Amtsblatt 1906/1 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

6 Z. 26 865. Steyr, 31. Dezember 1905. An alle Gemeinde - Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Nr. 28.265/X. Kundmachung betreffend das Verbot der Einsuhr von Rindvieh aus der Kreishauptmannschaft Leipzig des Königreiches Sachsen. Auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchenüberein- kommens mit dem Deutschen Reiche vom 6. Dezember 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlußprotokolles (R.-G.-Bl. Nr. 16 ex 1892) hat das Ministerium des Innern laut des Erlasses vom 14. Dezember 1905, Z. 55.243, die Einfuhr von Rindvieh in die int Neichsrate vertretenen Königreiche und Länder aus nachstehendem von der Lungen- seuche betroffenen Sperrgebiete des Deutschen Reiches bis auf Weiteres unbedingt verboten, und zwar: aus der Kreishauptmannschaft Leipzig des Königreiches Sachsen. Dieses Verbot tritt an die Stelle der mit dem Erlasse des Ministeriums des Innern vom 11. Juli 1904, Z. 31.821, verlautbart mit der hierämtlichen Kundmachung vom 16. Juli 1904, Z. 15.223, getroffenen Verfügungen. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 19. Dezember 1905. Bon der k. k. oberösterrcichischen Statthaltcrci. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k- Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k- Statthalterei in Linz vom I9. Dezember 1905, Nr. 28.265 X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 27.125. Steyr, 31. Dezember 1905. An alle Gemeinde -Vorstchmgen und . t k. Gendarmerie - Posten - Nommaudeu. Einfuhr von Klauentieren aus Italien nach Oberösterreich. Nr. 28.788/X. KundmachUNg betreffend die Einfuhr von Klauentieren aus Italien nach Oberösterreich. Mit Rücksicht aus die größere Verbreitung, welche die Maul- und Klauenseuche in Italien, insbesondere aber in den lombardischen Provinzen Bergamo, Brescia und Milano erlangt hat, hat das k. k. Ministerium des Innern zufolge des Erlasses vom 19. Dezember 1905, Z. 56.988, angeordnet, daß vom 27. Dezember 1905 ab auch die Einfuhr von zur Schlachtung bestimmten Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Italien bis auf Widerruf nur über vom Ministerium des Innern zu erteilende fallweise Einfuhrbewilligungen statthaft ist. Die bezüglichen Ansuchen um Erteilung solcher Einfuhrbewilligungen sind an das Ministerium des Innern zu richten und müssen genaue Angaben über Gattung und Zahl der zur Einfuhr bestimmten Tiere, deren Herkunftsort bezw. Herkunftsprovinz, die Zeitpunkte der beabsichtigten Einbringung, sowie den hierseitigen Bestimmungsort und den Namen des Empfängers enthalten. Für die notwendige telegraphische Verständigung der Grenzbehörde ist jedem derartigen Ansuchen ein Betrag von 6 K beizuschließen. Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtlichen Kundmachungen vom 8. Dezember 1898, Z. 21.085, und vom 16. April 1901, Z. 6744, hiermit allgemein verlautbart. Linz, am 22. Dezember 1905. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterci. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 22. Dezember 1905, Nr. 28.788 X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 27.496. Steyr, 2. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehimgen und L k. Gendarmerie - Posten - Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für (dberölterreich in der Berichtsperiode vom 19. bis 27. Dezember 1905. L. Schweinepest. Bestand der Seuche. I. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Perg. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Stadt Urfahr. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg und Stadt. ^ 2. Rotlauf der Schweine. A u s b r u ch und Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Schärding: Gemeinde Schardenberg, Ortschaft Gneiding. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Steeg. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 29. Dezember 1905, Z. 29.053/X, in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Berlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruclerei in Steyr.

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