Amtsblatt 1905/52 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

rs sraro k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 28. Dezember. 1905. Nr. 52. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Präunmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 21. Dezember 1905. Konkurs=Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung im Wege der vorgesetzten Schulbehörde bei dem k. k. Be¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen. zirksschulrate in Steyr einzubringen. Hinausgabe der Reichsgesetzblätter. Z. 2042/B.=Sch.=R. Steyr, 23. Dezember 1905. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück LXXVII und LXXVIII an die Gemeinde=Vorstehungen zur Konkurs-Ausschreibung. Hinausgabe. An der vierklassigen Volksschule in Sierninghofen Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu kommt eine Lehrerstelle II. Klasse zur endgültigen Besetzung. berichten. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1200 K für männliche und 1100 K für weibliche Lehr¬ Z. 26.619. Steyr, 21. Dezember 1905. kräfte, die Dienstalterszulagen per 100 K und ein Natural An alle Gemeinde=Vorstehungen. quartier. Bewerber und Bewerberinnen um diese Stellen haben Vergütung für das Reichsgesetz=Blatt pro 1906. ihre mit dem Reife= und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Er¬ Dienstestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienst¬ lasse vom 22. November 1905, Z. 51.466, angeordnet, daß wege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung die nach § 9 des Gesetzes vom 10. Juni 1869, R.=G.=Bl. dieser Konkurs=Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Nr. 113, von den Gemeinden zu leistende Vergütung für Zeitung“ hieramts einzubringen. den Jahrgang 1906 des Reichsgesetz=Blattes mit dem Betrage per 4 (vier) Kronen per Exemplar bestimmt Z. 2041/B.=Sch.=R. Steyr, 21. Dezember 1905 worden ist. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 13. Jänner 1905, An sämtliche Schulleitungen. Z. 26.747/VII, sind von den Gemeinden diese Beträge Die Interessen der Dr. Leopold Anton und Maria nebst gefertigtem Gegenschein bis längstens 5. Februar Dierl'schen Stiftung für zwei in bedrängter Lage befindliche 1906 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr brave Lehrer im Bezirke Steyr Land sind pro 1905 fällig einzusenden Hierauf Reflektierende haben ihre gestempelten, mit Direkte Abfuhren dieser Vergütungsbeträge seitens der einer Dienstestabelle belegten Gesuche, in welchen der der¬ Gemeinden an die k. k. Hof= und Staatsdruckerei sind malige Gehaltsbezug mit Quinquennal= und Funktionszulagen unstatthaft. nebst den eigenen Nebenbezügen sowie denjenigen der Frau Steyr, 20. Dezember 1905. Z. 2020/Sch. und die bedrängte Lage des Bewerbers darzulegen sind, im vorschriftsmäßigen Dienstwege bis 20. Jänner 1906 hier¬ Konkurs-Ausschreibung. amts einzubringen. An der einklassigen Volksschule zu Lohnsitz kommt die Lehrerstelle und zugleich Schulleiterstelle zur Besetzung. Z. 26.772. Steyr, 22. Dezember 1905. Bewerber um diese Stelle, mit der ein Jahresgehalt Kundmachung. von 1400 Kronen nebst den gesetzlichen Dienstalterszulagen, sowie eine Funktionsgebühr von 100 Kronen und eine Natural¬ Die k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz fand mit Erlaß wohnung verbunden ist, haben ihre gehörig dokumentierten vom 20. Dezember 1905, Z. 28.682/VIII, die in der Gesuche, in denen auch die Befähigung zur subsidiarischen Verordnung vom 21. Oktober 1905, Nr. 24, L.=G.= und Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes nachzuweiser V.=Bl., betreffend die Regelung der Sonntagsarbeit ist, binnen drei Wochen nach der ersten Einschaltung dieser Handelsgewerbe und in einzelnen Produktionsgewerben

256 II, 10 c, enthaltene Bestimmung dahin abzuändern, daß im Orte Sattledt, Gemeinde Kremsmünster Land, die bewilligte 4 stündige Sonntagsarbeit von 9 bis 11 Uhr vor= und von 2— 4 Uhr nachmittags festgesetzt wird Hievon geschieht im Nachhange zu der h. ä. Kund¬ machung vom 25. Oktober 1905, Z. 22.301, Amtsblatt Nr. 43, die allgemeine Verlautbarung. Steyr, 20. Dezember 1905. Z. 9031/IV, Str./05. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Affigierung der Kundmachungen be¬ züglich der Einbringung der Personaleinkommen= und Rentensteuer=Bekenntnisse für das Jahr 1906. Die Gemeinde=Vorstehung erhält gleichzeitig eine Anzahl Kundmachungen betreffend die Einbringung der Be¬ kenntnisse zur Personaleinkommensteuer und Rentensteuer für das Jahr 1906 mit dem Auftrage, von denselben je ein emplar an der dortigen Amtstafel, die übrigen Kund¬ machungen aber, und zwar immer je eine Kundmachung zur Personaleinkommensteuer und Rentensteuer zusammen, an geeigneten, allgemein zugänglichen Orten in leicht er¬ sichtlicher Weise zu affigieren. Die Affigierung der Kundmachungen hat sofort, läng¬ stens aber bis 31. Dezember 1905 zu erfolgen. Diese Kundmachungen müssen bis einschließlich 31. Jänner 1906 affigiert bleiben. Nach diesem Termine ist je ein Exemplar der Kundmachungen zur Personal¬ einkommensteuer und Rentensteuer, mit der Affigierungs¬ klausel und Abnahmebestätigung versehen, anher vorzulegen. Auf den Absatz 6 der Kundmachung wird speziell hin¬ gewiesen, weil nach dieser Bestimmung zur Einbringung eines Personaleinkommensteuer=Bekenntnisses nur jene Per¬ sonen (Haushaltungen) verpflichtet sind, deren steuerpflichtiges Einkommen 2000 K überschreitet, oder welche zur Be¬ kenntnislegung besonders aufgefordert werden. zur Einbringung von Da nun jene Personen, welche Personaleinkommensteuer=Bekenntnissen jedenfalls verpflichtet sind, hiezu gemäß § 204, Abs. 2, Pers.=Str.=Ges., drei Wochen vor Ablauf der Einbringungsfrist unter Anschluß eines Exemplares individuell aufzufordern sind, und daher bis 10. Jänner 1906 ohnehin je ein Formular zugestellt erhalten werden, da ferner jene Personen, welche im Jahre 1905 rentensteuerpflichtig waren und ihren Wohnsitz nicht verändert, noch eine Vermehrung der Bezüge erlangt haben, gemäß § 139, Pers.=Str.=Ges., von der Einbringung eines Rentensteuerbekenntnisses befreit sind, wird der Gemeinde¬ vorstehung vorläufig nur je eine Lage Personaleinkommen¬ steuer= und Rentensteuer=Bekenntnisse mit dem Beifügen übersendet, daß erforderlichen Falles weitere Formulare hieramts unter Nachweisung des Bedarfes angesprochen werden können. Steyr, 21. Dezember 1905. Z. 26.618. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Identitätserforschung einer in Kreuth, Bez. Murau, aufgefundenen Leiche. Am 3. Juni 1905 wurde in Kreuth, Gemeinde Einach, Bezirk Murau in Steiermark, im sogenannten Eichelgraben neben dem Bache das Skelett einer Frauensperson gefunden. Nach dem gerichtsärztlichen Gutachten war die Person 25 bis 30 Jahre alt, zart gebaut, kaum mittelgroß und schwächlich und dürfte der Tod vor mindestens 3 und höchstens 10 Jahren eingetreten sein. An der Leiche wurden Reste von roten und blauen Kleidungsstücken gefunden Eine nähere Beschreibung des Skelettes und der Kleider konnte wegen der vorgeschrittenen Verwesung nicht abgegeben werden; auch war es nicht möglich zu beurteilen, ob es sich um einen Selbstmord, einen Unglücksfall oder um ein Verbrechen handelt. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 13. Dezember 1905, Z. 28.027, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden beauftragt, entsprechende Erhebungen zur Identifizierung der erwähnten Leiche zu veranlassen und ist über ein allfälliges positives Ergebnis sogleich anher zu berichten. Steyr, 20. Dezember 1905. Z. 26.620. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten-Kommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Ferdinand Swoboda aus Bilnitz. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 8. Dezember 1905, Z. 27.605/II, treibt sich die nachstehend bezeichnete Person in der Welt herum und läßt sich auf Rechnung der Heimatsgemeinde Unterstützungen verabreichen, wodurch der letzteren namhafte Kosten erwachsen, und zwar: Ferdinand Swoboda, geboren 1860, zuständig in Bilnitz (Bez. Ung.=Brod), Glasmacher. Derselbe führt drei unmündige, uneheliche Kinder mit sich, welche nach der Mutter das Heimatrecht in der Gemeinde Dessendorf in Böhmen besitzen Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, dem Genannten, den Fall dringendster Notwendigkeit ausge¬ nommen, aus Gemeindemitteln keinerlei Unterstützungen zu gewähren. Derselbe ist vielmehr beim Zutreffen der gesetz¬ lichen Bedingungen der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen und die erwähnten Kinder der Fürsorge seitens ihrer Heimatgemeinde zu überweisen. Steyr, 23. Dezember 1905. Z. 26.842. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger aus dem Bezirke Kirchdorf. Johann Bapt. Kerbl, Knecht, geboren 23. Februar in Kremsmünster, zuständig nach Klaus, Sohn des Philipp und der Franziska, geb. Nöhammer. Johann Riegler, Kutscher, geboren 17. Juli in Schottwien, zuständig nach Klaus, Sohn des Georg und der Gertrud, geb. Schwärz. Zuständigkeit Micheldorf. Franz Kraml, geboren 13. Jänner, Oberschlierbach Sohn des Michael und der Barbara, geb. Zederbauer. Franz Pillinger, geboren 4. September in Wien, Gebäranstalt, Alservorstadt, Sohn der Josefa.

Zuständigkeit Nußbach. Karl Dutzler, Knecht, geboren 20. Jänner in Schlierbach, Sohn des Josef und der Theresia, geb. Resl. Josef Mitterbauer, Knecht, geboren 13. März in Nußbach, Sohn des Leopold und der Juliana, geb. Lachner. Zuständigkeit Oberschlierbach. Franz Stöckl, Knecht, geboren 24. März in Krems¬ münster (Land), Sohn des Josef und der Maria, geb. Krois. Zuständigkeit Pettenbach. Karl Haslinger, Sensenarbeiter, geb. 28. September in Viechtwang, Sohn des Karl und der Josefa, geb. Rathner. Johann Bapt. Schopper, Knecht, geboren 20. Mai in Puking, Sohn des Josef und der Therese, geb. Brunner. Georg Anton Römer, Tapezierer, geb. 6. März in Gmunden, Sohn der Anna. Zuständigkeit Schlierbach. Franz Hochhuber, Knecht, geboren 28. September in Grünau (Gmunden), Sohn des Franz und der Josefa, geb. Hattinger. Josef Lachmayr, Knecht, geboren 15. Juni in Schlierbach, Sohn der Josefa. Zuständigkeit Steinbach am Ziehberg. Josef Mittermair, geboren 18. Mai in Großendorf, Pfarre Ried, Sohn der Anna. Zuständigkeit Molln. Karl Hochlehner, geboren 17. Juni in Molln, Sohn der Theresia. Josef Lirk, geboren 10. Februar in Molln, Sohn der Maria. Franz Rohraner, geboren 2. August in Molln, Sohn des Leopold und der Anna, geb. Aigner. Franz X. Rosenegger, geboren 16. August in Perg, Sohn des Franz und der Theresia, geb. Pfeffer. Johann B. Steiner, geboren in Großendorf bei Ried, Sohn des Leopold und der Theresia, geb. Oegerer. Zuständigkeit Steinbach a. d. Steyr. Peter Baumgartner, geboren 28. Mai in Eggmair (Waldneukirchen), Sohn des Leopold und der Walburga, geb. Schrein. Johann Cap. Sieghartsleitner, Knecht, geboren 15. Oktober in Untergrünburg, Sohn des-Michael und der Amalie, geb. Obermann. Zuständigkeit Waldnenkirchen. Josef Kainrad, Knecht, geboren am 18. März in Sierning, Sohn des Josef und der Barbara, geb. Fürweger. Zuständigkeit Edlbach. Josef Rebhandl, Tischler, geboren 21. Jänner in Micheldorf, Sohn der Cäcilia. Karl Schönegger, Knecht, geboren 30. Oktober in Spital a. P., Sohn des Johann und der Philomena. Zuständigkeit Windischgarsten. Josef Karl Breitenbaumer, Schneider, geboren am 16. September in Windischgarsten, Sohn des Ernst und der Magdalena, geb. Hampl. Ein allfälliges positives Ergebnis dieser Erhebungen oder ein allfälliges Ableben der Gesuchten wolle bekannt¬ gegeben werden. 257 Z. 25.796. Steyr, 27.. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Diejenige Gemeinde=Vorstehung, in deren Rayon sich der nichtaktive Landwehr=Infanterist Johann Zeintl, 1899—201, aus Neuhofen aufhält, bezw. welche über dessen gegenwärtigen Aufenthalt Auskunft geben kann, hat dies bis letzten Dezember anher zu berichten, anderenfalls ist ein Fehlbericht zu erstatten. Z. 26.622. Steyr, 22. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist und zwar: Der im Jahre 1882 zu Wien geborene, in Amstetten heimatberechtigte stellungspflichtige Edmund Bartunek, unehel. Sohn der Marie Bartunek, geb. Hazura. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Fe¬ bruar 1906 hieher zu berichten. ZZ. 26.883, 26.896, 27.086, 27.097. Steyr, 27. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind, und zwar: Johann Palleitner, 1878 geb., nach Sierning zust.; Alois Fröhlich, 1880 geb., nach Sierning zust.; Leopold Niederhofer, 1880 geb., nach Losenstein zust.; Anton Katzensteiner, 1870 geb., nach Weyer Land zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. Februar 1906 anher zu berichten. Z. 26.616. Steyr, 12. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 13. Dezember 1905, Z. 55.298, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Alvincz, einschließlich der Stadtgemeinde Gyula¬ fehervar, Magyarigen (Komitat Also=Feher), Sokoroalja (Komitat Györ), Szaszsebes, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Szeben), sowie aus der Munizipal¬ stadt Györ in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern.

258 Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Be¬ Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot zirkshauptmannschaft Gänserndorf die Einfuhr von Schweinen der Schweine=Einfuhr aus den Bezirken: Bosn.=Gradiska, aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Malaczka (Komitat Dervent und Maglay. Pozsony) in Ungarn auch wegen des Bestandes des Stäbchen¬ Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten rotlaufes nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Schweinen im unzerteilten Zustande, sowie von lebenden Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Csacza (Komitat Trencsen) untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Das nunmehr kraft des bestehenden Ueberein¬ Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in kommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Ver¬ Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 ordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179, des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), be¬ bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche ziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus der durch vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Rotlauf verseucht gewesenen Gemeinde Tarzofalva (Stuhl¬ Linz, am 15. Dezember 1905. gerichtsbezirk Csacza), sowie deren Nachbargemeinden wird Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. durch die Aufhebung des gegen den genannten Bezirk be¬ standenen Verbotes nicht berührt. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k vom 7. Dezember 1905, Z. 54.610, (enthalten im Amts¬ Statthalterei in Linz vom 15. Dezember 1905, Nr. 28.172/X, Zeitung“ vom 16. Dezember d. J., blatte zur „ in die Kenntnis. Nr. 112) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Z. 26.701, Steyr, 22. Dezember 1905. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Statthalterei in Linz vom 16. Dezember 1905, Nr. 28.170 /X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Steyr, 21. Dezember 1905. 8. 26.617. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich An alle Gemeinde=Vorstehungen und in der Berichtsperiode vom 11. bis 18. Dezember 1905. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. 1. Schweinepest. Bestand der Seuche. Kundmachung, Nr. 28.172/X. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete Waldegg und Stadt. nach Oberösterreich. 2. Rotlauf der Schweine. Auf Grund des letzten offiziellen. Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei Erlöschen der Seuche. infolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft 13. Dezember 1905, Z. 56.016, unter Aufrechthaltung der Waldneukirchen. mit der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, 2. Bezirk Haag: Gemeinde und Ortschaft Haag. Z. 510 II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge¬ 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Reichental, Ortschaft schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels der Niederreichental. Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. der hierämtlichen Kundmachung vom 19. November 1905, Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. 3. 25.882/X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Statthalterei in Linz vom 18. Dezember 1905, Z. 28.343/X, Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu er¬ in die Kenntnis. lassen: Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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