248 Steyr, 19. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hinausgabe der Reichsgesetzblätter. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück LXXIII, LXXIV, LXXV und LXXVI an die Gemeinde=Vor¬ stehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, 16. Dezember 1905. Z. 26.328. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Abonnement auf das Zentral=Polizeiblatt. Mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern vom 24. November 1905, Z. 50.654, wurde die Beibehaltung des bisher auf 6 K festgesetzten Abonnementspreises des Zentral=Polizeiblattes für das Jahr 1906 genehmigt. Um die Höhe der Auflage dieses Blattes für das nächste Jahr rechtzeitig zu bemessen, erscheint es wünschens¬ wert, daß jene Gemeinden, welche die Pränumeration auf das Zentral=Polizeiblatt für das kommende Jahr fortsetzen oder neu anmelden wollen, möglichst bald ermittelt werden und daß weiter deren Beitrittserklärungen sowie die ent¬ fallenden Pränumerationsbeträge längstens bis 28. Dezember d. J. an das Expedit der k. k. Bezirkshauptmannschaft gelangen. Da durch die Evidenthaltung aller in den Ländern¬ der diesseitigen Reichshälfte vorkommenden Verletzungen der persönlichen und Eigentums=Sicherheit und die damit ver¬ bundene Verzeichnung aller dieserwegen verfolgten Ver¬ recher, sonstiger Gesetzesübertreter und für die öffentliche Sicherheit gefährlicher oder gemeinschädlicher Individuen die den Gemeinde=Vorstehungen nach § 25, Punkt 2, des Gemeinde=Gesetzes obliegende Sorge für die Sicherheit der Person und des Eigentums wesentlich gefördert wird, werden die Gemeinde=Vorstehungen eingeladen, sich an der Pränu¬ meration zu beteiligen. Steyr, 14. Dezember 1905. Z. 8943/I Str. 05. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Gewählte Mitglieder und Stellvertreter der Erwerb¬ steuerkommissionen III. und IV. Steuerklasse des Be¬ zirkes Steyr Land. Die k. k. Finanz=Direktion in Linz hat mit dem rlasse vom 27. November 1905, Z. 1894/Prs., die Wahl nachbenannter Personen zu Mitgliedern, beziehungsweise Mitgliedstellvertretern der Erwerbsteuerkommissionen III. und IV. Steuerklasse des Veranlagungsbezirkes Steyr Land als rechtsgültig bestätigt und für dieselben die Wahlzertifikate ausgefertigt, und zwar: A. Erwerbsteuerkommission III. Steuerklasse Steyr Land. 1. Mitglieder: Dr. Waratislaw Fikeis, Rechtsanwalt in Kremsmünster Karl Schwarzbauer, Mühlenbesitzer in Kremsmünster. 2. Mitgliedstellvertreter Josef Heidinger, Bäckermeister in Kremsmünster. Matthias Hüthmayr, Gastwirt und Fleischhauer in Kremsmünster. B. Erwerbsteuerkommission IV. Steuerklasse Steyr Land. 1. Mitglieder: Ernst Heubusch, Schlossermeister in Sierning. Johann Kaiplinger, Kaufmann in Sierning. Anton Rath, Bäcker in Pichlern. Ludwig Riesenberger, Gastwirt in Lausa. 2. Mitgliedstellvertreter: Friedrich Bernauer, Messerschmied in Neuzeug. Benedikt Freudenzweil, Ahlschmied in Neuzeug. Josef Robl, Gemischtwarenhändler in Losenstein. August Seiser, Kaufmann in Sierning. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hievon mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, vorstehende Wahlresultate in ortsüblicher Weise zu verlautbaren. Z. 25.904. Steyr, 12. Dezember 1905. Kundmachung. Die k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz fand mit Erlaß vom 11. Dezember 1905, Z. 27.764/VIII, die in der Verordnung vom 21. Oktober l. J., Nr. 24, L.=G. u. V.=Bl., betreffend Regelung der Sonntagsarbeit im Handelsgewerbe und in einzelnen Produktionsgewerben bei II. 10 a und b enthaltene Bestimmung dahin abzuändern, daß in den Orten Neuzeug und Sierninghofen der Ortsgemeinde Sierning die bewilligte 8 stündige Sonntagsarbeit auf die Zeit von 7 Uhr früh bis 3 Uhr nachmittags und die 6 stündige auf jene von 7 Uhr früh bis 1 Uhr nachmittags festgesetzt wird. Hievon geschieht im Nachhange zu der h. ä. Kundmachung vom 25. Oktober 1905, Z. 22.301, Amtsblatt Nr. 43, die allgemeine Verlautbarung. Z. 22.802/760,05. Steyr, 14. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Forst= und jagdstatistische Nachweisungen. Zufolge Erlasses des k. k. Ackerbauministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, dem Finanzministerium, dem Ministerium für Kultus und Unter¬ richt vom 7. September 1901, Z. 16.043, sind von den Gemeinde=Vorstehungen für das Jahr 1905 die forst= und jagdstatistischen Tabellen Nr. VI, IX, XX, XXII, XXIII, XXIV, XXV und XXVI, mit den erforderlichen Daten versehen bis längstens Ende Februar 1906, anher ein¬ zusenden. Die Formularien dieser Tabellen wurden mit h. o. Verordnung vom 4. Jänner 1902, Z. 15.044, Amtsblatt Nr. 2 publiziert, und können zufolge h. o. Kundmachung vom 29. Jänner 1902, Z. 1408, Amtsblatt Nr. 6, von der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr bezogen werden Nachdem unter Einem auch an die Güterdirektion der Herrschaft Steyr, das Dreher'sche Forstamt in Weyer, das Stifsforstamt Kremsmünster, die bischöfliche Forst= und Domänen=Verwaltung in Gleink, die k. k. Forst= und Domänen=Verwaltungen in Weyer und Reichraming die spezielle Einladung ergeht, für ihren Amtsbereich die gleichen Tabellen vorzulegen, ist mit denselben das Einvernehmen zu pflegen, damit die statistischen Daten nicht doppelt aus¬ gewiesen werden. Z. 26.285. Steyr, 15. Dezember 1905. An alle hochw. Pfarrämter. Die hochwürdigen Pfarrämter werden eingeladen den Bedarf an Drucksorten für die Volksbewegung im Jahre 1906 bis 1. Jänner 1906 anher bekannt zu geben.
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