Amtsblatt 1905/8 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

38 Z. 3207. Steyr, 17. Februar 1906. An alle Gemeinde-VorstetMgen. Betreffend die diesjährige Hauptsteklung. Gleichzeitig mit diesem Amtsblatte werden die Stellungs- Kundmachungen versendet und sind dieselben alljogleich öffentlich anzuschlagen. Die Vorladung der Einheimischen, welche keine Bewilligung zur Abstellung in einem fremden Bezirke erhalten haben, ist sofort zn veranlaffen. Die feinerzeitige Vorführung der Stellungspflichtigen erfolgt gemeindeweise nach Altersklassen mit der I. Klasse beginnend und innerhalb derselben nach der Losreihe. Diejenigen Gemeinden, welche die „Verlesliste" in zweifacher Ausfertigung noch nicht eingesendet haben, werden eingeladen, dieselben bis 15. März l. I. vorzulegen. Bemerkt wird, daß auch die Herren Gemeinde-Vorsteher für den eigenen Gebrauch eine Verlesliste bei der Vorführung mitzubringen haben. Diejenigen Stellungspflichtigen, welche wegen Abstellungsbewilligung oder Haft nicht vorgeladen werden, sind in die Verlesliste nicht aufzunehmen. Ueber jene, welche wegen Krankheit oder dergleichen zur Stellung, nicht erscheinen dürfen, ist in der Verlesliste eine diesbezügliche Anmerkung zu machen, ebenso bezüglich jener, denen die Stellungs-Vorladung nicht zugestellt werden konnte. Die Vorladung der Fremden erfolgt durch die k. k. Vezirkshauptmannschaft. Die Vorführung derselben erfolgt an jedem Tage nach der Vorführung der Einheimischen, wobei jedoch die Herren Vorsteher ebenfalls anwesend zu sein haben. Steyr, 20. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehmgen. Hinnusgabe der Reichs-Gesetz-Blätter. Unter Einem gelangen die Reichs-Gesetz-Blätter Stück VIII an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 3664. . Steyr, 17. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Verlängerung der Sammlungsbewilligung für den Herz-Jesu-Kirchenbauvereill iu Lustenau (Linz). Die dem Herz-Jesu-Kirchenbauvereine in Lustenau (Linz) mit dem Statthalterei-Erlasse vom 8. August 1905, Z. 2462/Pr., erteilte Sammelbewilligung, h. ä. 'Verlautbarung vom 10. August 1905, Z. 16.812, Amtsblatt Nr. 33, wurde über Ansuchen des Vereines unter den in dem bezogenen Erlasse festgesetzten Bedingungen auf weitere drei (3) Monate, das ist bis zum 30. April d. I., verlängert. Der Sammler Gabriel Stehr hat sich mit dem von dem k. k. Statthalterei-Präsidium prolongierten Sammel- buche Nr. 38 auszuweisen. Z. 3997. Steyr, 17. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und IchulleitungenK. u. k. 14. Korps-Kommando. J. Nr. 1051 v. 1906. Konkurs-Ausschreibung über drei erledigte Theresianische Militärwaisenstiftungsplätze für Mädchen. Die Stiftungsgenüffe jährlicher 60 Kronen werden in halbjährigen deknrsiven Raten vom oberösterreichischen Landes- ausschuffe erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeteu 15. Lebeusjahre. Anspruch aus diese Stiftung haben mittellose Militärwaisen, welche urkundlich nachzuweisen vermögen, daß der Vater einmal dem aktiven Verbände der Wehrmacht angehörte, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz haben und im Alter von 7 bis 10 Jahren stehen. Doppelwaisen haben den Vorzug. Väter, Mütter und Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine, dem Armutszeugnisse, Jmpfzeugnisse und dem letzten Schulzeugniffe des Mädchens zn belegen und anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise bereits vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind bis spätestens 31. März 1906 beim k. u. k. Ergänznngsbezirkskommando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. Innsbruck, im Februar 1906. Das k. u. k. 14. Korpskommando. Z. 3791. . Steyr, 15. Februar 1906. An alle Gemeinde- and Genossenschafts- Vorstehungen. Betreffend Stipendien für gewerbliche Lehranstalten. Mit Bezug auf den hierämtlichen Erlaß vom 16. Februar 1904, Z. 3632, Amtsblatt Nr. 8, wird nachstehende Statlhalterei-Kundmachung zur Verständigung der interessierten Bevölkerungskreise bekannt gemacht: Z. 2591/111. Linz, am 5. Februar 1906. Kundmachung. Vom Beginne des Schuljahres 1906/7 gelangen Stipendien auf die ordnungsmäßige Studiendauer behufs Besuches der Staatsgewerbeschulen, der k. k. Lehranstalten für Textilindustrie, der k. k. Vaukunsthandwerkerschulen, der k. k. Fachschulen für einzelne gewerbliche Zweige, der Kurse für Bau- und Kunsthandwerker, welche mit Staatslehranstalten in Verbindung stehen, und der III. Klaffe der Staatshand- werkerschulen in der Höhe von monatlich 40 oder 30 K zur Verleihung. Die Verleihung dieser Stipendien bleibt bis anf weiteres dem k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht vorbehalten Die Bewerber haben ihre an das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht gerichteten und mit den erforderlichen Nachweisen versehenen Stipendiengesuche bis 15. Mai 1906 bei der Direktion (Leitung) jener Schule einzubringen, an welcher sie im darauffolgenden Schuljahre ihre Aus-

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