Amtsblatt 1905/8 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

39 bildung genießen wollen, und zwar auch dann, wenn der Standort der betreffenden Schule einem anderen Verwaltungsgebiete (Lande) angehört wie der jeweilige Wohnort des Bewerbers. Ans jedem Gesuche, bezw. aus den Gesuchsbeilagen niuß entnommen werden können: I. Name und Alter des Bewerbers (Taus- oder Geburtsschein), 2. seiner Eltern oder seine Zuständigkeit (Heimatschein), 3. Art und Dauer seiner allsälligen Verwendung in der Praxis (Lehrzeugnis, allenfalls Arbeitszenguisse u. dgl.), 4. seine Schulbildung - (letztes Jahres- oder Kurszeugnis, Schulnachricht, Ausweis) lind Abgangszeugnis der allenfalls besuchten gewerblichen Fortbildungsschule; Bewerber, welche zur Zeit ihres Einschreitens noch eine Schule besuchen, haben auch das letzterhalteue Se- mestralzeugnis, bezw. die letzte Schulnachricht beizufügen, 5. Beruf (Stand), Wohnort, Vermögens- und Familien- verhältuisse der Eltern, bezw. des Bewerbers (Armutsoder Mittellosigkcitszcugnis. Von der k. k. obcröstcrreichischcn Statthaltcrei. Z. 3881. Stehr, 17. Februar 1906. Ay alle Gemeinde -Vorstehungen und i. t Gendarmerie - Posten - Uommanden. Betreffend das Tragen von den Militär-Uniformen ähnlichen Kleidungsstücken. Das k. u. k. Neichskriegsministerium hat dem k. k. Miuisterium des Innern mitgeteilt, daß sich im Vorjahre in zlvei inländischen Kurorten eine Zigeuner-Musikkapelle durch längere Zeit unbeanstandet produziert habe, deren Kleidung der Uniform der Husareuosfiziere bis auf kleiue, kaum merkbare Aenderungen so täuschend ähnlich sah, daß die derart adjustierten Mitglieder der Kapelle häufig für k. u. k. Offiziere gehalteu und vielfach auch von aktiven Offizieren gegrüßt wurden. Das k. u. k. Neichskriegsministerium hat sohin im Einvernehmen mit dem k. k. Ministerium für Landesvertei- diguug um die Anordnung ersucht, daß ein solcher das Ansehen 'der Offiziere schädigender Mißbrauch der Uniform gegebenenfalls sofort abgestellt werde. Hievou werden die Gemeinde - Vorstehungen und k^ k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Statthalterei-Erlasses vom 8. Februar 1906, Z. 498'Präs., unter Hiuweisuug auf die h. ä. Erlässe vom 15. Februar 1891, Z. 1894, Amtsblatt Nr. 7, und vom 27. Oktober 1900, Amtsblatt Nr. 44, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, in derartigen Fällen sofort die Anzeige hierher zu erstatten. Hiebei wird bemerkt, daß geringfügige, für das Gros des Publikums nicht wahrnehmbare Abweichungen von der vorschriftsmäßigen Ausstattung der Militär - Uniform dem betreffenden Kleidungsstücke den Charakter_ einer solchen nicht zu benehmen vermögen, da der Totaleindruck maßgebend bleiben muß. Z. 4202. St ehr, 19. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ueberprüfung der Militärtaxoperate 1006 pro 1005. 6«^ Ueberprüfung des Militärtax - Operates für die Militärtaxbemessung im 2^e 1906 für das Jahr 1905 haben alle Gemeinden sofort, längstens bis Ende Februar l. I., vorzulegen: 1. Die richtig angelegten Verzeichniffe; 2. die Militärblätter der in Abgang kommenden und 3. in clnpplo der neu zur Bemepung gelangenden Militärtaxpflichtigen, wovon ein Pare rückgemittelt werden wird. Hiezu erhalten die Gemeinden die erforderlichen Drucksorten, die Verzeichniffe der neu aufzunehmenden und ein Verzeichnis über die im Jahre 1905 vorgekommeuen Veränderungen mit den Taxpflichtigen im Anschluhe mit. Diese Behelfe sind nach Berücksichtigung mit den Taxverzeichnihen rückzuschließen. Z. 49/Präs. <5tr. 1906. St ehr, 16. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Aenderungen in den Steucrkonnnissionen. DaS Präsidium der k. k. Finanzdirektion in Linz hat über Ermächtigung des k. k. Finanzministeriums mit Erlaß vom 10. Februar 1906, Z. 383/kräs., an Stelle des zur k. k. Bezirkshauptmannschaft Gmunden versetzten k. k. Finanz- konzipisten Johann Jecho den k. k. Finanzsekretär Doktor Josef Kelb zum 1. Vorsitzenden-Stellvertreter der Erwerbsteuerkommissionen III. und IV. Klaffe der Veranlagungsbezirke Stehr Stadt und Stehr Land und zum Mitglied- siellvertreter der Erwerbsteuerkommissioueu III und IV. Klahe des Veranlagungsbezirkes Stehr Land mit der Funktionsdauer bis Ende 1909 sowie zum Vorsitzeudeu-Stellvertreter der Persoualeinkommensteuer - Schätzungskommissionen der Schätzungsbezirke Stehr Stadt und Stehr Umgebung ernannt. Der zur k. k. Bezirkshauptmannschaft in Gmunden versetzte k. k. Finanzkonzipist Johann Jecho wurde von den Funktionen eines Vorsitzendenstellvertreters der hiesigen beiden Erwerbsteuerkommissionen III. und I V. Klaffe sowie der beiden Persoualeinkommensteuer-Schätzungskommissionen enthoben. Zugleich wurde auch der provisorische Finanzkonzipist Alois Reiter zum 2. Vorsitzendenstellvertreter der Erwerb- steuerkouunissionen III. und IV. Klasse der Veranlagungsbezirke Stehr Stadt und Stehr Land, sowie zum 2. Vor- sitzendeustellvertreter der Personalcinkommensteuer-Schätzungs- kommissionen der Schützungsbezirke Stevr Stadt und Stehr Umgebung ernannt. Z. 3787. Stehr, 17. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hnusicrhandclverbot. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 9. Februar 1906, Z. 2517/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels im Gebiete des Badeortes Bürtfa-fürdö, Komitat Suros, unter Aufrechterhaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorscbriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten 9ted)te, verboten. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen mit Beziehung auf § 10 des Hausierpateutes in Kenntnis gesetzt.

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