der st k. ZZezirkshauptmnnnschast Steijr für den gteichncrmigEN politischen unö Schutbezirk. Mr. 4. Steyr, am 23. Jänner. 1906. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden/ — Priinnmerationspreiö jährlich 5 L, halbjährig 2 X 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. • Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 1861. Steyr, 22. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorftehungen. Amtstagc im Monate Februar 1906. Ick werde am Montag den 5. Februar I9O6 um halb 1O Uhr vormittags in der Gemeindekauzlei Markt Krcmsmüuster für die. Gemeinden des 6wr>ckt»be- zirkes Kremsmünster; am Mittwoch den 7. Februar 1906 um 8 vormittags in Blasls Gasthaus in Losenstein für die Gemeinden Losenstein, Neichraming und Laust, und am gleichen Tage um 1 Uhr nachmittags in der Gemeindekanzlei Markt Weyer für die Gemeinden Markt und Land Weyer, Gaflenz, Neustift und Großraming Amtstage abhalten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorftehungen zur Verlautbarung und Intervention in Kenntnis. Z. 128/Sch. Steyr, 19. Jänner 1906. An alle Schulleitungen. Betreffend Heilkurse für stotternde Schulkinder. . Die Schulleitungen werden mit Bezug auf den h. ä. Erlaß vom 11. November 1905, Z. 1798 Sch., Amtsblatt Nr. 46, auf nachfolgende Kundmachung, betreffend die Aktivierung von Heilkursen für stotternde Schulkinder im Schuljahre 1905/6, aufmerksam gemacht. Kundmachung. In der Zeit vom 12. Februar bis 18. März 1906 werden an der k k. Lehrerbildungsanstalt im 111. Bezirke und an vier öffentlichen Volksschulen in Wien in voll der Gemeinde Wien zur Verfügung gestellten Lokalitäten Heilkurse für stotternde Schulkinder von Volksschullehrern abge- halten werden. ' In diesen wird die Heilitng des obbezeickneteu ^prach- gebreckens nach der Methode des Professors Ldon Bcrquand durch' dessen unmittelbare Schüler mittels alleiniger Anwendung pädagogischer Maßnahmen und Sprechübnngett «^chgeführt und es können auch mit Zustimmung des hoben k. Ministeriums für Kultus und Unterricht sowie des k. k. n.-ö. Landesschulrates mehrere an Volksschulen der österreichischen Kronländer angestellte Lehrer an diesen Kursen behufs Erwerbung der Kenntnis dieser Methode und Einführung in deren praktischen Betrieb unentgeltlich teilnehmen. Lehrer und Kindergärtnerinnen, welche an diesen Jnstruktionskursen sich zu beteiligen gedenken, haben stch zur Anwesenheit während der ganzen fünfwöchentlichen Dauer des von ihnen zu besuchenden Kurses zu verpflichten, weil nur in diesem Falle ein vollkommenes Eindringen in das ! Wesen der angewendeten Metbode möglich ist und die Befähigung zu deren richtigen Anwendung gewonnen werden kann. (Nur in besonders berücksichtigenswerten Fällen könnte eine vierwöchentliche Teilnahme an einem solchen Kurse — Nachsicht der Anwesenheit während der letzten Kurswoche — zugestanden werden.) Die Anmeldung der beabsichtigten Teilnahme hat seitens der Lehrer im Wege ihrer Schulleitung beim k k. I Bezirksschulräte Wien bis spätestens am 31. Jänner 1906 i zu geschehen, worauf die Zuteilung der Angemeldeten an j einen der Kurse und die Einberufung im kurzen Wege der j direkten Verständigung des betreffenden Teilnehmers selbst erfolgen wird. Da nach den bisherigen Erfahrungen noch niemals eine Anmeldung zurückgewiesen werden mußte, sondern Plätze für alle angemeldeten Lehrpersonen vorhanden waren, so kann jeder Angemeldete auf Zuweisung sicher rechnen. Um jedoch den Schwierigkeiten, welche sick aus dem mitunter vorgekommenen Ausbleiben einzelner Angemeldetcr und den Kursen Zugewiesener wegen Nickterhaltung des I erbetenen Urlaubes für eiue zweckmäßige Verteilung der Kursteilnehmer an die verschiedenen Kurse ergeben haben, zu begegnen, können nur Anmeldungen solcher Lehrpersonen berücksichtigt werden, welche den erforderlichen Urlaub zum ; Besuche der Justruktionskurse von ihrer Vorgesetzten Sckul- behörde erhalten haben, was entweder durch Beilegung des Urlaubsdokumentes selbst oder durch Bestätigung der Tatsache durch die Schulleitung auf dem Anmeldungsschreiben nachzuweisen ist. Vom k. k. Bezirksschulräte Wien am 15. Dezember 1905. Der Bürgermeister als Vorsitzender: Dr. Karl Lueger.
20 Z. 1484. Steyr, 22. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Das k. u. k. 14. Korpskommando hat mit Erlaß vom 16. Jänner l. I., Nr. 291/1, betreffs Einberufung der Ersatzreservisten zur ersten militärischen Ausbildung folgendes verlautbart: Im Einvernehmen mit der k. k. Statthalterei in Linz und der k. k. Landesregierung in Salzburg wurde über hierstelligen Antrag vom k. u. k. Neichskriegsmiuisterium mit Erlaß vom 12. Jänner 1906, Abteilung 2, Nr. 71, der Zeitpunkt für den Beginn der ausnahmsweise im Frühjahr vorzunehmenden achtwöchentlichen militärischen Ausbildung der Ersatzreservisteu aller im Erzherzogtum Oesterreich ob der Enns und im Herzogtum Salzburg ergänzungszu- stäudigen Truppen — ausgenommen die Sanitätstruppe — des Assentjahres 1905, aus deu 12. Februar l. I. festgesetzt, daher mit Rücksicht auf das Datum der getroffenen Entscheidung und die nötigen Vorarbeiten der nach 8 41 : 2, Absatz 2 der Wehrvorschriften, 2. Teil, festgesetzte Termin nicht eingehalten werden kann. Gleichzeitig hat das k. u. k. Neichskriegsmiuisterium verfügt, daß in berücksichtigungswürdigen Fällen Ansuchen einzelner Ersatzreservisten, um Aufschub der militärischen Ausbildung bis zum Herbste 1906, gemäß § 33 : 7 der Wehrvorschriften 2. Teil zu bewillige» sind. Z. 1111. Steyr, 17. Jänner 1906. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Ausgabe der Kundmachungen betreffend die Durch- zugspost im Jahre 1906. Mit dem Amtsblatt gelangen die Kundmachungen betreffend den Vergütungsbetrag für die Verpflegung der Militärmannschast vom Offiziers - Stellvertreter abwärts auf dem Durchzuge für die Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1906 zur Hinausgabe und ist dieselbe sogleich in ortsüblicher Weise zu verlautbaren. Z. 1652. Steyr, 20. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vcrpflcgstaxeu im Krankenhause zu Waidhofen an der Thaya. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 3. Jänner 1906, Z. 29.238/V ex 1905, hat der n.-ö. Landesausschuß im Einvernehmen mit der k. k. n.-ö. Statthalterei die Verpflegstaxe des allgem. öffentl. Krankenhauses zu Waidhofen an der Thaya vom 19. November 1905 angefangen von täglich 1 K 44 h auf 2 K erhöht, wovon hiemit die Verlautbarung geschieht. Z. 1429. Steyr, 18. Jänner 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen m!> k. k. Gendarmerie- Posten - ltonimanden. Widerruf. Im Nachhauge zu dem h. ä. Erlasse vom 11. November 1905, Z. 23.494, Amtsblatt Nr. 46, wird den Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kom- manden mitgeteilt, daß Romana Buh zufolge Erlasses der. k. k. o.-ö. Statthalterei vom 10. Jänner l. I., Z. 515/11, bereits zu ihrer Mutter uach Taruöv zurückgekehrt ist; es hat sonach die iveitere Ausforschung zu unterbleibe». Z. 1897. Steyr, 23. Jättuer 1906. Au alle Gemeinde-vorstehungen und k. L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. Die mit den: h. ä. Erlasse vom 26. Juli 1905, Z. 15.653, Anitsblatt Nr. 31, angeorduete Ausforschu»g des Valentin Ludl wird zusolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz voui 16. Jänner 1906, Z. 968/11, wieder- rufen. Z. 1898. Steyr, 23. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L k. Gendarmerie - Posten - Nommanden. Widerruf. Die mit h. ä. Erlasse vom 3. Oktober 1904, Z. ! 9.942, Amtsblatt Nr. 40, angeordnete Nachforschung »ach dem Laudsturmpflichtigen Wladimir Gopcevich ist eiuzustelle». Z. 1428. Steyr, 18. Jä»»er 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Ferdinand Hoppe ans Jägerndorf. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei voni 13. Jänner 1906, Z. 738/11, treibt sich Ferdinand Hoppe, 31 Jahre alt, katholisch, ledig, Handlungsgehilfe, in Jägerndorf geboren und dorthin zuständig, arbeitslos herum, lockt bei verschiedenen Gemeinden Unterstützungen auf Rechnung der Heimatsgemeinde heraus und verursacht dadurch seiner Heimatsgemeinde und dem Lande Auslagen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, dem Genannten, außer im Falle des driugeuden Bedürfnisses, keine Unterstützungen mehr zu verabfolgen, derselbe ist vielmehr bei gegebenen Uniständen der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen.. Z. 1653. Steyr, 21. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung des Johann Setznagel aus Schöder. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 30. Dezember 1905, Z. 29.292/11, hat die k. k. Statthalters! in Graz um die Veranlassung der Ausforschung des am 7. März 1871 in Schöder, Bezirk Murau, als ehel. Sohn der Vesitzersleute Matthias Setznagel und der Mana,
21 geborenen Stockreiter, geborenen und ebendort zuständigen Johann Setznagel angesncht. Derselbe war im Jahre 1904 im Bezirke Judenburg als Knecht bedienstet, ist seither gänzlich unbekannten Aufenthaltes, und ist es nicht ausgeschlossen, daß er bei irgend einer industriellen Unternehmung als Berg- oder Fabriksarbeiter beschäftigt ist. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k Gendarmerie- ! Posten -Kommanden werden beauftragt, die Nachforschungen ' nach dem Genannten sogleich einzuleiten und ist über ein positives Ergebnis bis 20. März l. I. anher zu berichten. ------------------------------------------------ :------------------ Z. 1788. . Steyr, 22. Jänner 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen und L. L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Ausforschung. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 30. Dezember 1905, Z. 29.211/IV, hat die k. k. Statthalterei in Brunn um die Veranlassung der Ausforschung des am 4. Oktober 1884 in Venakonitz geborenen, nach Loboditz, im Bezirke Prerau, zuständigen Stellungspflichtigen Franz Rihosek, ehelichen Sohnes des Martin Nihosek und der Marie, geborenen Lysicky, angesucht. Durch die bisher gepflogenen Erhebungen wurde sichergestellt, daß der Genannte in der Zeit vom 17. bis 25. August 1903 im allgemeinen Krankenhause zu Lann verpflegt wurde, und sich von dort unbekannt wohin be- geben hat. Der Stellungspflichtige Franz Nihosek ist von großer Statur, hat rundes Gesicht, blonde Haare, blaue Äugen, gewöhnlichen Mund und Nase, gesunde Zähne und keine besonderen Merkmale Derselbe ist im Besitze eines unterm 5. Mai 1902, sub Z. 136, von der Gemeinde Loboditz ausgestellten Arbeitsbuches. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, die Nachforschungen nach dem Genannten einzuleiten und über ein positives Ergebnis derselben bis 20. März l. I. anher zu berichten. ZZ. 1328, 1329, 1423, 1424, 1426, 1893, 1894, 1895, 1425, 1896. Steyr, 18. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung von SteNungs- n. Landsturmpflichtigcn. Auszuforschen sind, und zwar: der am 3. Februar 1883 in Brunn geborene, nach Schimitz, im Bezirke Wischau zuständige Dominik Skrivänek, unehel. Sohn der Maria Skrivänek; der am 17. Mai 1884 in Vysoka (Ungarn) geborene, nach Ober-Beöwa im Bezirke Wallachisch-Meseritsch zuständige Johann Solansky, ehel. Sohn des Josef Solansky und der Marie, geb. Malus; der am 4. Oktober 1883 in Wien, Alservorstadt, ^dorene, nach Korenitz, im Bezirke Boskowitz zuständige ^anz Burda, unehel. Sohn der Amalie Burda; „ der am 29. August 1884 in Deutsch-Liebau geborene, "$ Mähr. - Schönberg zuständige Taglöhner Ferdinand Wolf, ehel. Sohn des Emil Wolf und der Marie, geb. Klamert; der am 2. Dezember 1882 in Nedaschowa Lhotta geborene, nach Nawojna, im Bezirke Ung.-Brod, zuständige Andreas Jätvan, unehel. Sohn der Anna Jätvan; der am 24. Oktober 1881 in Wien, Alservorstadt, geborene, nach Raitz, im Bezirke Boskowitz zuständige Johann Havclka, unehel. Sohn der Aloisia Havelka; der am 31. August 1882 in Dürnkrut geborene, nach Czernowitz, im Bezirke Boskowitz zuständige Anton Cepiöka, unehel. Sohn der Maria Cepiöka; der am 24. November 1880 in Kuneinow geborene, nach Bedrichau, im Bezirke Boskowitz zuständige Franz Kalda, ehel. Sohn des Hermann Kalda und der Franziska, geb. Svancara; und weiters der am 28. September 1886 in Nömcits, im Bezirke Prerau geborene, landsturmpflichtige Zigeuner Wenzel Daniel, unbekannter Zuständigkeit, unehel. Sohn der Theresia Daniel; sowie der im Jahre 1870 geborene, in der Gemeinde Bruck an der Mur heimatberechtigte Militärtaxpflichtige Peter Panl Friedl. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 20. März 1906 anher zu berichten. Z. 1655. Steyr, 21. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Nr. H05/X. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dein Okknpationsgebiele . nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei infolge Erlapes des k. k. Ministeriums des Innern vom 12. Jänner 1906, Z. 1704, unter gleichzeitiger Behebung der hierämtlichen Kundmachung vom 15. Dezember 1905, Z. 28.172, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrinaßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot der Schweine-Einfuhr aus den Bezirken: Bosn.-Gradiska, Brcka, Dervent, D. Tuzla, Maglay und Sanskimost. Im übrigen gelten bezüglich des Verkehres mit Schweinen a>ls dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich, beziehungsweise nach dem Schlachthofe in Linz folgende Bestimmungen: 1. Die Einsuhr von Handelsschweinen im Lebendgewichte von unter 120 Kilogramm nach Oberösterreich ist verboten. 2. Die Einfuhr von fertige» und halbfertigen Mastschweinen, d. i. von Schweinen mit einem Lebendgewichte von mindestens 120 Kilogramm ist nur in die Konsumorte Freistadt, Gmunden, Jschl, Steyr, Urfahr und Wels gestattet. Solche Transporte dürfen jedoch nur in solchen Eisenbahnstationen verladen werden, die nicht im Sperrgebiete liegen, müssen mit ordnungsmäßig ausgestellten und amts- tierärztlich bestätigten Viehpäpen gedeckt sein und dürfen nur in plombierte Wägen ohne Umladung nach der Station des im Viehpasse angegebenen Bestimmungsortes gebracht werden'.
22 Transporte, bei welchen bei der Ausladung Schweine mit einem geringeren Gewichte als 120 Kilogramm ge- funden werden oder bei welchen auch nur eiu Fall von Schweinepest, Rotlauf oder Maul- und Klauenseuche festge- stellt werde» sollte, werden nach Fütterung lind Tränkung der Tiere nach der Aufgabestation auf Kosten des Versenders ' zurückgesendet. 3. Die Einfuhr von geschlachteten Schweinen ohne Unterschied des Gewichtes aus nicht gesperrten Bezirken und auch aus seuchensreien Gemeinden der jeweilig gesperrten Bezirke des Okkupationsgebietes ist nur im ungeteilten Zustande und mit noch anhaftenden Nieren und dem intakten Nierenfette int direkten Eisenbahnverkehre gestattet. Doch müssen derlei Transporte init vorschriftsmäßigen ämtlich ausgestellten Zertifikaten gedeckt sein. 4. Nach dem Schlachlhofe in Linz allein ist die Einsuhr von Schweinen ohne Rücksicht auf dereu lebendes Gewicht aus deu nicht gesperrten Gebieten und auch aus seuchensreien Gemeinden der jeweilig gesperrten Gebiete nach fallweise und unter Angabe der Provenienz, Stückzahl und des Verkäufers vou der k. k. Statthalterei eingeholier Bewilligung im direkten Eisenbahnverkehre behufs Schlachtung innerhalb 4 Tagen gestattet. Die in der Verladestation unter Plombenverschluß gesetzten Waggons mit solchen Transporten müssen mit der deutlich lesbare» Ausschrift „Mit Spezialbewilligung", bezw. „Aus gesperrte» Gebiete» mit Spezialbewilligung" bezettelt werden. Wird bei einem Transporte bei der Ausladung eine Seuche festgestellt, so siud die gesunden Schweine sogleich der Schlachtung zu unterziehen, während die kranken und krankheitsverdächtigen nach den _ bestehenden Vorschriften entweder zur Verwertung zuzulafien oder der Vertilgung zuzuführen siud. Ucbertretuugeu dieser Verfügungen, welche sofort in Wirksanikeit treten, werden nach deu Besiimmuugeu des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (N.-G.-Vl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (N.-G.-Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 15. Jänner 1906. Von der k. k. oberösterreichischeu Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vorn 15. Jänner 1906, Nr. 1105/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 1435. Steyr, 19. Jänner 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Im Nachhange zu den Statthalterei-Erlässen vom 2. September 1905, Z. 19.435, und vom 20. Oktober 1905, Z. 23.636, betreffend den Bestand der Beschälseuche (Chancresenche) unter den Zuchtpferden im Komitate Zala in Ungarn, sowie im Komitate Agram (Zagreb) in Kroatien-Slavonien, welche Statthalterei-Erlässe mit den h. ü. Erlässen vom 11. September und 26. Oktober 1905, ZZ. 18.893 und 22.363, in den Amtsblätter» Nr. 37 und 44 veröffentlicht ‘ wurden, werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 29. Dezember 1905, 1 Z. 55.977, neuerlich angewiesen, im Interesse der Vorbeugung gegen jede Infektionsgefahr dafür zu sorgen, daß etwa aus diesen Gebieten in die Gemeinden eiugeführte Pferde, falls sie zur Zucht verwendet werden sollen, nur auf Grund einer vorangcgangencn genaue» amtstier- ärztlicheu Untersuchung in der diesjährigen Beschäl- periode zngelassen werden. Bei diesem Anlässe werden die Gemeinde-Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 30. Dezember 1905, Nr. 29.356/X, weiters in die Kenntnis gesetzt, daß seuchenkranke Stute» i» Kroatien an der linken Halsseite mit dem Brande „2. K." und seuchenverdächtige Stuten mit dem Brandzeichen „8." an derselbe» Stelle gekeun- zeichuet erscheinen, daß jedoch das Fehlen dieser Zeichen noch keineswegs als ein Beweis für die volle Unbedenklichkeit dieser Tiere anzusehen ist. Z. 1654. Steyr, 21. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Äommanden .zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. bis 17. Jänner 1906. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde Mehrnbach, Ortschaft Aubach. 2. Bezirk Schär ding: Gemeinde Eschenau, Ortschaft Stilzing. Erlöschen der Seuche. Bezirk Schärding: Gemeinde Peuerbach, Ortschaft Koppenstegen. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde Urfahr, Ortschaften Urfahr, Pflaster. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 17. Jänner 1906, Nr. 1150/X, in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und B.rlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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