18 Nr. 27), beziehungsweise vom 1. Mai 1904 (Landes-Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 21) in Oberösterreich fünf Körungs- Kommiffionen bestellt, welche in Linz im Kaplanhofe am 22. Jänner d. I., in Wels in Hochmayrs Gasthause „Zum wilden Mann" am 12. Februar d. I., in Schärding im Hotel Loren; am 13. Februar d. I., in Ried im Hotel Huber am 14. Februar d. I. und in Braunau a. Jnn im Gasthause „Zur Post" am 15. Februar d. I. jedesmal um 9 Uhr vormittags die Amtshandlung beginnen werden. Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Körungskommifsion vorzuführen. Linz, am 12. Jänner 1906. Von der k. k. oberösterrcichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 12. Jänner 1906, Nr. 768/X, mit dem Auftrage in die Kenntnis, diese Kundmachung sofort zu verlautbaren und eventuell noch dort- amts einlangende Anmeldungen von Privatbeschälhengsten zur Lizenzierung unverzüglich anher vorzulegen. Z. 662. Steyr, 11. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 4. Jänner 1906, Z. 58.549 ex 1905, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klanentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts- bezirken Delta, Csakova (Komitat Temes), Banlak (Komitat Torontal) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmannschaften Göding und Nowytarg wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz - Stuhlgerichtsbezirken Szenic (Komitat Nyitra), Szepesofalva (Konritat Szepes) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen werden aufgehoben die Verbote, welche gerichtet sind gegen die Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus den Grenz-Stuhlgerichtsbezirken Also- vereczke (Komitat Bereg), Szepesszombat, einschließlich der Stadtgemeinde Poprad (Komitat Szepes) und gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz-Stuhlgerichtsbezirke Vagbesztercze (Komitat Trencsen) in Ungarn. Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär-Ueberein- kommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial - Verordnung vom 22. September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus den durch Maul und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinden Zugo (Stuhlgerichtsbezirk Alsovercczke), Schawnik (Stuhlgerichtsbezirk Szepesszombat) und der Einfuhr von Schweinen aus den durch Rotlauf verseucht gewesenen Gemeinden Pelyvas, Somfalu, Vagpod- hragy (Stuhlgerichtsbezirk Trencsen) in Ungarn, sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird im Nachhange zu der hierortigen Kundmachung vom 28. Dezember 1905, Z. 57.782 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 5. Jänner 1906, Nr. 2) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Gleichzeitig wird bekanntgegeben, daß in der genannten Kundmachung im Abschnitte I a die Worte: „Komitat Komarom, Stuhlgerichtsbezirk Udvard: aus der Gemeinde Jzsa;" — zu streichen sind. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k- Gendarmerie - Posten - Kommanden .infolge Erlasses der k. k- Statthalterei in Linz vom 6. Jänner 1906, Nr. 301/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 975, Steyr, 16. Jänner 1906. An alle Gemeinde - Vorstehungen und i. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. bis 10. Jänner 1906. 1. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Ursahr: Gemeinde und Stadt Urfahr. 2. Rotlauf der Schweine. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach. . Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. Jänner 1906, Nr. 528/X, in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Bertag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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