Amtsblatt 1905/5 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Vl'ziikshauptmannschasl Steor für 6m gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Ar. A. Steyr, am 1. Februar. 1906. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 28. Jänner 1906. Ay alle Gemeinde-Vorstehungen. Hiuausgabe der Reichs-Gesetz-Blätter. Unter Einem gelangen die Neichs-Gesetz-Blätter Stärk IV, V und VI an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 1988. Steyr, 24. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Erlaubnisscheine zum Eintritte nach Transvaal und der Oranje-Rivcr- Kolonie. Mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern vom 7. November 1904, Z. 47.135 (Verordnungsblatt dieses Ministeriums, Jahrgang 1904, Nr. 20, Seite 284), wurden jene Umstände und Bedingungen bekannt gegeben, unter welchen um Permits (Erlaubnisscheine) zum Eiutritte nach Transvaal und der Oranje - Niver - Kolonie eingeschritten werden muß. Wie nun dem k. k. Ministerium des Inner» in letzter Zeit mitgeteilt wurde, wird ein solcher Permit in Hinkunft jeder Person verweigert werden, deren Bildung so mangelhaft ist, daß sie ein Gesuch um Gestaltung des Eintrittes in das Land in einer europäischen Sprache nicht in befriedigender Weise schreiben und unterschreiben kann. Dieses ist zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 5. Jäuner 1906, Z. 29.445/11 ex 1905, in ortsüblicher Weise, möglichst allgemein zu verlautbaren. Z. 2348 u. 2349. Steyr, 29. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Ferdinand Markus und David Barasch ans Zolkiew und Juliana Liebhart. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 18. Jänner 1906, Z. 1303/11, und vom 13. Jänner 1906, Z. 944/11, treiben sich die am 1. Mai 1877 geborene, nack Absdorf heimalszuständige Juliana Liebhart und die in der Gemeinde Zolkier, pol. Bezirk Zolkiew, heimatberechtigten Ferdinand Markus und David Barasch beschäftigungslos in der Welt herum uud lassen sich auf Kosten ihrer Heimats- genieinden Geldunterstützungen und Reiseunterstützungen verabfolgen, wodurch denselben bedeutende Auslagen erwachsen. Juliana Liebhart ist klein, hat rundes Gesicht, schwarze Haare, Augen und Augenbrauen, Stumpfnase, gewöhnlichen Mund, gute Zähne, sie ist die Tochter des Josef Liebhart, Kleinhäusler in Ober - Absdorf, und befindet sich in Begleitung eines gewisien Andreas Pienz, nach Brixen zuständig, mit welchem sie im Konkubinat lebt und welchem Verhältnis ein bei ihr befindliches Kind entstammen soll. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, den genannten Personen Geldunterstützungen und Reisevorschüsse, den Fall dringendster Notwendigkeit ausgenommen, nicht zu gewähren, sondern dieselben vielmehr beim Zutretzen der gesetzlichen Voraussetzungen der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Z. 1985. Steyr, 25. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Nachweisung über die Vieh- und Fleischbeschauer. Zufolge Erlasies der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. Jänner 1906, Nr. 941/X, werden die Gemeinde- Vorstehungen behufs Neuaulage der Nachweisung über die im hiesigen Bezirke von Seite der Gemeinden bestellten Vieh- und Fleischbeschauer und deren Stellvertreter mit dem Stande Ende 1905 anfgefordert, zuversichtlich bis 13. Februar l. I. eine solche Nachweisung nach dem umseitig abgedruckteu Formulare vorzulegen. In der Rubrik Anmerkung ist auch anzuführen, ob von Seite der betreffenden Gemeinde auf Grund des Gesetzes vom 14. November 1901, L.-G.-Bl. Nr. 57, behufs Entlohnung der Fleischbeschauer Gebühren eingehoben tverden.

24 cp «I» LL 3 üb Sonstige Beschäftigimg desselben (Charakter) Zeugnis über eventuell abgelegte Vieh- fund Fleischbeschauprüfung (Datum) die Vieh- und . Fleischbeschau Vichbeschau vor Ausfertigung der Viehpäffe die Gemeinde die Ortschaft Ö V & <D ZZ. 1989, 1990, 1991, 1992, 2342, 2344, .2345, 2346, 2347. Steyr, 25. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanöen. Slusforschuug von Stellungspflichtigen. Auszuforschen sind, und zwar: Der am 21. Juli 1884 in Brünn geborene, nach Kunstadt, im Bezirke Boskowitz, zuständige Josef Smerda, unehelicher Sohn der Anna Smerda. Der am 7.. Mai 1882 in Brünn geborene, nach Boskowitz zuständige Jsraelit Julius Huschak, ehelicher Sohn des Herschl Huschak und der Karoline Tintner. Der am 30. September 1880 in Schebetau, im Bezirke Boskowitz geborene und dorthin zuständige Emanuel Wenzel Worälck, ehelicher Sohn des Franz Worälek und der Julie, geborenen Herzig. Der am 19. Dezember 1884 in Wien, Alservorstadt, geborene, nach Kunstadt, im Beziike Boskowitz, zuständige Karl Franz Vichta, unehelicher Sohn der Anna Vichta. Der am 6. Februar 1882 in Wien geborene, nach Aujezd bei Kunstadt, im Bezirke Boskowitz, zuständige Johann Peta, ehelicher Sohn des Johann Peta und der Elisabeth, geborenen Smilaner. Der am 10. Februar 1884 in Wischau geborene, nach Gywanowitz, im Bezirke Wischau, zuständige Leopold Göhl, ehelicher Sohn des Georg vulgo Gustav Götzl und der Karoline recte Nosi, geborenen Wandler. Der am 29. Dezember 1884 in Olmütz geborene, nach Oels, im Bezirke Boskowitz, zuständige Rudolf Musil, unehelicher Sohn der Maria Musil. Der am 22. März 1882 in Schebetau, im Bezirke Boskowitz, geborene und dorthin zuständige Alois Koneöny, ehelicher Sohn des Anton Koneöny und der Martha, geb. Andelik. Der am 26. Mai 1882 in Nuditz geborene, nach Nagendorf, im Bezirke Boskowitz, zuständige Paul Kondelka, ehelicher Sohn des Paul Kondelka und der Franziska, geb. äevöik. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 20. März 1906 anher zu berichten. Steht in Verwendung seit dem Jahre ® Name und Wohnort des Stellvertreters Sonstige Beschäftigung desselben (Charakter) © Hin ist zu verzeichnen, ob von Seite der betreffenden Gemeinde Gebühren nach den Bestimmungen deü Gefetzeü vom 11 November ivoi, L.-G.-Äl. Nr. 57, eingehoben werden. «u Z. 2086. Steyr, 25. Jänner 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 20. Jänner 1906, Nr. 1497/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 8 enthaltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 17. Jänner 1906, Z. 2384, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht.

25 ,Z. 2462. Steyr, 28. Immer 1906. Uy alle Gemem-e-Vorstehungen. Jene Gemeinden des Gerichtsbezirkes Weyer und die 'Gemeinde Ternberg, welche die Anmeldungen zur Rausch- Prandschnhimpfnng pro 1906 dem Auftrage vom 5. De- zember 1905, Z. 25.346, Amtsblatt Nr. 49, zufolge noch micht vorgelegt haben, werden hiermit zur sofortigen Entsprechung beauftragt. Z. 2461. Steyr, 28. Immer 1906. An alle Gemeinde-Vorsehungen. Vornahme der Rotlaufschutzimpfnng der Schweine pro 1906. Die Rotlaufschutzimpfung hat im Jahre 1905 an Ausdehnung außerordentlich zugenommen und wurde beinahe in sämtlichen Gemeinden der Gerichtsbezirke Krenismünster und Steyr an 2595 Stück Schweinen vorgenommen. Infolge Erlaffes des k. k. Ministeriums des Innern ' vom 24. Juli 1904, Z. 13.653, wird daher diese Schutz- : impfung wieder in jenen Gemeinden durchgeführt, in welchen der Schweinerotlauf in den letzteren Jahren geherrscht hat. Ich beauftrage daher die sämtlichen Gemeinde-Vorstehungen, alle Schweinebesttzer von der Vornahme der Notlaufschutzimpfung pro 1906 in der ortsüblichen Weise mit der Weisung in die Kenntnis zu setzen, daß die Anmeldungen hiezu längstens bis Ende Februar l. I. anher vorgelegt sein sollen, damit der Impfstoff rechtzeitig angesprochen werden kann. Die Notlaufimpfung wird voraussichtlich mit Mitte des Monates März l. I. vom Amtstierarzte begonnen werden. Die Anmeldungen sind von den Gemeinden unter genauer Angabe der Namen (Bei- und Hausnamen) und Wohnort des Besitzers ortschaftsweise zu verfassen und ist in denselben das Lebendgewicht der Schweine, welches nicht zu gering bemessen werden darf, anzugeben. Das Formular des Anmeldescheines ist im Amtsblatts Nr. 32, ex 1902, enthalten. Um Irrungen in der Wahl des Jmpftierarztes vorzu- beugen, beauftrage ich die Gemeindevorstehungen, in der Anmerkung der Anmeldescheine anzuführen, welchen Jmpf- tierarzt die Viehbesitzer zur Durchführung der Impfung wählen, damit dieser hiezu von h. a. verständigt werden kann. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmalmschaft Steyr. Haassche Buchdruckerei in >»teyr.

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