Amtsblatt 1905/44 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

214 Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot Steyr, 26. Oktobeř 1905. Z. 22.307. der Schweine=Einfuhr aus den Bezirken: Banjaluka, Bjelina, Bosn.=Dubica, Bosn.=Gradiska, Cazin, Dervent, An alle Gemeinde=Vorstehungen und D.=Tuzla, Gradacac, Krupa, Maglaj, Priedor, Sanskimost, k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Srebrenica und Vlasenica. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Z. 23.634/X. Kundmachung Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach nach Oberösterreich. dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in der Landesregierung in Sarajewo findet die k. k. Statthalterei Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 infolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), be¬ 17. Oktober d. J., Z. 47.231, unter Aufrechthaltung der ziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes mit der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge¬ Linz, am 21. Oktober 1905. schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels der Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. der hierämtlichen Kundmachung vom 23. September 1905, Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Z. 21.385, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Statthalterei in Linz vom 21. Oktober 1905, Nr. 23.634/X, kkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu er¬ zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. lassen: Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. X lag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdru on und Ve Ledat

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