Amtsblatt 1905/48 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

sich nachstehende Individuen in der Welt herum und lassen sich von fremden Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimats¬ gemeinden Geldunterstützungen und Reisevorschüsse verab¬ reichen, und zwar: 1. Der im Jahre 1880 geborene, nach Gablonz heimatszuständige Gürtlergehilfe August Traubach, im Besitze eines unterm 10. Oktober 1904, Nr. 20, ausge fertigten Heimatsscheines. Derselbe ist mittelgroß, hat längliches Gesicht, graue Augen, braune Haare, eine stumpfe Nase, gewöhnlichen Mund, dunklen Schnurrbartanflug und spricht nur deutsch. 2. Der am 13. Oktober 1874 in Prag geborene, nach Obergeorgental, pol. Bezirk Brüx, zuständige Eisenwalzer Alois Triebe, welcher ein Arbeitsbuch vom 18. Februar 1904, Nr. 190, besitzt. Derselbe ist mittelgroß, hat längliches Gesicht, blonde Haare, graue Augen, eine gewöhnliche Nase und gewöhnlichen Mund. 3. Der im Jahre 1873 in Tabor geborene, nach Sedlec, pol. Bezirk Selcan, heimatszuständige, gewesene Gerichtsschreiber Ferdinand Wodnansky, Sohn des Peter und der Marie Wodnansky. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 11. November 1905, Z. 25.390/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen beauftragt, diesen Individuen, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, in Hinkunft Geld¬ unterstützungen und Reisevorschüsse nicht zu gewähren, viel¬ mehr dieselben im Falle der Arbeits= und Ausweislosigkeit nach den Schubvorschriften zu behandeln. Z. 24.590. Steyr, 27. November 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 8. No¬ vember l. J., Z. 23.257, Amtsblatt Nr. 45, wird mitge¬ teilt, daß die Leiche des ertrunkenen Schneidermeisters Johann Stroleny am 19. November l. I. in Hieflau aus dem Ennsflusse gezogen wurde; es sind somit die Nach¬ forschungen nach dem Genannten einzustellen. ZZ. 24.429 und 24.430. Steyr, 24. November 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und t. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind die Stellungspflichtigen u. zw.: Der am 1. Februar 1882 in Zauchtl geborene, nach Plumenau, im Bezirke Proßnitz zuständige Franz Knikätek, ehelicher Sohn des Franz Knikátek und der Franziska, geb. Sukup der am 1. November 1882 in Austerlitz geborene, nach Bründlitz im Bezirke Wischau zuständige Karl Steffek, unehel. Sohn des Karl Steffek und der Theresia, geb. Res. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachfor¬ schungen ist bis 20. Jänner 1906 anher zu berichten. 233 Z. 24.334. Steyr, 24. November 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Z. 25.882/X. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei infolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. November 1905, Z. 51.576, unter Aufrechthaltung der mit der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge¬ schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels der Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung der hierämtlichen Kundmachung vom 21. Oktober 1905, Z. 23.634/X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu er¬ lassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot der Schweine=Einfuhr aus den Bezirken: Bosn.=Dubica Bosn.=Gradiska, Dervent, Gradacac, Maglay, Priedor und Dol.=Tuzla Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande, sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), be¬ ziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 19. Novemer 1905. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. November 1905, Nr. 25.882/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 24.489. Steyr, 25. November 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 21. November 1905, Nr. 25.995/X auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 103 ent¬ haltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 16. November 1905, Nr. 51.170, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch in die diesseitige Reichshälfte aus den Ländern der ungarischen Krone zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht.

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