200 Steyr, 9. Oktober 1905. Z. 29.932. An alle hochwürdigen Pfarrämter, bezie¬ hungsweise an alle Friedhofverwaltungen. Betreffend die Erhaltung alter Grabdenkmäler auf den Friedhöfen. In einer unlängst abgehaltenen Sitzung der ständigen Kunstkommission des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht hat Seine Exzellenz der Herr Minister a. D. Gra Baillet de Latour auf die traurigen Zustände hingewiesen, welche auf dem Gebiete der alten Friedhöfe herrschen und hervorgehoben, daß es von besonderem Interesse wäre, dafür zu sorgen, daß die alten Friedhöfe und insbesonders die alten Grabdenkmale auf denselben erhalten werden. Das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht hat laut des Erlasses vom 6. September d. J., Z. 34.081 dieser Anregung vom Standpunkte seines Ressorts auf das lebhafteste beigepflichtet, da die Beseitigung oder Vernach¬ lässigung der alten, oft künstlerisch oder kunstgewerblich hoch¬ interessanten Grabdenkmale einerseits einen unwiederbring¬ lichen Verlust an heimischem Kunstgute, andererseits häufig auch einen Mangel an Pietät für die Grabstätten von Menschen bedeutet, die der Heimat in der einen oder anderen Richtung zur Ehre und zum Nutzen gereichten. Infolge Auftrages der k. k. o. = ö. Statthalterei vom 21. September 1905, Z. 20.944/IV, werden die hoch¬ würdigen Pfarrämter, beziehungsweise die Friedhofverwaltungen ersucht, auf eine möglichste Erhaltung der alten Friedhöfe und der auf denselben befindlichen alten Grabdenkmale hin¬ zuwirken. Steyr, 9. Oktober 1905. Z. 21.092. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend die Unterstützungen aus dem staatlichen Meliorationsfonde. Es ist in den letzten Jahren wiederholt in mehreren Ländern der Fall eingetreten, daß die Gewährung von Unterstützungen aus dem staatlichen Meliorationsfonde (Gesetz vom 30. Juni 1884, R.=G=Bl. Nr. 116) für Unter¬ nehmungen angesprochen wurde, welche ohne Vorwissen des Ackerbauministeriums bereits in Angriff genommen, ja mit¬ unter schon ausgeführt waren. Die Gemeindevorstehungen werden daher infolge Er¬ lasses der k. k. Statthalterei vom 21. September 1905 Z. 20. 73/Pa., unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 5, Z. 1 und 2, des obzitierten Gesetzes, wonach die Pro¬ jekte und Kostenvoranschläge auf einer mit der Regierung getroffenen Vereinbarung beruhen müssen, und der Regie¬ rung eine angemessene Einflußnahme auf den Gang der Unternehmen einzuräumen ist, dann unter Hinweis auf die Ministerialverordnung vom 18. Dezember 1885, R.=G.=Bl Nr. 1, ex 1886 eingeladen, dahin zu wirken, daß ein der¬ artiger Vorgang in Hinkunft vermieden werde Hiebei wird darauf aufmerksam gemacht, daß Gesuche um Unterstützung solcher schon begonnener Unternehmen, deren Projekte sich häufig als nicht einwandfrei erweisen, der Gefahr der Zurückweisung ausgesetzt wären, was häufig mit einer empfindlichen materiellen Schädigung der be¬ treffenden Gemeinden, Genossenschaften oder sonstigen In¬ teressenten verbunden sein dürfte. Steyr, 9. Oktober 1905. Z. 21.095. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Leopold Roth aus Saaz und Emilie Mastny aus Prag. Laut Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 29. September 1905, Z. 21.840/II, treiben sich nachstehende Indi¬ und lassen sich von fremden viduen in der Welt herum, ihrer Heimatsgemeinden Geld¬ Gemeinden auf Rechnung unterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen, und zwar: Der im Jahre 1876 in Saaz geborene, daselbst hei¬ matszuständige Schlossergehilfe Leopold Roth. Derselbe ist mittelgroß, hat längliches Gesicht, blaue Augen, blonde Haare, eine gewöhnliche Nase und einen pro¬ portionellen Mund. Die im Jahre 1840 in Mailand in Italien geborene und nach Prag zuständige Offizialswitwe, früher Sprach¬ lehrerin Emilie Mastny. Dieselbe ist korpulent, von großer Statur, gut genährt, hat schwarze Augen, graumeliertes Haar, ist immer elegant gekleidet, hat ein exquisites Auftreten, ist hiebei sehr beredsam, wird im Abweisungsfalle stark arrogant. Die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit beauftragt, diesen Indi¬ viduen den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen in Hinkunft Geldunterstützungen und Reisevorschüsse nicht zu gewähren, vielmehr dieselben im Falle der Arbeits= und Ausweislosigkeit nach den Schubvorschriften zu bebandeln. Steyr, 9. Oktober 1905. Z. 21.010. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger aus dem Bezirke Mährisch=Neustadl. Auszuforschen sind, und zwar 1. Anton Dřevikovsky, geboren am 9. Oktober 1875 in M. Křižanky und dahin zuständig, ehelicher Sohn des Anton Dřevikovsky und der Antonie, geborenen Veselý. Personsbeschreibung: Groß, stark, längliches Gesicht, blonde Haare, blaue Augen, proportionierter Mund und Nase, gesunde Zähne, spricht böhmisch, von Profession Fleischer. 2. Johann Wolf, geboren am 16. Juni 1870 in Samotin, nach M. Křižanky zuständig, ehelicher Sohn des Johann und der Josefa Wolf Personsbeschreibung: Klein, schwach, ovales Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe, blondes Haar, blaue Augen, gewöhn¬ liche Nase und Mund, gesunde Zähne, schwarzer Schnurr¬ bart und ovales Kinn, von Profession Schuster. 3. Johann Pakosta, geboren im Jahre 1870 in Graz, nach Bystřitz zuständig, ehelicher Sohn des Josef und der Anna Pakosta; Personsbeschreibung unbekannt, von Profession Schuster. 4. Adolf Dvořak, geboren am 17. September 1875 in Mährisch=Ostrau, nach Pisečny zuständig, ehelicher Sohn des Anton Dvorak und der Marie, geborenen Kubena. Personsbeschreibung: Mittelgroß, längliches Gesicht, kastanienbraune Haare, braune Augen, blonder Schnurrbart, proportionierter Mund und Nase, blatternnarbig, von Pro¬ fession Tischler.
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