Amtsblatt 1906/1 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

5 stellung des Jagdgebietes vorgenommen werden. Zn diesem Zwecke werden gemäß § 10 des obzitierten Jagdgesetzes diejenigen Grundbesitzer, welche für die kommende sechsjährige Jagdpachtperiode auf Grund der §§ 4 und 5 des zitierten Jagdgesetzes die Befugnis zur Eigenjagd in obiger Gemeinde beanspruchen, aufgefordert, diesen Anspruch binnen 6 Wochen, vom 6. Jänner 1906 angefangen, hieran,ts anzumelden und durch Vorlage der bezügliche» Grundbuchs- und Katastral- mappenauszüge, sowie der Parzellen-Verzeichuisse, welche die von der k. E. Grundsteuer-Evidenzhaltung bestätigten Flächeninhalte der einze neu Gruudparzellen zu euthalteu haben, zu begründe», wobei bemerkt wird, daß den, diesfällige» Gesuche eine handliche und deutliche Uebersichtsskizze bei- zuschließen ist, in welchem der zugrunde gelegte Maßstab auzugeben und sowohl die gegenständlichen Grundkomplexe (am besten durch verschiedenen Farbenauftrag) als auch die in Betracht kommenden Parzelle» und Verbindungswege, wo nötig, mit den entsprechenden Parzellennummern bezeichnet, ersichtlich zu machen wären. Eigeujagden, welche Hiebei nicht innerhalb der obigen Frist von 6 Wochen zur Ausscheidung aus den, Gemeinde- jagdgebiete angemeldet wurden, gehören für die nächste Pachtperiode zün, Genieiudejagdgebiete. Z. 27.268. Steyr, 29. Dezember 1905. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. t Gendarmerie - Posten - Uommanden. Jdentitätserforschirng einer in Groisbach nächst Schwallenbach anfgefnndenen niännlichen Leiche. Zufolge Erlasses der k. k. ö.-ö. Statthalterei vom 18. Dezember 1905, Z 28.416/11, wurde am 8. Dezember 1905 uachnnttags nächst Groisbach, Gemeinde Schwallenbach, ein stark verwester, mittelgroßer, männlicher Leichnam aus der Donau gezogen, welcher zirka 6 bis 8 Monate im Wasser gelegen sein dürfte. Der Leichnam ist der eines ungefähr 25—40 Jahre alten Mannes, hatte schwarze Haare, defekte Zähne und dürste der Mann den, Arbeiterstande angehört haben. Bekleidet war er mit blau und weiß gestreiftem Gradlhemde mit 2 iveißen Porzellanknöpsen und Umlegkragen mit langen Spitzen, welche mit einem schwarzen, spitzen Beinknopf zu- sanimengeknöpselt tvaren, mit braun- und graukarrierter Tuchweste mit braunen Beinknöpfen, grauer Lodenoberhose und brauner Unterhose aus sogenanntem Teufelsleder, grauen Gradlhosenträgern, weißen, mit Tuch besetzten Schafwollsocken und schwarzen, ziemlich neuen, genagelten Stiesletten mit hohen, mit Eisen versehenen Absätzen. Diese Kleidungsstücke wurden beim Gemeindeamte in Schwallenbach hinterlegt. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, die Nachforschungen behufs Feststellung der Identität der aufgefundenen Leiche sofort zu veranlassen und ist über ein positives Resultat derselben bis 20. Jänner l. I. zu berichte«. Z. 27.397. Steyr, 30. Dezember 1905. An alle Gemeinde -Vorstehmgen und ?. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 23. September 1905, <8- 19.834, Amtsblatt Nr. 39, angeordneten Nachforschungen nach den Stellungspflichtigen Eugen Fabian (nicht Fabian!) und Alois Vrabec sind einzustellen. Z. 27.398. Steyr, 30. Dezember 1905. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k° k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Andreas Topuli und Kajetan Haubcnhofer. Zufolge des Statthalterei-Erlasses Z. 26.795/11 voni 30. November 1905 und Z. 27.985/11 vom 13. Dezember 1905 treibt sich der im Jahre 1887 in Castelnuovo geborene Andreas Topuli, Sohn des verstorbenen Johann aus Scutari in Albanien und der in Castelnuovo lebenden Amalia, geborenen Säger, beschäftigungslos herum und läßt sich auf Rechnung seiner angeblichen Heimatsgemeinde Castelnuovo von fremden Gemeinden Unterstützungen verabfolgen. Derselbe ist jedoch türkischer nnd nicht österreichischer Untertan, Spengler von Beruf, und im Besitze eines, ihm von der Gemeinde Dignano «in 6. Mai 1905, Z. 107, ausgestellten Arbeitsbuches. Weiters treibt sich der in: Jahre 1873 geborene, in Hofkirchen, Bezirk Hartberg, heimatzuständige Kaminfeger- gehilfe Kajetan Haubcnhofer gleichfalls beschästignngslos in der Welt herunl und läßt sich von fremden Gemeinden aui Rechnung seiner Heimatsgemeinde Geldunterstützungen und Reisevorschüsse verabfolgen. Kajetan Haubcnhofer ist im Besttze eines von der Genwinde Hofkirchen untern: 19. Mai 1904, Nr. 251, ausgefertigten Arbeitsbuches. Derselbe ist vou mittlerer Statur, hat ein längliches Gesicht, braune Haare, braune Augen, proportionierte Nase kleinen Mund, kleinen Schnurrbart und keine besonderen, Kennzeichen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden aufgefordert, den genannten Jndividilen, den Fall unabweisbaren Bedürfnisses ausgenommen, keinerlei Unterstützungen und Vorschüsse zu verabfolgen, vielmehr gegen den Genannten die schnb- polizeiliche Behandlung eintreten zu lassen. Z. 27.492. Steyr, 2. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t t Gendarmerie - Posten - Uommanden. 'Ansforschnng. Auszuforschen ist, und zwar: Der im Jahre 1883 geborene, in Wrußnitz (Brusnica) in: Bezirke Rudolfstvert heimalberechtigte Stellungspflichtige Franz Lobe, Sohn des Michael nnd der Atarie, geborenen Bizjak. Derselbe dürfte sich allen: Anscheine nach bei irgend einen: Bahnbaue aufhalten. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Februar l. I. ander zu berichten.

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