256 II, 10 c, enthaltene Bestimmung dahin abzuändern, daß im Orte Sattledt, Gemeinde Kremsmünster Land, die bewilligte 4 stündige Sonntagsarbeit von 9 bis 11 Uhr vor= und von 2— 4 Uhr nachmittags festgesetzt wird Hievon geschieht im Nachhange zu der h. ä. Kund¬ machung vom 25. Oktober 1905, Z. 22.301, Amtsblatt Nr. 43, die allgemeine Verlautbarung. Steyr, 20. Dezember 1905. Z. 9031/IV, Str./05. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Affigierung der Kundmachungen be¬ züglich der Einbringung der Personaleinkommen= und Rentensteuer=Bekenntnisse für das Jahr 1906. Die Gemeinde=Vorstehung erhält gleichzeitig eine Anzahl Kundmachungen betreffend die Einbringung der Be¬ kenntnisse zur Personaleinkommensteuer und Rentensteuer für das Jahr 1906 mit dem Auftrage, von denselben je ein emplar an der dortigen Amtstafel, die übrigen Kund¬ machungen aber, und zwar immer je eine Kundmachung zur Personaleinkommensteuer und Rentensteuer zusammen, an geeigneten, allgemein zugänglichen Orten in leicht er¬ sichtlicher Weise zu affigieren. Die Affigierung der Kundmachungen hat sofort, läng¬ stens aber bis 31. Dezember 1905 zu erfolgen. Diese Kundmachungen müssen bis einschließlich 31. Jänner 1906 affigiert bleiben. Nach diesem Termine ist je ein Exemplar der Kundmachungen zur Personal¬ einkommensteuer und Rentensteuer, mit der Affigierungs¬ klausel und Abnahmebestätigung versehen, anher vorzulegen. Auf den Absatz 6 der Kundmachung wird speziell hin¬ gewiesen, weil nach dieser Bestimmung zur Einbringung eines Personaleinkommensteuer=Bekenntnisses nur jene Per¬ sonen (Haushaltungen) verpflichtet sind, deren steuerpflichtiges Einkommen 2000 K überschreitet, oder welche zur Be¬ kenntnislegung besonders aufgefordert werden. zur Einbringung von Da nun jene Personen, welche Personaleinkommensteuer=Bekenntnissen jedenfalls verpflichtet sind, hiezu gemäß § 204, Abs. 2, Pers.=Str.=Ges., drei Wochen vor Ablauf der Einbringungsfrist unter Anschluß eines Exemplares individuell aufzufordern sind, und daher bis 10. Jänner 1906 ohnehin je ein Formular zugestellt erhalten werden, da ferner jene Personen, welche im Jahre 1905 rentensteuerpflichtig waren und ihren Wohnsitz nicht verändert, noch eine Vermehrung der Bezüge erlangt haben, gemäß § 139, Pers.=Str.=Ges., von der Einbringung eines Rentensteuerbekenntnisses befreit sind, wird der Gemeinde¬ vorstehung vorläufig nur je eine Lage Personaleinkommen¬ steuer= und Rentensteuer=Bekenntnisse mit dem Beifügen übersendet, daß erforderlichen Falles weitere Formulare hieramts unter Nachweisung des Bedarfes angesprochen werden können. Steyr, 21. Dezember 1905. Z. 26.618. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Identitätserforschung einer in Kreuth, Bez. Murau, aufgefundenen Leiche. Am 3. Juni 1905 wurde in Kreuth, Gemeinde Einach, Bezirk Murau in Steiermark, im sogenannten Eichelgraben neben dem Bache das Skelett einer Frauensperson gefunden. Nach dem gerichtsärztlichen Gutachten war die Person 25 bis 30 Jahre alt, zart gebaut, kaum mittelgroß und schwächlich und dürfte der Tod vor mindestens 3 und höchstens 10 Jahren eingetreten sein. An der Leiche wurden Reste von roten und blauen Kleidungsstücken gefunden Eine nähere Beschreibung des Skelettes und der Kleider konnte wegen der vorgeschrittenen Verwesung nicht abgegeben werden; auch war es nicht möglich zu beurteilen, ob es sich um einen Selbstmord, einen Unglücksfall oder um ein Verbrechen handelt. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 13. Dezember 1905, Z. 28.027, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden beauftragt, entsprechende Erhebungen zur Identifizierung der erwähnten Leiche zu veranlassen und ist über ein allfälliges positives Ergebnis sogleich anher zu berichten. Steyr, 20. Dezember 1905. Z. 26.620. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten-Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Ferdinand Swoboda aus Bilnitz. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 8. Dezember 1905, Z. 27.605/II, treibt sich die nachstehend bezeichnete Person in der Welt herum und läßt sich auf Rechnung der Heimatsgemeinde Unterstützungen verabreichen, wodurch der letzteren namhafte Kosten erwachsen, und zwar: Ferdinand Swoboda, geboren 1860, zuständig in Bilnitz (Bez. Ung.=Brod), Glasmacher. Derselbe führt drei unmündige, uneheliche Kinder mit sich, welche nach der Mutter das Heimatrecht in der Gemeinde Dessendorf in Böhmen besitzen Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, dem Genannten, den Fall dringendster Notwendigkeit ausge¬ nommen, aus Gemeindemitteln keinerlei Unterstützungen zu gewähren. Derselbe ist vielmehr beim Zutreffen der gesetz¬ lichen Bedingungen der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen und die erwähnten Kinder der Fürsorge seitens ihrer Heimatgemeinde zu überweisen. Steyr, 23. Dezember 1905. Z. 26.842. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger aus dem Bezirke Kirchdorf. Johann Bapt. Kerbl, Knecht, geboren 23. Februar in Kremsmünster, zuständig nach Klaus, Sohn des Philipp und der Franziska, geb. Nöhammer. Johann Riegler, Kutscher, geboren 17. Juli in Schottwien, zuständig nach Klaus, Sohn des Georg und der Gertrud, geb. Schwärz. Zuständigkeit Micheldorf. Franz Kraml, geboren 13. Jänner, Oberschlierbach Sohn des Michael und der Barbara, geb. Zederbauer. Franz Pillinger, geboren 4. September in Wien, Gebäranstalt, Alservorstadt, Sohn der Josefa.
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