Amtsblatt 1905/4 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

22 Transporte, bei welchen bei der Ausladung Schweine mit einem geringeren Gewichte als 120 Kilogramm ge- funden werden oder bei welchen auch nur eiu Fall von Schweinepest, Rotlauf oder Maul- und Klauenseuche festge- stellt werde» sollte, werden nach Fütterung lind Tränkung der Tiere nach der Aufgabestation auf Kosten des Versenders ' zurückgesendet. 3. Die Einfuhr von geschlachteten Schweinen ohne Unterschied des Gewichtes aus nicht gesperrten Bezirken und auch aus seuchensreien Gemeinden der jeweilig gesperrten Bezirke des Okkupationsgebietes ist nur im ungeteilten Zustande und mit noch anhaftenden Nieren und dem intakten Nierenfette int direkten Eisenbahnverkehre gestattet. Doch müssen derlei Transporte init vorschriftsmäßigen ämtlich ausgestellten Zertifikaten gedeckt sein. 4. Nach dem Schlachlhofe in Linz allein ist die Einsuhr von Schweinen ohne Rücksicht auf dereu lebendes Gewicht aus deu nicht gesperrten Gebieten und auch aus seuchensreien Gemeinden der jeweilig gesperrten Gebiete nach fallweise und unter Angabe der Provenienz, Stückzahl und des Verkäufers vou der k. k. Statthalterei eingeholier Bewilligung im direkten Eisenbahnverkehre behufs Schlachtung innerhalb 4 Tagen gestattet. Die in der Verladestation unter Plombenverschluß gesetzten Waggons mit solchen Transporten müssen mit der deutlich lesbare» Ausschrift „Mit Spezialbewilligung", bezw. „Aus gesperrte» Gebiete» mit Spezialbewilligung" bezettelt werden. Wird bei einem Transporte bei der Ausladung eine Seuche festgestellt, so siud die gesunden Schweine sogleich der Schlachtung zu unterziehen, während die kranken und krankheitsverdächtigen nach den _ bestehenden Vorschriften entweder zur Verwertung zuzulafien oder der Vertilgung zuzuführen siud. Ucbertretuugeu dieser Verfügungen, welche sofort in Wirksanikeit treten, werden nach deu Besiimmuugeu des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (N.-G.-Vl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (N.-G.-Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 15. Jänner 1906. Von der k. k. oberösterreichischeu Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vorn 15. Jänner 1906, Nr. 1105/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 1435. Steyr, 19. Jänner 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Im Nachhange zu den Statthalterei-Erlässen vom 2. September 1905, Z. 19.435, und vom 20. Oktober 1905, Z. 23.636, betreffend den Bestand der Beschälseuche (Chancresenche) unter den Zuchtpferden im Komitate Zala in Ungarn, sowie im Komitate Agram (Zagreb) in Kroatien-Slavonien, welche Statthalterei-Erlässe mit den h. ü. Erlässen vom 11. September und 26. Oktober 1905, ZZ. 18.893 und 22.363, in den Amtsblätter» Nr. 37 und 44 veröffentlicht ‘ wurden, werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 29. Dezember 1905, 1 Z. 55.977, neuerlich angewiesen, im Interesse der Vorbeugung gegen jede Infektionsgefahr dafür zu sorgen, daß etwa aus diesen Gebieten in die Gemeinden eiugeführte Pferde, falls sie zur Zucht verwendet werden sollen, nur auf Grund einer vorangcgangencn genaue» amtstier- ärztlicheu Untersuchung in der diesjährigen Beschäl- periode zngelassen werden. Bei diesem Anlässe werden die Gemeinde-Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 30. Dezember 1905, Nr. 29.356/X, weiters in die Kenntnis gesetzt, daß seuchenkranke Stute» i» Kroatien an der linken Halsseite mit dem Brande „2. K." und seuchenverdächtige Stuten mit dem Brandzeichen „8." an derselbe» Stelle gekeun- zeichuet erscheinen, daß jedoch das Fehlen dieser Zeichen noch keineswegs als ein Beweis für die volle Unbedenklichkeit dieser Tiere anzusehen ist. Z. 1654. Steyr, 21. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Äommanden .zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. bis 17. Jänner 1906. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Mehrnbach, Ortschaft Aubach. 2. Bezirk Schär ding: Gemeinde Eschenau, Ortschaft Stilzing. Erlöschen der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde Peuerbach, Ortschaft Koppenstegen. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde Urfahr, Ortschaften Urfahr, Pflaster. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 17. Jänner 1906, Nr. 1150/X, in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und B.rlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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