der L k. Nezirkshauplmannschafl Stajr für ösn greichnamigen pokitifchen unö SchuLbezirk. Wr. 3. Steyr, am 18. Jänner. 1906. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationöpreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 16. Jänner 1906. An alle Gemeinde -VorsLehungen. Hinausgabe der Ncichsgesetzblätter. Unter Einem gelangen die Neichs-Gesetz-Blätter Stück >, II und III an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 1307. , Steyr, 16. Jänner 1906. AmtZerinnerung. Einsendung der Teilberichte zum Jahres -Sanitäts- Bcrichte pro 11)05. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche dem h. ä. Erlasse vom 15. Dezember 1905, Z. 26.286, betreffend Einsendung der Teilberichte zum Jahres -Sanitäts-Berichte für das Jahr 1905 noch nicht oder nur teilweise entsprochen haben, werden aufgefordert, diese bis längstens 22. d. M. anher vorzulegen. Z. 1245. Steyr, 16. Jänner 1906. AmL§-Erinnerung. Jene Gemeinden, welche in Gemäßheit des h. ä. Auftrages vom 10. Dezember 1905, Z. 24.451, betreffend das Schweinepesttilgungs-Gesetz die Verzeichnisse der durch die Wahl bestimmten Vertrauensmänner bis heute nicht vorgelegt haben, werden biemit aufgefordert, diesem Auftrage binnen 4 Tagen nachzukommen. Z. 75/Sch. Steyr, 13. Jänner 1906. Konkurs - Ausschreibung. An der dreiklaffigen Volksschule in Nenstift komnrt die Oberlehrerstelle zur endgültigen Besetzung. , Mit dieser Stelle sinb verbunden: ein Jahresgehalt von 1400 K, eine Funktionszulage von 200 K, die Dienstalterszulagen per 200 K und ein Naturalquartier Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Nelfe- und Lehrbefähigungszeugniffe, dem Nachweise der Befähigung zur subsidiarischen Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes und einer Dienstestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs - Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z. 85/B.-Sch.-R. Steyr, 15. Jänner 1906. Konkurs - Ausschreibung. An der dreiklaffigen Volksschule in Thanstetten kommt die Lehrerstelle II. Klaffe zur definitiven Besetzung. Mit dieser Stelle ist ein Jahresgehalt von 1200 X für männliche und 1100 K für weibliche Bewerber uebst den gesetzlichen Dienstalterszulagen und ein Naturalquartier verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mst dem Taufscheine, dem Reife- und Lehrbefähigungs-Zeugniye und einer Dienstes-Tabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Z. 74/Sch. Steyr, 13. Jänner 1906. Au den Zweiglehrerverein AremsmimsLer. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt jenen Mitgliedern des Zweigvereines Kremsmünster, welche an der am Samstag den 27. Jänner l. I. in Kremsmünster statt- findenden Vereinsversammlung teilnehmen wollen, den hiczu erforderlichen Urlaub. Z. 102/Sch. Steyr, 15. Jänner 1906. An öen Zweiglehrerverein Zteyr. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt jenen Mit- gliedern des Zweiglehrervereines Steyr, welche der am Samstag den 20. Jänner l. I. in Steyr, Schwechater Bierhalle, stattfindenden Vereinsversammlung beilvohnen wollen, den hwzu erforderlichen Urlaub.
14 Z. 283'VIII Str. 06. Steyr, 15. Jänner 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Ort der Borschrcibung der Gemeindeumlage zur allgemeinen Erwerbsteuer von Hausier- uud Wander- . ♦ gewerben. Durch den im N.-G.-Bl. Nr. 168 und Finanz-Verordnungsblatt Nr. 158 ex 1905 erschienenen vierten Nachtrag zur Vollzugsvorschrift I des Personalsteuergesetzes vom 25. Oktober 1896, R.-G.-Bl. Nr. 220, wurde der Artikel 61, Zl. 6, dieser Vorschrift über deu Ort der Vorschreibung der allgemeinen Erwerbsteuer von Hausier- und Wandergewerben abgeändert. Nachdem hiedurch auch eine Aenderung in der Ein- hebung der Gemeindeumlage eintritt, werden die Gemeinde- Vorstehungen speziell darauf aufmerksam gemacht, daß nunmehr jene Steuerpflichtigen, deren Wohnsitz im Sprengel der die Befugnis zum Hausierhandel oder Wandergewerbe erteilenden politischen Bezirksbehörde gelegen ist, die Umlage bei jener Gemeinde-Vorstehung einzuzahlen haben, in deren Amtsbezirk sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Behufs Einhebung dieser Umlage werden den Gemeinde- Vorstehungen von Fall zu Fall die Verständigungen über die erfolgte Steuervorschreibung zugehen. Z. 1064. Steyr, 15. Jänner 1906. An alle Gemeinde-vorstehungen. Vorlage eines Verzeichnisses jener Körperschaften, welche sich mit Scharfschießen nach der Scheibe befassen. Laut des Erlasses vom 4. Jänner 1906, Z. 2547/111 ex 1905, beabsichtigt das k. k. Ministerium für Landes- verteidigung, um Anhaltspunkte für die tunlichste Förderung des auf die Hebung der Wehrfähigkeit abzielenden Schieß- standswesens zu gewinnen, eine auf verläßlichen Daten beruhende Evidenz der betreffenden Körperschaften einzurichten. Dementsprechend wurde die k. k. Bezirkshauptmannschaft angewiesen, ein Verzeichnis über jene mit Ende 1905 bestehenden Körperschaften vorzulegen, welche sich mit dem Scharfschießen nach der Scheibe befassen. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 11. Jänner 1906, Z. 429/H, mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, ein nach beiliegendem Muster zu verfassendes Verzeichnis über jene mit Ende 1905 im Gemeindegebiete bestehenden Körperschaften bis 15. Februar 100tt hierher vorzulegen, welche sich mit dem Scharfschießen nach der Scheibe befassen. Der genauen Ausfüllung der möglichst breit zu haltenden Rubriken dieses Verzeichnisses sowie der richtigen Schreibweise des statutarischen Titels der betreffenden Körperschaft ist ein besonderes Augenmerk zuzuwenden. Die eintretenden Veränderungen im Stande der verzeichneten Körperschaften sind künftig bis 1. Jänner eines jeden Jahres hieher nachzuweisen. In diese Veränderungsnachweise sind aufzunehmen : a) die Auflösung bisher bestandener derlei Körperschaften, b) die Daten über jene Körperschaften, tvelche sich im ab- gela.rfenen Jahre mit behördlicher Genehmigung konstituiert haben, <0 die Auslassung in Benützung gestandener Schießstätten (Schießplätze) und 6) die Neuerrichtung (Erweiterung) von Schießstätten (Schießplätzen) seitens solcher Körperschaften, welche bereits bestanden haben. ad Z. 79/VIII ex 1906. Steyr, 12. Jänner 1906. An aAe Gemein-Vorstehmigey. Betreffend die Verlautbarung der Einzahlungstermine der direkten Steuern und der aus der Nichteinhaltung derselben sich ergebenden folgen. Gemäß ß 2 des Gesetzes vom 9. März 1870, N.-G.- Bl. Nr. 23, ergeht an alle Gemeinde-Vorstehungen der Auftrag, nachstehende Bestimmungen in ortsüblicher Weise zu verlautbaren und über den Vollzug dieser Anordnung umgehend anher zu berichten. Im Sinne des § 2 des Gesetzes vom 9. März 1870, R.-G.-Bl. Nr. 23, werden die im Erzherzogtums Oesterreich ob der Enns bestehenden Einzahlungstermine der direkten Steuern wie folgt in Erinnerung gebracht. Als Einzahlungs-(Fälligkeits-)Termine gelten: I. für die Realsteuern, d. i. Grundsteuer, Haus- klaffensteuer, Hauszinsstcuer uud »°/gige Steuer, der 15. März, 15. Jnni, 15. September und 15. Dezember eines jeden Jahres; II. für die allgemeine (kontingentierte und nicht kontingentierte) Erwerbsteuer und für die Erwerbsteuer von den der öffentlichen Rechnungslegung unterworfenen Unternehmungen der 1. Jänner, 1. April, 1. Jnli und 1. Oktober eines jeden Jahres (§§ 75 und 115, Pers.-Str.-Ges.); IH. für die Rentensteuer, und zwar: a) für die zur Selbsteinzahlnng auf Grund von Bekenntnissen gemäß 88 137 ff, Pers. - Str. - Ges., vorgeschriebene Rentensteuer der 1. Juni nnd 1. Dezember eines jeden Jahres (8 144, Pers.-Str.-Ges.); b) für die im Wege des Abzuges durch den Schuldner gemäß 88 133 bis 136, Pers.-Str.-G., erhobene Rentensteuer: 1. bei den den Anforderungen des 8 1 des Gesetzes vom 1. Juni 1889, N.-G.-Bl.-Nr. 91, entsprechenden oberösterr. Vorschußkassen der 31. Mai eines jeden dem Geschäfts-(Nechnungs-)Jahre folgenden Kalenderjahres; 2. bei Sparkassen und Kreditvereinen sowie den übrigen im 8 83 11, Pers.-Str.-Ges., angeführten gemeinnützigen Unternehmungen und Vereinigungen der Selbsthilfe bezüglich der im ersten Halbjahre abzuziehenden Nentensteuer der darauf folgende 14. Oktober und bezüglich der im zweiten Kalenderhalbjahre abzuziehenden Nentensteuer der 14. April des nächstfolgenden Jahres. Jedoch ist von den sub III b, Punkt 2, bezeichneten Instituten, und zwar bei Verlust der daselbst normierten Begünstigung, bis spätestens 31. Dezember eines jeden Jahres eine ä eonto-Zahlung im Ausmaße der für das betreffende Halbjahr abgeführten Nentensteuer an das zuständige k. k. (Haupt-)Steueramt zu leisten. Eine Ueberschreitung der vorbezeichneten definitiven Abrechnungstermine hat gleichfalls den Verlust der normierten Begünstigung zur Folge. I V. für die Personaleinkommensteuer und Besoldungssteuer, und zwar:
15 a) für die zur Selbsteinzahlung vorgeschriebene der 1. Juni und 1. Dezember eines jeden Jahres (8 226, Pers.-Str.-Ges.); b) für die im Wege des Abzuges durch den Dienstgeber gemäß §234, Pers.-Str.-Ges., erhobene Personal- einkommensteuer und Besoldungssteuer regelmäßig binnen 14 Tagen nach Schluß eines jeden Monates (8 235, Pers.- Str.-Ges.). Insbesondere wird auch auf nachstehende Gesetzesbestimmungen aufmerksam gemacht: § 1 des Gesetzes vom 9. März 1870, R.-G.-Bl. Nr. 23. Werden die direkten Steuern, als Grund-, Haus- klassen-, Hauszinssteuer- Erwerb- und Einkommensteuer, samt den Staatszuschlägen nicht spätestens 14 Tage nach Ablauf der in den einzelnen Ländern für jede diese Steuergattungen anberaumten Einzahlungstermine entrichtet, so tritt die Verpflichtung zur Bezahlung von Verzugszinsen ein, insoferne die ordentliche Steuergebühr sanit Staatszuschlägen für das ganze Jahr 100 X übersteigt. Artikel l des Gesetzes vom 23. Jänner 1802, N.G.- ' Bl. Nr. 26 Der 8 3 des Gesetzes vom 9. März 1870, N.-G.- Bl. Nr. 23, tritt in seiner bisherigen Fassung außer Kraft und hat zu lauten: 8 3. Die Verzugszinsen sind für je 200 X und für jeden Tag mit 2 6 h von dem auf den festgesetzten Einhebungstermin nächstfolgenden Tage au, bis zur Ab- stattung der fälligen Schuldigkeit zu berechnen und mit derselben einzuheben. 88 4 und 5 des Gesetzes vom 0. März 1870, N.-G.-Bl. Nr. 23. 8 4. Wird die Steuerschuldigkeit binnen vier Wochen nach dem Einzahlungstermine nicht abgestattet, so ist dieselbe samt den bis zum Zahlungstage entfallenden Verzugszinsen nach Ablauf dieser Frist sofort mittelst des vorge- schriebeneu Zwangsverfahrens einzubringen, wenn nicht ein Gesuch um Steuernachlaß oder Nachwartung vorliegt und von der politischen Behörde für gesetzlich begründet erkannt wird. 8 5. Wenn mit Beginn eines neuen Steuerjahres die Steuerschuldigkeit den einzelnen Steuerpflichtigen für dieses Jahr noch nicht definitiv vorgeschrieben werden konnte, so sind die Steuern nach der Gebühr des umnittelbar vorausgegangenen Steuerjahres auf die Dauer der verfassungs- mäßigen Bewilligung insolange zu entrichten, bis die neuen Schuldigkeiten vorgeschrieben sind, in welche dann die geleisteten Einzahlungen eingerechnet werden. Schließlich wird noch auf die diesbezügliche» Bestim- muugen der 88 283, 135 uud 237 des Gesetzes vom 25. Oktober 1896, N.-G.-Bl. Nr. 220, aufmerksam gemacht. 1171. Steyr, 15. Jänner 1906. An alle Eememse-vorstehungm. Wahl der Mitglieder der Militärtaxbemessungs- Kommissioncn. Nachhauge !- 27.300, ! die Wahl sionen für n den im in KremsDie Gemeinde -Vorstehungen werden im zum h ä Erlasse vom 30. Dezember 1905 ; Amtsblatt Nr 1 vx 1906, in Kenntnis geletzt, da der Mitglieder der Militärtaxbemessungs^ die Gericktsbezirke Kremsmünster und Weyer < Monate Februar l. I. abzuhaltenden Amtstagen inünfter, bezw. Weyer stattfinden wiro. Bei der hieramts am Dienstag den 30. Jänner 1906 um 10 Uhr vormittags stattfindenden Losung findet nur die Wahl der Mitglieder für die Militärtaxbemessungs - Kom- I mission des Gerichtsbezirkes Steyr statt. Z. 1051. Steyr, 16. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Oesterrcichischcr Zcntral-Katastcr sämtlicher Handels-, Industrie- und Gewerbebetriebe. Der „Volkswirtschaftliche Verlag Alexander Dorn", Wien, IX., Hörlgaffe 5, ist im Begriffe, eine zweite Auflage des von ihm herausgegebenen Werkes „Oesterreichischer Zentral-Kataster sämtlicher Handels-, Industrie- uud Gewerbebetriebe" zu veranstalten. Es erscheint nun in hohem Grade wünschenswert, daß auch diese zweite Auslage des genannten Werkes, beyen Herausgabe den kommerziellen und industriellen Kreisen zu statten kommt, seitens dieser Kreise die erforderliche, seinerzeit ; der ersten Auflage zuteil gewordene Beachtung und För- i derung erfahre. Die Gemeindc-Vorstehungen werden über Erlaß der ' k. k. Statthalterei vom 23. Dezember 1905, Z. 28.692, ein- | geladen, die bedeutenderen industriellen, gewerblichen und • Handelsunternehmungen, Kreditinstitute sowie Gewerbege- noffenschaften uud andere wirtschaftliche Korporationen auf das bevorstehende Erscheinen der zweiten Auflage des genannten Werkes aufmerksam zu mache» und demselben im dortigen Wirkungskreise jede tunliche Förderung und Unterstützung angedeihe» zu lassen. Z. 27.290. Steyr, 11. Jänner 1906. All alle Gemeinde-Vorstehungen. Unter Bezugnahme auf die seitens des k. k. Ministeriums des Innern an die Arbeiter -Unfallversicherungs- Anstalt in Salzburg ergangenen Weisungen hat die genannte Anstalt das Ersuchen gestellt, die im Jahre 1905 vorgekommenen Neu-, Zu-, Um- uud Aufbauteu in jedem Gemeindegebiete festzustellen. Zu diesem Behufe erhalte» die Gemeinde-Vorstehungen gleichzeitig mit dieser Nummer des Amtsblattes ein entsprechendes Formular mit dem Aufträge, dasselbe auf das genaueste in allen Rubriken auszufüllen und unter Berufung auf den vorliegenden Erlaß bis spätestens 20. Februar d. I. zuversichtlich anherzusenden. Z. 872. Steyr, 13. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Abänderung der Aorrns, pauperum. Mit Rücksicht auf das bevorstehende Erscheinen der neuen Ausgabe der österreichischen Pbarmatopoe, Ed. VIII, muß auch die Frage erwogen werden, ob die mit der Mini- sterial-Verorduung vom 17. März 1891, R.-G.-Bl. Nr. 45, herausgegebene, gegenwärtig in Kraft stehende Ordinations- und Dispensationsnorm bei Verschreibung Ilnd Verabfolgung von Heilmitteln auf 9technung des Staatsschatzes, eines vom Staate verwalteten Fonds, sowie hinsichtlich der öffentlichen Annen- und Humanitätspflege den heutigen Verbältnissen und Bedürsniffen der öffentlichen Krankenbehandlung noch
16 entspricht, bezw. ob etwa eine Revision der Bestimmungen der bestehenden Ordinations- und Dispensationsnorm im öffentlichen Jntereffe notwendig erscheint. Das k. k. Rtini- sterium des Innern hat daher mit dein Erlasse vom 18. Dezember 1905, Z. 47.897, die Einleitung von Erhebungen über die im Gegenstände gemachten Wahrnehmungen und diessalls bestehenden Bedürfniffe ungeordnet. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei für Oberösterreich vom 28. Dezember 1905, Nr. 28.917/V, werden die Ge- meindevorstehungen angewiesen, den Gemeiudearzt, die in der Gemeinde befindlichen Apotheker und die in der Gemeinde befindlichen, nach dem Krankenversicherungsgesetze vom 30. März 1888, R.-G.-Bl. Nr. 33, eingerichteten Krankenkaffen zur Abgabe vou Aeußerungen in Bezug auf die gemachten Erfahrungen und die als notwendig oder wünschenswert sich ergebenden Abänderungen und Ergänzungen der bestehenden Ordinations- und Dispensationsnorm einzuladen. Diese Aeußerungen sind zu sammeln und bis längsteits I. März 1906 hierher vorzulegen. Z. 1067. Steyr, 16. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Agenten für die ungarische Sensenfirma Gebrüder Braun in Rima-Szombat. Es treiben sich in den Ländern diesseits der Leitha Handelsagenten herum, welche bei der bäuerlichen Bevölkerung Bestellungen auf Senfen für die Firma Gebrüder Braun in Rima-Szombat aufnehmen. Da die Geschäftsabschlüpe durch von Seite dieser Agenten gebrauchte schwindelhafte Vorspiegelungen erfolgen und Hiebei ganz minderwertige Ware zu unglaublich hohen Preisen an den Mann gebracht wird, fordere ich die Ge- mcinde-Vorstehuugen aus, die bäuerliche Bevölkerung im. geeigneten Zeitpunkte vor dem Eingehen derartiger Geschäfte eindringlich zu warnen. Z. 976. Steyr, 15. Jänner 1906. | An alle Gemeinde - Vorstehungen md k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Stattbalterei vom 28. Dezember 1905, Z. 28.727/11, ist der aus der kärntnerischen Laudesirrenanstalt in Klagenfurt entwichene Andreas Madritsch ausgeforscht worden. Demnach ist die mit dem h. ä. Erlasse vom 19. September 1905, Z. 19.577, Amtsblatt Nr. 38, angeordnete Nachforschllug nach dem Genannten einzustellen. Z. 874. Steyr, 13. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd L k. Gendarmerie - Posten - Aommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Josef Bürger aus Arad. Zufolge Erlasses der o.-ö. Statthalterei vom 17. Dezember 1905, Z. 28.171/11, treibt sich der 27jührige, gewesene Diurnist Josef Bürger aus Arad in Oesterreich- Ungarn herum und erbettelt unter Vortveisung eines Zertifikates des Arader Oberrabbiners vom 21. Juli 1895, Z. 321, sowie eines Militärpaffes des k. und k. Infanterie- Regimentes Nr. 68 zum Nachteile der Gemeinde Arad Unterstützungen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, die Ausforschung des Josef Bürger und im Ausfindungsfalle bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen deffen Abschiebung nach Arad zu veranlassen und in diesem Falle hierüber sogleich anher zu berichten. Z. 875. . Steyr, 13. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L. F. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor den Uuterstützungsschwindlcrn Anton und Maria Peterhans aus Schritten,;. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 14. Dezember 1905, Z. 28.102 '11, treiben sich nachstehende Individuen in der Welt herum und lassen sich von fremden Genreinden auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinden Geld- unterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen, und zwar: a) Anton Peterhans, Hafnergehilfe, geboren im Jahre 1873 in Schritten;, pol. Bezirk Deutschbrod, dortselbst auch zuständig, im Besitze eines am 3. Juli 1903, Nr. 27, ausgestellten Arbeitsbuches. Derselbe ist groß, hat längliches Gesicht, blonde Haare, blaue Augen, eine proportionierte Nase und proportionierten Mund und trägt einen Schnurrbart. b) Maria Peterhans, das Eheweib des vorange- führten Hafners, geboren im Jahre 1877 in Jglau, nach Schritten; zuständig, ist im Besitze des am 4. April 1902 von der genannten Gemeinde ausgestellten Arbeitsbuches Nr. 24. Dieselbe ist mittelgroß, hat rundes Gesicht, blonde Haare, blaue Augen, eine stumpfe Nase und gewöhnlichen Mund. v) Prokop Lonzöck)', geboren im Jahre 1884 in Eule, zuständig nach Miroschowitz, pol. Bezirk Zizkov, Arbeiter, im Besitze eines Heimatscheines vom 9. April 1904, Nr. 11, und eines legalisierten Armutszeugnisses vom 11. April 1904. Derselbe ist groß, hat ein längliches Gesicht, kastanienbraune Haare, graue Augen, eine stumpfe Nase, gewöhnliche» Mund und besitzt als besonderes Zeichen eine vernarbte Schußwunde am Fuße. Die Gemeiude-Vorstehungen werden angewiesen, dieser! Individuen, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, in Hinkunft Geldunterstützungen und Neisevor- schüsse nicht zu gewähren, vielmehr dieselben im Falle der Arbeits- und Ausweislosigkeit nach den Schubvorschriften zu behandeln. Z. 1061. Steyr- 15. Jänner 1906. An alle Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung des abgängige» Hans Göpuer aus Hamburg. Zufolge Note der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 13. Dezember 1905, Z. 18.760, an die k. k. o.-ö. Statt-
17 Halterei ist am 27. Juli 1905, nachmittags, der fünfzehnjährige Hans Göpner aus Hamburg vom Hotel Moserboden im Kaprunertale, wo er mit seinen Eltern genächtigt hatte, spurlos verschwunden. Er ist ungefähr 165 via groß, schlank, entsprechend entwickelt, hat frische Gesichtsfarbe, blaue, große Augen und dunkelblonde Haare. Kleidung: gelblich-weißer Strohhut mit schwarzem Bande, grauer Anzug ohne Weste, blau-weiß gestreiftes Flanellhemd, blau-weiße Krawatte, dunkelblauer Gummigürtel mit Nickelschnalle, gelbliche Unterhose, schwarz und weiß geringelte Socken, Schnürschuhe. Der Genannte trug bei sich: Eine schwarz-graue Uhr, deren Zifferblatt einen Monats- und Datumsanzeiger und deren Deckel das Monogramm C. A. G. ausweist, eine goldene Uhrkette aus längeren und kürzeren Stangengliedern mit daran befestigtem goldenen Bleistifte; einen goldenen Siegelring mit grünem Steine, in welchem ein Eichenkranz und der Buchstabe G. eingraviert sind, eine kleinere Brieftasche mit Visitkarten, endlich ein kleines rotbraunes Portemonnaie mit etwas Kleingeld in Kronen- und Deutscher Währung. Da die im Kronlande Salzburg angestellten Nachforschungen gänzlich ergebnislos geblieben sind, werden die Ge- meindevorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 20. Dezember 1905, Z. 28.543/11, beauftragt, die Ausforschung des Vermißten zu veranlassen und diese Suche insbesondere dahin auszudehnen, ob Hans Göpner etwa, ohne daß seine Identität hätte festgestellt werden können, in einer Kranken- oder Irrenanstalt oder in einem Kloster Aufnahme gefunden habe. Ein allfälliges positives Resultat ist sogleich anher mitzuteilen. Z. 1059. Steyr, 15. Jänner 1906. An alle Gememde-Vorstehungen und i. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Ausforschung des aus der Landes-Zwangsarbeits- anstalt in Meffendorf entwichenen Zwänglings David Dener. Zufolge Erlasses der k. k. ,o.-ö. Statthalterei vom 23. Dezember 1905, Z. 28.734/11, ist der mit dem Erkenntnisse der genannten Landesregierung vom 6. Juni 1905, Z. 8557, für die Landes-Zwangsarbeitsanstalt in Messendorf notionierte und am 17. August 1905 in dieselbe abgegebene, nach Wöll, Bezirk Judenburg in Steiermark, zuständige David Dener laut Mitteilung der Direktion der genannten Anstalt am 1. November 1905 aus derselben enttvichen. Der Genannte ist 28 Jahre alt, von mittlerer Statur, hat ein längliches Gesicht, dunkelbraune Haare und Augenbrauen, braune Augen, eine niedere Stirne, spitze Nase, proportionierten Mund, gute Zähne, ovales Kinn, blonden Schnurrbartanstug und besitzt als besonderes Kennzeichen an der linken Wange eine Kratznarbe. Er spricht deutsch und slovenisch und ist seiner Beschäftigung nach Taglöhner. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, die Ausforschung des David Dener zu veranlassen, denselben im Ergreifungsfalle unmittelbar in die eingangs bezeichnete Anstalt wieder ein- zuliefern und hierüber sogleich anher zu berichten. Z. 876. Steyr, 13. Jänner 1906. An alle Gememde-Vorstehungen. Ausforschung des Martin Kroca. Der im Jahre 1872 in Wien geborene, nach Ung.- Hradisch zuständige, ledige Handelsgehilfe Martin Kroca, Sohn des verstorbenen Martin und der Mathilde Kroca, diese eine geborene Polaneck^, soll in Angelegenheit eines Heimatsrechtes laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern darüber einvernommen werden, was ihm von seinem Vater überhaupt bekannt ist, hauptsächlich aber wann und wo der letztere starb. Da jedoch Martin Kroca jun. seit dem 11. März 1904, wo er im Wege des österr.-ung. Konsulates in Leipzig einen Reisepaß Z. 284, sür Deutschland gültig, auf ein Jahr erhielt, vermißt wird, und es möglich ist, daß derselbe inzwischen nach Oesterreich zurückgekehrt ist, werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 13. Dezember 1905, Z. 27.803/11, beauftragt, nach demselben die Nachsorschungen einzuleiten, im Falle seines Auffindens denselben in obiger Richtung zu vernehmen, und das Ergebnis sogleich anher mitzuteilen. Personsbeschreibung: mittlere Gestalt, Gesicht rund, Haare und Augen braun, Nase und Mund proportioniert, besonderes Zeichen: Tätowierung auf der rechten Hand. Z. 1055. Steyr, 15. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und i. k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Ausforschung von Stclluugspslichtigen. Auszuforschen sind, und zwar: Der am 17. Oktober 1882 in Knittelfeld geborene, in Schachen im Bezirk Hartberg heimatzuständige Karl Maierhofer, ehel. Sohn des Leopold und der Konstanze ' Maierhofer, geb. Hatz; der am 28. Februar 1882 in Austerlitz im Bezirke Wischau geborene, dahin zuständige Eduard Steiger, Sohn des Franz Steiger und der Anna, geb. Wrtel; der am 1. April 1883 in Olmütz (Gebäranstalt) geborene, nach Ro^nau im Bezirke Wallachisch - Meseritsch zuständige Gottlieb Kranz Zajiö, Sohn der Marie Zajiü; der im Jahre 1883 geborene, in Trieft heimat- berechtigte, zuletzt in Rom sich aufhaltende Siegfried Flesch. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 20. März 1906 anher zu berichten. Z. 1204. Steyr, 16. Jänner 1906. An alle Gememde-Vorstehungen. Pferdcköruug pro 1806. Nr. 768/X. Kundmachung betreffend die Lizenzierung von Privatbeschälhengsten in Oberösterreich im Jahre 1906. Für die Lizenzierung der Privatbeschälhengste im Jahre 1906 werden in Gemäßheit des Gesetzes vom 23. November 1883 (Landes-Gesetz- und Verordnungsblatt
18 Nr. 27), beziehungsweise vom 1. Mai 1904 (Landes-Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 21) in Oberösterreich fünf Körungs- Kommiffionen bestellt, welche in Linz im Kaplanhofe am 22. Jänner d. I., in Wels in Hochmayrs Gasthause „Zum wilden Mann" am 12. Februar d. I., in Schärding im Hotel Loren; am 13. Februar d. I., in Ried im Hotel Huber am 14. Februar d. I. und in Braunau a. Jnn im Gasthause „Zur Post" am 15. Februar d. I. jedesmal um 9 Uhr vormittags die Amtshandlung beginnen werden. Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Körungskommifsion vorzuführen. Linz, am 12. Jänner 1906. Von der k. k. oberösterrcichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 12. Jänner 1906, Nr. 768/X, mit dem Auftrage in die Kenntnis, diese Kundmachung sofort zu verlautbaren und eventuell noch dort- amts einlangende Anmeldungen von Privatbeschälhengsten zur Lizenzierung unverzüglich anher vorzulegen. Z. 662. Steyr, 11. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 4. Jänner 1906, Z. 58.549 ex 1905, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klanentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts- bezirken Delta, Csakova (Komitat Temes), Banlak (Komitat Torontal) in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmannschaften Göding und Nowytarg wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz - Stuhlgerichtsbezirken Szenic (Komitat Nyitra), Szepesofalva (Konritat Szepes) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen werden aufgehoben die Verbote, welche gerichtet sind gegen die Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus den Grenz-Stuhlgerichtsbezirken Also- vereczke (Komitat Bereg), Szepesszombat, einschließlich der Stadtgemeinde Poprad (Komitat Szepes) und gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz-Stuhlgerichtsbezirke Vagbesztercze (Komitat Trencsen) in Ungarn. Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär-Ueberein- kommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial - Verordnung vom 22. September 1899 (R.-G.-Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus den durch Maul und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinden Zugo (Stuhlgerichtsbezirk Alsovercczke), Schawnik (Stuhlgerichtsbezirk Szepesszombat) und der Einfuhr von Schweinen aus den durch Rotlauf verseucht gewesenen Gemeinden Pelyvas, Somfalu, Vagpod- hragy (Stuhlgerichtsbezirk Trencsen) in Ungarn, sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird im Nachhange zu der hierortigen Kundmachung vom 28. Dezember 1905, Z. 57.782 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung" vom 5. Jänner 1906, Nr. 2) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Gleichzeitig wird bekanntgegeben, daß in der genannten Kundmachung im Abschnitte I a die Worte: „Komitat Komarom, Stuhlgerichtsbezirk Udvard: aus der Gemeinde Jzsa;" — zu streichen sind. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k- Gendarmerie - Posten - Kommanden .infolge Erlasses der k. k- Statthalterei in Linz vom 6. Jänner 1906, Nr. 301/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 975, Steyr, 16. Jänner 1906. An alle Gemeinde - Vorstehungen und i. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Hberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. bis 10. Jänner 1906. 1. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Ursahr: Gemeinde und Stadt Urfahr. 2. Rotlauf der Schweine. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach. . Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. Jänner 1906, Nr. 528/X, in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Bertag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.
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