16 entspricht, bezw. ob etwa eine Revision der Bestimmungen der bestehenden Ordinations- und Dispensationsnorm im öffentlichen Jntereffe notwendig erscheint. Das k. k. Rtini- sterium des Innern hat daher mit dein Erlasse vom 18. Dezember 1905, Z. 47.897, die Einleitung von Erhebungen über die im Gegenstände gemachten Wahrnehmungen und diessalls bestehenden Bedürfniffe ungeordnet. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei für Oberösterreich vom 28. Dezember 1905, Nr. 28.917/V, werden die Ge- meindevorstehungen angewiesen, den Gemeiudearzt, die in der Gemeinde befindlichen Apotheker und die in der Gemeinde befindlichen, nach dem Krankenversicherungsgesetze vom 30. März 1888, R.-G.-Bl. Nr. 33, eingerichteten Krankenkaffen zur Abgabe vou Aeußerungen in Bezug auf die gemachten Erfahrungen und die als notwendig oder wünschenswert sich ergebenden Abänderungen und Ergänzungen der bestehenden Ordinations- und Dispensationsnorm einzuladen. Diese Aeußerungen sind zu sammeln und bis längsteits I. März 1906 hierher vorzulegen. Z. 1067. Steyr, 16. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Agenten für die ungarische Sensenfirma Gebrüder Braun in Rima-Szombat. Es treiben sich in den Ländern diesseits der Leitha Handelsagenten herum, welche bei der bäuerlichen Bevölkerung Bestellungen auf Senfen für die Firma Gebrüder Braun in Rima-Szombat aufnehmen. Da die Geschäftsabschlüpe durch von Seite dieser Agenten gebrauchte schwindelhafte Vorspiegelungen erfolgen und Hiebei ganz minderwertige Ware zu unglaublich hohen Preisen an den Mann gebracht wird, fordere ich die Ge- mcinde-Vorstehuugen aus, die bäuerliche Bevölkerung im. geeigneten Zeitpunkte vor dem Eingehen derartiger Geschäfte eindringlich zu warnen. Z. 976. Steyr, 15. Jänner 1906. | An alle Gemeinde - Vorstehungen md k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Stattbalterei vom 28. Dezember 1905, Z. 28.727/11, ist der aus der kärntnerischen Laudesirrenanstalt in Klagenfurt entwichene Andreas Madritsch ausgeforscht worden. Demnach ist die mit dem h. ä. Erlasse vom 19. September 1905, Z. 19.577, Amtsblatt Nr. 38, angeordnete Nachforschllug nach dem Genannten einzustellen. Z. 874. Steyr, 13. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd L k. Gendarmerie - Posten - Aommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Josef Bürger aus Arad. Zufolge Erlasses der o.-ö. Statthalterei vom 17. Dezember 1905, Z. 28.171/11, treibt sich der 27jührige, gewesene Diurnist Josef Bürger aus Arad in Oesterreich- Ungarn herum und erbettelt unter Vortveisung eines Zertifikates des Arader Oberrabbiners vom 21. Juli 1895, Z. 321, sowie eines Militärpaffes des k. und k. Infanterie- Regimentes Nr. 68 zum Nachteile der Gemeinde Arad Unterstützungen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, die Ausforschung des Josef Bürger und im Ausfindungsfalle bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen deffen Abschiebung nach Arad zu veranlassen und in diesem Falle hierüber sogleich anher zu berichten. Z. 875. . Steyr, 13. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L. F. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor den Uuterstützungsschwindlcrn Anton und Maria Peterhans aus Schritten,;. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 14. Dezember 1905, Z. 28.102 '11, treiben sich nachstehende Individuen in der Welt herum und lassen sich von fremden Genreinden auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinden Geld- unterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen, und zwar: a) Anton Peterhans, Hafnergehilfe, geboren im Jahre 1873 in Schritten;, pol. Bezirk Deutschbrod, dortselbst auch zuständig, im Besitze eines am 3. Juli 1903, Nr. 27, ausgestellten Arbeitsbuches. Derselbe ist groß, hat längliches Gesicht, blonde Haare, blaue Augen, eine proportionierte Nase und proportionierten Mund und trägt einen Schnurrbart. b) Maria Peterhans, das Eheweib des vorange- führten Hafners, geboren im Jahre 1877 in Jglau, nach Schritten; zuständig, ist im Besitze des am 4. April 1902 von der genannten Gemeinde ausgestellten Arbeitsbuches Nr. 24. Dieselbe ist mittelgroß, hat rundes Gesicht, blonde Haare, blaue Augen, eine stumpfe Nase und gewöhnlichen Mund. v) Prokop Lonzöck)', geboren im Jahre 1884 in Eule, zuständig nach Miroschowitz, pol. Bezirk Zizkov, Arbeiter, im Besitze eines Heimatscheines vom 9. April 1904, Nr. 11, und eines legalisierten Armutszeugnisses vom 11. April 1904. Derselbe ist groß, hat ein längliches Gesicht, kastanienbraune Haare, graue Augen, eine stumpfe Nase, gewöhnliche» Mund und besitzt als besonderes Zeichen eine vernarbte Schußwunde am Fuße. Die Gemeiude-Vorstehungen werden angewiesen, dieser! Individuen, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, in Hinkunft Geldunterstützungen und Neisevor- schüsse nicht zu gewähren, vielmehr dieselben im Falle der Arbeits- und Ausweislosigkeit nach den Schubvorschriften zu behandeln. Z. 1061. Steyr- 15. Jänner 1906. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung des abgängige» Hans Göpuer aus Hamburg. Zufolge Note der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 13. Dezember 1905, Z. 18.760, an die k. k. o.-ö. Statt-
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