Amtsblatt 1905/43 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Dies gült insbesondere von Plätzen, auf welchen historische Burgen und Schlösser gestanden sind oder von Orten, wo sich geschichtliche Begebenheiten (z. B. Kämpfe) abspielten. Solche historische Punkte rücksichtlich ihrer Situierung festzuhalten, soll durch die Ausfüllung der Rubrik 11 der Ortschaftsverzeichnisse erreicht werden Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher angewiesen unter Hinweis auf den Statthalterei=Erlaß vom 16. Sep¬ tember 1901, Z. 17.678, h. ä. Intimation Z. 12.371 vom 3. September 1901, Amtsblatt Nr. 39, bei der nächst¬ jährigen Vorlage der Veränderungskonsignationen bezüglich der einzelnen Gemeinden auch hierauf Bedacht zu nehmen Es wird sich demnach empfehlen, die diesfalls geeigneter Erhebungen zu pflegen und zu diesem Behufe eventuell auch die Mitwirkung der Pfarrämter, Schulleitungen und Guts¬ verwaltungen in Anspruch zu nehmen. Steyr, 20. Oktober 1905. Z. 21.895. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Städtische Lebensmittel=Untersuchungsanstalt und chemisches Laboratorium in Linz. Mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern vom 7. Dezember 1903, Z. 43.954, wurde das Organisations¬ statut für die städtische Lebensmittel=Untersuchungsanstalt und das chemische Laboratorium in Linz auf Grund des § 25 des Gesetzes vom 16. Jänner 1896, R.=G.=Bl. Nr. 89 ex 1897, mit dem Beifügen genehmigt, daß dieses Statut den für die staatlichen Anstalten aufgestellten Normen ent¬ spricht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, die Gleichstellung dieser von der Stadtgemeinde Linz errichteten Anstalt hinsichtlich ihres Wirkungskreises- mit den staatlichen Anstalten ent¬ sprechend bekannt zu machen und die Benützung derselben zu empfehlen. Z. 21.811. Steyr, 20. Oktober 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend Auswanderung nach Sachsen. Aus einem vom k. u. k. Ministerium des Aeußern an das k. k. Ministerium des Innern übermittelten Berichte der k. u. k. Gesandtschaft in Dresden d. d. 30. September I. geht hervor, daß seitens der kompetenten sächsischen Behörden mit Rücksicht auf die Gefahr der Einschleppung der Cholera durch Auswanderer diesen der Uebertritt der sächsisch=öster¬ reichischen Grenze nur noch auf den Eisenbahnlinien über Tetschen, Bodenbach und Eger gestattet werden kann. Die übrigen nach Sachsen einführenden Eisenbahnlinien sind für Auswanderer gesperrt und etwa dort eintreffende Aus¬ wanderer müssen über Tetschen, Bodenbach und Eger ver¬ wiesen werden. Die Hamburg — Amerika — Linie und der „Norddeutsche Tloyd" sind seitens der sächsischen Behörde hievon in Kennt¬ nis gesetzt und ersucht worden, sowohl ihre Agenten ent¬ sprechend zu benachrichtigen und anzuweisen, die über die Registrierstation Leipzig reisenden Auswanderer künftig nur noch über Tetschen, Bodenbach und Eger zu dirigieren, als auch hievon allenthalben die wegen der Registrierstation Leipzig mit ihnen in Kartell stehenden ausländischen Schiffs¬ linien zu verständigen. 209 Da ferner das anglo=kontinentale Reisebureau zu Rotterdam an russische Auswanderer behufs Umgehung der Registrierstation Leipzig Schiffskarten mit der Reiseroute Prag—Karlsbad—Eger — Weichlitz— Gera —Erfurt ausgeben soll, so ist die kgl. sächsische Kreishauptmannschaft Zwickau am 16. v. M. noch besonders darauf hingewiesen worden, daß von Böhmen her in ihren Bezirk eintretende Aus¬ wanderer künftig nur noch über Voitersreut—Reichenbach¬ Leipzig durchqueren dürfen, Auswanderern aber, die mit Fahrkarten über Weichlitz —Gera in Voitersreut eintreffen sollten, der Eintritt nach Sachsen seitens der Grenzpolizei mit Rücksicht auf die Choleragefahr nur dann zu gestatten sei, wenn diese sich nachweislich entschließen, über Reichen¬ bach—Leipzig zu fahren. Ueberdies sind ärztliche Kontrollstationen zur Ueber¬ wachung der nach Sachsen eintretenden Auswanderer an den Zollrevisionsstationen Tetschen, Bodenbach und Voitersreut eingerichtet worden. Eine Sperrung des Auswandererverkehres ist hiemit sächsischerseits nicht beabsichtigt, vielmehr werden die in den genannten Stationen eintreffenden Auswandererzüge von einem Arzte nur daraufhin durchgesehen, ob sich etwa unter den Reisenden an der Cholera Erkrankte oder dieser Krankheit Verdächtige befinden. Zutreffendenfalls würden dieselben durch die Grenzpolizei verhindert werden, ihre Reise nach Sachsen fortzusetzen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 10. Oktober l. Z. 22.740/V, mit der Einladung in Kenntnis gesetzt, Bevölkerung darauf in geeigneter Weise aufmerksam machen. Z. 22.141. Steyr, 24. Oktober 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Verhinderung der Choleraeinschleppung. Laut Mitteilung der k. k. Bukowinaer Landesregierung in Czernowitz vom 11. Oktober l. J., Z. 30.309, ist an¬ läßlich der aus Rußland drohenden Choleragefahr an der Reichsgrenze im österr. Nowosilitza die sanitäre Revision der aus Rußland eintreffenden Reisenden eingeführt worden. Gleichzeitig wurde die Verfügung getroffen, daß die Ortsbehörden (Gemeinde, Gutsgebiet) des Reisezieles der aus Rußland nach Oesterreich eintretenden Reisenden, be¬ hufs Sicherung der Ueberwachung des Gesundheitszustandes derselben, von deren Ankunft mittelst portofreier Kor¬ respondenzkarte verständigt werden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz Nr. 23.326/V, vom 16. Oktober 1905, in die Kenntnis gesetzt. Z. 21.938. Steyr, 16. Oktober 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Bereitung von Würsten. Es kamen wiederholt Fälle vor, daß frische und ge¬ trocknete Würste mit den verschiedenartigsten Färbemitteln gefärbt werden, so daß Fleischhauer und Fleischselcher, welche derartige Würste in den Verkehr setzten, den kompetenten Gerichten wegen Uebertretung des Lebensmittelgesetzes vom

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