Amtsblatt 1905/50 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

C es Zrar. k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1905. Steyr, am 14. Dezember. Nr. 50. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptnannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 15. November 1905. Z. 23.900. An alle Gemeinde-Vorstehungen hochw. Pfarrämter, Ortsschulräte, Schulleitungen, Genossenschafts-Vorstehungen,Krankenkassen etc. Einladung rzulPränumeration auf das Amtsblatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Mit 1. Jänner 1906 beginnt der XXIV. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Korrespondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates an die Gemeinde=Vorstehungen, k. k. Gendarmerieposten=Kommanden, Ortsschulräte und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten, die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeämter angenommen In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe= und Genossenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts=Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochw. Pfarrämter. Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde=Vorstehungen Ortsschulräte, Schulleitungen und Genossenschafts=Vorstehungen und ist daher von denselben zu abonnieren und als Inventarsgegenstand sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 5 K. Das Amtsblatt kann auch von Privaten, insbesondere Viehhändlern und Fleischhauern, sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 5 Kronen ganzjährig, inklusive Zusendung per Post, bezogen werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen, den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1906 bis längstens 15. Dezember 1905 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations-Erklärung samt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann Der k. k. Bezirkshauptmann.

244 Z. 1918/Sch. Steyr, 4. Dezember 1905. An die Gemeindevorstehungen, Ortsschul räte und Schulleitungen. Mit dem Erlasse vom 25. Oktober l. J., Z. 37.536, hat der Herr Leiter des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht den Fachlehrer an der Jubiläums=Knabenbürger¬ schule in Linz, Josef Reisinger, zum Bezirksschulinspektor für den Stadt= und Landbezirk Steyr auf die restliche Dauer der laufenden Funktionsperiode an Stelle des bisherigen, zum Direktor der k. k. Staats=Oberrealschule in Steyr er¬ nannten Bezirksschulinspektors Anton Rolleder ernannt und hat Herr Josef Reisinger sein Amt bereits angetreten. Hievon geschieht die Mitteilung. Z. 25.781. Steyr, 13. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Nach Punkt 131 und 132 der Landsturm=Organisations¬ Vorschrift sind die Verzeichnisse über graduierte Aerzte 2c. nach Muster 28 und die summarischen Nachweisungen nach Muster 29, erstere unter Anschluß der bezüglichen Zertifi¬ kate bis 5. Jänner 1906 anher vorzulegen, und wird em¬ pfohlen Betreibungen zu vermeiden. Steyr, 13. Dezember 1905. Z. 26.021. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Im Sinne des § 8 Punkt 1 der Landsturm=Melde¬ vorschrift gelangen unter einem der Verzeichnisse jener Land¬ sturmpflichtigen, welche zur Vorstellung nicht erschienen sind, an die Gemeinde=Vorstehungen zur sofortigen Affichierung durch acht Tage und Forschung nach denselben. In den Gemeinden sich aufhaltende derlei Landsturm¬ männer sind sofort zur nachträglichen Meldung zu verhalten und die Meldeblätter mit Rechtfertigungs=Protokoll ehestens anher vorzulegen. Gleichzeitig werden auch die bisher eingelangten Land¬ sturm=Meldeblätter der im Jahre 1905 bei den Vorstellungen erschienenen Landsturmmänner zur Vormerkung der Aufent¬ halte in den Sturmrollen hinausgegeben und sind diese binnen 8 Tagen wieder rückzuschließen. Z. 25.910 u. 25.911. Steyr, 12. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Josef Bergmann aus Unterloibl und Klemens Jene aus Reifen. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom No- 24. November 1905, Z. 26.489/II und vom 28. vember 1905, Z. 26.700/II, treiben sich der im Jahre 1873 in Oedenburg in Ungarn geborene und laut Heimatscheines vom 28. Mai 1896, Z. 110, zur Gemeinde Unterloibl zuständige Josef Bergmann, und der im Jahre 1856 in Kupljenik geborene, nach Reifen zuständige Gärbergehilfe Klemens Jene, unehelicher Sohn der Barbara Jene, arbeitslos herum und lassen sich auf Rechnung ihrer Heimats¬ gemeinden Geldvorschüsse und Reiseunterstützungen verabfolgen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, diesen genannten Individuen, den Fall dringendster Not ausge¬ nommen, in Hinkunft Geldunterstützungen oder Reisevor¬ schüsse nicht zu verabfolgen, vielmehr dieselben bei nachge¬ wiesener Arbeits= und Mittellosigkeit nach den Schübvor¬ schriften zu behandeln. Z. 25.466. Steyr, 9. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit h. ä. Erlasse vom 18. Juli 1904, Z. 14.959 Amtsblatt Nr. 29, angeordneten Ausforschungen nach dem Stellungspflichtigen Martin Karl Fiala sind einzustellen. Z. 25.467. Steyr, 9. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit h. ä. Erlasse vom 5. Dezember 1904, Z. 23.875, Amtsblatt Nr. 49, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Anton Kuttnig sind ein¬ zustellen. Z. 25.468. Steyr, 9. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 13. Juni 1905, Z. 12.597, Amtsblatt Nr. 24, angeordnete Nachforschung nach dem Stellungspflichtigen Otto und Johann Malfent ist einzustellen. Z. 25.734. Steyr, 11. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse, vom 10. November 1905, ZZ. 23.435— 23.499, Amtsblatt Nr. 46, angeordnete Nach¬ forschung nach dem Stellungspflichtigen Rudolf Neuhauser ist einzustellen. Z. 25.469, 25.470, 25.908, 25.909. Steyr, 11. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger. Karl Crisman, geboren 29. April 1884 in Triest. Virgil Gennars, geb. 7. März 1884 in Triest. Marina Sanzin II, geb. 21. Dezember 1884 in Triest Karl August Herber, geb. 29. März 1884 in Langenschwalbach. Franz Krizmaneio II, geb. 25. Juli 1884 in Triest Franz Orazen, geb. 14. November 1884 in Triest. Alois Cari, geb. 15. Juni 1884 in Triest. Emil Piazza, geb. 12. Februar 1884 in Triest. Josef Freyn, geb. 12. September 1884 in Robich.

Pietro Doria, geb. 5. März 1884 in Triest. Karl Drioli, geb. 23. Jänner 1884 in Triest. Karl Tepsich, geb. 3. Oktober 1884 in Görz Eduard Salvador, geb. 5. Februar 1884 in Triest. Anton Zampolin, geb. 20. November 1884 in Triest. Anton Jederlinich, geb. 7. Juli 1883 in Castelnuovo Lussin). Franz Koren, geb. 9. März 1883 in Triest. Emmerich Stambach, geb. 19. Oktober 1883 in Wien. Franz Sekoll, geb. 10. Jänner 1871 in Gablern, nach Eberndorf. zust. Alfons Kramer, geb. 17. September 1872 in Liescha, zust. nach Prävali. Franz Schiller, geb. 6. Oktober 1875 in Unterort, Bez. Feistritz, zust. nach Feistritz, Gottfried Petschnik, geb. 6. Oktober 1878 in Kapfenberg, Bez. Bruck a. d. Mur, zust. nach Prävali. Vinzenz Karl Meschnark, geb. 8. Oktober 1879 in Völkermarkt, zust. nach Völkermarkt. Franz Schasche, geb. 31. März 1879 in Magdalens¬ berg Bez. Wolfsberg, zust. nach Prävali. Alois Mlinar, geb. 16. Juni 1880 in Petzen, Bez. Mieß, zust. nach Mieß. Gabriel Leder, 6. April in Lindenhof, Bez. Wolfs¬ berg, zust. nach Moos. Guido Magnet, geb. 22. Dezember 1880 in Blei¬ zust. nach Bleiburg. burg, Florian Petschnig, geb. 19. Februar 1881 Kapfenberg, Bez. Bruck a. d. Mur, zust. nach Prävali. Leopold Merkatsch, geb. 8. November 1881 Siele Bez. Windischgrätz, zust. nach Köttelach Wenzel Wohlgemuth, 19. Februar 1881 in Zeltweg, Bez. Judenburg, zust. nach Prävali. Johann Supan, geb. 28. Mai 1881 in Liescha, Völkermarkt, zust. nach Feistritz. Josef Jägart, geb. 4. April 1881 in Hafning, Leoben, Steiermark, zust. nach Griffen. Stanislaus Voinik, geb. 12. November 1881 in Pfarrdorf, Bez. Völkermarkt, zust. nach Prävali. LudwigJasser, geb. 17. August 1882 in Gutschen, St. Veit a. d. Glan, Kärnten, zust. nach Rückersdorf. Bez. Peter Widrich, geb 16. Juli 1882 in Guttenstein, Bez. Völkermarkt, zust. nach Guttenstein. Julius Petschaler, geb. 10. April 1882 in Ritzing, Bez. Völkermarkt, Kärnten, zust. nach Völkermarkt. Albert Greiner, geb. 26. Februar 1882 in Pustritz, Bez. Völkermarkt, zust. nach Pustritz. Johann Kranje, geb. 10. Mai 1883 in Dürngüpf, Bez. Völkermarkt, zust. nach St. Daniel. Augustin Komposch, geb. 16. Mai 1883 in Bistrica, Stubiza=Hatar, Kroatien, zust. nach Feistritz. Bez. Rudolf Gostentschnig, geb. 27. März 1883 in Liescha, Bez. Völkermarkt, zust. nach Schwarzenbach. Rochus Ozwirk, geb. 16. August 1883 in Griffen Bez. Völkermarkt, zust. nach St. Peter a. W. Titus Perchtold, geb. 3. Jänner 1883 in Lamm, Bez. Völkermarkt, zust. nach Pustritz. Ludwig Trabesiner, geb. 15. August 1884 in St. Peter bei Graz, Steiermark, zust. nach Eberndorf. Ferdinand Gregoritsch, geb. 9. Mai 1884 in Brennberg, Bez. Oedenburg, Ungarn, zust. nach Globasnitz. Blasius Wukounig, geb. 28. November 1884 in Klagenfurt, Kärnten, zust. nach Vellach. Alois Mraulak auch Knes, geb. 20. Mai 1884 in Stroina, Bez. Völkermarkt, Kärnten, zust. nach Vellach 245 Georg Hladnik, geb. 7. Mai 1884 in Unterort, Völkermarkt, zust. nach Vellach. Anton Svatovsek, geb. 3. Juni 1884 in Obersee¬ land, Bez. Völkermarkt, zust. nach Seeland Felix Schepul, geb. Mai 1884 in Loibach, Bez. Völkermarkt, zust. nach Prävali. Josef Elsenbammer, geb. 27. September 1884 in Budapest, Bez. Ujlak, Ungarn, zust. nach Prävali. Johann Pleterscheg, geb. 7. Dezember 1884 Fettengrupf, Bez. Völkermarkt zust. nach Köttelach. Sylvester Kriegl, geb 26. Oktober 1884 in Eiers¬ Klagenfurt, zust. nach Tainach. dorf Michael Wruschnik, geb. 14. Oktober 1884 in Klagenfurt, zust. nach St. Peter a. W. Franz Kohlweis, geb. 12. August 1884 in Sankt Veit Klagenfurter=Vorstadt, zust. nach Weißenberg. Alfred Moritz Andre, geb. 25. März 1884 in Triest, Küstenland, zust nach Völkermarkt. Franz Riepl I, geb. 8. September 1884 in Kuhn, Bez. Völkermarkt, zust. nach Weißenberg Franz Latschen, geb. 16. Oktober 1884 in Klagen¬ furt, Kärnten, zust. nach St Peter a. W. Melchior, Karl geb. Juni 1884 in Erlach¬ Griffen, Bez. Völkermarkt, zust. nach Griffen. JakobGrani, geb. 13. Juli 1884 in Lamm, Bez. Völkermarkt zust. nach Pusti Josef Kernbeiß, geb. 27Februar 1883 in Untern¬ berg=Ruden, Bez. Völkermarkt zust. nach Ruden. Wilhelm Schesitz, geb. 10. Jänner 1883 in Klagen¬ furt Kärnten, zust. nach Schwarzenbach. Karl Vodeb, geb. 20. Jänner 1884 in Liescha, Bez. Völkermarkt, Kärnten, zust. nach Prävali. Grudnik, Franz geb. 27. September 1884 in Liescha, Bez. VölkermarktKärnten, zust. nach Prävali. Guček, Jose geb. 9. März 1884 in Liescha, Bez. Völkermarkt, Kärnten, zust. nach Prävali. Joses Gradischnig, geb. 26. Februar 1884 in Weißenberg, Bez. Völkermarkt, zust. nach Weißenberg. Josef Huber, 24 Jahre alt, geboren in Leutal, Bez. Cilli, Steiermark. Franz Herian, geb. 1. Jänner 1884 in Gro߬ Bystřitz, Bez. Wallachisch=Meseritsch, Sohn des Josef und der Veronika, geb. Střelec. Weiters der Landsturmpflichtige: Karl Kozárek, geb. am 7. Mai 1886 in Brünn, zust. nach Proßnitz, Sohn der Vinzenzia Kozárek, verwitwete Novák. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 1. März 1906 hieher zu berichten. Z. 24.451. Steyr, 10. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Schweinepesttilgungs=Gesetz. In den Reichsgesetzblättern Nr. 163 und 164 erschien das neue Gesetz vom 7. September 1905, betreffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepest (Schweineseuche) samt der Durchführungs=Verordnung am 6. November 1905. Durch dieses Gesetz werden die bisherigen, diesen Gegenstand gesetzlich regelnden Bestimmungen der kaiserlichen Verordnungen vom 2. Mai 1899, R.=G.=Bl. Nr. 81, und vom 15. September 1900, N.=G.=Bl. Nr. 154, außer Kraft gesetzt und durch neue ersetzt. Infolge der Aufhebung dieser beiden kaiserlichen Verordnungen treten selbstverständlich auch

246 zu Seuchenverschleppungen Anlaß geben können, wie Vieh¬ cchführung derselben erlassenen Ministerial=Ver¬ die zur Dur händler, Fleischer usw. sind von der Wahl als Ver¬ ordnungen vom 6. Mai 1899, R.=G.=Bl. Nr. 82, und trauensmänner auszunehmen. vom 18. September 1900, R.=G.=Bl. Nr. 155, außer Das Ergebnis der Wahl ist bis Ende des Monates Wirksamkeit. Dezember zuverlässig unter Anschluß eines genauen Der wesentlichste Unterschied der neuen Vorschriften Verzeichnisses der Vertrauensmänner anher bekanntzugeben. gegenüber den bestehenden ist darin zu erblicken, daß künftig Jede eintretende Aenderung in diesen Personen ist in nicht eine obligatorische Tötung aller kranken und krank¬ sofort anher zu berichten. heitsverdächtigen Tiere durchzuführen, sondern die Seuche in erster Reihe durch anderweitige Maßregeln zu bekämpfen Steyr, 7. Dezember 1905. Z. 25.372. sein wird. Dabei wird an dem Grundsatze festzuhalten sein daß diese Maßregeln in jedem Falle bezüglich des Seuchen¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen. herdes selbst auf das intensivste durchzuführen, keineswegs Betreffend aber auf größere Gebiete auszudehnen sein werden, als dies mit Rücksicht auf die bestehenden Verhältnisse und bei sorg¬ die Ausstellung von Viehpässen mit Tintenstift. fältiger Erwägung aller in Betracht kommenden Momente Die k. k. Statthalterei in Linz hat auf eine an sie notwendig ist. gestellte Anfrage, ob Viehpässe mit Tintenstift geschrieben Eine weitere wesentliche Neuerung besteht darin, daß werden dürfen, mit dem Erlasse vom 28. November 1905, das Fleisch an Schweinepest (Schweineseuche) erkrankt be¬ Z. 26.014/X, anher eröffnet, daß dermalen Vorschriften fundener Tiere nicht wie bisher unter allen Umständen zu nicht bestehen, welche die Benützung des Tintenstiftes zu der Durch vernichten, sondern nach Maßgabe des § dem bezeichneten Zwecke untersagen. führungs=Verordnung auf Grund des vom Tierarzte abzu¬ Gegen die Verwendung des Tintenstiftes bei Aus¬ gebenden Gutachtens unter gewissen Bedingungen zum fertigung von Ursprungszertifikaten (Viehpässen) werden menschlichen Genuß zuzulassen sein wird. daher Bedenken insolange nicht zu erheben sein, als die Ferner wurden die bestehenden Vorschriften für die Eintragungen in die einzelnen Rubriken der Viehpässe Entschädigung für gekeulte Tiere dahin geändert, daß künftig¬ deutlich und gut leserlich ausgeführt werden. hin der Bemessung der Entschädigung, auch wenn es sich Hievon setze ich alle Gemeinde=Vorstehungen zur Dar¬ um kranke Tiere handelt, nicht das Gewicht derselben in nachachtung mit dem Beifügen in die Kenntnis, daß es sich vollkommen ausgeweidetem Zustande, sondern das festgestellte bei der Ausstellung von Viehpässen für zum Exporte nach Gewicht der geschlachteten Tiere samt anhaftenden Lunger Deutschland bestimmte Haustiere jedenfalls empfehlen und Herz, Zwerchfelle, Leber, Nieren und Nierenfette, dann wird, die Viehpässe mit der Tinte zu schreiben, da Ver¬ dem Gekrösefette, beziehungsweise das Lebendgewicht der löschungen der Schrift leicht möglich sind. iere zugrunde zu legen ist. Weiter erhielten diese Vor¬ schriften dahin eine Ergänzung, daß die Seuchenkommission Steyr, 11. Dezember 1905. Z. 25.464. in berücksichtigungswürdigen Fällen, wenn nach ihrer Ansicht An alle Gemeinde=Vorstehungen und ein Entschädigungsanspruch des Eigentümers der getöteten Tiere unzweifelhaft begründet ist, dem letzteren nach Maßgabe k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. dieses Anspruches einen entsprechenden Teil des Erlöses sofort vorschußweise ausfolgen kann. Auch wird die Seuchen¬ zur Kenntnisnahme. kommission gesetzlich ermächtigt, dem Besitzer der getöteten Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich Tiere über sein Ansuchen an Stelle der Vergütung die in der Berichtsperiode vom 27. November bis 2. Dezember 1905 Verwertung der genießbar befundenen oder technisch ver¬ 1. Rotlauf der Schweine. wertbaren Schweine zu überlassen. Sonst wurden in das neue Gesetz die Bestimmungen Bestand der Seuche. der beiden oben bezogenen kaiserlichen Verordnungen ohne Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft wesentliche Aenderungen aufgenommen Waldneukirchen. Zur amtlichen Erhebung kann die Gemeinde außer 2. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Haag. dem Gemeinde=Vorsteher noch zwei Vertrauensmänner Erlöschen der Seuche. der landwirtschaftlichen Bevölkerung entsenden, welch letztere 1. Bezirk Schärding: Gemeinde Diersbach, Ort¬ der Amtstierarzt zu der Amtshandlung beizuziehen, beziehungs¬ schaft Herrnberg Gemeinde und Ortschaft Viechtenstein. weise ihnen die Teilnahme an der Amtshandlung anheim 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Hell¬ zustellen hat. monsödt Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Stadt Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. No¬ Schwanenstadt. vember 1905, Z. 44.505 und der k. k. Statthalterei in Linz 2. Schweinepest. vom 17. November 1905, Nr. 25.470/X, mit der Ein ladung in die Kenntnis, auf Grund der ihnen eingeräumten Bestand der Seuche. Rechte solche Vertrauensmänner für die Funktionsdauer des Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Gemeindeausschusses durch eine von letzterem vor Waldegg. zunehmende Wahl zu bestimmen. Bei der Bestimmung Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. der Zahl der in jeder Gemeinde zu wählenden Vertrauens¬ Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. männer und bei der Wahl derselben wird darauf Bedacht Statthalterei in Linz vom 4. Dezember 1905, Nr. 27.127/X, zu nehmen sein, daß für jede größere Ortschaft in die Kenntnis. zwei dort ansäßige Personen als Vertrauens¬ männer bestimmt werden. Personen, welche vermöge Der k. k. Bezirkshauptmann: ihres Berufes wegen des Betretens vieler Stallungen leicht Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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