28 Z. 2558. . S t e y r, 31. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ausweis über die in den allgemeinen öffentlichen Kranken- und Wohltätigkeitsanstalten Oberösterreichs für das Jahr 1906 festgesetzten Verpflegsgebühren per Kopf und Tag. I. Braunau am Jnn, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 1 K 56 h. 2. Jschl, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 2 K. 3. Kirchdorf, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 1 L 60 si. 4. Linz, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 2 X. 5. Linz, Jsabellen-Kinderspital, 1 X. 6. Linz, Allgemeines öffentliches Krankenhaus der barmherzigen Schwestern „Vom hl. Vinzenz von Paul", 2 X. 7. Schärding, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 2 X. 8 Steyr, St. Annaspital, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 2 X. 9. Sulzbach-Jschl, Kaiser-Franz-Josef-Kinderhospiz, 1 K 68 li. 10. Vöcklabruck, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 1 K 36 h. 11. Wels, Allgemeines öffentliches Krankenhaus der barmherzigen Schwestern „Vom heil. Kreuz", 2 X. 12. Windischgarsten, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 1 K 20 h. 13. Linz, Landes - Frauenklinik (Gebäranstalt), 1. Klaffe 6 X, 2. Klaffe 4 X, 3. Klaffe 2 X. Kinder 40 h täglich. (Für die aus dem Anstaltsvorrate den austretenden Müttern mitzugebende Kindswäsche sind die Erstehungskosten an den o.-ö. Landesfond zu ersetzen.) 14. Landesirrenanstalt zu Niedernhart bei Linz mit der Filiale Gschwendt bei Neuhofen, 1. Klaffe 5 X, 2. Klaffe 3 X 20 h, 3. Klaffe 1 X 80 X Z. 2745. Steyr, 3. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hauficrhaudelverbot. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 25. Jänner 1906, Z. 1703/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Bäcs- Szent-Tamus des Komitates Bucs-Bodrog, unter Aufrechterhaltung der im Z 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. ZZ. 2627, 2744. Steyr, 2. Jänner 1906. An Me Gemeinde-Vorstehungen und t L Gendarmerie - Posten - Aommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Leopold Loy uns Trieft und Josef Langegger aus Oberndorf. Zufolge Erlasses der k. k. o.-v. Statthalterei vom 14. Jänner 1906, Z. 17.786/1905 und vom 23. Jänner 1906, Z. 1653/11, treiben sich der 42 Jahre alte und nach Trieft zuständige Leopold Loy, welcher mit einem Reise- paffe der k. k. Polizeidirektion Trieft vom 3. August 1900, Z. 437/28.696/III, Verseheu ist, und der im Jahre 1882 in Oberndorf, politischer Bezirk Salzburg, geborene und dahin zuständige, ledige Taglöhner Josef Langegger be- stimmungslos herum, und lassen sich von fremden Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinden Geldunterstützungen verabreichen. Die Gemeindevorstehungen werden beauftragt, den Genannten keine Unterstützung zu gewähren, vielmehr im Betretnngsfalle dieselben schubweise zu behandeln. Z. 2628. Steyr, 2. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t° Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 20. November 1905, Z. 23.884, Amtsblatt Nr. 47, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Alois Flafsak sind ein- zustellen. Z. 2629. Steyr, 2. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehnngen und ?° L Gendarmerie - Posten - Nommanden. Widerruf. Die mit h. ä. Erlasse vom 25. Jänner 1906, Z. 1989— 2347, Amtsblatt Nr. 5, angeordnelen Nachforschungen nachdem Stellungspflichtigen Julius Huschak sind einzustellen. Z. 2630. Steyr, 1. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen md k. t. Gendarmerie-Posten-Rommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 11. Dezember 1905, Z. 25.469—25.909, Amtsblatt Nr. 50, angeordneten Nachforschungen nach den Stellungspflichtigen Josef Freyn und Karl Tepsich sind einzustellen. Z- 2747. Steyr, 3. Februar 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. i. Gendarmerie-Posten-Aommaiide«. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 14. Februar 1905, ZZ. 3344 und 3346, Amtsblatt Nr.' 7, angeordnelen Nachforschungen nach dem Landsturmpflichtigen Josef Jauernik sind einzustellen.
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