21 geborenen Stockreiter, geborenen und ebendort zuständigen Johann Setznagel angesncht. Derselbe war im Jahre 1904 im Bezirke Judenburg als Knecht bedienstet, ist seither gänzlich unbekannten Aufenthaltes, und ist es nicht ausgeschlossen, daß er bei irgend einer industriellen Unternehmung als Berg- oder Fabriksarbeiter beschäftigt ist. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k Gendarmerie- ! Posten -Kommanden werden beauftragt, die Nachforschungen ' nach dem Genannten sogleich einzuleiten und ist über ein positives Ergebnis bis 20. März l. I. anher zu berichten. ------------------------------------------------ :------------------ Z. 1788. . Steyr, 22. Jänner 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und L. L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Ausforschung. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 30. Dezember 1905, Z. 29.211/IV, hat die k. k. Statthalterei in Brunn um die Veranlassung der Ausforschung des am 4. Oktober 1884 in Venakonitz geborenen, nach Loboditz, im Bezirke Prerau, zuständigen Stellungspflichtigen Franz Rihosek, ehelichen Sohnes des Martin Nihosek und der Marie, geborenen Lysicky, angesucht. Durch die bisher gepflogenen Erhebungen wurde sichergestellt, daß der Genannte in der Zeit vom 17. bis 25. August 1903 im allgemeinen Krankenhause zu Lann verpflegt wurde, und sich von dort unbekannt wohin be- geben hat. Der Stellungspflichtige Franz Nihosek ist von großer Statur, hat rundes Gesicht, blonde Haare, blaue Äugen, gewöhnlichen Mund und Nase, gesunde Zähne und keine besonderen Merkmale Derselbe ist im Besitze eines unterm 5. Mai 1902, sub Z. 136, von der Gemeinde Loboditz ausgestellten Arbeitsbuches. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, die Nachforschungen nach dem Genannten einzuleiten und über ein positives Ergebnis derselben bis 20. März l. I. anher zu berichten. ZZ. 1328, 1329, 1423, 1424, 1426, 1893, 1894, 1895, 1425, 1896. Steyr, 18. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung von SteNungs- n. Landsturmpflichtigcn. Auszuforschen sind, und zwar: der am 3. Februar 1883 in Brunn geborene, nach Schimitz, im Bezirke Wischau zuständige Dominik Skrivänek, unehel. Sohn der Maria Skrivänek; der am 17. Mai 1884 in Vysoka (Ungarn) geborene, nach Ober-Beöwa im Bezirke Wallachisch-Meseritsch zuständige Johann Solansky, ehel. Sohn des Josef Solansky und der Marie, geb. Malus; der am 4. Oktober 1883 in Wien, Alservorstadt, ^dorene, nach Korenitz, im Bezirke Boskowitz zuständige ^anz Burda, unehel. Sohn der Amalie Burda; „ der am 29. August 1884 in Deutsch-Liebau geborene, "$ Mähr. - Schönberg zuständige Taglöhner Ferdinand Wolf, ehel. Sohn des Emil Wolf und der Marie, geb. Klamert; der am 2. Dezember 1882 in Nedaschowa Lhotta geborene, nach Nawojna, im Bezirke Ung.-Brod, zuständige Andreas Jätvan, unehel. Sohn der Anna Jätvan; der am 24. Oktober 1881 in Wien, Alservorstadt, geborene, nach Raitz, im Bezirke Boskowitz zuständige Johann Havclka, unehel. Sohn der Aloisia Havelka; der am 31. August 1882 in Dürnkrut geborene, nach Czernowitz, im Bezirke Boskowitz zuständige Anton Cepiöka, unehel. Sohn der Maria Cepiöka; der am 24. November 1880 in Kuneinow geborene, nach Bedrichau, im Bezirke Boskowitz zuständige Franz Kalda, ehel. Sohn des Hermann Kalda und der Franziska, geb. Svancara; und weiters der am 28. September 1886 in Nömcits, im Bezirke Prerau geborene, landsturmpflichtige Zigeuner Wenzel Daniel, unbekannter Zuständigkeit, unehel. Sohn der Theresia Daniel; sowie der im Jahre 1870 geborene, in der Gemeinde Bruck an der Mur heimatberechtigte Militärtaxpflichtige Peter Panl Friedl. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 20. März 1906 anher zu berichten. Z. 1655. Steyr, 21. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Nr. H05/X. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dein Okknpationsgebiele . nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei infolge Erlapes des k. k. Ministeriums des Innern vom 12. Jänner 1906, Z. 1704, unter gleichzeitiger Behebung der hierämtlichen Kundmachung vom 15. Dezember 1905, Z. 28.172, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrinaßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot der Schweine-Einfuhr aus den Bezirken: Bosn.-Gradiska, Brcka, Dervent, D. Tuzla, Maglay und Sanskimost. Im übrigen gelten bezüglich des Verkehres mit Schweinen a>ls dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich, beziehungsweise nach dem Schlachthofe in Linz folgende Bestimmungen: 1. Die Einsuhr von Handelsschweinen im Lebendgewichte von unter 120 Kilogramm nach Oberösterreich ist verboten. 2. Die Einfuhr von fertige» und halbfertigen Mastschweinen, d. i. von Schweinen mit einem Lebendgewichte von mindestens 120 Kilogramm ist nur in die Konsumorte Freistadt, Gmunden, Jschl, Steyr, Urfahr und Wels gestattet. Solche Transporte dürfen jedoch nur in solchen Eisenbahnstationen verladen werden, die nicht im Sperrgebiete liegen, müssen mit ordnungsmäßig ausgestellten und amts- tierärztlich bestätigten Viehpäpen gedeckt sein und dürfen nur in plombierte Wägen ohne Umladung nach der Station des im Viehpasse angegebenen Bestimmungsortes gebracht werden'.
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