Amtsblatt 1905/8 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der K. K. Z!'zl'rk8sMuptmannlcsMfl Z!«M für: ö§n gt§tcHncrmigerr politischen unö Schulbezirk. Mr. 8. Steyr, am 22. Februar. ' 18><l)6. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 3207. SLellungs-Kundmachung. Steyr, 17. Februar 1906. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 1. Februar 1906, Z. 1726/IV, wird im Sinue des § 43, Wehrvorschriften, 1. Teil, hiemit allgemeiu kundgemacht, daß die Amtshandlung der ambulanten Stellungs-Kommission ;ur regelmäßigen Hauptstellung im Jahre 1906 für den politischen Bezirk Steyr Land bezüglich der in den Jahren 1885, 1884 und l883 geborenen Wehrpflichtigen stattfindet, wie folgt: S t e l l u n g s - O r t Lokale Stellungs-Tag Die Amtshandlung beginnt pünktlich ilm Vorzuführen sind die Stellungspflichtigen der 1., 2. und 3. Altersklasse aus den Gemeinden Einheimische Fremde m. Abstellungsbew. Kremsmünster Gasthaus „Zum Kaiser Max" in Unterblirgfried. Dienstag den 17. April 8^. Uhr früh 1. Markt Kreinslnünster, 2. Land Kremsmünster, 3. Ried, 4. Wart- berg, 5. Eberstallzell. Aus nebenstehenden Gemeinden. Mittwoch den 18. April 8'/» Uhr früh 1. Bad Hall, 2. Pfarrkirchen, 3. Rohr, 4. Sipbachzell. Aus nebenstehenden Gemeiilden. Steyr Gasthaus „Zum goldeuen Ochsen" ani Stadtplatz in Steyr. Donnerstag den 19. April 8 Uhr früh 1. Gleink, 2. Aschach, 3. Losenstein- leiten, 4. Ternberg, 5. Thanstetten. Aus nebenstehenden Gemeinden. Freitag ben 20. April 8 Uhr früh 1. Garsten, 2. St.Ulrich, 3.Sierning. Aus nebenstehenden Gemeinden. Weyer Gasthaus des Jgnaz Krenn in Weyer Markt. Samstag den 21. April 8 Uhr früh I.Gaflenz, 2. Großraming, 3.Lausa, 4. Losenstein, 5. 9!eustift. Aus nebenstehenden Gemeinden. Montag den 23. April 8 Uhr früh I. Atarkt Weyer, 2. Land Weyer, 3. Reichraming. Aus nebenstehenden Gemeinden. Die Stellungspflichtigen sowie deren männliche Angehörige, wofern ein Reklamationsansuchen gemäß 8 34 W.-G. vorliegt, haben rechtzeitig, rein gewaschen und in reiner Leibeswäsche zu erscheinen. Jene Stellungspflichtigen, welche folgende Begünstigungen ansprechen wollen: I. den einjährigen Präsenzdienst im Soldatenstande des Heeres und der Landwehr; den einjährigen Präsenzdienst in der Kriegsmarine, als Pharmazeuten oder Veterinäre; die Ernennung zu Reserveärzten (8 25 — 29); 2. die Kandidaten des geistlichen Standes jeder gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgenossenschaft (§ 31); 3. die Unterlehrer und Lehrer au allgemeinen Volks- und Bürgerschulen, Lehrerbildungsanstalten :c. (Z 32); 4. die Besitzer ererbter Landwirtschaften (8 33); , , 5. jene, welche aus Familienrücksichten reklamiert werden (8 34 W.-G.), haben die für den 51t erhebenden Anspruch vorgeschriebenen Nachweisungen rechtzeitig, spätestens aber bei der Stellung beizubringen. Die süß 2 — 5 bezeichneten Stellungspflichtigen können, wofern ste zugleich aus die Zuerkennung eines einjährigen Präsenzdienstes Anspruch haben, für den Fall der etwaigen Abweisung der angesprochenen Begünstigung die Begünstigung des einjährigeil Präsenzdienstes bei der Hauptstellung geltend machen. Die Nichtbeachtung der StellnngSpflicht sowie überhaupt der aus dem Wehrgefetze entspringenden Pflichten kann durch Unkenntnis dieser Kundmachung oder des Gesetzes nicht entschuldigt werden.

38 Z. 3207. Steyr, 17. Februar 1906. An alle Gemeinde-VorstetMgen. Betreffend die diesjährige Hauptsteklung. Gleichzeitig mit diesem Amtsblatte werden die Stellungs- Kundmachungen versendet und sind dieselben alljogleich öffentlich anzuschlagen. Die Vorladung der Einheimischen, welche keine Bewilligung zur Abstellung in einem fremden Bezirke erhalten haben, ist sofort zn veranlaffen. Die feinerzeitige Vorführung der Stellungspflichtigen erfolgt gemeindeweise nach Altersklassen mit der I. Klasse beginnend und innerhalb derselben nach der Losreihe. Diejenigen Gemeinden, welche die „Verlesliste" in zweifacher Ausfertigung noch nicht eingesendet haben, werden eingeladen, dieselben bis 15. März l. I. vorzulegen. Bemerkt wird, daß auch die Herren Gemeinde-Vorsteher für den eigenen Gebrauch eine Verlesliste bei der Vorführung mitzubringen haben. Diejenigen Stellungspflichtigen, welche wegen Abstellungsbewilligung oder Haft nicht vorgeladen werden, sind in die Verlesliste nicht aufzunehmen. Ueber jene, welche wegen Krankheit oder dergleichen zur Stellung, nicht erscheinen dürfen, ist in der Verlesliste eine diesbezügliche Anmerkung zu machen, ebenso bezüglich jener, denen die Stellungs-Vorladung nicht zugestellt werden konnte. Die Vorladung der Fremden erfolgt durch die k. k. Vezirkshauptmannschaft. Die Vorführung derselben erfolgt an jedem Tage nach der Vorführung der Einheimischen, wobei jedoch die Herren Vorsteher ebenfalls anwesend zu sein haben. Steyr, 20. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehmgen. Hinnusgabe der Reichs-Gesetz-Blätter. Unter Einem gelangen die Reichs-Gesetz-Blätter Stück VIII an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 3664. . Steyr, 17. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Verlängerung der Sammlungsbewilligung für den Herz-Jesu-Kirchenbauvereill iu Lustenau (Linz). Die dem Herz-Jesu-Kirchenbauvereine in Lustenau (Linz) mit dem Statthalterei-Erlasse vom 8. August 1905, Z. 2462/Pr., erteilte Sammelbewilligung, h. ä. 'Verlautbarung vom 10. August 1905, Z. 16.812, Amtsblatt Nr. 33, wurde über Ansuchen des Vereines unter den in dem bezogenen Erlasse festgesetzten Bedingungen auf weitere drei (3) Monate, das ist bis zum 30. April d. I., verlängert. Der Sammler Gabriel Stehr hat sich mit dem von dem k. k. Statthalterei-Präsidium prolongierten Sammel- buche Nr. 38 auszuweisen. Z. 3997. Steyr, 17. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und IchulleitungenK. u. k. 14. Korps-Kommando. J. Nr. 1051 v. 1906. Konkurs-Ausschreibung über drei erledigte Theresianische Militärwaisenstiftungsplätze für Mädchen. Die Stiftungsgenüffe jährlicher 60 Kronen werden in halbjährigen deknrsiven Raten vom oberösterreichischen Landes- ausschuffe erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeteu 15. Lebeusjahre. Anspruch aus diese Stiftung haben mittellose Militärwaisen, welche urkundlich nachzuweisen vermögen, daß der Vater einmal dem aktiven Verbände der Wehrmacht angehörte, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz haben und im Alter von 7 bis 10 Jahren stehen. Doppelwaisen haben den Vorzug. Väter, Mütter und Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine, dem Armutszeugnisse, Jmpfzeugnisse und dem letzten Schulzeugniffe des Mädchens zn belegen und anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise bereits vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind bis spätestens 31. März 1906 beim k. u. k. Ergänznngsbezirkskommando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. Innsbruck, im Februar 1906. Das k. u. k. 14. Korpskommando. Z. 3791. . Steyr, 15. Februar 1906. An alle Gemeinde- and Genossenschafts- Vorstehungen. Betreffend Stipendien für gewerbliche Lehranstalten. Mit Bezug auf den hierämtlichen Erlaß vom 16. Februar 1904, Z. 3632, Amtsblatt Nr. 8, wird nachstehende Statlhalterei-Kundmachung zur Verständigung der interessierten Bevölkerungskreise bekannt gemacht: Z. 2591/111. Linz, am 5. Februar 1906. Kundmachung. Vom Beginne des Schuljahres 1906/7 gelangen Stipendien auf die ordnungsmäßige Studiendauer behufs Besuches der Staatsgewerbeschulen, der k. k. Lehranstalten für Textilindustrie, der k. k. Vaukunsthandwerkerschulen, der k. k. Fachschulen für einzelne gewerbliche Zweige, der Kurse für Bau- und Kunsthandwerker, welche mit Staatslehranstalten in Verbindung stehen, und der III. Klaffe der Staatshand- werkerschulen in der Höhe von monatlich 40 oder 30 K zur Verleihung. Die Verleihung dieser Stipendien bleibt bis anf weiteres dem k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht vorbehalten Die Bewerber haben ihre an das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht gerichteten und mit den erforderlichen Nachweisen versehenen Stipendiengesuche bis 15. Mai 1906 bei der Direktion (Leitung) jener Schule einzubringen, an welcher sie im darauffolgenden Schuljahre ihre Aus-

39 bildung genießen wollen, und zwar auch dann, wenn der Standort der betreffenden Schule einem anderen Verwaltungsgebiete (Lande) angehört wie der jeweilige Wohnort des Bewerbers. Ans jedem Gesuche, bezw. aus den Gesuchsbeilagen niuß entnommen werden können: I. Name und Alter des Bewerbers (Taus- oder Geburtsschein), 2. seiner Eltern oder seine Zuständigkeit (Heimatschein), 3. Art und Dauer seiner allsälligen Verwendung in der Praxis (Lehrzeugnis, allenfalls Arbeitszenguisse u. dgl.), 4. seine Schulbildung - (letztes Jahres- oder Kurszeugnis, Schulnachricht, Ausweis) lind Abgangszeugnis der allenfalls besuchten gewerblichen Fortbildungsschule; Bewerber, welche zur Zeit ihres Einschreitens noch eine Schule besuchen, haben auch das letzterhalteue Se- mestralzeugnis, bezw. die letzte Schulnachricht beizufügen, 5. Beruf (Stand), Wohnort, Vermögens- und Familien- verhältuisse der Eltern, bezw. des Bewerbers (Armutsoder Mittellosigkcitszcugnis. Von der k. k. obcröstcrreichischcn Statthaltcrei. Z. 3881. Stehr, 17. Februar 1906. Ay alle Gemeinde -Vorstehungen und i. t Gendarmerie - Posten - Uommanden. Betreffend das Tragen von den Militär-Uniformen ähnlichen Kleidungsstücken. Das k. u. k. Neichskriegsministerium hat dem k. k. Miuisterium des Innern mitgeteilt, daß sich im Vorjahre in zlvei inländischen Kurorten eine Zigeuner-Musikkapelle durch längere Zeit unbeanstandet produziert habe, deren Kleidung der Uniform der Husareuosfiziere bis auf kleiue, kaum merkbare Aenderungen so täuschend ähnlich sah, daß die derart adjustierten Mitglieder der Kapelle häufig für k. u. k. Offiziere gehalteu und vielfach auch von aktiven Offizieren gegrüßt wurden. Das k. u. k. Neichskriegsministerium hat sohin im Einvernehmen mit dem k. k. Ministerium für Landesvertei- diguug um die Anordnung ersucht, daß ein solcher das Ansehen 'der Offiziere schädigender Mißbrauch der Uniform gegebenenfalls sofort abgestellt werde. Hievou werden die Gemeinde - Vorstehungen und k^ k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Statthalterei-Erlasses vom 8. Februar 1906, Z. 498'Präs., unter Hiuweisuug auf die h. ä. Erlässe vom 15. Februar 1891, Z. 1894, Amtsblatt Nr. 7, und vom 27. Oktober 1900, Amtsblatt Nr. 44, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, in derartigen Fällen sofort die Anzeige hierher zu erstatten. Hiebei wird bemerkt, daß geringfügige, für das Gros des Publikums nicht wahrnehmbare Abweichungen von der vorschriftsmäßigen Ausstattung der Militär - Uniform dem betreffenden Kleidungsstücke den Charakter_ einer solchen nicht zu benehmen vermögen, da der Totaleindruck maßgebend bleiben muß. Z. 4202. St ehr, 19. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ueberprüfung der Militärtaxoperate 1006 pro 1005. 6«^ Ueberprüfung des Militärtax - Operates für die Militärtaxbemessung im 2^e 1906 für das Jahr 1905 haben alle Gemeinden sofort, längstens bis Ende Februar l. I., vorzulegen: 1. Die richtig angelegten Verzeichniffe; 2. die Militärblätter der in Abgang kommenden und 3. in clnpplo der neu zur Bemepung gelangenden Militärtaxpflichtigen, wovon ein Pare rückgemittelt werden wird. Hiezu erhalten die Gemeinden die erforderlichen Drucksorten, die Verzeichniffe der neu aufzunehmenden und ein Verzeichnis über die im Jahre 1905 vorgekommeuen Veränderungen mit den Taxpflichtigen im Anschluhe mit. Diese Behelfe sind nach Berücksichtigung mit den Taxverzeichnihen rückzuschließen. Z. 49/Präs. <5tr. 1906. St ehr, 16. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Aenderungen in den Steucrkonnnissionen. DaS Präsidium der k. k. Finanzdirektion in Linz hat über Ermächtigung des k. k. Finanzministeriums mit Erlaß vom 10. Februar 1906, Z. 383/kräs., an Stelle des zur k. k. Bezirkshauptmannschaft Gmunden versetzten k. k. Finanz- konzipisten Johann Jecho den k. k. Finanzsekretär Doktor Josef Kelb zum 1. Vorsitzenden-Stellvertreter der Erwerbsteuerkommissionen III. und IV. Klaffe der Veranlagungsbezirke Stehr Stadt und Stehr Land und zum Mitglied- siellvertreter der Erwerbsteuerkommissioueu III und IV. Klahe des Veranlagungsbezirkes Stehr Land mit der Funktionsdauer bis Ende 1909 sowie zum Vorsitzeudeu-Stellvertreter der Persoualeinkommensteuer - Schätzungskommissionen der Schätzungsbezirke Stehr Stadt und Stehr Umgebung ernannt. Der zur k. k. Bezirkshauptmannschaft in Gmunden versetzte k. k. Finanzkonzipist Johann Jecho wurde von den Funktionen eines Vorsitzendenstellvertreters der hiesigen beiden Erwerbsteuerkommissionen III. und I V. Klaffe sowie der beiden Persoualeinkommensteuer-Schätzungskommissionen enthoben. Zugleich wurde auch der provisorische Finanzkonzipist Alois Reiter zum 2. Vorsitzendenstellvertreter der Erwerb- steuerkouunissionen III. und IV. Klasse der Veranlagungsbezirke Stehr Stadt und Stehr Land, sowie zum 2. Vor- sitzendeustellvertreter der Personalcinkommensteuer-Schätzungs- kommissionen der Schützungsbezirke Stevr Stadt und Stehr Umgebung ernannt. Z. 3787. Stehr, 17. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hnusicrhandclverbot. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 9. Februar 1906, Z. 2517/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels im Gebiete des Badeortes Bürtfa-fürdö, Komitat Suros, unter Aufrechterhaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorscbriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten 9ted)te, verboten. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen mit Beziehung auf § 10 des Hausierpateutes in Kenntnis gesetzt.

40 Z. 3662. Steyr, 16. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vcrpflegökosten in den Kranken- und Hnmanitäts- Llnstaltcn in Stciermark. Allgemeines Krankenhaus in Graz, I. Verpflegsklasse 10 X, 2. 5 X, 3 2 X. (Die Findelkinder-Verpflegsgebühr beträgt 46 Heller pro Kopf und Tag.) Gebäranstalt in Graz, 2. Verpflegsklasse 4 X 80 h, 3. 1 X 90 h. (Militärparteien, Angehörige des k. u. k. Heeres und der k. k. Landwehr haben in jenen Fällen, in welchen das Militärärar einen Teil oder die ganzen Verpflegs- kosten zahlt, für die 1. Klaffe 4 Kronen pro Tag Verpflegs- kosten 311 vergüten.) Irrenanstalt Feldhof bei Graz, 1. Verpflegsklasse 6 X, 2. 3 X 60 h, 3. 1 X 60 b. (Für die nach der Landes- siechenanstalt Schwanberg abgegebenen Pfleglinge wird in. der 3. Klasse eine Verpflegsgebühr von täglich 1 Krone, für die nach den Jrrenanstaltsfilialen Kainbach und Lankowitz und in die Landessiecheuanstalt Hartberg abgegebenen Pfleglinge eine solche von täglich 90 Heller in Anspruch genommen.) Allgem. öffentl. Krankenhaus in Druck a. d. Mur, 1. Verpflegsklasse 8 X, 2. 6 X, 3. 1 X 80 b. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Cilli, 1. Verpflegs- klaffe 8 X, 2. 6 X, 3. 2 X. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Hartberg, 3. Verpflegs- klaffe 1 X 80 X Allgem. öffentl. Krankenhaus in Judenburg, 1 Verpflegsklasse 8 X, 2. 6 X, 3. 2 X. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Knittelfeld, 1. Verpflegsklasse 8 X, 2. 6 X, 3. 1 X 80 h. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Leoben, 1. Verpflegs- klaffe 8 X, 2. 6 X, 3. 2 X. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Marburg, 1. Verpflegsklasse 8 X, 2. 6 X, 3. 2 X. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Maria Zell, 3. Verpflegsklasse 1 X 80 h. Allgem. öffentl. Krankenbaus iu Mürzznschlag, 1. Verpflegsklasse 8 X, 2. 6 X, 3. 2 X. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Pettau, 2. Verpflegsklasse 6 X, 3. 1 X 80 k>. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Nadkersburg, 1. Verpflegsklasse 8 X, 2. 6 X, 3. 2 X. Allgem. öffentl. Krankeuhaus in Rann, 2. Verpflegsklasse 6 K, 3. 1 X 80 st. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Rottenmann, 2. Verpflegsklasse 6 X, 3. 1 X 80 st. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Voitsberg, 1. Verpflegsklasse 8 X, 2. 6 X, 3. 2 X. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Windischgraz, 2. Verpflegsklasse 6 K, 3. 2 K. Hievon werde» die Gemeindevorstehungen zufolge Erlasses "der k. k. 0.-ö. Statthalterei vom 6. Februar 1906, Z. 2828/V, in die Kenntnis gesetzt. Z. 255/B.-Sch.-N. Steyr, 18. Februar 1906. -.H An sämtliche Schulleitungen. Freiexemplare aus dem k. k. Schulbücherverlage. Von der mit dem Erlasse des k. k. Landesschulrates vom 7. Februar 1906, Nr. 345, festgesetzte» Armenbücher- guote für de» Schulbezirk Steyr pro 1906/07 per 156 K entfällt in Kronen für die Schule Aschach 3'90, Bad Hall 4'—, Brunnbach 2 10, Christkindl 4'—, Dambach 2'80, Dietach 4'20, Eberstallzell 4'20, Gafleuz 3 50, Garsten 4 50, Gleink 4'40, Großraming 6 50, Kirchberg 3 60, Klein- raming 3 50, Kleinreifling 3 50, Kremsniünster 3'20, Krü- hub 2'50, Lausa 4'80, Lohnsitz 2'20, Losenstein 5'40, Maria Laah 2'50, Mühlbach 2 50, Nenstift 4'20, Pechgraben 2'50, Pfarrkirchen 4'40, Reichraming 4'30, Ried 4'40, Rohr 2'60, Sattledt 3'20, Sierning 7'—, Sierninghofen 6 50, Sipbach- zell 4'10, Ternberg 5'20, Thanstetten 4'40, Trattenbach 2'80, St. Ulrich 3'50, Unterlaussa2'60, Wartberg 6'60, Weyer 5'80, Wolfern 410. Die Schulleitungen werden angewiesen, die genau deu entsprechenden Beträgen angepaßten Ansprnchsschreiben bis 1. März hieramts eiuzubringen. Z. 307/B.-Sch.-R. Steyr, 18. Februar 1906. An sämtliche Schulleitungen-. Freiexemplare aus deu PriUatverlägen. Die Schulleitungen werden angewiesen, die Scheine behufs Erlangung von Freiexemplare» aus den Privat- verlägen (Tempsky, Quirein, Hölzl, Preßverein, Freitag und Berudt usw.) unter genauer Beobachtung der h. ä. Erlässe vom 8. April 1901, Z. 391, Amtsblatt Nr. 15 ox 1901, ferner voni 1. Juli 1901, »6 Z. 590, Amtsblatt Nr. 29 ex 1901, bis 1. März l. I. iu Vorlage zu bringen oder Fehlberichte einzusenden. Z. 261/Sch. Steyr, 13. Februar 1906. An alle Schulleitungen. Betreffend militärische Gemüsekonserven für Suppen- anstalteu. Das k. u. k. -14. Korpskommcmdo iu Innsbruck hat mit der Zuschrift voni 5. Februar 1906, Nr. 820, mitgeteilt, daß zufolge des Erlasses des Neichskriegsmiuisteriums voni 29. Jänner 1906, Abt. 12, Nr. 125, den Suppen - anstalte» der Volksschulen Gemüsekonserven gegen Erlag von 6 Heller per Portion überlassen werden können. I» diesen: Preis sind die Kosten der Konservenzuschübe zu den betreffenden Verpflegsanstalten inbegriffen. Die gewünschten Gemüsekonserven sind beim Militär- verpflegsmagazin in Linz, welches diesbezüglich angewiesen wurde, direkt anzusprechen. Hievou werde» die Schulleitungen zufolge Erlasses^ des k. k. Landesschulrates von: 6. Februar 1906, Z. 566, in Kenntnis gesetzt. Z. 287/B.-Sch.-R. Steyr, 13. Februar 1906. An sämtliche Schulleitungen. Sllppenanstalten. Die Schulleitungen werden angewiesen, die Berichte über die Suppenanstalten, und zwar genau dem h. ä. Erlasse vom 7. April 1893, Z. 552, Amtsblatt Nr. 15 ox 1893, entsprechend abzufassell und bis Ende Niärz d. I. hieher vorznlegen. Eventuell ist ein Fehlbericht zu erstatten.

41 Z. 288/B.-Sch.-N. Steyr, 13. Februar 1906. An sämtliche Schulleitungen. Wechselschuhe. .. . /£ Die Schulleitungen werden angewiesen, bis 15. März l. I. hieher zu berichten, wie viele Paare Wechselschuhe an der dortigen Schule gegenwärtig in Verwendung stehen und wie viele Paare Wechselschuhe im lausenden Schuljahre zugewachsen sind. Eventuell ist ein Fehlbericht zu erstatten. Z. 286/B.-Sch.-R. Steyr, 13. Februar 1906. An sämtliche Schulleitungen, iliT Vorträge bei der Bezirks-Lehrerkonferenz. Die Schulleitungen werden angewiesen, bis 15. März l. I. jene Lehrkräfte namhaft zu machen, welche bei der diesjährigen Bezirkslehrerkonserenz einen Vortrag zu halten oder ein Referat zu erstatten gedenken. Eventuell ist ein Fehlbericht vorznlegen. Z. 3584. Steyr, 18. Februar 1906. An alle Gemeinde - Vorsehungen und k. L Gendarmerie - Posten - Nommanden. Warnung vor dem lluterstütznugsschwindler Simon Nesar uns Prävali. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 3. Februar 1906, Z. 2543/11, pflegt der am 13. September 1883 in Liefcha in Kärnten geborene und nach Prävali zuständige, ledige Tagl'öhner Simon Nesar sich beschäftigungslos herumzutreiben und auf Kosten seiner Heimats- gemeiude in ungebührlicher Weise Spitalspflege und Reise- rmterstützungen in Anspruch §it nehmen. Simon Nesar hat mittlere Statur, ein ovales Gesicht, braunes, stellenweise ansgerupftes Haar, graubraune Augen und einen starren Blick. Sein Benehmen ist frech und zudringlich. Er spricht deutsch und slowenisch. Letzteres im krainerischen Dialekt. Die Gemeindevorstehungen werden angewiesen, den Genannten, den Fall dringendster Not ausgenommen, keine Geldunterstützungen zu verabfolgen, sondern vielmehr denselben nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln. Z. 3663. . Steyr, 18. Februar 1906. Au alle Gemeinde - Vorsehungen und L. S. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Josef Fürthaler aus Oberudorf. Fürthaler Josef, geboren am 17. April 1882 in Oberndorf, politischer Bezirk Scheibbs, Niederösterreich, zuständig laut Arbeitsbuch vorn 19. Oktober 1902, Nr. 296, nach Weinzierl, Bezirk Scheibbs, ledig, Schneidergehilfe, treibt sich allerorts herum und sucht unter irgend einem Vorwande meist angebliche Krankheit, auf Kosten des zuständigen Bezirksarmenrates (Heimatsgemeinde) Notaushilfen und Reisegelder herausznschwindeln. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 3. Februar 1906, Z. 2375/11, werden die Gemeindevorstehungen angewiesen, dem Genannten, den Fall dringendster Rot ausgenommen, keine Geldunterstützungen zu verabfolgen, sondern vielmehr denselben nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln. Z. 3661. Steyr, 17. Februar 1906. An alle Gemeinde -Vorstehungeu und t k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. ~ Laut. Zuschrift des Magistrates der königl. bayerischen Stadt Pasiau vom 2. Februar 1906, ad Nr. 243, an die k. k. o.-ö. Statthalterei wurde der aus der Zwangsarbeitsanstalt in Laibach entwichene Heinrich Koblinger in Pasiau wegen falscher Namensangabe festgenommen und in das dortige Amtsgerichtsgesängnis eingeliefert. Es wird daher die den Genannten betreffende, nnt den h. ä. Erläsien vom 25. August und 18. September 1905, ZZ. 17.759 und 19.467, Amtsblatt Nr. 35 und 38, veranlaßte Kurreudierung widerrufen. Z. 4065. Steyr, 19. Februar 1906 An alle Gemeinde-Vorstehungeu und k. t Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasie vom 15. Jänner 1906, Z. 1055, Amtsblatt Nr. 3, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Siegfried Flesch sind ein- zustellen. Z. 3903. Steyr, 18. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. L Gendarmerie - Posten - Aommanden der Ge- richtZbezirte Veyer und Steyr. Betreffs Auffindung der Leiche des bei Laudl in der Enns ertrunkenen Erasmus Spert aus Michaelerbcrg. Am 19. Juni 1902 ertrank der 1877 geborene, nacb Michaelerbcrg, hiesigen Bezirkes, zuständige Holzarbeiter Erasmns Spcrl bei Land! in der Enns und wurde dessen Leiche nicht geborgen. Beschreibung: Mittlere Größe, kleines, schmales Gesicht, grane Augen, braune Haare, fehlerhafte Zähne. Abgetragene, alte, graue Hose, gleiche Weste, grauer abgenützter Rock, alter grüner Hut, gute Schnürschube. Die Gemeinde-Vorstehungeu und k. k Gendarmerie- Posten -Kommanden werden beanftragt, nach der Leiche des Sperl zu forschen und im Auffindungsfalle sogleich ander zu berichten.

42 Z. 3446. Steyr, 15. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. r. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Kundmachung der k. k. n. -ö. Statthaltcrci vom 5. Februar 1906, Z. XII—372/3, betreffend den Vichvcrkehr vom Zcntral- Vichmarkte in St. Marx in Wien. Da nach der am 27. Jänner l. I. in einem Stalle am Zentralviehmarkte zu St. Marx in Wien bei einem Rinder- transporte aus Galizien erfolgten Konstatierung der Maul- und Klauenseuche die zur Tilgung und Verhinderung der Verbreitung der Seuche ungeordneten veterinär-polizei- lichen Maßnahmen bereits durchgeführt sind, findet die Statthalterei unter Behebung ihrer Kundmachung vom 28. Jänner 1906, Z. XII—372, folgendes anzuordnen: 1. Vom Wiener Zentralviehmarkte dürfen Rinder nur zu Schlachtuugszwecken nach öffentlichen Schlachthäusern oder privaten Schlächtereien abgetrieben, mittels Wagen und Pferdebespannung geführt oder mittels Eisenbahn befördert werden. 2. Der Abtrieb sowie die Abfuhr mittels Wagen und Pferdebespannung ist nur für am Montag- oder Donnerstagmarkte angekaufte Rinder zulässig, welche entweder für öffentliche Schlachthäuser im Stadtgebiete Wien oder für private Schlächtereien in den politischen Bezirken Bruck an der Leitha, Floridsdorf - Umgebung, Hietzing - Umgebung, Korneuburg, Mödling und Tulln bestimmt sind. Der Trieb darf nur direkt nach dem Bestimmungsorte und ohne Einstellung der Tiere erfolgen. Weiters dürfen Rinder auch vom Samstagmarkte, beziehungsweise Kontumazmarkte nach dem Schlachthause zu St. Marx getrieben werden. Nach den übrigen Schlachthäusern und speziell auch nach jenen in Wien ist sowohl der Abtrieb als die Abfuhr von Rindern von diesem Markte in teilweiser Aenderung der h. o. Kundmachung vom 30. September 1902, Z. 100.223, bis auf weiteres verboten. Die Abfuhr von Rindern vom Montag- und Donnerstagmarkte mittels Wagen und Pferdebespannung darf nur im direkten Verkehre ohne Ausladung, Umladung oder-Einstellung während des Weges erfolgen. 3. Die Abfuhr der Rinder vom Montag- und Donnerstagmarkte mittels Eisenbahn hat stattzufinden, wenn sie nach öffentlichen Schlachthäusern oder privaten Schlächtereien innerhalb der politischen Bezirke Amstetten, Baden, Gänserndorf, Gmünd, Oberhollabrunn, Horn, Krems, Lilien- feld, Melk, Mistelbach, Neunkirchen, Wiener-Neustadt (Stadt- uud Landbezirk), Pöggstall, St. Pölten, Scheibbs, Waidbofen a. d. Thaya, Waidhofen a. d. Mbs (Stadtbezirk) und Zwettl transportiert werden sollen. Der Transport von Rindern im Eisenbahnverkehre ist nur nach der dein Bestimmungsorte zunächst gelegenen Station gestattet. Die politischen Bezirksbehörden werden aber hiemit ermächtigt, für Rindertransporte, lvelche von mehreren Käufern einer Gegend am Wiener Markte erworben und in einem Waggon verladen wurden, über Ersuchen der Partei die gemeinsame Ausladestation zu bestimmen. Von der Ausladestation sind die Tiere direkt nach ihrem Bestimmungsorte zu bringen. 4. Die vom Wiener Markte nach privaten Schlächtereien zum Abtriebe zur Abfuhr mittels Wagen und Pferdebespannung oder zum Transporte mittels der Eisenbahn zugelassenen Rinder müffen ain Bestimmungsorte vorn einheimischen Viehe vollkommen isoliert aufgestellt und ohne Wechsel des Standortes ehestens geschlachtet werden. 5. Die Entfernung der am Montag- oder Donnerstagmarkte zu St. Marx angekauften Rinder von dort muß längstens innerhalb 48 Stunden nach Marktschluß, jene der am Samstagmarkte (Kontumazmarkte) angekauften Rinder noch am selben Tage geschehen. Die am Montagmarkte unverkauften, für den Donnerstagmarkt zugelassenen Rinder und die für letzteren Markt neu zugeführten Rinder sind, wenn sie am Donnerstagmarkte unverkauft bleiben, sofort nach Marktschluß auf den Kontumazmarkt zu bringen und dort, bei befriedigendem Gesundheitszustände längstens am nächstfolgenden Samstag zu vermarkten. Die Anordnung weiterer lokaler veterinär-polizeilicher Vorsichtsmaßregeln bleibt bis auf weiteres dem Wiener Magistrate überlassen. Im Falle der Konstatierung der Maul- und Klauen- - seuche am Markte obliegt es auch dem Wiener Magistrate, beziehungsweise der Veterinäramtsabteilung zu St. Marx mit Genehmigung der Statthalterei den Abtrieb von Rindern und die Schlachtungsfrist der nach privaten Schlächtereien gebrachten Tiere angemessen zu beschränken. 6. Ueber Niederösterreich hinaus nach anderen Ländern wird der Transport von Rindern vom Wiener Markte nur mittels der Eisenbahn von St. Marx aus zugelassen. In veterinär-polizeilicher Hinsicht unterliegen die Rinder sodann den dortigen Vorschriften. 7. Die Schlachtungsfrist der am Dienstag- und Donnerstagmarkte verkauften, nach den Privatschlachtstätten in Wien abgesührten lebenden Schweine endet am Dienstag abends nach der Bezugswoche. 8. Das Verbot des Wegbriugens von Schweinen im lebenden Zustande aus dem Stadtgebiete Wien (mit Ausnahme nach jenen außerhalb Wiens gelegenen Schlachtstätten, für welche Sonderbezugsbewilligungen für Schweine vom Wiener Markte erteilt wurden) bleibt bis auf weiteres aufrecht. Durch letzteres Verbot erscheint der Eisenbahn-Transitverkehr mit Schweinen durch Wien nicht berührt. Diese Kundmachung tritt sofort in Wirksamkeit. Uebertretnnqen derselben werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. 51, bestraft. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlasses der k. L Statthalterei in Linz vom 8. Februar 1906, Nr. 2993/X, unter Bezugnahme auf den im h. ä. Amtsblatts Nr. 7 enthaltenen Statthalterei-Erlasse vom 1. Februar 1906, Z. 2481, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z 3670. Steyr, 15. Februar 1906. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Üommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Februar 1906, Nr. 3245/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 15 enthaltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom.

43 8. Februar 1906, Z. 5701, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Neichshälfte, zur besonderen Beachtung auf- merksam gemacht. Z. 3790. Steyr, 17. Februar 1906 An alle Gememöe-Vorsehungen und i° §° Gendarmerie-Posten-Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Gverösterreich in der Berichtsperiode vom 3. bis 10. Februar 1906. . 1. Bläschenausschlag. B e st a n d der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde mit» Ortschaft Pettenbach. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losensteinleiten, Ortschaft Hofkircheu. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Hinterberg, Ortschaften Hinterberg, Schreierreit; Gemeinde Lanzendorf, Ortschaft Auf der Haide; Gemeinde Mistlberg, Ortschaften Mistlberg und Schädelberg; Gemeinde und Ortschaft Prägarten; Gemeinde Tragwein, Ortschaften Lugendorf und Tragwein. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Allerheiligen, Ortschaft Hennberg; Gemeinde Lebing, Ortschaft Oberlebing. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Urfahr, Ortschaft Pflaster. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. Hievon setze ich die Geineiude-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlaffes der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Februar 1906, Nr. 3184/X, in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorfs. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauplmannschast Steyr. — Haassche Buchdruckerei in -l-yr^

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