Amtsblatt 1905/40 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Kues Brarr k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 40. 1905. Steyr, am 5. Oktober, Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 2. Oktober 1905. Sammelbuche versehenes Sammelorgan trotz des in dem¬ selben enthaltenen Vermerkes, daß die Sammlung milder An alle Gemeinde=Vorstehungen. Gaben von Haus zu Haus und bei Behörden unzulässig sei Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück eine solche doch in der Weise vorgenommen hat, daß die LVII. LVIII, LIX und LX an die Gemeinde=Vorstehungen betreffende Person von einem Hause zum andern ging und zur Hinausgabe. in denselben Unterstützungen erbat. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu Um diesen Unfug abzustellen, werden die Gemeinde¬ berichten Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zu¬ folge Erlasses des k. k. Statthalterei=Präsidiums in Linz ad Z. 19.840. Steyr, 2. Oktober 1905. vom 23. September l. J., Z. 3006/Präs., angewiesen, der Tätigkeit der Sammelorgane ein besonderes Augenmerk zu¬ An die Gemeinde=Vorstehungen Markt und zuwenden und soferne eine Sammlung vorschriftswidrig geschieht, ohne weiteres mit der Einziehung des Sammel¬ Land Weyer, Gaflenz, Neustift und Groß buches vorzugehen. Dieses Dokument ist sonach mit einem Berichte anher in Vorlage zu bringen. raming. Amtstag in Weyer. Mit Bezug auf den h. ä. Erlaß vom 22. September 1905, Z. 20.533. Steyr, 2. Oktober 1905. Z. 19.840, Amtsblatt Nr. 39, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen Markt und Land Weyer, Gaflenz, Neustift und An alle Gemeinde=Vorstehungen und Großraming in Kenntnis gesetzt, daß ich den Amtstag in k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. der Gemeindekanzlei Markt Weyer am 13. Oktober nicht um 8 ¾ Uhr vormittags, sondern um 1 Uhr nachmittags Widerruf. abhalten werde. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 23. September 1905, Z. 21.320/II, ist Franz Weidner Steyr, 2. Oktober 1905 Z. 1591/Sch. am 1. September 1905 im Krankenhause in Freiwaldau gestorben, so daß nunmehr die mit den h. ä. Erlässen vom An den Zweiglehrerverein Kremsmünster. 9. Februar und vom 19. Juli 1905, Z. 2875, Amtsblatt Der k. k. Bezirksschulrat erteilt jenen Mitgliedern des Nr. 7, und Z3Z. 15.107 und 15.109, Amtsblatt Nr. 30. Zweiglehrervereines Kremsmünster, welche an der am angeordnete Kurrendierung des Genannten einzustellen ist. in Wartberg stattfindenden Vereins¬ 21. Oktober l. versammlung teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. 33. 20.444, 20.532. Steyr, 3. Oktober 1905. Steyr, 28. September 1905 Z. 20.212. An alle Gemeinde=Vorstehungen und An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Arnold Guth aus Bélé und Anton Gruß mit Gattin und Ueberwachung der mit einem Sammelbuche versehenen Kindern aus Lomnitz a. P. Sammelorgane. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom In der letzten Zeit hat sich der Fall ereignet, daß ein September 1905, Z. 21.322/II und Z. 21.323/II, mit vom k. k. Statthalterei=Präsidium in Linz ausgestellten

194 reiben sich der im Jahre 1887 in Prag geborene, der mosaischen Religion angehörige, nach Bélé, politischer Bezirl Tabor, heimatzuständige Handelsgehilfe Arnold Guth und der im Jahre 1868 in Lomnitz a. P. geborene, daselbst heimatzuständige Arbeiter Anton Gruß mit seiner Gattin und Kindern in der Welt herum und lassen sich von fremden Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinden Geld¬ unterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen. Guth ist der Sohn des Wäsche=Erzeugers Ignaz Guth aus Jungwoschitz und der Katharina, geb. Raudnic Derselbe ist von kleiner Gestalt, hat längliches Gesicht, braune Augen, spitzige Nase, kleinen Mund und ist schwarz haarig. Gruß ist mittelgroß, hat längliches Gesicht, braune Augen, kastanienbraune Haare, eine spitzige Nase und propor¬ tionellen Mund. Ist des rechten Auges ver¬ Besondere Kennzeichen lustig, trägt als Ersatz ein Glasauge. sind, den Fall dringender Not aus¬ Den Genannten genommen, in Hinkunft keinerlei Unterstützungen zu gewähren, dieselben sind vielmehr im Falle der Arbeits= und Ausweis¬ losigkeit nach den Schubvorschriften zu behandeln. Steyr, 29. September 1905. Z. 20.213. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung des aus der Schubhaft entsprungenen Italieners Ernst Zinn. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 16. September 1905, Z. 20.940/II, ist am 22. Juli 1905 ein bei der Stadtvorstehung Korneuburg in Schubhaft be¬ findlicher Italiener namens Ernst Zinn während einer Arbeitsverrichtung geflohen und konnte nicht mehr eruiert werden. Ernst Zinn ist im Jahre 1885 in Verona geboren, angeblich nach Vilafranka, Bezirk Verona, in Italien zu¬ ständig, katholisch, ledig, Mechaniker, mittelgroß, sehr stark gebaut, mit vollem runden Gesichte, blonden Haaren und chnurrbartanflug. Seine Kleidung war bei der Flucht sehr defekt. Er trug einen braunen Tuchrock, graue Hose (an beiden Knien zerrissen), blaues Matrosenhemd, dunklen Filz¬ hut mit breiter Krempe. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit beauftragt, die Aus¬ forschung des Genannten zu veranlassen und denselben im Betretungsfalle im Schubwege der Stadtvorstehung Korneuburg in Niederösterreich zu überstellen. ZZ. 19.578, 20.274, 20.374, 20.375, 20.376, 20.377, 20.378, 20.379 und 20.380. Steyr, 29. September 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger. Auszuforschen sind, und zwar: Der am 3. November 1878 in Hastenitz im Bezirke Wischau geborene, dorthin zuständige Isidor Daniel, un¬ ehelicher Sohn der Franziska Daniel auch Danhel (Zigeunerin) Gallus Kocher aus Namingstein, Bezirk Tamsweg. Derselbe ist am 16. Oktober 1883 zu Murau in Steiermark geboren als Sohn der im Jahre 1852 zu Ramingstein ge¬ borenen und dahin zuständigen Maria Kocher, welche sich vor beiläufig 16 Jahren in Krain mit einem dortigen Holz¬ knechte verehelicht haben soll Der am 4. Juni 1883 in Wien (Alservorstadt) geborene Fulnek im Bezirke Neutitschein zuständige Rudolf Wippel, unehelicher Sohn der Amalia Wippel. Der am 12. November 1884 in Wien geborene, nach Proßnitz Isr. zuständige Richard Fischer, ehelicher Sohn des Josef Fischer und der Eva, geb. Löwy Der am 6. April 1883 in Sternberg geborene, nach Proßnitz zuständige Robert Pluskal, ehelicher Sohn des Eduard Pluskal und der Marie, geb. Tichy. Der am 19. August 1883 in Kojetein geborene, nach Polkomitz im Bezirke Prerau zuständige Ignaz Igner, ehelicher Sohn des Wilhelm Igner und der Amalia, geb. Klement. Der am 5. Mai 1883 in Wien (Alservorstadt) geborene, nach Klogsdorf im Bezirke Neutitschein zuständige Wilhelm Wolny, unehelicher Sohn der Agnes Wolny. Der am 15. Dezember 1884 in Gutenhof, Bezirk Bruck a. d. Leitha, geborene, nach Holubitz im Bezirke Wischau zuständige Leopold Fiszter, ehelicher Sohn des Theodor Fiszter und der Marie, geb. Birkl. Der am 24. März 1884 in Wien geborene, nach Cechowitz im Bezirke Proßnitz zuständige Anton Paul Silny, unehelicher Sohn der Maria Silny. Der am 29. Juli 1880 in Počatek, Bezirk Pilgram, in Böhmen geborene, nach Krasonitz im Bezirke Datschitz zuständige Augustin Cerny, ehelicher Sohn des Franz Cerny und der Anna, geb. Kubu. Der am 9. September 1883 geborene, in Winterdorf im Bezirke Pettau heimatzuständige Franz Kornfeind, leg. Tschech, Sohn des Alois Tschech und der Juliane, geb. Kornfeind. Der im Jahre 1884 in Metkovič geborene, unbekannten Ortes domizilierende und zuständige Roko Muževič, Sohn des Leopold und der Kata Balinovič. Der am 14. Oktober 1884 in Göding geborene Ignaz Makovy, unbekannter Zuständigkeit, unehelicher Sohn der Aura Makovy Der am 5. März 1884 in Wien geborene, nach Fulnek im Bezirke Neutitschein zuständige Adalbert Josef Tuchel¬ mann (Tichelmann), unehelicher Sohn der Anna Tuchel¬ mann (Tichelmann). Weiters ist noch auszuforschen: Der am 3. Mai 1885 in Schimitz geborene, nach Ptin im Bezirke Proßnitz zuständige Landsturmpflichtige Anton Hrazdil, ehelicher Sohn des Anton und der Klara Hrazdil. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 20. November l. J. zu berichten. Steyr, 29. September 1905 Z. 20.317, 20.323. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind, und zwar: Ferdinand Fiedlberger, 1879 geboren, nach Reich¬ raming zuständig, Zimmermann, und

David Kupferer, 1871 geboren, nach Reichraming zuständig. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 1. November 1905 Bericht zu erstatten. Steyr, 1. Oktober 1905. Z. 20.275. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Z. 21.385/X. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajewo findet die k. k. Statthalterei infolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 20. September 1905, Z. 43.072, unter Aufrechthaltung der mit der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1900 Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge¬ schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels der Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen und unter Aufhebung der hierämtlichen Kundmachung vom 16. August 1905, Z. 18.588, bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu er¬ lassen:Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbor der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Ban¬ jaluka, Bjelina, Bosn.-Dubica, Bosn.-Krupa, Bosn.-Novi, Lazin, Dervent, D.=Tuzla, Gradacac, Maglaj, Priedor, Sanskimost, Srebrenica, Tesany und Vlasenika. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft Uebertretungen dieser Verfügungen, welche sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), be¬ ziehungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 23. September 1905. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k.1 Statthalterei in Linz vom 23. September 1905, Z. 21.385/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 20.384. Steyr, 1. Oktober 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 21. September 1905, Z. 42.899, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des 195 Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Naszod (Komitat Besztercze=Naszød), Betlen (Komitat Szolnok=Doboka), Alibunar, Antalfalva, Pancsova (Komitat Torontal) in Ungarn nach den im Reichsrate vertreienen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügung der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft Göding wegen des Bestandes Stäbchenrotlaufes die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Miava, Szakolcza einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Nyitra) in Ungar nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Wieder¬ käuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Taraczvicz (Komitat Maramaros), Sopron (Komitat Sopron) sowie das gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Pucho (Komitat Trencsen) in Ungarn gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern aus der durch Maul= und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinde Nemetmokra (Stuhlgerichtsbezirk Taraczvicz) sowie der Einfuhr von Schweinen aus den durch Stäbchenrotlauf verseucht gewesenen Gemeinden Szetmeroc, Szlavnic (Stuhlgerichtsbezirk Pucho) und deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt Dies wird im Nachhange zur hierortigen Kundmachung vom 14. September 1905, Z. 41.694 (enthalten im Amts¬ blatte zur „Linzer Zeitung“ vom 15. September d. J., Nr. 80), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 24. September 1905, Nr. 21.469/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 20.520. Steyr, 1. Oktober 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. bis 26. September 1905. 1. Bläschenausschlag. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Ried, Ortschaften Pesendorf und Zenndorf. 2. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Hinterstoder, Ort¬ schaft Baumschlagreut; Gemeinde Rosenau, Ortschaft Depleitnerreut. 3. Maul= und Klauenseuche. Erlöschen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde St. Peter a. W., Ortschaft Habring.

196 4. Rotlauf der Schweine. Leithen; Gemeinde Haag, Ortschaften Gagerau und Ober¬ meggenbach Bestand der Seuche. 5. Bezirk Schärding: Gemeinde St. Aegidi, Ort¬ schaft Oberleiten. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Traun, schaft Oedt. 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Nieder¬ zirking, 5. Schweinepest. Gemeinde und Ortschaft Windegg. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Weitern. Bestand der Seuche. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Garste Gemeinde Losensteinleiten, Ortschaft Hofkirchen. St. Florian. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Puchheim. Amberg; Gemeinde Gramastetten, Ortschaft Großamberg. 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaften Waldegg. Altstadt und Lustenau. Erlöschen der Seuche. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ 1. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Stadt Urfahr. schaft Mannsdorf; Gemeinde Inzersdorf, Ortschaft Wanzbach. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Lustenau. Gmunden; Gemeinde Laakirchen, Ortschaft Diethaming. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Altaist, Ortschaft Aist¬ Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. bergtal; Gemeinde und Ortschaft Mauthausen; Gemeinde Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Schwertberg, Ortschaft Poneggen. Statthalterei in Linz vom 28. September 1905, Z. 21.596/X, 4. Bezirk Ried: Gemeinde Geboltskirchen, Ortschaft in die Kenntnis. Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. ent Niehe Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. —

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