Steyr, 13. Dezember 1905. Z. 26.001. An alle Gemeinde=Vorstehungen und hochw. Pfarrämter. ad St. Z. V, 4438. Kundmachung. Ihrer k. und k. Aus der anläßlich der Vermählung Hoheit der durchlauchtigsten Frau Erzherzogin Gisela mit Sr. königlichen Hoheit dem durchlauchtigsten Prinzen Leopold von Bayern von einem Unbekannten gegründeten Stiftung ist für das Jahr 1906 eine Ausstattung im Betrage von 1390 K zu verleihen. Auf diese Ausstattung haben Anspruch im Brautstande befindliche, mittellose und würdige Töchter oder Waisen von solchen Staatsbeamten, welche einem dem k. k. Ministerium des Innern unterstehenden Dienstzweige angehören oder bei ihrem Ableben oder ihrer Pensionierung angehört haben. Diese Ausstattung wird am 20. April 1906 verliehen, jedoch erst nach eingegangenem Ehebündnisse flüssig gemacht, wozu dem beteilten Mädchen die Frist bis Ende Oktober 1906 freisteht. Bewerberinnen, welche sich vor dem 20. April 1906 verehelichen, können nicht berücksichtigt werden. Die Gesuche sind mit dem Taufscheine, Sitten= und Mittellosigkeitszeugnisse sowie mit dem Nachweise über die bereits stattgehabte Verlobung endlich mit dem Nachweise, daß der Vater der Bewerberin in einem der oben erwähnten Dienstzweige dient oder gedient hat, zu belegen und bis längstens 10. Jänner 1906 bei der k. k. Statthalterei in Wien einzureichen. Soferne über stattgehabte Verlobung kein anderer Nachweis beigebracht werden kann, ist mindestens Name und Charakter des Bräutigams anzugeben. Wien, am 30. November 1905. Von der k. k. niederösterreichischen Statthalterei. Steyr, 17. Dezember 1905. Z. 26.411. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 15. März 1905, 3Z. 5745— 5748, Amtsblatt Nr. 12, angeordneten Nach¬ forschungen nach dem Stellungspflichtigen Ludwig Berger sind einzustellen. Steyr, 15. Dezember 1905. Z. 26.287. An alle Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeinde=Aerzte. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, die im Gemeindegebiete ansässigen Hebammen zu verständigen, daß die Geburts=Ausweise mit 31. Dezember l. J. abzu¬ schließen und den Herren Gemeinde=Aerzten zur Einsicht und Korrektur vorzulegen sind. Die Einsendung derselben hat bis längstens 6. Jänner 1906 anher zu erfolgen und sind eventuell erforderliche Drucksorten sogleich h. a. anzusprechen. 249 Steyr, 15. Dezember 1905. Z. 26.286. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, Nachweisungen über Irrsinnige, Taubstumme, Blinde 2c. zur Verfassung des Jahres=Sanitäts=Berichtes pro 1905 zuversichtlich bis 5. Jänner 1906 anher vorzulegen. Steyr, 18. Dezember 1905. Z. 26.024. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist der 1870 geborene, nach Lausa zu¬ ständige Knecht Johann Lindlgruber und der 1872 ge¬ borene, nach Lausa zuständige Holzarbeiter Johann Reitner wegen rückständiger Militartaxe. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten. 3Z. 26.407, 26.408, 26.409, 26.410. Steyr, 17. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger. Auszuforschen ist, und zwar: Der am 1. Dezember 1884 in der Gebäranstalt in Olmütz geborene, nach Biskupitz im Bezirke Ung.=Brod zu¬ ständige Josef Sustek, Sohn der led. Anna Sustek; der am 4. Oktober 1882 in Pucho (Ungarn) geborene, nach Wall.=Meseritsch zuständige Josef Branka, ehel. Sohn des Josef Branka und der Sydonie, geb. Severla; der im Jahre 1884 geborene, in Wadowice heimat¬ berechtigte Abraham Cinner, Sohn des Leopold und der Rebekka, geb. Borger und der am 3. September 1886 in Wien, Alservor¬ stadt, geborene, nach Olschan im Bezirke Proßnitz zuständige Landsturmpflichtige Karl Cižek, ehel. Sohn des Johann Cižek und der Gertrud, geb. Hütter. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachfor¬ schungen ist bis 20. Februar 1906 anher zu berichten. Z. 25.971. Steyr, 12. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Pferdeklassifikation und Fuhrwerkszählung im Jahre 1906. Im Sinne des § 2, Absatz 1 und 4, der mit Ministerial¬ Verordnung vom 18. März 1891, R.=G.=Bl. Nr. 35, kundgemachten Durchführungsbestimmungen zum Pferde¬ stellungsgesetze vom 16. April 1873, R.=G.=Bl. Nr. 77 fand das k. k. Ministerium für Landesverteidigung laut des Erlasses vom 23. November 1905, Nr. 867 Präs. XVI im Einvernehmen mit dem k. u. k. Reichskriegsministerium die Vornahme der allgemeinen Pferdeklassifikation im Jahre 1906 anzuordnen. Für die Art und Weise der Durchführung dieser Klassifikation haben die bezogenen Durchführungs=Bestim¬
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