Amtsblatt 1905/52 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

258 Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Be¬ Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot zirkshauptmannschaft Gänserndorf die Einfuhr von Schweinen der Schweine=Einfuhr aus den Bezirken: Bosn.=Gradiska, aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Malaczka (Komitat Dervent und Maglay. Pozsony) in Ungarn auch wegen des Bestandes des Stäbchen¬ Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten rotlaufes nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Schweinen im unzerteilten Zustande, sowie von lebenden Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Csacza (Komitat Trencsen) untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Das nunmehr kraft des bestehenden Ueberein¬ Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in kommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Ver¬ Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 ordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179, des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), be¬ bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche ziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus der durch vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Rotlauf verseucht gewesenen Gemeinde Tarzofalva (Stuhl¬ Linz, am 15. Dezember 1905. gerichtsbezirk Csacza), sowie deren Nachbargemeinden wird Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. durch die Aufhebung des gegen den genannten Bezirk be¬ standenen Verbotes nicht berührt. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k vom 7. Dezember 1905, Z. 54.610, (enthalten im Amts¬ Statthalterei in Linz vom 15. Dezember 1905, Nr. 28.172/X, Zeitung“ vom 16. Dezember d. J., blatte zur „ in die Kenntnis. Nr. 112) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Z. 26.701, Steyr, 22. Dezember 1905. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Statthalterei in Linz vom 16. Dezember 1905, Nr. 28.170 /X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Steyr, 21. Dezember 1905. 8. 26.617. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich An alle Gemeinde=Vorstehungen und in der Berichtsperiode vom 11. bis 18. Dezember 1905. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. 1. Schweinepest. Bestand der Seuche. Kundmachung, Nr. 28.172/X. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete Waldegg und Stadt. nach Oberösterreich. 2. Rotlauf der Schweine. Auf Grund des letzten offiziellen. Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei Erlöschen der Seuche. infolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft 13. Dezember 1905, Z. 56.016, unter Aufrechthaltung der Waldneukirchen. mit der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, 2. Bezirk Haag: Gemeinde und Ortschaft Haag. Z. 510 II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge¬ 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Reichental, Ortschaft schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels der Niederreichental. Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. der hierämtlichen Kundmachung vom 19. November 1905, Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. 3. 25.882/X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Statthalterei in Linz vom 18. Dezember 1905, Z. 28.343/X, Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu er¬ in die Kenntnis. lassen: Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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