Amtsblatt 1905/48 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Hrar. Auirs k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1905. Steyr, am 30. November. Nr. 48. Das Antsblat erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo aud Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 23.900. Steyr, 15. November 1905. An alle Gemeinde-Vorstehungen hochw. Pfarrämter, Ortsschulräte Schulleitungen, Genossenschafts-Vorstehungen, Krankenkassen etc. Einladung zur Pränumeration auf das Amtsblatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Mit 1. Jänner 1906 beginnt der XXIV. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Korrespondenzen der k. k. Bezirkshauptmannschäft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates an die Gemeinde=Vorstehungen, k. k. Gendarmerieposten=Kommanden, Ortsschulräte und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe= und Genossenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts=Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochw. Pfarrämter. Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde=Vorstehungen Ortsschulräte, Schulleitungen und Genossenschafts=Vorstehungen und ist daher von denselben zu abonnieren und als Inventarsgegenstand sorgfältigzu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 5 K. Das Amtsblatt kann auch von Privaten, insbesondere Viehhändlern und Fleischhauern, sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 5 Kronen ganzjährig, inklusive Zusendung per Post, bezogen werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken. Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen, den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1906 bis längstens 15. Dezember 1905 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden; die neuen Abonnenten samt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, wollen ihre Pränumerations-Erklärung damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann. Der k. k. Bezirkshauptmann.

232 Steyr, 29. November 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hinausgabe der Reichsgesetzblätter. Unter Einem gelangt das Reichs=Gesetz=Blatt Stück LXIX an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, 28. November 1905. ad Z. 1895/Sch. Amts=Erinnerung. Jene Ortsschulräte und Schulleitungen, welche zum h. a. Erlasse vom 11. November 1905, Z. 1807/Sch., die Porto= und Verpackungs=Spesen per 10 h noch nicht einge¬ sendet haben, werden neuerlich eingeladen, diesen Betrag in Briefmarken sogleich einzusenden. Steyr, 23. November 1905. Z. 24.342. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Amtstage im Dezember 1905, Ich werde am Montag den 11. Dezember l. J. um halb 10 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei Markt Kremsmünster für die Gemeinden des Gerichts¬ bezirkes Kremsmünster; am Freitag den 15. De¬ zember l. J. um 8 Uhr vormittags in Blasls Gast¬ haus in Losenstein für die Gemeinden Losenstein, Reich¬ raming und Lausa und am gleichen Tage 1 Uhr nach¬ mittags in der Gemeindekanzlei Markt Weyer für die Gemeinden Markt und Land Weyer, Gaflenz, Neustift und Großraming Amtstage abhalten. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zur Ver¬ lautbarung und Intervention in Kenntnis. Steyr, 27. November 1905. Z. 24.421. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Trennung Norwegens von Schweden. Das k. und k. Ministerium des Aeußern hat dem k. k. Ministerrats=Präsidium mitgeteilt, daß infolge der stattge¬ habten Trennung Norwegens von Schweden Se. Majestät König Oskar II. für sich und sein Haus auf die Krone von Norwegen verzichtet hat und fortab den offiziellen Titel „König von Schweden, der Goten und Wenden“ führen wird. Daher wird der bisherigen königlich schwedisch-nor¬ wegischen Gesandtschaft in Wien nunmehr in offiziellen Aus¬ fertigungen der Titel „königlich schwedische Gesandtschaft" (Légation Royale de Suède) beizulegen sein und hat die Titulatur des am Allerhöchsten Hofe beglaubigten königlich schwedischen Gesandten von nun ab zu lauten: N. N. „a. o. Gesandter und bevollmächtigter Minister Seiner Majestät des Königs von Schweden 2c.“ („N. N. Envoyé extraordinaire et Ministre plénipotentiaire de la Majesté de Roi de Suède etc. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen in Kenntnis gesetzt. Steyr, 25. November 1905. Z. 24.482. Kundmachung. Die k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz fand mit Erlaß vom 24. November 1905, Z. 26.387/VIII, die in der Verordnung vom 21. Oktober 1905, Nr. 24, L.=G.= und V.=Bl., betreffend Regelung der Sonntagsarbeit im Handels¬ gewerbe und in einzelnen Produktionsgewerben bei II. 10. a) und b) enthaltene Bestimmung dahin abzuändern, daß in den Orten Kremsmünster, Ober= und Unterburgfried die bewilligte 8 stündige Sonntagsarbeit von halb 7 Uhr früh bis halb 12 Uhr mittags und von 1 Uhr bis 4 Uhr nachmittags, die 6 stündige aber von 7 Uhr früh bis halb 12 Uhr mittags und von 2 bis halb 4 Uhr nachmittags festgesetzt wird. Hievon geschieht im Nachhange zu dem h. ä. Erlasse vom 25. Oktober 1905, Z. 22.301, Amtsblatt Nr. 43 ex 1905, die allgemeine Verlautbarung. Steyr, 24. November 1905. Z. 24.427. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Sammlung von Pränumeranten für die Buchhandlungs¬ firma Eduard Beyer. Zufolge Erlasses des k. k. Statthalterei=Präsidiums vom 20. November 1905, Z. 3552, wurde über Ansuchen der Buchhandlungsfirma Eduard Beyer in Wien, I., Schottengasse 7, der Präsident der Wiener=Polizei=Direktion ausnahmsweise ermächtigt, der genannten Firma für die von ihr namhaft gemachten oder namhaft zu machenden Personen, und zwar insoweit gegen dieselben kein begründetes Bedenken obwaltet, Erlaubnisscheine zum Sammeln von Pränumeranten und Subskribenten auf das Werk „Moderne Malkunst“, 25 Reproduktionen nach Gemälden von Künstlern Oesterreich=Ungarns", dessen Erlös teilweise der „öster¬ reichischen Gesellschaft vom weißen Kreuze“ zufallen soll, mit Gültigkeit für sämtliche im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder im Namen des k. k. Ministeriums des Innern auszufertigen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden behufs Kontrolle der Er¬ laubnisscheine in die Kenntnis gesetzt. Z. 24.490. Steyr, 25. November 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern August Traubach, Alois Triebe und Ferdinand Wodnansky. Laut Note der k. k. Statthalterei in Prag vom 2. No¬ vember 1905, Z. 257.358, an die o.=ö. Statthalterei treiben

sich nachstehende Individuen in der Welt herum und lassen sich von fremden Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimats¬ gemeinden Geldunterstützungen und Reisevorschüsse verab¬ reichen, und zwar: 1. Der im Jahre 1880 geborene, nach Gablonz heimatszuständige Gürtlergehilfe August Traubach, im Besitze eines unterm 10. Oktober 1904, Nr. 20, ausge fertigten Heimatsscheines. Derselbe ist mittelgroß, hat längliches Gesicht, graue Augen, braune Haare, eine stumpfe Nase, gewöhnlichen Mund, dunklen Schnurrbartanflug und spricht nur deutsch. 2. Der am 13. Oktober 1874 in Prag geborene, nach Obergeorgental, pol. Bezirk Brüx, zuständige Eisenwalzer Alois Triebe, welcher ein Arbeitsbuch vom 18. Februar 1904, Nr. 190, besitzt. Derselbe ist mittelgroß, hat längliches Gesicht, blonde Haare, graue Augen, eine gewöhnliche Nase und gewöhnlichen Mund. 3. Der im Jahre 1873 in Tabor geborene, nach Sedlec, pol. Bezirk Selcan, heimatszuständige, gewesene Gerichtsschreiber Ferdinand Wodnansky, Sohn des Peter und der Marie Wodnansky. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 11. November 1905, Z. 25.390/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen beauftragt, diesen Individuen, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, in Hinkunft Geld¬ unterstützungen und Reisevorschüsse nicht zu gewähren, viel¬ mehr dieselben im Falle der Arbeits= und Ausweislosigkeit nach den Schubvorschriften zu behandeln. Z. 24.590. Steyr, 27. November 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 8. No¬ vember l. J., Z. 23.257, Amtsblatt Nr. 45, wird mitge¬ teilt, daß die Leiche des ertrunkenen Schneidermeisters Johann Stroleny am 19. November l. I. in Hieflau aus dem Ennsflusse gezogen wurde; es sind somit die Nach¬ forschungen nach dem Genannten einzustellen. ZZ. 24.429 und 24.430. Steyr, 24. November 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und t. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind die Stellungspflichtigen u. zw.: Der am 1. Februar 1882 in Zauchtl geborene, nach Plumenau, im Bezirke Proßnitz zuständige Franz Knikätek, ehelicher Sohn des Franz Knikátek und der Franziska, geb. Sukup der am 1. November 1882 in Austerlitz geborene, nach Bründlitz im Bezirke Wischau zuständige Karl Steffek, unehel. Sohn des Karl Steffek und der Theresia, geb. Res. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachfor¬ schungen ist bis 20. Jänner 1906 anher zu berichten. 233 Z. 24.334. Steyr, 24. November 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Z. 25.882/X. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei infolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. November 1905, Z. 51.576, unter Aufrechthaltung der mit der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge¬ schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels der Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung der hierämtlichen Kundmachung vom 21. Oktober 1905, Z. 23.634/X, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu er¬ lassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot der Schweine=Einfuhr aus den Bezirken: Bosn.=Dubica Bosn.=Gradiska, Dervent, Gradacac, Maglay, Priedor und Dol.=Tuzla Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande, sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), be¬ ziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 19. Novemer 1905. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. November 1905, Nr. 25.882/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 24.489. Steyr, 25. November 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 21. November 1905, Nr. 25.995/X auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 103 ent¬ haltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 16. November 1905, Nr. 51.170, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch in die diesseitige Reichshälfte aus den Ländern der ungarischen Krone zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht.

234 Die Anstellung erfolgt vertragsmäßig gegen beider¬ Steyr, 27. November 1905. Z. 24.559. seitige 6 wöchentliche Kündigung An alle Gemeinde=Vorstehungen. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Tauf¬ Nr. 25.693/X. oder Geburtsscheine, dem Nachweise der österreichischen Staatsbürgerschaft und den Zeugnissen über die zurückge¬ Konkurs Ausschreibung. legten Studien und tierärztlichen Prüfungen, sowie mit den Durch die k. k. o.=ö. Statthalterei kommt die Stelle Belegen über ihre bisherige Verwendung versehenen Gesuche eines Beschautierarztes mit dem Sitze in Altheim, poli¬ bis 20. Dezember 1905 bei der k. k. o.=ö. Statthalterei tischer Bezirk Braunau am Inn zur Besorgung des Vieh¬ einzureichen. beschaudienstes in den beiden Eisenbahnstationen Obernberg Linz, am 22. November 1905. Altheim und Gurten, sowie zur Versehung des tierärztlichen Grenzkontrolldienstes am k. k. Nebenzollamte in Obernberg Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. gegen eine jährliche Pauschalentlohnung von 1000 K und Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge den Bezug der normalmäßigen Reisegebühren und eine Tages¬ Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 22. November 1905, diät von 6 K bei eventuell erforderlicher Substitution der Nr. 25.693/X, zur eventuellen Verständigung von ansäßigen k. k. Bezirkstierärzte in Braunau a. J. und Ried zur Tierärzten in die Kenntnis. Besetzung. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Berichtigung. Im Coupon zum Amtsblatte Nr. 46, betreffend die Sonntagsruhe in Weyer, ist ein Fehler unterlaufen und hat der Schlußsatz richtig zu lauten: Hievon geschieht im Nachhange zu dem h. ä. Erlasse vom 25. Oktober 1905, Z. 22.301, Amtsblatt Nr. 43, die allgemeine Verlautbarung. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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