnen möglich, da sein Schwergewicht gerade auf einen umfassenden, gehörig gesichteten und geschlichteten Tatbestände beruhen muß. Die Schulleitungen erhalten im Anschlüsse ein Exemplar der bezüglichen Rundschreiben und einen Fragebogen mit der Auffordernng, den Fragebogen gewissenhaft auszufüllen und bis längstens 1. April direkt an die Adresse „K. k. Bezirksgericht, zu Handen des Gerichtsvorstehers in Eferding, Kinderschutz" einzusenden. Z. 330/Sch. Steyr, 25. Februar 1906. An sämtliche Grttschulrate. Der Beginn des Schuljahres an den Volksschulen soll nach der neuen Schul- und Unterrichtsordnung in die Zeit zwischen den 1. September und 1. November fallen. Die Verlegung des Schulbeginnes auf einen früheren Zeitpunkt i kann nur über Bewilligung des Landesschulrates erfolgen. ! Die Ortsschulräte werden infolge landesschulrätlichen J Erlasses vom 16. Februar 1906, Z. 785, angewiesen, bis | längstens 5. März l. I. hieher zu berichten, ob und ' welche Gründe etwa gegen die Einhaltung der vorgeschriebenen Regel, d. i. des Schuljahrbeginnes zwischen dem 1. September und 1. November und für den Schulbeginn im Frühjahre, bestehen. Gleichzeitig ist mitzuteilen, welcher Termin für den Beginn des Schuljahres in Hinkunft in Aussicht zu nehmen wäre. Z. 359 B.-Sch.-R. Steyr, 25. Februar 1906. An sämtliche Grtrschulräte. Betreffend Remunerationen für die Pflege der Kirchenmusik. Die Ortsfchulräte werden mit Bezug auf den h. ä. Erlaß vom 17. Jänner 1905, Z. 151, angewiesen, in den bis Mitte März jedes Jahres zu erstattenden Vorschlägen, die Gewährung von Remunerationen an Lehrkräfte für eifrige Pflege der Kirchenmusik betreffend, jedesmal zu bemerken, ob die betreffenden Lehrkräfte bereits früher einmal, bezw. wie oft schon, mit einer.solchen Remuneration bedacht wurden. Z. 4546. Steyr, 23. Februar 1906. An alte Gemeinde - Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Kundmachung. Armand Schwab, falsch Adolf Schmidt, Kaufmann, Juwelenagent, geboren 1857 in Hegenheim bei Basel, angeblich protestantischer, vermutlich mosaischer Religion, zuletzt in Wien, II., Asperngasse 4, Hotel „Kronprinz" wohnhaft, ist am 6. Jänner 1906 nach Verübung groffcr Betrügereien in der Schadenshöhe von zirka 250.000 Kronen zum Nachteile hiesiger Geschäftsleute aus Wien flüchtig geworden. Er hat unter dem Vorwande, daß er an reiche Engländer und Amerikaner Juwelen verkaufe, hiesigen Edelsteinhändlern Schmuckivaren entlockt, diese aber nicht verkauft, sondern in Pfandleihanstalten versetzt. Die Zahlung leistete er in Wechseln, welche auf Londoner Firmen lauteten, aber nicht eingelöst wurden. Vom k. k. Landesgerichte in Strafsachen zu Wien wurde am 11. Jänner 1906 ein Steckbrief gegen ibn erlassen. Es wird ersucht, aus das Eifrigste nach ihm zu fahnden, ihn im Betretungsfalle zu verhaften und hievon auf dem kürzesten Wege anher Nachricht zu geben. Armand Schwob ist von mittlerer Größe, hat grau meliertes Haupthaar, dunkel gefärbten Schnurrbarh spricht deutsch mit schweizerischem Akzent, ferner vollkommen englisch und französisch, trägt sich elegant und hat vornehme Allüren. Er fröhnt dem Hazardspiele. Möglicherweise legt er sich falsche Namen bei. S ch w o b hat in London unter dem Namen Armand Salvator Ackermann Schwindeleien verübt, ist in Paris wegen Betrügereien wiederholt vorbestraft und wird auch von dortigen Strafbehörden steckbrieflich verfolgt. K. k. Polizeidirektion in Wien. Z. 4614. Steyr, 24. Februar 1906 An alle Gemeinde-Vorstehungen und t k. Gendarmerie-posten - Aommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 12. September 1905, Z. 18.859, Amtsblatt Nr. 37, angeordneten Nachforschungen nach dem nichtaktiven Landesschützen 2lloiS Lackner sind einzustellen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2