Amtsblatt 1905/48 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

232 Steyr, 29. November 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hinausgabe der Reichsgesetzblätter. Unter Einem gelangt das Reichs=Gesetz=Blatt Stück LXIX an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, 28. November 1905. ad Z. 1895/Sch. Amts=Erinnerung. Jene Ortsschulräte und Schulleitungen, welche zum h. a. Erlasse vom 11. November 1905, Z. 1807/Sch., die Porto= und Verpackungs=Spesen per 10 h noch nicht einge¬ sendet haben, werden neuerlich eingeladen, diesen Betrag in Briefmarken sogleich einzusenden. Steyr, 23. November 1905. Z. 24.342. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Amtstage im Dezember 1905, Ich werde am Montag den 11. Dezember l. J. um halb 10 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei Markt Kremsmünster für die Gemeinden des Gerichts¬ bezirkes Kremsmünster; am Freitag den 15. De¬ zember l. J. um 8 Uhr vormittags in Blasls Gast¬ haus in Losenstein für die Gemeinden Losenstein, Reich¬ raming und Lausa und am gleichen Tage 1 Uhr nach¬ mittags in der Gemeindekanzlei Markt Weyer für die Gemeinden Markt und Land Weyer, Gaflenz, Neustift und Großraming Amtstage abhalten. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zur Ver¬ lautbarung und Intervention in Kenntnis. Steyr, 27. November 1905. Z. 24.421. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Trennung Norwegens von Schweden. Das k. und k. Ministerium des Aeußern hat dem k. k. Ministerrats=Präsidium mitgeteilt, daß infolge der stattge¬ habten Trennung Norwegens von Schweden Se. Majestät König Oskar II. für sich und sein Haus auf die Krone von Norwegen verzichtet hat und fortab den offiziellen Titel „König von Schweden, der Goten und Wenden“ führen wird. Daher wird der bisherigen königlich schwedisch-nor¬ wegischen Gesandtschaft in Wien nunmehr in offiziellen Aus¬ fertigungen der Titel „königlich schwedische Gesandtschaft" (Légation Royale de Suède) beizulegen sein und hat die Titulatur des am Allerhöchsten Hofe beglaubigten königlich schwedischen Gesandten von nun ab zu lauten: N. N. „a. o. Gesandter und bevollmächtigter Minister Seiner Majestät des Königs von Schweden 2c.“ („N. N. Envoyé extraordinaire et Ministre plénipotentiaire de la Majesté de Roi de Suède etc. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen in Kenntnis gesetzt. Steyr, 25. November 1905. Z. 24.482. Kundmachung. Die k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz fand mit Erlaß vom 24. November 1905, Z. 26.387/VIII, die in der Verordnung vom 21. Oktober 1905, Nr. 24, L.=G.= und V.=Bl., betreffend Regelung der Sonntagsarbeit im Handels¬ gewerbe und in einzelnen Produktionsgewerben bei II. 10. a) und b) enthaltene Bestimmung dahin abzuändern, daß in den Orten Kremsmünster, Ober= und Unterburgfried die bewilligte 8 stündige Sonntagsarbeit von halb 7 Uhr früh bis halb 12 Uhr mittags und von 1 Uhr bis 4 Uhr nachmittags, die 6 stündige aber von 7 Uhr früh bis halb 12 Uhr mittags und von 2 bis halb 4 Uhr nachmittags festgesetzt wird. Hievon geschieht im Nachhange zu dem h. ä. Erlasse vom 25. Oktober 1905, Z. 22.301, Amtsblatt Nr. 43 ex 1905, die allgemeine Verlautbarung. Steyr, 24. November 1905. Z. 24.427. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Sammlung von Pränumeranten für die Buchhandlungs¬ firma Eduard Beyer. Zufolge Erlasses des k. k. Statthalterei=Präsidiums vom 20. November 1905, Z. 3552, wurde über Ansuchen der Buchhandlungsfirma Eduard Beyer in Wien, I., Schottengasse 7, der Präsident der Wiener=Polizei=Direktion ausnahmsweise ermächtigt, der genannten Firma für die von ihr namhaft gemachten oder namhaft zu machenden Personen, und zwar insoweit gegen dieselben kein begründetes Bedenken obwaltet, Erlaubnisscheine zum Sammeln von Pränumeranten und Subskribenten auf das Werk „Moderne Malkunst“, 25 Reproduktionen nach Gemälden von Künstlern Oesterreich=Ungarns", dessen Erlös teilweise der „öster¬ reichischen Gesellschaft vom weißen Kreuze“ zufallen soll, mit Gültigkeit für sämtliche im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder im Namen des k. k. Ministeriums des Innern auszufertigen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden behufs Kontrolle der Er¬ laubnisscheine in die Kenntnis gesetzt. Z. 24.490. Steyr, 25. November 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern August Traubach, Alois Triebe und Ferdinand Wodnansky. Laut Note der k. k. Statthalterei in Prag vom 2. No¬ vember 1905, Z. 257.358, an die o.=ö. Statthalterei treiben

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2