Amtsblatt 1905/47 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

226 Die P. T. Abonnenten werden eingeladen, die im Amtsblatt Nr. 46 auf der ersten Seite verlautbarte Kundmachung, Z. 23.691, vom 14. November l. J. durch die beiliegende Kundmachung zu ersetzen, bezw. zu überkleben. Steyr, 21. November 1905. 24.156. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hinausgabe der Wahllegitimationen für die Handels¬ kammerwahl. Mit Bezug auf die Kundmachung vom 28. Oktober 1905 werden die ausgefertigten Legitimationskarten mit dem Auftrage übermittelt, dieselben sofort den Adressaten zu¬ zustellen. Die Gemeinde=Vorstehungen haben sohin bis längstens 6. Dezember l. J. die geschehene Zustellung der Legiti¬ mationskarten durch Einsendung der Zustellscheine nachzu¬ weisen und bei dieser Vorlage die diesbezüglichen Konsigna¬ sowie die etwa unbestellbaren Legitimationskarten tionen rückzuleiten. Die Stimmzettel sind längstens bis 13. Dezember hieher einzusenden und werden später einlangende Stimm¬ zettel nicht mehr angenommen. Nachdem eine ordentliche Durchführung der Wahl nur dann erwartet werden kann, wenn die gegebenen knapp be¬ werden, werden die messenen Termine präzise eingehalten Gemeindevorstehungen zur genauesten Einhaltung der gebenen Termine aufgefordert. Steyr, 21. November 1905. Z. 24.178. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Sammlung für den Konvent der barmherzigen Brüder in Linz. Ueber Ersuchen der Vorstehung des Konventes der barmherzigen Brüder in Linz wird von der o.=ö. Statt¬ halterei darauf aufmerksam gemacht, daß nach dem Hof¬ dekrete vom 24. Oktober 1783 die barmherzigen Brüder auch weiterhin berechtigt sind, milde Gaben zum Zwecke der Krankenpflege zu sammeln. Derartige Sammlungen sind von den allgemeinen Vorschriften über die Vornahme öffent¬ licher Sammlungen ausgenommen. Die barmherzigen Brüder haben sich bei der Vornahme ihrer für den erwähnten Zweck bestimmten, weder einer zeitlichen noch einer örtlichen Beschränkung unterworfenen Samm¬ lungen nur mit dem vom Konvente ausgestellten, mit der Unterschrift des Konventsvorstandes und mit dem Konvents¬ siegel versehenen, einer behördlichen Vidierung nicht unter¬ liegenden Zertifikate auszuweisen und die Sammlung im Ordens=Habit vorzunehmen. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 13. November 1905, Z. 24.476/IV, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 14. November 1905. Z. 23.567. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Laut Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. November l. J., Nr. 23.529/IV, sind zur Waffen¬ übung der k. k. Landwehr im Jahre 1906 die in der folgenden Uebersicht bezeichneten Assentjahrgänge söwie jene Mannschaft einzuberufen, welche eine Waffenübung nachzu¬ tragen hat. 0 . S. Steyr, 18. November 1905. Z. 23.682. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Beistellung von Vorspann an die k. k. Evidenzhaltungsbeamten. Die k. k. Finanzdirektion in Linz hat mit dem Erlasse vom 10. August 1905, Z. 18.205/II, über mehrfache Anfragen eröffnet, daß die Gemeinden im Sinne des § 14, P. 1, des Gesetzes vom 23. Mai 1883, R.=G.=Bl. Nr. 83 betreffend die Evidenzhaltung des Grundsteuerkatasters, jeder¬

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