d lo . k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1905. Steyr, am 2. November. Nr. 44. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 1707/Sch. Steyr, 27. Oktober 1905. Klogsdorf im Bezirke Neutitschein zuständige Stellungspflich¬ tige Stephan Philipp, unehelicher Sohn der Barbara An sämtliche Schulleitungen. Philipp Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom ist bis 20. Dezember l. J. anher zu berichten. 14. Oktober l. J., Z. 1846, wird den Schulleitungen im Nachhange zum landesschulrätlichen Erlasse vom 19. April l. J., Z. 1846, eröffnet, daß in solchen Klassen, in denen der Zeichenunterricht ohne Stigmen erteilt wird, schon auf Z. 22.608. Steyr, 30. Oktober 1905. der Unterstufe die Zeichenhefte Nr. 18 verwendet werden können. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Z. 1715/Sch. Steyr, 27. Oktober 1905. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. An den Zweiglehrerverein Weyer. Balthasar Kinz, 1879 geboren, nach Sierning zu¬ Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt jenen Mit¬ ständig, ist wegen rückständiger Militärtaxe auszuforschen gliedern des Zweigvereines Weyer, welche der am 11. No¬ Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist vember l. J. in Großraming stattfindenden Vereinsversamm¬ bis 15. Dezember l. J. zu berichten. lung beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Steyr, 28. Oktober 1905. Z. 22.448. Z. 22.363. Steyr, 26. Oktober 1905 An alle Gemeinde=Vorstehungen und An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Beschälseuche unter Zuchtpferden in Ungarn. Zufolge Note der k. k. Landesregierung in Salzburg Mit Bezugnahme auf den im Amtsblatte Nr. 37 unter vom 14. Oktober 1905, Z. 15.438, an die k. k. oberösterr. Z. 18.893 vom 11. September 1905 veröffentlichten Erlaß Statthalterei ist Franz Bayer, Oekonomieverwalter der der k. k. Statthalterei vom 2. September 1905, Nr. 19.435/X, Brauerei Kaltenhausen in Hallein in der Stadt Salzburg betreffend das Herrschen der Beschälseuche (Chancreseuche eruiert worden, weshalb die mit dem hierämtlichen Erlasse im Komitate Zala, werden die Gemeinde=Vorstehungen und vom 19. September 1905, Z. 19,579, Amtsblatt Nr. 38, an¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden in Kenntnis gesetzt, geordnete Ausforschung des Genannten einzustellen ist. daß laut des letzten offiziellen kroatisch=slawonischen Tier¬ seuchenausweises in der Gemeinde Moravec des Bezirkes Sv Z. 22.247. Steyr, 30. Oktober 1905 Ivan Zelina (Komitat Zagreb) unter den Zuchtpferden gleich¬ falls die Beschälseuche (Chancreseuche) aufgetreten ist. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Gleichzeitig ergeht an die k. k. Gendarmerie=Posten¬ Kommanden der Auftrag, auch in dieser Richtung Erhe¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. bungen zu pflegen und zu berichten, ob Pferde aus dem Ausforschung. Komitate Agram (Zagreb) in dem h. a. Bezirk eingeführt wurden. Auszuforschen ist, und zwar: Der am 11. November 1884 in Wien geborene, nach
214 Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot Steyr, 26. Oktobeř 1905. Z. 22.307. der Schweine=Einfuhr aus den Bezirken: Banjaluka, Bjelina, Bosn.=Dubica, Bosn.=Gradiska, Cazin, Dervent, An alle Gemeinde=Vorstehungen und D.=Tuzla, Gradacac, Krupa, Maglaj, Priedor, Sanskimost, k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Srebrenica und Vlasenica. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Z. 23.634/X. Kundmachung Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach nach Oberösterreich. dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in der Landesregierung in Sarajewo findet die k. k. Statthalterei Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 infolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), be¬ 17. Oktober d. J., Z. 47.231, unter Aufrechthaltung der ziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes mit der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge¬ Linz, am 21. Oktober 1905. schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels der Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. der hierämtlichen Kundmachung vom 23. September 1905, Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Z. 21.385, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Statthalterei in Linz vom 21. Oktober 1905, Nr. 23.634/X, kkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu er¬ zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. lassen: Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. X lag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdru on und Ve Ledat
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