Amtsblatt 1906/1 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Sr^'rfisönuptmnnnscöaft SW für öen gteichnclMtgen politischen und SchuLDezirk. Wr. ^. Steyr, am 4. Immer. 1906. Drs Awtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate eingenommen werden. — PränumerationspreiS jährlich 5 L, halbjährig 2 I< 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 1<, halbjährig 2 X 50 b. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne 9lummern bezogen werden. Steyr, 3. Jänner 1906. An Me Gemeinde-Vorstehungen. Hinausgabe der Ncichsgesetzblätter. Unter Eineni gelangen die Neichs-Gesetz-Blätter Stück rxxix, rxxx, I_xxx> und rxxxil an die Gemeittde-Vor- stehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 27.300. Steyr, 30. Dezember 1905. An Me Gemeinde -Vorsehungen. Kttttpmachung der Stellungs-Verzeichnisse und Aus- schreibung der Losung für das Jahr IÄtt<». I. Zugleich mit diesem Amtsblatts werden die Verzeichnisse der dorthin zuständigen Stellungspflichtigen der Geburtsjahre 1883, 1884 und 1885 zur Kundmachung übersendet. Gemäß 8 30, W. -V., I- Teil, sind dieselben durch acht Tage im Gemeindeamte zur freien Einsicht aufzulegen und ist dies mittels öffentlichen Anschlages oder auf sonst ortsübliche Weise zu jedermanns Kenntnis zu bringen. Die Kundmachung hat die genaue Bezeichuuug der acht Kalendertage und des Lokales, in welchem die Verzeichnisse zur freien Einsicht aufliegen werden, - endlich den Beisatz zu enthalten, daß jeder, der a) eine Auslassung oder unrichtige Eintragung wahr- nimmt, oder b) gegen Ansuchen um die Betvilligung zur Stellung außerhalb des zuständigen Bezirkes oder um eine Begünstigung in der Erfüllung der Dienstpflicht Eiuwendutlg erheben will, aufgefordert wird, hierüber die Anzeige bei der Bezirksbehörde zu erstatten. .Die Gemeinde-Vorstehungen sind dafür verantwortlich, daß die Verzeichnisse an den hiezu bestimtnten Tagen tatsächlich der freien Einsichtnahme zugänglich sind. Die in dem Gemeindegebiete befindlichen Stellungs- Pflichtigeu, welche ihrer Meldepflicht gemäß § 35 des Wehrgesetzes nicht oder verspätet entsprochen haben, sind anher anzuzeigen. Endlich sind über jene Stellungspflichtige, deren Aufenthalt in den Verzeichnissen nicht angegeben ist, eingehende Erhebungen zu Pflegen und ist der Erfolg derselben bis längstens 15. Februar l. I. bekanntzugeben. II. Die diesjährige Losung wird für Dienstag den 30. Jänner 1906 um 10 Uhr vormittags anberaumt und wird dieselbe im Sitzungssaals der k. k. Bezirkshauptmannschaft (2. Stock) abgehalten werden. Der Tag der Losung ist durch öffentlichen Anschlag I oder sonst ortsüblich mit dem Beisätze zu verlautbaren, daß zu derselben jedermann freien Zutritt hat und das persönliches Erscheinen bei derselben den Stellungspflichtigen überlassen bleibt. Bei der Losung haben die Herren Gemeinde-Vorsteher oder deren Stellvertreter gegenwärtig zu sein; es wird ihnen empfohlen, behufs Vormerkung der Losnummern ein alphabetisches Verzeichnis der Namen der zuständigen Stellungspflichtigen der I. Altersklasse mitzubringen. Nach der Losung findet die Wahl der Mitglieder der Militärtax-Bemessungskommiffionen für das Jahr 1906 statt. Z. 27.355. Steyr, 30. Dezember 1905. An alle Krankenkassen - Vorsehungen. Nachweisuug über Mitgliederbewegnug und Kafsa- gebaruug bei dc» Krankenkassen. Die Krankeukaffeu-Vorstehungen werden angewiesen, die Nachweisungen über Mitgliederbewegung und Kassege- barung im II. Halbjahre 1905 bis zuversichtlich 10. Jänner 1906 anher vorzulegen. Z. 27.363. Steyr, 1. Jänner 1906. An alle Gemeinde - Vorsehungen. Ausweis über die Stellungsauslagen des Jahres UM).’). Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, den Ausweis über die Stellungsauslagcu des Jabres 1905 nach dem nachstehenden Muster zuverläßlich bis 15. Jänner 1906 vorzulegen, bezw. eine Fehlanzeige zu erstatten.

r^7 Diese Drucksorte ist in der Haaösche» Buchdruckerei in Steyr vorrätig. >— ■es bD Zahl der Vorgeführten es g cS er g 00 Zehrungs- Gelder ^ Fuhrkosten er C1 er Zehruugs- Gelder o Fuhrkosten ^1 o 2 S' er Zehrungs- Gelder 00 Fuhrkosten CD Summe — o Zahl der Vorgeführten er o“ 2 § 5 er o § 2C <—> CQ _ _ er Zehrungs- Gelder er bO Fuhrkosten 00 CG er 2 o Zehrungs- Gelder Fuhrkosten Eo< ^ Summe 1 ___ ^ Kosten für die Mitglieder der Stellungskommission £7* ^ Kosten für Beschaffung der Geräte für die Losung und Stellung, sowie für die Beistellung der Räumlichkeiten für die Amtshandlung 00 Summe der Rubriken 15,16 u. 17 er CD 2 CD> Z. 26.135. Steyr, 1. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorftehungen. Titelnachweise der Fnmilienerhalter und dauernd Beurlaubten. Die nachstehend verzeichneten Ersatzreservisten, welche die Begünstigung des § 34, W. -G., als Faniilienerhalter genießen, bezw. im Sinne des § 60 der W. -V., I. Teil, aus Familienrücksichten für die Dauer des Friedens. beurlaubt sind, haben gemäß § 59, bezw. § 60 : 5 der W.-V., I. T.. im Atonale Jänner l. I. bei sonstiger Aberkennung dieser Begünstigung h. a. den Nachweis des Fortbestandes dieser Begünstigung mittels vorschriftsmäßig instruierter schriftlicher Gesuche zu erbringen. Diese Gesuche sind gerade so wie die ursprünglichen Gesuche um Zuerkennung der Begünstigung nach 8 34, W.-G., oder 8 60 der W.-V., I. T., im Sinne des § 56 der W.-V., I. T., mit einem Familienauskunftsbogen, Unentbehrlichkeitszeugnisse, Grundbuchsauszuge, Grundbesitzbogen, Erhebungsbogen rc. zu belegen und sind außerdem uoch die h. a. Bescheinigungen nach Muster XI und die h. a. Dekrete, womit die Zuer- kennuug der betreffenden Begünstigung erfolgte, anzuschließen Alle Beilagen müffen neuerlich bestätigt sein. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zur tunlichst allgemeinen Verlautbarung mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, dafür Sorge zu tragen, daß alle Titelnachweise rechtzeitig und vollständig instruiert anher vorgelegt werden. H eer: Ferdinand Nagler, Sanitäts-Soldat, Assent-Jahr- gang 1903, geboren 1882, zuständig in Neichraming. Franz Obermayr, Unterkanonier, A.-J. 1903, geb. 1882, zust. in Sierning. Leopold Damböck, Infanterist, A.-J. 1903, geb. 1881, zust. in Sipbachzell. Thomas Mitschka, Dragoner, A.-J. 1903, geb. 1882, zust. in Garsten. Johann Pieregger, Jnft., A.-J. 1903, geb. 1882, zust. in Eberstallzell. Josef Schedlberger, Inst., A.-J. 1904, geb. 1883, znst. in Aschach. Josef Prameshnber, Inst., A.-J. 1904, geb. 1883, zust. iu Losensteinleiten. Michael Rohrweck, Inst., A.-J. 1904, geb. 1883, zust. in Losenstein. Josef Pachner, S.-S., A.-J. 1904, geb. 1883, zust. in Thanstetten. AntoU Köstler, Inst., A.-J. 1904, geb. 1883, zust. in Weher Land. Michael Förster, Inst., A.-J. 1904, geb. 1883, zust. in Gaflenz. David Haider, Jnft., A.-J. 1904, geb. 1883, zust. in Gaflenz. Josef Hochstraher, Jnft., A.-J. 1904, geb. 1883, zust. in Neustift. Franz Gundendorfer, S.-S., A.-J. 1904, geb. 1883, zust. in Aschach. Franz Sommer, Jnft., A.-J. 1904, geb. 1888, zust. in St. Ulrich. Franz Englmahr, Jnft., A.-J. 1903, geb. 1882, zust. in Pfarrkirchen. Josef Studeregger, Drag., A.-J. 1904, geb. 1883, zust. in Weher.

3 Ferdinand Namsuer, Jnft., A.-J. 1904, geb. 1883, zust. in Sierning. Franz Mörtenhuemer, Freiwilliger, A.-J. 1904, geb 1883, zust. in Kremsmünster. Franz Achlcituer, Jnft-, A.-J. 1904, geb. 1882, zust. in Ried. Franz Scharinger, Inst., A.-J. 1905, geb. 1884, zust. in Wartberg. Johann Humer, Jnft., A.-J. 1905, geb. 1884, zust. in Wartberg. Ferdinand Nadhuber, Jnft., A.-J.-1905, geb. 1884, zust. in Thanstetten. Florian Girkinger, Unterkanonier, A.-J. 1905, geb. 1884, zust. in Thanstetten. Karl Gutmaunsbauer, Unterkanonier, A.-J. 1905, geb. 1884, zust. in Losenstein. Franz Damhofer, Jnft., A.-J. 1905, geb. 1884, zust. in Losenstein Johann Zöttl, Dragoner, A.-J. 1905, geb. 1882, zust. in Gaflenz. Franz Buchcgger, Dragoner, A.-J. 1905, geb. 1884, zust. iu Garsten. Johann Grois?, Unterkanonier, A.-J. 1905, geb. 1884, zust. in Thanstetten. Franz Himmelfreuudpoiutner, Jnft. A.-J. 1905, geb. 1884, zust. in Lausa. Josef Obermann, Jnft., A.-J. 1905, geb. 1884, zust. in Sierning. Augustiu Mahr, Unterkanonier, A.-J. 1905, geb. 1884, zust. in Sierning. Josef Mischinger, Jnft., A.-J. 1905, geb. 1883, zust. in Gleink. Johann Lichtenmahr, Jnft., A.-J. 1903, geb. 1882, zust. in Sipbachzell. L a n d w e h r: Peter Graf, E.-N., A.-J. 1904, geb. 1883, zust. in Pfarrkirchen. Josef Karl Obernberger, E.-N., A.-J. 1904, geb. 1883, zust. in Eberstallzell. Johann Hnmer, E.-N., A.-J. 1905, geb. 1883, zust. in Sipbachzell. Ludwig Niescuberger, E.-N., A.-J. 1905, geb. 1884, zust. iu Lausa. Z. 27.377. Steyr, 2. Immer 1906. An öie Gememöe-Vorstehungen Vaö hall, Pfarrkirchen, Gaflenz, Grohraming, Losen- stein, lveqer Markt und Veyer Land. Vorlage der Nachweisnngen über die Fremdeube- wegung im Jahre 1NV5. Laut Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 11. Februar 1903, Z. 1547 I, sind die statistischen Nach- weisungen über die Fremdenbewegung nach den neu vorgeschriebenen Formularien A, B, C zu verfassen. Diese statistischen Nachweisungen sind genau mit dem Kalenderjahre abzuschlieffeu und zuverlässig bis 18. Jäuner l. I. anher vorzulegen. Die statistischen Nachweisungen Formulare C sind in Zwei Parien zu verfassen. Die erforderlichen Drucksorten sind in der Druckerei Haas in Steyr erhältlich. Z. 27.367. Steyr, 1. Jänner 1906. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Vorlage der Vereinsnachweisungen pro 1905. Die Gemeinde - Vorstehungen werden beauftragt, von den Vorstehungen der im Gemeindegebiete bestehenden Vereine die vollständig und genau auszufüllenden Nachweisungen über ihre Mitgliederzahl im Jahre 1905 nach dem vorgeschriebenen, in den Buchdruckereien in Steyr erhältlichen Formulare ehestens einzuholen und dieselben sohin gesammelt bis 20. Jänner 1906 anher vorzulegen. Nicht verpflichtet zur Vorlage dieser Nachweisungen sind: die Sparkassen, die registrierten Erwerbs- und Wirt- schastsgenossenschaften (Vorschußkassenvereine) und die Ver- sicherungsvereine. Z. 2069/B.-Sch.-N. Steyr, 27. Dezember 1905. Konkurs - Ausschreibung. An der zweiklassigen Volksschule in Sipbachzell kommt die Lehrerstelle II. Klasse zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1200 K für männliche und 1100 II für weibliche Bewerber, die Dienstalterszulageu per 100 K und ein Natural- quartier. Bewerber und Bewerberinnen um diese Stellen haben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen voin Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs - Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z. 9277/IV, Str./05. Steyr, 27. Dezember 1905. An alle Gememöe-Vorstehungen. Betreffend die Affigierung der Kundmachungen zu § 201, Pers.-St.-G., über die Einbringung der Dienst- bezugsanzeige», Form. E/2. Zufolge Erlasses der k. k. Finanz-Direktion iu Linz vom 20. Dezember 1905, Z. 31.936 II, hat die Affigierung der Kundmachungen zu § 201, Personalsteuergesetz, sofort zu erfolgen. Die Gemeinde - Vorstehung erhält zu diesem Zwecke gleichzeitig die erforderliche Anzahl Kundmachungen mit der Einladung, dieselben an geeigneten, jedermann zugänglichen Orten sogleich anzuschlagen und haben selbe bis einschließlich 31. Jänner 1906 affigiert zu bleiben. Die erfolgte Affigierung ist anher anzuzeigen. Unter Einein geht der Gemeinde-Vorstehung auch eine Anzahl Drucksorten Forui. E/2 zur Beteilung der zur Anzeige verpflichteten Dienstgeber zu. Die vou denselben ausgefertigten, etwa dort einlangendeir Anzeigen sind sogleich, längstens aber bis 1. Februar 1906 anher einzusenden.

4 Z. 27.358. Steyr, 30. Dezember 1905. An alle Gemeinde - Vorstellungen. Auf Grund des Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei in Linz vom 6. Februar 1904, Z. 24.061/II, werden die Gemeinde - Vorstehungen angewiesen, zum Zwecke der aus staatsfinanziellen Gründen erforderlich erscheinenden Evidenz- führung über alle für Gemeindezwecke zur Einhebung ge- laugeudcn Auflagen auf Bier und gebrannte, bezw. versüßte geistige Getränke nachstehende Fragepnnkte zuverlässig bis längstens 1. Februar 1»06 zu beantworten oder in der gleichen Frist einen Fehlbericht zu erstatte». T. Bierumlage. I. Wie hoch ist die Umlage per Hektoliter? 2. Welche Geltuugsdauer hat die Einhebungs- berechtiguuq? 3. Wie hoch ist der präliminierte Jahresertrag? !T. Umlage auf gebrannte, bezlv. versüstte geistige Getränke. 1. Wie hoch ist das Ausmaß der Auflage per Hektoliter (eventuell unter Anführung der Graduierung des Branntweines). 2. Welche Geltungsdauer hat die Einhebungs- berechtigung? 3. Wie hoch ist der präliminierte Jahresertrag? Diejenigen Gemeinde-Vorstehungen, welche erst anfangs des Jahres 1905 um die Bewilligung von Gemeindeauflagen auf Bier für das Jahr 1905 eingeschritten sind, werden diesbezüglich ebenfalls zu berichten haben. Z. 27.394. Steyr, 2. Jänner 1906. An alle Lrmeinde- vorstehungen. Betreffend die Hinausgabe der Erkennungszeichen für Kraftfahrzeuge und Motorräder. Die Gemeindevorstehungen werden über Erlaß der k. k. o. - ö. Statthalterei in Linz vom 26. Dezember, Z. 28.449/1, anf die im Landesgesetz- nnd Verordnungsblatte, Stück XXV, Nr. 32 und 33, erschienenen Kundmachungen vom 26. Dezember 1905, Z. 28.449/1, betreffend die Außerkraftsetzung der Verordnung der f. k. Statthalterei für Oberösterreich, vom 20. Juli 1901, Z. 13.899/1, L.-G. und V.-Bl. Nr. 19, und betreffend die Prüfung der Kraftfahrzeuge sowie deren Lenker, aufmerksam gemacht. Gleichzeitig werden die Gemeindevorstehungen in die Kenntnis gesetzt, daß die o. -ö. Statthalterei in Linz im Sinne des V. Abschnittes der Ministerialverordnung vom 27. September 1905 (N.-G.-Bl. Nr. 156) den Verteiler über die jeder politischen Behörde I. Instanz und den Grenzzollämtern zugewiesenen Evidenznummern (Erkennungszeichen) für Kraftfahrzeuge und Motorräder anher übermittelt hat. Von der Ausgabe von Nummerntafeln wurde abgesehen und ist es Sache des Eigentümers des Kraftfahrzeuges die ihm von der Bezirksbehörde zugewiesenen Erkennungszeichen in vorschriftsmäßiger Ausführung an den hiezu bestimmten Stellen seines Fahrzeuges anzubringen und so zu erhalten. Wegen Zuweisung der Nummern des Erkennungszeichens haben sich die Kraftfahrzeugbesitzer an die Bezirksbehörde tnnlichst unter Beibringung der Typenbescheinigung (§ 15) zu wenden. Die Lenker von mehr als einspurigen Kraftfahrzeugen müffen mindestens 18 Jahre alt sein und sich überdies bei der o.-ö. Statthalterei einer Prüfung unterziehen. Auf Grund des Prüfungszeugnisses ist bei der Bezirksbehörde unter Beibringung der Photographie des Gesuchswerbers in Visitkartenformat und eines Zwei- kronenstempels um die Fahrlizenz, die jeder Lenker stets mit sich zu führen hat, einzuschreiten. Die Gemeindevorstehungen werden angewiesen, die im Gemeindegebiete ansässigen Besitzer von Kraftfahrzeugen und Motorrädern hievon sogleich entsprechend zu verständigen. Z. 27.263. Steyr, 29. Dezember 1905. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-AommmöM. Betreffend Unzukömmlichkeiten beim Hausierhandel. Im oberösterreichischen Landtage wurde schon wiederholt auf manche Unzukömmlichkeiten hingewiesen, welche beim Hausierhandel zutage getreten sind; insbesondere gelangten in der 20. Landtagssitzung vom 18. November 1905 die Benützung bespannter Wägen oder von Lasttieren beim Hausierhandel sowie der Betrieb des letzteren an Sonntagen zur Sprache. Infolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 14. Dezember 1905, Z. 27.487/VIII, bringe ich daher den Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten- Kommanden die in der Ministerialverordnung vom 23. Dezember 1881, Nr. 2, R-G.-Bl. 6X 1882, enthaltenen Bestimmungen über die Benützung bespannter Wägen oder von Lasttieren beim Hausierhandel mit der Weisung in Erinnerung, die Hausierer strenge zu überwachen und solche, welche sich mit einer Bewilligung der k. k. oberöst. Statthalterei zur Benützung eines bespannten Wagens oder eines Lasttieres beim Hausierhandel von Ort zu Ort nicht auszuweisen vermögen, oder welche bespannte Wägen oder Lasttiere beim Anbieten ihrer Waren von Haus zu Haus benützen, unter Beschlagnahme und einstweiliger Deponierung der betreffenden Waren beim Gemeindeamts hierher zur Anzeige zu bringen. Was den Betrieb des Hausierhandels an Sonntagen anbelangt, so wird diesbezüglich auf den Artikel X11 b des Gesetzes vom 18. Juli 1905, Nr. 125, N.-G.-Bl., und die Statthaltereiverordnung vom 21. Oktober 1905, Nr. 24, L. G. u. V. Bl. (Schlußbestimmungen Z. 1), verwiesen, nach welchen Normen die bezüglich der Sonntagsarbeit beim Handelsgewerbe getroffenen Bestimmungen auch anf den Hausierhandel Anwendung finden. Auch diesbezüglich werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, Ueber- tretungen der Sonntagsruhe-Vorschriften sogleich hierher zur Anzeige zu bringen. Z. 27.251. Steyr, 28. Dezember 1905. Edikt. Nachdem der bisher bestehende Pachtvertrag bezüglich des Jagdrechtes der Gemeinde Eberstallzell mit 30. Juni 1906 abläuft, wird gemäß §§ 9 und 10 des o.-ö. Jagdgesetzes vom 13. Juni 1895, L.-G.- und V.-Bl. Nr. 8, ex 1896, behufs Vornahme der Neuverpachtung vorher dle Fest-

5 stellung des Jagdgebietes vorgenommen werden. Zn diesem Zwecke werden gemäß § 10 des obzitierten Jagdgesetzes diejenigen Grundbesitzer, welche für die kommende sechsjährige Jagdpachtperiode auf Grund der §§ 4 und 5 des zitierten Jagdgesetzes die Befugnis zur Eigenjagd in obiger Gemeinde beanspruchen, aufgefordert, diesen Anspruch binnen 6 Wochen, vom 6. Jänner 1906 angefangen, hieran,ts anzumelden und durch Vorlage der bezügliche» Grundbuchs- und Katastral- mappenauszüge, sowie der Parzellen-Verzeichuisse, welche die von der k. E. Grundsteuer-Evidenzhaltung bestätigten Flächeninhalte der einze neu Gruudparzellen zu euthalteu haben, zu begründe», wobei bemerkt wird, daß den, diesfällige» Gesuche eine handliche und deutliche Uebersichtsskizze bei- zuschließen ist, in welchem der zugrunde gelegte Maßstab auzugeben und sowohl die gegenständlichen Grundkomplexe (am besten durch verschiedenen Farbenauftrag) als auch die in Betracht kommenden Parzelle» und Verbindungswege, wo nötig, mit den entsprechenden Parzellennummern bezeichnet, ersichtlich zu machen wären. Eigeujagden, welche Hiebei nicht innerhalb der obigen Frist von 6 Wochen zur Ausscheidung aus den, Gemeinde- jagdgebiete angemeldet wurden, gehören für die nächste Pachtperiode zün, Genieiudejagdgebiete. Z. 27.268. Steyr, 29. Dezember 1905. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. t Gendarmerie - Posten - Uommanden. Jdentitätserforschirng einer in Groisbach nächst Schwallenbach anfgefnndenen niännlichen Leiche. Zufolge Erlasses der k. k. ö.-ö. Statthalterei vom 18. Dezember 1905, Z 28.416/11, wurde am 8. Dezember 1905 uachnnttags nächst Groisbach, Gemeinde Schwallenbach, ein stark verwester, mittelgroßer, männlicher Leichnam aus der Donau gezogen, welcher zirka 6 bis 8 Monate im Wasser gelegen sein dürfte. Der Leichnam ist der eines ungefähr 25—40 Jahre alten Mannes, hatte schwarze Haare, defekte Zähne und dürste der Mann den, Arbeiterstande angehört haben. Bekleidet war er mit blau und weiß gestreiftem Gradlhemde mit 2 iveißen Porzellanknöpsen und Umlegkragen mit langen Spitzen, welche mit einem schwarzen, spitzen Beinknopf zu- sanimengeknöpselt tvaren, mit braun- und graukarrierter Tuchweste mit braunen Beinknöpfen, grauer Lodenoberhose und brauner Unterhose aus sogenanntem Teufelsleder, grauen Gradlhosenträgern, weißen, mit Tuch besetzten Schafwollsocken und schwarzen, ziemlich neuen, genagelten Stiesletten mit hohen, mit Eisen versehenen Absätzen. Diese Kleidungsstücke wurden beim Gemeindeamte in Schwallenbach hinterlegt. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, die Nachforschungen behufs Feststellung der Identität der aufgefundenen Leiche sofort zu veranlassen und ist über ein positives Resultat derselben bis 20. Jänner l. I. zu berichte«. Z. 27.397. Steyr, 30. Dezember 1905. An alle Gemeinde -Vorstehmgen und ?. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 23. September 1905, <8- 19.834, Amtsblatt Nr. 39, angeordneten Nachforschungen nach den Stellungspflichtigen Eugen Fabian (nicht Fabian!) und Alois Vrabec sind einzustellen. Z. 27.398. Steyr, 30. Dezember 1905. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k° k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Andreas Topuli und Kajetan Haubcnhofer. Zufolge des Statthalterei-Erlasses Z. 26.795/11 voni 30. November 1905 und Z. 27.985/11 vom 13. Dezember 1905 treibt sich der im Jahre 1887 in Castelnuovo geborene Andreas Topuli, Sohn des verstorbenen Johann aus Scutari in Albanien und der in Castelnuovo lebenden Amalia, geborenen Säger, beschäftigungslos herum und läßt sich auf Rechnung seiner angeblichen Heimatsgemeinde Castelnuovo von fremden Gemeinden Unterstützungen verabfolgen. Derselbe ist jedoch türkischer nnd nicht österreichischer Untertan, Spengler von Beruf, und im Besitze eines, ihm von der Gemeinde Dignano «in 6. Mai 1905, Z. 107, ausgestellten Arbeitsbuches. Weiters treibt sich der in: Jahre 1873 geborene, in Hofkirchen, Bezirk Hartberg, heimatzuständige Kaminfeger- gehilfe Kajetan Haubcnhofer gleichfalls beschästignngslos in der Welt herunl und läßt sich von fremden Gemeinden aui Rechnung seiner Heimatsgemeinde Geldunterstützungen und Reisevorschüsse verabfolgen. Kajetan Haubcnhofer ist im Besttze eines von der Genwinde Hofkirchen untern: 19. Mai 1904, Nr. 251, ausgefertigten Arbeitsbuches. Derselbe ist vou mittlerer Statur, hat ein längliches Gesicht, braune Haare, braune Augen, proportionierte Nase kleinen Mund, kleinen Schnurrbart und keine besonderen, Kennzeichen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden aufgefordert, den genannten Jndividilen, den Fall unabweisbaren Bedürfnisses ausgenommen, keinerlei Unterstützungen und Vorschüsse zu verabfolgen, vielmehr gegen den Genannten die schnb- polizeiliche Behandlung eintreten zu lassen. Z. 27.492. Steyr, 2. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t t Gendarmerie - Posten - Uommanden. 'Ansforschnng. Auszuforschen ist, und zwar: Der im Jahre 1883 geborene, in Wrußnitz (Brusnica) in: Bezirke Rudolfstvert heimalberechtigte Stellungspflichtige Franz Lobe, Sohn des Michael nnd der Atarie, geborenen Bizjak. Derselbe dürfte sich allen: Anscheine nach bei irgend einen: Bahnbaue aufhalten. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Februar l. I. ander zu berichten.

6 Z. 26 865. Steyr, 31. Dezember 1905. An alle Gemeinde - Vorsehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Nr. 28.265/X. Kundmachung betreffend das Verbot der Einsuhr von Rindvieh aus der Kreishauptmannschaft Leipzig des Königreiches Sachsen. Auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchenüberein- kommens mit dem Deutschen Reiche vom 6. Dezember 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlußprotokolles (R.-G.-Bl. Nr. 16 ex 1892) hat das Ministerium des Innern laut des Erlasses vom 14. Dezember 1905, Z. 55.243, die Einfuhr von Rindvieh in die int Neichsrate vertretenen Königreiche und Länder aus nachstehendem von der Lungen- seuche betroffenen Sperrgebiete des Deutschen Reiches bis auf Weiteres unbedingt verboten, und zwar: aus der Kreishauptmannschaft Leipzig des Königreiches Sachsen. Dieses Verbot tritt an die Stelle der mit dem Erlasse des Ministeriums des Innern vom 11. Juli 1904, Z. 31.821, verlautbart mit der hierämtlichen Kundmachung vom 16. Juli 1904, Z. 15.223, getroffenen Verfügungen. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 19. Dezember 1905. Bon der k. k. oberösterrcichischen Statthaltcrci. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k- Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k- Statthalterei in Linz vom I9. Dezember 1905, Nr. 28.265 X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 27.125. Steyr, 31. Dezember 1905. An alle Gemeinde -Vorstchmgen und . t k. Gendarmerie - Posten - Nommaudeu. Einfuhr von Klauentieren aus Italien nach Oberösterreich. Nr. 28.788/X. KundmachUNg betreffend die Einfuhr von Klauentieren aus Italien nach Oberösterreich. Mit Rücksicht aus die größere Verbreitung, welche die Maul- und Klauenseuche in Italien, insbesondere aber in den lombardischen Provinzen Bergamo, Brescia und Milano erlangt hat, hat das k. k. Ministerium des Innern zufolge des Erlasses vom 19. Dezember 1905, Z. 56.988, angeordnet, daß vom 27. Dezember 1905 ab auch die Einfuhr von zur Schlachtung bestimmten Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Italien bis auf Widerruf nur über vom Ministerium des Innern zu erteilende fallweise Einfuhrbewilligungen statthaft ist. Die bezüglichen Ansuchen um Erteilung solcher Einfuhrbewilligungen sind an das Ministerium des Innern zu richten und müssen genaue Angaben über Gattung und Zahl der zur Einfuhr bestimmten Tiere, deren Herkunftsort bezw. Herkunftsprovinz, die Zeitpunkte der beabsichtigten Einbringung, sowie den hierseitigen Bestimmungsort und den Namen des Empfängers enthalten. Für die notwendige telegraphische Verständigung der Grenzbehörde ist jedem derartigen Ansuchen ein Betrag von 6 K beizuschließen. Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtlichen Kundmachungen vom 8. Dezember 1898, Z. 21.085, und vom 16. April 1901, Z. 6744, hiermit allgemein verlautbart. Linz, am 22. Dezember 1905. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterci. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 22. Dezember 1905, Nr. 28.788 X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 27.496. Steyr, 2. Jänner 1906. An alle Gemeinde-Vorstehimgen und L k. Gendarmerie - Posten - Uommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für (dberölterreich in der Berichtsperiode vom 19. bis 27. Dezember 1905. L. Schweinepest. Bestand der Seuche. I. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Perg. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Stadt Urfahr. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg und Stadt. ^ 2. Rotlauf der Schweine. A u s b r u ch und Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Schärding: Gemeinde Schardenberg, Ortschaft Gneiding. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Steeg. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 29. Dezember 1905, Z. 29.053/X, in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Berlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruclerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2