Die Ausstellung wird vom Noyal Sanitary-Jnstitnte veranstaltet und nebst der historischen Entwicklung der in Objekten darstellbaren Einrichtungen auf dem Gebiete der Schulhygiene auch den modernen Stand derselben vorsühren. Es steht zu erwarten, daß diese Ausstellung infolge ihrer Beschickung aus den englischen Kolonien und seitens anderer Staaten überaus reich und lehrreich sein und sich so zu einem Anziehungspunkte des Kongresses gestalten wird. Zur Förderung des Zweckes des Kongresies ist die Bildung möglichst zahlreicher Lokalkomitees ins Auge gefaßt, die bereits jetzt in England an der Arbeit sind und die Aufgabe haben, alle den Kongreß betreffenden Auskünfte zu erteilen, Beitritts- erklärnngen entgegenzunehmen und zu vermitteln, sowie Vorträge und Berichte anzumelden. Die Lokalkomitees werden den Erfolg des Kongresies auch dadurch zu sichern in der Lage sein, daß sie dem i Kongreßbureau (Generalsekretariat Parkes Museum, Margaret Street, London W) Mitteilungen über speziell zu begrüßende Körperschaften und Institute machen und an dem Kongresse durch dahin entsendete Vertreter teilnehmen. Mitglieder des Kongresses können alle jene werden, j welche an der Förderung schulhygienischer Bestrebungen Interesse haben. Die Anmeldung als Mitglied des Kongresses kann bei jedem Lokalkomitee unter Angabe des Namens, Bernfes, Titels und der Adresse sowie durch Erlegung des Beitrages von 1 Guinee oder 5 Dollars (zirka 24 K) erfolgen. Die Mitgliedskarte berechtigt den Inhaber zur Teilnahme an allen Sitzungen, Diskussionen und Unterhaltungen, zum Bezüge der periodischen Publikationen und Verhandlungs- schriften sowie aller den Teilnehmern gebotenen Benefizien. Die Verhandlungen des Kongresses werden teils in allgemeinen Versammlungen, teils in Sektionssitzungen geführt. Bei den allgemeinen Versammlungen kommen Angelegenheiten von allgemeinem Interesse zur Sprache; au denselben finden die offiziellen Ansprachen statt und wird das Geschäftliche des Kongresses erledigt; in der letzten allgemeinen Sitzung erfolgt die Wahl des nächsten Kongreßortes. Bei den allgemeinen Versammlungen werden keine Debatten zugelassen. Da nach dem ersten schulhygienischen Kongresse gemachten Erfahrungen und Wahrnehmungen zu erwarten steht, daß auch der bevorstehende II. internationale Kongreß für Schulhygiene nicht nur auf dem Gebiete der Gesundheits- pflege in den Schulen, sondern auch in allgemeiner sanitärer Beziehung reiche Quellen wissenschaftlicher und praktischer Belehrung erschließen wird, ist eine rege Teilnahme an diesem Kongresse sehr erwünscht. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen, Ortsschul- räte und Schulleitungen infolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 27. Dezember 1905, Z. 28.920/V, in Kenntnis gesetzt. Die Gemeinde-Vorstehungen wollen auch die Herren Gemeindeärzte auf diesen Kongreß entsprechend aufmerksam machen. Z. 155. Steyr, 4. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit h. ä. Erlasse vom 11. Dezember 1905, & 25.469 und 25.470, Amtsblatt Nr. 50, angeordnete Nachforschung nach dem Stellungspflichtigen Emerich Stambach ist einzustellen. Z. 453. Steyr, 8. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 1. Jänner 1906, Z. 29.240,11/05. wurde die am 8. Dezember 1905 bei Schwallenbach aus der Donau gezogene Leiche als die des am 1. April 1905 in Marbach an der Donau ertrunkenen Hausbesitzers Johann Almesberger aus Ochsenbach erkannt. Demnach sind die mit dem h. ä. Erlasse vom 29. Dezember 1905, Z. 27.268, Amtsblatt Nr. 1 von 1906, angeordneten Nachforschungen einzustellen. Z. 156, 587. Steyr, 8. Jänner 1906. Au alle Gemeinde-Vorstehungm und L° r° Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor den Unterstiitzungsschwindlern Basilius Donatzer aus Bozcn und Adolf Laure aus Völkcrmarkt. Znfolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 6. Dezember 1905, Z. 27.355/11 und vom 28. Dezember 1905, Z. 29.062 II, nimmt ein gewiffer Basilius Donutzer, geboren int Jahre 1856 in Bozen und daselbst zuständig, zahlreiche auswärtige Gemeinden in Anspruch, um sich auf Kosten der Heimatsgemeinde Unterstützungen herauszu- schwindeln. Der Genannte ist von mittlerer Statur, hat ein ovales Gesicht, braune Haare, graue Augen, einen regulären Mund und ebensolche Nase, ist ohne besondere Kennzeichen und besitzt ein Arbeitsbuch, welches ihm von der Gemeinde Rudolfsheim unter dem 11. Februar 1889, Z. 78, ausgestellt wurde. Weiters treibt sich der im Jahre 1866 in Lankowitz in Steiermark geborene und laut Heimatschein vom 13. Juni 1905, Z. 15, zur Stadtgemeinde Völkermarkt, polit. Bezirk Völkermarkt, zuständige Drechslergehilfe Adolf Laure beschäftigungslos in der Welt herum und läßt sich, obwohl er arbeitsfähig ist, von fremden Gemeinden auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde fortgesetzt Geldumer- stützungen und Reisevorschüsse verabreichen, wodurch der genannten Gemeinde bereits beträchtliche Kosten verursacht wurden. Genannter ist mittelgroß, hat längliches Gesicht, braune Augen und schwarzen Bart und Haare, gibt sich gerne als Jäger irgend einer Herrschaft aus und ist ein arbeitsscheues, gemeingefährliches Individuum. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, den Genannten, den Fall dringender Not ausgenommen, keine Unterstützungen irgend welcher Art zu gewähren, sondern vielmehr gegen dieselben die Bestimmungen des Schubgesetzes zur Anwendung zu bringen.
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