Amtsblatt 1905/6 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der L 6. LszirkshaupimannMafl Steor für ösn gteichrrcrmigen poirLischen urrö SchutbeZiM. Ur. 6. Zteyr, am 8. Februar. 18>O6. Das Amtsblakt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 199/Sch. Steyr, 2. Februar 1906. An sämtliche IchulleiLuRgm. Der k. k. Landesschulrat hat mit Erlaß vom 21. Jänner 1906, Z. 184, den k. k. Bezirksschulrat ermächtigt, für alle Mitglieder des Oberösterreichischen evangelischen Lehrervereines behufs Ermöglichung der Teilnahme an der ain 8. Februar d. I. stattfindenden Jahresversammlung diesen Tag als schulfrei gelten zu lasse». Z. 202/Sch. Steyr, 2. Februar 1906. An den Zweiglehrerverein Weyer. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Weyer, welche an der am Samstag den '3. März l. I. zu Weyer stattfindenden Konferenz teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichett Urlaub. Z. 2475. Steyr, 30. Jänner 1906. [ An alle Gemeinde - Vorsehungen md k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Sammluugsbewilliguug für den Verein zur Schaffung von Heilstätten und zur Versorgung und Erziehung von krüppclhafteu Kindern „Leopoldiueuru" in Wie». Der k. k. Statthalter für Oberösterreich hat mit dem Erlasse vom 26. Jänner 1906, Z. 358/Präs., dem Vereine : zur Schaffung von Heilstätten und zur Versorgung und ! Erziehung von Krüppelkindern „Leopoldineum" in Wien die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vom 27. Jänner 1906~ bis 27. April 1906 erteilt Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. । Gendarmerie-Posten-Kommanden mit dem Beifügen in Kenntnis, daß dem zur Durchführung der Sammlung bevoll- ; mächtigten Vereinsorgane Ludwig Forstner vom t.r Statthaltereipräsidium am 26. Jänner l. ^. das nnt dessen Photographie und Personsbeschreibung versehene Sammel- buch Nr. 50 ausgestellt wurde. Z. 2596. Steyr, 3. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vorlage der noch rückständigen Vereinsnachweisungen pro 1905. Die Gemeinde-Vorstehungen werden unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 1. Jänner 1906, Z. 27.367/1905, Amtsblatt Nr. 1, aufgefordert, die noch ausständigen Vereins- nachweisungen pro 1905 von den betreffenden Vereinen ungesäumt einzuholen und binnen längstens acht Tagen zuverlässig hierher vorzulegen. Z. 2599. Steyr, 1. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vorlage der Feuer- und Hagelschäden im Jahre 19OZ. Die Gemeinde-Vorstehungen werden aufgefordert, die Nachweisungen über Feuer- und Hagelschäden im Jabre 1905 nach den vorgeschriebenen Formularien bis längstens 5. April 1901» anher vorzulegen. Z. 2600. Steyr, 1. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Evidenzhaltung der OrtschaftSvcrzeichuiffc. Unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 23. September 1901, Z. 12.371, Amtsblatt Nr. 31, und den Erlaß vom 13. Februar 1905, Z. 3235, Amtsblatt Nr. 7, werden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, die in dem abgelaufenen Jahre vorgekommenen Aenderungen im Stande der Ortschaften (Häusernumerierungen, Neubauten k.) unter Benützung der neuen Formulare, welche in der Druckerei Haas in Steyr erhältlich sind, bis 1. März l. I. nachzuweisen. Eventuell sind Fehlanzeigen zu erstatten.

28 Z. 2558. . S t e y r, 31. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ausweis über die in den allgemeinen öffentlichen Kranken- und Wohltätigkeitsanstalten Oberösterreichs für das Jahr 1906 festgesetzten Verpflegsgebühren per Kopf und Tag. I. Braunau am Jnn, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 1 K 56 h. 2. Jschl, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 2 K. 3. Kirchdorf, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 1 L 60 si. 4. Linz, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 2 X. 5. Linz, Jsabellen-Kinderspital, 1 X. 6. Linz, Allgemeines öffentliches Krankenhaus der barmherzigen Schwestern „Vom hl. Vinzenz von Paul", 2 X. 7. Schärding, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 2 X. 8 Steyr, St. Annaspital, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 2 X. 9. Sulzbach-Jschl, Kaiser-Franz-Josef-Kinderhospiz, 1 K 68 li. 10. Vöcklabruck, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 1 K 36 h. 11. Wels, Allgemeines öffentliches Krankenhaus der barmherzigen Schwestern „Vom heil. Kreuz", 2 X. 12. Windischgarsten, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 1 K 20 h. 13. Linz, Landes - Frauenklinik (Gebäranstalt), 1. Klaffe 6 X, 2. Klaffe 4 X, 3. Klaffe 2 X. Kinder 40 h täglich. (Für die aus dem Anstaltsvorrate den austretenden Müttern mitzugebende Kindswäsche sind die Erstehungskosten an den o.-ö. Landesfond zu ersetzen.) 14. Landesirrenanstalt zu Niedernhart bei Linz mit der Filiale Gschwendt bei Neuhofen, 1. Klaffe 5 X, 2. Klaffe 3 X 20 h, 3. Klaffe 1 X 80 X Z. 2745. Steyr, 3. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hauficrhaudelverbot. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 25. Jänner 1906, Z. 1703/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Bäcs- Szent-Tamus des Komitates Bucs-Bodrog, unter Aufrechterhaltung der im Z 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. ZZ. 2627, 2744. Steyr, 2. Jänner 1906. An Me Gemeinde-Vorstehungen und t L Gendarmerie - Posten - Aommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Leopold Loy uns Trieft und Josef Langegger aus Oberndorf. Zufolge Erlasses der k. k. o.-v. Statthalterei vom 14. Jänner 1906, Z. 17.786/1905 und vom 23. Jänner 1906, Z. 1653/11, treiben sich der 42 Jahre alte und nach Trieft zuständige Leopold Loy, welcher mit einem Reise- paffe der k. k. Polizeidirektion Trieft vom 3. August 1900, Z. 437/28.696/III, Verseheu ist, und der im Jahre 1882 in Oberndorf, politischer Bezirk Salzburg, geborene und dahin zuständige, ledige Taglöhner Josef Langegger be- stimmungslos herum, und lassen sich von fremden Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinden Geldunterstützungen verabreichen. Die Gemeindevorstehungen werden beauftragt, den Genannten keine Unterstützung zu gewähren, vielmehr im Betretnngsfalle dieselben schubweise zu behandeln. Z. 2628. Steyr, 2. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t° Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 20. November 1905, Z. 23.884, Amtsblatt Nr. 47, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Alois Flafsak sind ein- zustellen. Z. 2629. Steyr, 2. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehnngen und ?° L Gendarmerie - Posten - Nommanden. Widerruf. Die mit h. ä. Erlasse vom 25. Jänner 1906, Z. 1989— 2347, Amtsblatt Nr. 5, angeordnelen Nachforschungen nachdem Stellungspflichtigen Julius Huschak sind einzustellen. Z. 2630. Steyr, 1. Februar 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen md k. t. Gendarmerie-Posten-Rommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 11. Dezember 1905, Z. 25.469—25.909, Amtsblatt Nr. 50, angeordneten Nachforschungen nach den Stellungspflichtigen Josef Freyn und Karl Tepsich sind einzustellen. Z- 2747. Steyr, 3. Februar 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. i. Gendarmerie-Posten-Aommaiide«. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 14. Februar 1905, ZZ. 3344 und 3346, Amtsblatt Nr.' 7, angeordnelen Nachforschungen nach dem Landsturmpflichtigen Josef Jauernik sind einzustellen.

29 Z. 2746. Steyr, 3. Februar 1906. An Me Gemeinde -Vorsehungen «S L L Gendarmene- Posten -Aommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 15. Jänner 1906, Z. 1055, Amtsblatt Nr. 3, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Eduard Steiger sind ein- zustellen. ZZ. 2557, 2633, 2742, 2743, 2805, 2806. Steyr, 31. Jänner 1906. An alle Gemeinde-vorftehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung von Stellungspftichtigcn. Auszusorschen sind, und zwar: Der am 8. Oktober 1881 in Ruditz im Bezirke Bos- kowitz geborene und dorthin zuständige Franz Nezval, ehelicher Sohn des Vinzenz Nezval und der Franziska, geborenen Brouöek. Der am 10. Jänner 1882 in Brunn geborene, nach Poliöek im Bezirke Prerau zuständige Jgnaz Krepl, ehelicher Sohn des Jgnaz Krepl und der Johanna, geborenen Stecker. Der am 5. Oktober 1882 in Wien, Alservorstadt, geborene, nach Siwitz im Bezirke Wischau zuständige Fosef Stehlik, unehelicher Sohn der Theresia Stehlik. Der am 30. Juli 1884 in Auspitz geborene, nach Göding zuständige Ludwig Maxa, ehelicher Sohn des Philipp Maxa und der Johanna, geborenen Winkler. Der am 10. Februar 1884 in Keltsch geborene, nach Solanetz im Bezirke Wall. - Meseritsch zuständige Eduard Mökyna, unehelicher Sohn der Magdalena Mökyna. Der am 21. März 1883 in der niederösterreichischen Landesgebäranstalt zu Wien geborene, nach Schelletau im Bezirke Datschitz zuständige Friedrich Zelenka, unehelicher Sohn der Eva Maria Zelenka. - Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 1. April 1906 anher zu berichten. Z. 2555. Steyr, 1. Februar 1906. An alls GsmeinSe-Vsrstchungm «ich i. k. GendMmerie- Posten -UommmÄen. Nr. 2099,'X. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr und Durchfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Fleisch aus Serbien nach den und durch die im Neichsrate vertretenen Königreiche und Länder. Das königlich-ungarische Ackerbau-Ministerium hat mit Verfügung vom 22. Jänner 1906, Z. ^/P^111, b, wegen erfolgter Konstatierung von der Anzagepchcht unter- l yenden Tierseuchen bei aus Serbien eingeluhrten Tieren aus Grund des Artikels 7 des Viehseuchen-Ueberemkommens df^. August 1892 zwischen Oesterreich-Ungarn und Serbien «^^ und Durchfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen und einen nach, beziehungsweise durch Ungarn verboten. Ferner wurde von dem genannten Ministerium im Einvernehmen mit dem königl. ungarischen Ministerium des Innern aus sanitären Rücksichten die Ein- und Durchfuhr von Fleisch aus Serbien untersagt. Aus den angeführten Gründen hat das k. k. Ministerium des Innern mit dem. Erlasse vom 25. Jänner l. I., Z. 3698, die Ein- und Durchfuhr von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und Fleifch aus Serbien auch nach den, beziehungsweise durch die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder verboten. Uebertretungen dieses Verbotes sind nach den 0 44 und 45 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.-G.-Bl. Nr. 35, zu bestrafen und finden auf verbotswidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Durch das Verbot werden die vor Erlaffung der Sperrverfügung aus Serbien nach Ungarn eingebrachten und dann nach Oesterreich instradierten Transporte nicht getroffen. Dies wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß demgemäß die h. ä. Verfügung vom 6. April 1896, Z. 5868, mit welcher die Einfuhr geschlachteter Schweine aus Serbien nach Oberösterreich gestattet wurde, außer Kraft tritt. Linz, am 15. Jänner 1906. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlaffes der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. Jänner 1906, Nr. 2099/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 2741. Steyr, 4. Februar 1906. An Me Gemeinde -Vorftehmgen Mö k. k. Gendarmerie - Posten-Aommanöen. Z. 2194/X. Linz, am 30. Jänner 1905. Kundmachung betreffend das Verbot der Ein- und Durchfuhr von Geflügel im lebenden und geschlachteten Zustande aus Serbien nach, beziehungsweise durch die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder. Das kgl. ungarische Ackerbauministerium bat mit Verfügung vom 24. Jänner 1906, Z. 554,'Pr. III. 3, wegen erfolgter Konstatierung der Hühnerpest und Gestügelcholera bei aus Serbien eingeführtem Geflügel die Ein- und Durchfuhr von Geflügel im lebenden und geschlachteten Zustande aus Serbien nach, beziehungsweise durch Ungarn verboten. Aus demselben Grunde hat das k. k. Ministerium des Innern mit dem Ertaste vom 26. Jänner l. I., Z. 3852, die Ein- und Durchfuhr von Geflügel im lebenden und geschlachteten Zustande aus Serbien nach, beziehungsweise durch die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Lander auf Grund des §5 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.-G.-Bl. Nr. 35, untersagt Uebertretungen dieses Verbotes sind nach öcn §8 44 und 45 des allgemeinen Tierseuchengesetzes zu bestrafen und finden auf verbotswidrig eingebrachte Transporte die Bestimmungen des § 46 dieses Gesetzes Anwendung. Dies wird mit Beziehung auf die h. ä. Kundmachung vom 27. Jänner l. I., Z. 2099, allgemein verlautbart. Von der k. k. oberösterreichischen Statthaltcrei.

30 Hievon setze ich die Gemeinde - Borstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlaffes der k. k. Stattbalterci in Linz vom 30. Jänner 1906, Nr. 2194^X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 2556. Steyr, 1. Februar 1906. An alle Gemeinde -Varstehmgen md r. §. Gendarmerie -pssLen-llammandeK zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. bis 26. Jänner 1906. * 1. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeiude Urfahr, Ortschaft Pflaster. Erlöschen der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Stadt Urfahr, 2. Rotlauf der Schweine. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Mehrnbach, Ortschaft Aubach. 2. Bezirk Schärding: Gemeinde Eschenau, Ortschaft Stilzing. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Stadt Urfahr. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 29. Jänner 1906, Nr. 1915/X, in die Kenntnis. Steyr, am 1. Februar 1906. An sämtliche Genossenschastr- und Nranken- tassen-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewcrbcvcrleihungcn pro Jänner 1906. 1. Michael Singer, Handel mit Glaswaren in Eben- boden Nr. 22, Gemeinde Ternberg. 2. Michael Meilinger, Dreschen im Uniherziehen mit Petrolinmotor in Markt Weyer Nr. 174. 3. Georg Zorn, Gemischtwarenhandel in Christ- kindl Nr. 26, Gemeinde Garsten. 4. Johann Höfler, Gold- und Silberwarenhandel in Sierning 9tr. 220. 5. Josef Prameshnber, Gemischtwarenhandel in Maria Laah Nr. 2, Gemeinde Losensteinleiten. 6. Franz Lichtkopler, Gemischtwarenhandel in Dietachdorf 9tr. 29, Gemeinde Gleink. 7. Hermann Kittrey, Gast- und Schankgewerbe in Gaflenz Nr. 47 (Berecht. § 16, lit. a, d, a, ll, 5 und g, G. - O. vom 15. März 1883, N.-G.-Bl. Nr. 39). 8. Johann Huber, Gemischtwarenhandel in Dippersdorf Nr. 72, Gemeinde Wartberg. 9. Johann Eichner, Produktenhandel in Voitsdorf Nr. 16, Gemeinde Nied. 10. Josef Leithenmair, Gemischtwarenhandel in Dippersdorf Nr. 4, Gemeinde Wartberg. 1 i. Joh. Schmidbauer, Holz- lind Kohlenhandel und Produktenhandel in Sattledt Nr. 30, Gemeinde Land Kremsmünster. 12. Franz Postlmair, Hornviehhandel in Sierning (Wiesners Gasthaus). 13.FranzKoller, Stechviehhandel in Kirchberg Nr.28, Gemeinde Land Kremsmünster. 14. Wolfgang Kemetmüller, Fleischselchergewerbe in Bad Hall Nr. 133. 15. Julius Pühringer, Tischlergewerbe in Wartberg Nr. 59. 16. Josef Maurer, Wagnergewerbe in Pochendorf Nr. 21, Gemeinde Land Kremsmünster. 17. Michael Eitzenberger, Wagnergewerbe in Dietachdorf Nr. 29, Gemeinde Gleink. 18. Josef Obermann, Fleischhauergewerbe in Neuzeug Nr. 72, Gemeinde Sierning. 19. Franz Moser, Darmputzergewerbe in Untergründberg Nr. 94, Gemeinde Sierning. 20. Josef Hoch- egger, Gast- und Schankgewerbe in Kraxental Nr. 4, Gemeinde Garsten (Berecht. 8 16, lit. 6, c, d, f und g, G.-O. vom 15. März 1883, R.-G.-Bl. Nr. 39). 21. Georg Windisch, Kaffeehaus in Bad Hall Nr. 149; Auflösung des Pachtverhältnisses mit Rudolf Bruny, Weiterfortführung durch den Besitzer Georg Windisch selbst. 8. Gewerbelöschungen. 1. Therese Diwocky, Selchwarenhandel in Sarning Nr. 2, Gemeinde Garsten. 2. Franz Baumgartner, Schuhmachergewerbe in Mairstorf Nr. 3, Gemeinde Eberstallzell., 3. Magdalena Eckersberger, Damenkleidermachergewerbe in Neuschönau Nr. 14, Gemeinde St. Ulrich. 4. Joses Miethe, Sägegewerbe in Penzendorf Nr. 26, Gemeinde Ried. 5. Joses Brandegger, Gemischtwarenhandel in Christkindl Nr. 26, Gemeinde Garsten. 6. Ludwig Haidvogel, Gemischt-' warenhandel (Schnitt- und Spezereiwarenhandel) in Bad Hall Nr. 139. 7. Anton Bergmann, Müllergewerbe in Littring Nr. 26, Gemeinde Eberstallzell. 8. Jobann Sulzmer, Nagelschmiedgewerbe in Stiedelsbach Nr. 36, Gemeinde Losenstein. 9. Josef Stockinger, Most- und Flaschenbierhandel in Hausleiten Nr. 3, Gemeinde Gleink. 10. Josef Stockinger, Handel mit Selchfleisch, Käse, Butter, Würste, eingesalzene Fische und Brot in Hausleiten Nr. 3, Gemeinde Gleink. 11. Emil Wieland, Photographengewerbe in Losen- stein Nr. 17. 12. Marie Pollhammer, Ziegelerzeugung m- Hilbern Nr. 84, Gemeinde Thanstetten. 13. Anna Huber, Frauenkleidermachergewerbe in Markt Weyer Nr. 27. 14. Andreas Kaiplinger, Schneidergewerbe in Bad Hall Nr. 9. 15. Maria Amon, Wasch- und Wäscheputzerei in Markt Weyer Nr. 134. 16. Karl Oehlinger, Gast- und Schankgewerbe in Bäckengraben Nr. 9, Gemeinde Ternberg, 17. Franz Pickl, Holzschuhmachergewerbe in Sierning Nr. 23. 18. Josef Garstenauer, Sägemüllergewerbe in Mühlbach- graben Nr. 9, Gemeinde Ternberg. 19. Marie Schachner, Fleischhauergewerbe im Markt Weyer. 20. Johann Bayerl, Gast- und Schankgewerbe in Neuschönau Nr. 13, Gemeiude St. Ulrich. 21. Georg Steinleitner, Bäckergewerbe in Sipbachzell Nr. 13. 22. Josef Pimminger, Gast- und Schankgeiverbe in Kraxental Nr. 4, Gemeinde Garsten. 0. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Johann Obermair,. Gemischt- und Spezereiwarenhandel in Markt Kremsmünster Nr. 100, Standortsverlegung nach Markt Kremsmünster' 103. 2. Leopold Kapfer, Schuhmachergewerbe in Dippersdorf Nr. 53, Gemeinde Wartberg, Standortsverlegung nach Oberburgfried Nr. 19, Gemeinde Land Kremsmünster. 3. Matthias Schnell, Bindergewerbe in Permannsberg Nr. 23, Gemeinde Sipbachzell, Standortsverlegung nach Sipbachzell Nr. 30. 4. Peter Dteditz, Gemischtwarenhandel in Sierning Nr. 94, Gemeinde Sierning, Standortsverlegung nach Sierning Nr. 78. 5. Katharina Pfundbauer, Husschmiedgewerbe in Ried Nr. 3, ' Verpachtung an Josef Kalabka. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Berlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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